Umfang und Ausführung des Auftrags. (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis- se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
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Samples: www.lobbyregister.bundestag.de, www.cgm.com, www.avangard-malz.de
Umfang und Ausführung des Auftrags. (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- ter bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- mäßiger ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- rungGeschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis- se Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
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Samples: www.blind-partner.de
Umfang und Ausführung des Auftrags. (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- ter bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- rungGeschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis- se Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
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Samples: wp-stb.bwsgruppe.de
Umfang und Ausführung des Auftrags. (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- ter bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang Zusam- menhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- rungGe- schäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder o- der Umsetzung der Ergebnis- se seiner Leistungen nicht verantwortlichver- antwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
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Samples: www.steuerberater-duesseldorf-ok.de