Umfang unserer Auskünfte. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, gilt: Wir sind berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sonder-Ersteinstufungen und der Rabattschutz werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind die Regelungen für Pkw nach I.2.2.1 und I.2.2.2.a.
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Umfang unserer Auskünfte. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug Ihren Pkw bei einem anderen Versicherer, gilt: Wir sind berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug Pkw nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sonder-Ersteinstufungen und der Rabattschutz werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind die Regelungen für Pkw nach I.2.2.1 und I.2.2.2.a.
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Umfang unserer Auskünfte. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, gilt: Wir sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sonder-Ersteinstufungen und der Rabattschutz werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind die Regelungen nach I.2.2.1.a und I.2.2.1.b sowie die Regelung nach I.2.2.3 für Pkw nach I.2.2.1 und I.2.2.2.aPkw.
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