Umschulungsmaßnahmen. a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern – die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und – die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erfor- derlich sind und – die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus- bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei- ten voraussetzt und – die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden. b) Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt 12.000 Euro begrenzt.
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Umschulungsmaßnahmen. a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern – die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und – die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erfor- derlich sind und – die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus- bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei- ten voraussetzt und – die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.
b) Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt 12.000 8.000 Euro begrenzt.
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Samples: Unfallversicherung
Umschulungsmaßnahmen. a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer staatlich anerkannten UmschulungsmaßnahmeUmschulungs- maßnahme, sofern – - die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und – - die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich aus- schließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten verur- sachten Invalidität erfor- derlich erforderlich sind und – - die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuübenauszu- üben, die ihrer Aus- bildung Ausbildung entspricht und gleichwertige gleich- wertige Kenntnisse und Fähigkei- ten Fähigkeiten voraussetzt und – - die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 JahrenJah- ren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.
b) . Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt 12.000 25.000 Euro begrenzt.
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