Reha-Management Musterklauseln

Reha-Management. Besteht gemäß Abschnitt B. I. 1. ein versicherter Unfall, so wird ab einem zu erwartenden Invaliditätsgrad von 50 % ein Reha- Management als Serviceleistung angeboten. Ziel des Reha- Managements ist, den Verunfallten möglichst schnell in ein soziales und berufliches Umfeld zurückzuführen, das ihm eine den Verhältnissen entsprechende Lebensqualität bietet. Diese Serviceleistung wird von der ARAG in Kooperation mit der IHR Rehabilitations-Dienst GmbH in Köln erbracht. Das Reha-Management übernimmt die Organisation, nicht jedoch die Kosten für die Reha-Maßnahme selbst. Es werden nur Maßnahmen empfohlen, deren Kosten entweder von einem Leistungsträger (Krankenversicherung, Berufsgenossen- schaft usw.) übernommen oder die von Leistungen (z. B. der fälligen Invaliditätsentschädigung) finanziert werden können. Die Versicherungssumme für Reha-Management-Kosten beträgt € 20.000,–. Die versicherte Person kann frei entscheiden, ob sie alle Leistungen, nur Teilleistungen oder keine Leistung des Reha- Managements in Anspruch nimmt. Es besteht keine Pflicht zur Inanspruchnahme. Die ARAG Sportversicherung entscheidet im Einzelfall über die Vergabe der Serviceleistung an den Verunfallten. Das Reha-Management bietet folgende Leistungen: 2.4.1 Die medizinische Rehabilitation 2.4.2 Das berufliche Reha-Management 2.4.3 Das Pflege-Management 2.4.4 Das soziale Reha-Management
Reha-Management. Nach einem Unfall unterstützen wir die versicherte Person durch ein Reha-Management. Die Kosten für das Reha-Management tragen wir.
Reha-Management. Was gilt bei vereinbarter Leistung REHA-Management? Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen durch den zuständigen Rehabilitations-Manager in Auftrag gegeben werden und der Schadenfall unverzüglich, auf jeden Fall aber vor Inanspruchnahme dieser Leistungen über unsere Notrufnummern 0800 216 006 (für Unfallereignisse in Österreich) oder +43 1 216 0 006 (für Unfallereignisse im Ausland) gemeldet wird.
Reha-Management. Besteht gem. Abschnitt 2.1. ein versicherter Unfall, so wird ab einem zu erwartenden Invaliditätsgrad von 75% ein Reha-Management als Serviceleistung angeboten. Ziel des Reha-Management ist es, den Verunfallten möglichst schnell in ein soziales und berufliches Umfeld zurückzuführen, das ihm eine den Verhältnissen entsprechende Lebensqualität bietet. Diese Serviceleistung wird von der ARAG in Kooperation mit der IHR Rehabilitations- Dienst GmbH in Köln erbracht. Das Reha-Management übernimmt die Organisation, nicht jedoch die Kosten für die Reha- Maßnahme selbst. Es werden nur Maßnahmen empfohlen, deren Kosten entweder von einem Leistungsträger (Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft usw.) übernommen oder die von Versicherungsleistungen (z.B. der fälligen Invaliditätsentschädigung) finanziert werden können. Die versicherte Person kann frei entscheiden, ob sie alle Leistungen, nur Teilleistungen oder keine Leistung des Reha-Management in Anspruch nimmt. Es besteht keine Pflicht zur Inanspruchnahme. Die ARAG Sportversicherung entscheidet im Einzelfall über die Vergabe der Serviceleistung an den Verunfallten. Das Reha-Management bietet folgende Leistungen: 4.3.1 Die medizinische Rehabilitation In Absprache mit allen Beteiligten - dazu zählen neben dem Verletzten selbst die Familie, die Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen - wird ein Gesamt- Rehabilitationsplan erstellt. Das Leistungsspektrum umfasst zudem Empfehlungen über besondere Heilverfahren und bestmögliche Therapien. Das Reha-Management kümmert sich auch um die Vermittlung von Spezialkliniken und ambulanten Therapien bis hin zur Terminvereinbarung für stationäre Aufenthalte und steht bei Anschlusstherapien dem Verletzten unterstützend zur Seite. Bei Unfällen von Kindern soll neben der Optimierung der Akutbehandlung und der Sicherstellung geeigneter Pflegemethoden vor allem die notwendige Förderung der geistigen und körperlichen Entwicklung unterstützt werden.
Reha-Management. 2.13.1 Allgemeine Leistungsvoraussetzungen: Führt der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent, erbringen wir durch einen von uns beauftragten Dienstleister die Leistungen nach den Ziffern 2.13.3 und 2.13.4. Ein Leistungsanspruch besteht nur für Maßnahmen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wird uns anhand medizinischer Unterlagen dargelegt, dass die Leistungsvoraussetzungen voraussichtlich gegeben sind, erbringen wir wegen der gebotenen Eile die Leistungen nach den Ziffern 2.13.3 und 2.13.4.1, ohne damit eine Leistungspflicht anzuerkennen. Die Erbringung der Leistungen hat daher keinen Einfluss auf unsere Leistungsprüfung für andere Leistungen. Sollte sich im Rahmen dieser Leistungsprüfungen herausstellen, dass die Leistungsvoraus- setzungen nicht vorliegen, stellen wir die Leistungen ein. Die Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen tragen wir. Die Leistungen nach Ziffer 2.13.4.2 werden im Falle der Anerkennung unserer Leistungspflicht erbracht.
Reha-Management. Wir unterstützen die versicherte Person nach dem Unfall durch einen • Reha-Manager zur Optimierung des Reha- und Heilbehandlungsprozesses. • Job-Berater zur Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung. Der Reha-Manager • führt eine medizinische Situationsanalyse durch, • organisiert im Bedarfsfall die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung oder die Verlegung in eine Spezialklinik, • berät über wichtige Themen, wie z. B. alternative Diagnose-, Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, Hilfsmittel, Leistungen der Sozialversicherungen oder anderer Leistungsträger, • erarbeitet einen persönlichen Behandlungs- und Reha-Plan und begleitet die versicherte Person während der Umsetzung. Der Job-Berater • berät über Möglichkeiten zur technischen Umgestaltung ihres Arbeitsplatzes, • begleitet die versicherte Person während der Einarbeitung, • informiert über Umschulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, • unterstützt aktiv bei der Stellensuche. Wir zahlen für Leistungen aus dem Reha-Management je Unfallereignis insgesamt bis zu 10.000 Euro. Der Leistungszeitraum ist auf 3 Jahre ab dem Unfalltag an begrenzt.
Reha-Management. Besteht gemäß § 1 ein versicherter Sportunfall und zieht dieser einen zu erwartenden Invaliditätsgrad von 70 % und mehr nach sich, kann das Reha-Management in Anspruch genommen werden. Der Versicherer beauftragt den Reha-Dienst bei Unfällen mit einer zu erwartenden Invalidität des Unfallverletzten von 70 % und mehr mit der Durchführung des Reha-Managements. Ziel des Reha-Managements ist ein Unter-stützungsangebot an den Versicherten und soweit möglich die Erreichung eines optimierten Rehabilitations-ergebnisses zur Reduzierung des Invaliditätsgrades. Im Rahmen dieser Dienstleistung unterstützt der Reha-Dienst den Versicherten im Einzelfall mit professionellen Hilfsangeboten zur individuellen Lösung auftretender Probleme. Das Reha-Management übernimmt die Organisation, nicht jedoch deren Kosten. Es werden nur Empfehlungen ausgesprochen und Maßnahmen empfohlen, deren Kosten dann von einem Leistungsträger (Krankenkasse, -versicherung, Berufsgenossenschaft etc.) übernommen werden oder aus der zu erwarten Invaliditätsentschädigung bezahlt werden können. Die Versicherungssumme für die Reha-Management-Kosten beträgt 20.000,00 € und wird vom Versicherer getragen.
Reha-Management. Besteht gemäß Abschnitt B. I. 2. ein versicherter Unfall, so wird ab einem zu erwartenden Invaliditätsgrad von 75 % ein Reha-Management als Serviceleistung angeboten. Ziel des Reha-Management ist, den Verunfallten möglichst schnell in ein soziales und berufliches Umfeld zurückzuführen, das ihm eine den Verhältnissen entsprechende Lebensqualität bietet. Diese Serviceleistung wird von der ARAG in Kooperation mit der IHR Rehabilitations-Dienst GmbH in Köln erbracht. Das Reha-Management übernimmt die Organisation, nicht jedoch die Kosten für die Reha-Maßnahme selbst. Es werden nur Maßnahmen empfohlen, deren Kosten entweder von einem Leistungsträger (Krankenversicherung, BerufsgenossenschaL usw.) übernommen oder die von Versicherungsleistungen (z.B. der fälligen Invaliditätsentschädigung) finan- ziert werden können. Die Versicherungssumme für Reha-Management-Kosten beträgt 15.500,– Euro. Die versicherte Person kann frei entscheiden, ob sie alle Leistungen, nur Teilleistungen oder keine Leistung des Reha-Management in Anspruch nimmt. Es besteht keine Pflicht zur Inanspruchnahme. Die ARAG entscheidet im Einzelfall über die Vergabe der Serviceleistungen an den Verunfallten. § 4 Einschränkung der Leistungen Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entspre- chend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt. § 5 Die Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalles 1. Ein Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist unverzüglich der ARAG Allgemeine zu melden und ein Arzt hinzuzuziehen. Der Versicherte hat den ärzt- lichen Anordnungen nachzukommen und auch im Übrigen die Unfallfolgen möglichst zu mindern. 2. Die von der ARAG Allgemeine übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß auszufüllen und umgehend an die ARAG Allgemeine zurückzusenden. Darüber hinaus gefor- derte sachdienliche AuskünLe sind unverzüglich zu erteilen. 3. Der Versicherte hat darauf hinzuwirken, dass die von der ARAG Allgemeine angeforderten Berichte und Gutachten alsbald erstattet werden. 4. Der Versicherte hat sich von den von der ARAG Allgemeine beauLragten Ärzten untersuchen zu lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles trägt die ARAG Allgemeine. 5. Die Ärzte, die den Versicherten – auch aus anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versi...
Reha-Management. Führt ein Unfall zur Berufsunfähigkeit, vermit- teln wir einmalig ein kostenloses Beratungsge- spräch mit einem Rehabilitationsdienst. Unter Berufsunfähigkeit ist eine ärztlich bestätigte und dauerhafte Beeinträchtigung der Berufs- ausübung zu verstehen.