Unabhängigkeit Musterklauseln

Unabhängigkeit. Sowohl der Kunde als auch die Eutelsat S.A. erkennen an, dass der Abschluss des Vertrags sowie dessen Erfüllung keinerlei Abhängigkeits- oder Unterordnungsverhältnis zwischen ihnen schaffen oder ein Joint Venture oder eine Tochtergesellschaft begründen.
Unabhängigkeit. Securitas ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Durch keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird eine Partnerschaft oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen und insbesondere keine Arbeitskräfteüberlassung vereinbart.
Unabhängigkeit. Protection One ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Durch keine Bestimmung in dieser Ver- einbarung wird eine Partnerschaft oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Ver-treter oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschatfen.
Unabhängigkeit. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. als Gesellschaft im Verbund mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir aufgrund gesetzlicher, berufsrechtlicher und regulatorischer Bestimmungen, insbesondere der Securities and Exchange Commission (SEC) und des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA), zur Unabhängigkeit verpflichtet. Soweit nach unserer Einschätzung die Verpflichtung zur Unabhängigkeit der Aufrechterhaltung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrags entgegenstehen sollte, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Unabhängigkeit. Jede Partei dieses Vertrages ist ein unabhängiger Unternehmer und keine der Parteien ist als Vertreter, Treuhänder oder Repräsentant der anderen Partei zu betrachten. Keine der Parteien wird direkt oder konkludent als Vertreter der jeweils anderen Partei handeln oder auftreten, oder Verpflichtungen im Namen der jeweils anderen Partei übernehmen oder begründen. Diese Vereinbarung begründet keine neue Gesellschaft. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass BMMC Beratungs- und Entwicklungsleistungen für andere Partnern erbringt und er erkennt an, dass keine Bestimmung dieses Vertrags BMMC davon abhält oder abhalten soll, diese Geschäftstätigkeit auszuführen oder für sich selbst oder andere Unterlagen zu entwickeln, die mit den Leistungen konkurrieren, die im Rahmen der Vertragserfüllung erbracht werden, unabhängig von deren Ähnlichkeit mit den unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen. Garantiert BMMC im Rahmen eines Projektes Exklusivität für einen definierten Zeitraum, so gelten die vereinbarten Rahmenbedingungen der Exklusivitätsvereinbarung.
Unabhängigkeit. Der Makler ist weder an einem Versicherer beteiligt, noch an Versicherer vertraglich gebunden.
Unabhängigkeit. Nach Artikel 130 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darf bei der Wahr­ nehmung der ihnen durch die Verträge und diese Satzung übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitglied­ staaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe, Einrichtungen oder sons­ tigen Stellen der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.
Unabhängigkeit. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist EY aufgrund gesetzlicher, berufsrechtlicher und regulatorischer Bestimmungen, insbesondere der Securities and Exchange Commission (SEC) und des International Ethics Standards Board for Accounts (IESBA), zur Unabhängigkeit verpflichtet. Soweit nach der Einschätzung von EY die Verpflichtung zur Unabhängigkeit der Aufrechterhaltung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrags entgegenstehen sollte, ist EY berechtigt, den Vertrag ausserordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (bzw. eine abgegebene Bestellung zu stornieren).
Unabhängigkeit. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesell- schaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständig- keit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalb- mondbewegung zu handeln.
Unabhängigkeit. Nach Artikel 108 dieses Vertrags darf bei der Wahrnehmung der ihnen durch diesen Vertrag und diese Satzung übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlußorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlußorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.