Unbenannte Gefahren. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die der Versicherungs- nehmer oder ein Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen ha- ben noch mit der erforderlichen Sorgfalt hätten vorhersehen können.
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Unbenannte Gefahren. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die der Versicherungs- nehmer oder ein Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen ha- ben noch mit der erforderlichen Sorgfalt hätten vorhersehen könnenwerden.
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