Unfall- und Schadensmeldungen Musterklauseln

Unfall- und Schadensmeldungen. Jeder Unfall, der zu einer Arbeitseinstellung des Verletzten führt, muss dem zuständigen Ansprechpartner der Amprion gemeldet werden. Dies hat dadurch zu geschehen, dass sich der Verletzte, soweit möglich, selbst unverzüglich in der örtlichen Sanitätsstation der Amprion vorstellt. Ist eine solche Sanitätsstation nicht vorhanden oder das persönliche Erscheinen des Verletzten nicht möglich, muss der zugehörige Auftragnehmer eine Kopie der entsprechenden Eintragung in sein Verbandbuch innerhalb von drei Werktagen an den zuständigen Ansprechpartner der Amprion übersenden. • Schwere Unfälle sind dem zuständigen Ansprechpartner der Amprion unverzüglich zu melden. Amprion sind auf Verlangen seitens des Auftragnehmers alle Informationen zum Unfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat an der Unfallanalyse aktiv mitzuarbeiten. Diese Mitarbeit entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung, eine eigene 19. Emergency Call Center • In the event of special incidents (e.g. fire, accident involving personal injury and environmental damage) on the operating and construction site premises, Amprion’s operational emergency call center must be notified. If needed, the deployment of external emergency services must also be initiated through this call center. • In the event of special incidents (e.g. fire, accident involving personal injury and environmental damage) at construction sites not on the operating and construction site premises, the public emergency call center must be notified. 20. Accident and Damage Reports • Every accident that leads an injured person to stop working must be reported to the respective contact person at Amprion. To this end, the injured party, if possible, shall go to Amprion’s local first- aid station without undue delay. If such a first-aid station is not available or the injured party cannot appear personally, the relevant contractor must submit a copy of the corresponding entries in its first-aid log to the respective contact person at Amprion within three working days. • Major accidents must be reported to Xxxxxxx’x respective point of contact without undue delay. The Contractor must provide Amprion information about the accident upon request. The Contractor shall actively participate in the accident analysis. This cooperation does not release the Contractor from its obligation to prepare its own accident analysis in accordance with the following sections. • Innerhalb von drei Werktagen nach einem Unfall, der zu einer Arbei...
Unfall- und Schadensmeldungen. Jeder Unfall, der zu einer Arbeitseinstellung des Verletzten führt, muss dem zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers unverzüglich gemeldet werden. Eine Kopie der entsprechenden Eintragung in das Verbandbuch des Auftragnehmers ist innerhalb von drei Werktagen an den zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers zu übersenden. • Schwere Unfälle sind dem zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers unverzüglich zu melden. Dem Auftraggeber sind auf Verlangen seitens des Auftragnehmers alle Informationen zum Unfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat an der Unfallanalyse aktiv mitzuarbeiten. Diese Mitarbeit entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung, eine eigene Unfallanalyse gemäß nachfolgenden Abschnitten zu erstellen. • Innerhalb von drei Werktagen nach einem Unfall, der zu einer Arbeitseinstellung von mindestens einer Arbeitsschicht/einem Arbeitstag bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers oder eines von ihm eingeschalteten Subunternehmers führt, hat der Auftragnehmer dem für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers einen schriftlichen Unfallbericht zu übermitteln. In diesem Bericht sind der bis dahin bekannte Unfallhergang, Art und Schwere der Unfallfolge, die bis dahin ermittelte Unfallursache sowie die vom Auftragnehmer bzw. Subunternehmer vorgesehenen (Erst-
Unfall- und Schadensmeldungen. 1) Alle Ereignisse (Unfälle, Umweltereignisse, Sachschäden usw.) sind umgehend dem Koordinator und im Produktionsbereich dem zuständigen Betrieb zu melden.
Unfall- und Schadensmeldungen. Jeder Unfall, der zu einer Arbeitseinstellung des Verletzten führt, muss dem zuständigen Ansprechpartner der Amprion gemeldet werden. Dies hat dadurch zu geschehen, dass sich der Verletzte, soweit möglich, selbst unverzüglich in der örtlichen Sanitätsstation der Amprion vorstellt. Ist eine solche Sanitätsstation nicht vorhanden oder das persönliche Erscheinen des Verletzten nicht möglich, muss der zugehörige Auftragnehmer eine Kopie der entsprechenden Eintragung in sein Verbandbuch innerhalb von drei Werktagen an den zuständigen Ansprechpartner der Amprion übersenden. • Schwere Unfälle sind dem zuständigen Ansprechpartner der Amprion unverzüglich zu melden. Amprion sind auf Verlangen seitens des Auftragnehmers alle Informationen zum Unfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat an der Unfallanalyse aktiv mitzuarbeiten. Diese Mitarbeit entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung, eine eigene Unfallanalyse gemäß nachfolgenden Abschnitten zu erstellen. • Innerhalb von drei Werktagen nach einem Unfall, der zu einer Arbeitseinstellung von mindestens einer Arbeitsschicht/einem Arbeitstag bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers oder eines von ihm eingeschalteten Subunternehmers führt, hat der Auftragnehmer dem für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartner der Amprion einen schriftlichen Unfallbericht zu übermitteln. In diesem Bericht sind der bis dahin bekannte Unfallhergang, Art und Schwere der Unfallfolge, die bis dahin ermittelte Unfallursache sowie die vom Auftragnehmer bzw. Subunternehmer vorgesehenen (Erst-) Maßnahmen zur künftigen Vermeidung eines solchen Unfalles zu beschreiben. Ist eine abschließende Klärung der Unfallursache innerhalb dieser Frist nicht möglich, hat der Auftragnehmer unverzüglich nach deren Klärung einen abschließenden Bericht vorzulegen. • Der Auftragnehmer sichert hiermit eine sorgfältige Aufklärung der Unfallursache zu und verpflichtet sich, durch Auswahl geeigneter Maßnahmen die Wiederholung eines solchen Unfalles in der Zukunft zu vermeiden. Auf Verlangen der Amprion hat der Auftragnehmer hierüber eine entsprechende gesonderte Erklärung abzugeben. • Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Verlangen der Amprion die Angaben in seinem Unfallbericht mündlich zu erläutern. • Der Auftragnehmer hat dem für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartner der Amprion Sachschäden bei Tätigkeiten in/an Anlagen der Amprion zu melden, damit Amprion gegebenenfalls der gesetzlichen Anze...
Unfall- und Schadensmeldungen. Bei einem Arbeitsunfall oder einem Beinaheunfall mit großem Schadenspotential muss unmittelbar der Koordinator und die Sammeladresse xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xxx informiert werden. Der Koordinator leitet gemeinsam mit der verantwortlichen Person die notwendigen Maßnahmen zur Unfallursachenanaly- se ein. Der Auftragnehmer sichert eine sorgfältige Aufklärung der Unfallursache zu und verpflichtet sich, durch Auswahl geeigneter Maßnahmen die Wiederholung eines solchen Unfalles in der Zukunft zu ver- meiden. Die Ausfalltage aufgrund eines Unfalls sind an den Koordinator zu melden Beschädigungen und Störungen an Einrichtungen des Auftraggebers oder Kundeneinrichtungen sind dem Koordinator sofort zu melden.

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.