Universitäten Musterklauseln

Universitäten. Die bayerischen Universitäten stehen für international sichtbare und wettbewerbs- fähige Spitzen- und Grundlagenforschung, exzellente Studienbedingungen, eine breite und vielfältige Wirkung in die Gesellschaft hinein sowie den Transfer von wissensba- sierten technologischen und sozialen Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die HTA und die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten durch das BayHIG werden die Universitäten ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter steigern. Sie bilden die umfassende disziplinäre Breite der Geistes- und Sozialwissenschaften, der Lebenswissenschaften, der Naturwissenschaften sowie der Ingenieurwissen- schaften ab und entwickeln diese weiter. Die Universitäten schärfen gezielt ihre Profile durch zukunftsweisende Forschungsstrategien und Lehrkonzepte, auch durch die Integration der sog. „Kleinen Fächer“. Die Universitäten verpflichten sich, angesichts der globalen, komplexen Heraus- forderungen, in ihrer gesamten Breite des Fächerspektrums ein bayernweit ausgewogenes Fächerangebot vorzuhalten. Sie befähigen ihre Absolventinnen und Absolventen dazu, wissenschaftsgeleitet, interdisziplinär und teamorientiert Verantwortung für unsere Zukunft zu übernehmen und Lösungen für diese Herausforderungen zu finden. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs auf allen Stufen der wissenschaftlichen Karriere bieten sie optimale Forschungs- und Qualifikationsbedingungen. Universitäre Spitzenleistungen erfordern Synergien und Kooperationen, um gerade auch im Bereich der nationalen und internationalen Forschungsförderung, v.a. der Exzellenzstrategie sowie Formaten der EU, erfolgreich zu sein. Der Freistaat Bayern wird sie in dieser Zielsetzung weiterhin unterstützen und beabsichtigt, das Pro- gramm „Exzellenzverbünde und Universitätskooperationen“ (EVUK) auch für die Vorbereitung weiterer Runden der Exzellenzstrategie erneut ausschreiben. Die Universitäten werden die strategischen Kooperationen untereinander, mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und mit nationalen und internationalen Partnern qualitativ weiterentwickeln und stärken. Die Universitäten übernehmen darüber hinaus eine besondere Verantwortung für die Ausbildung von Fach- und Führungskräften von besonderem öffentlichem Inte- resse in den Fächern Jura, Human-, Tier- und Zahnmedizin, Pharmazie sowie den Lehramtsstudiengängen. Freistaat und Universitäten werden partnerschaftlich auch in diesen Bereichen gemeinsam eine Weiterentwicklung sicherstellen. Die Unive...
Universitäten. An italienischen Universitäten kann Deutsch zum einen im Rahmen von Studiengängen zu Kultur, Literatur und Sprache als Fach studiert werden. Zum anderen sind Deutschkurse auch in andere Studiengänge integriert bzw. werden Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache abgehalten. Studie- rende aller Studiengänge können an Universitäten jedoch oft auch Deutschkurse als Zusatzquali- fikation belegen. Eine besondere Rolle nimmt die deutsche Sprache in double degree- und joint degree-Studiengängen ein, die zwischen Italien und Universitäten aus dem deutschsprachigen Raum eingerichtet sind. Im Rahmen dieser Studiengänge studieren die Teilnehmenden eine längere Zeit an der Partneruniversität im Ausland. Hinzukommen Austauschprogramme für Studierende, die kurze bis längere Aufenthalte im deutschsprachigen Ausland vorsehen. Außerdem besteht auch auf Ebene der Forschung und Lehre ein Bezug zur deutschen Sprache im Rahmen von Forschungskooperationen und Austauschprogrammen. Schließlich führen Lehrstühle der Universitäten in Kooperation mit anderen Institutionen wie dem Goethe-Institut öffentliche Veran- staltungen zur deutschsprachigen Kultur durch.
Universitäten. Die Expertinnen und Experten heben das breite Angebot zur deutschen Sprache für Studierende italienischer Universitäten positiv hervor. Auch zur deutschen Kultur werden meist in Kooperation mit Partnerinstitutionen viele Veranstaltungen angeboten. Allerdings könnten diese genauso wie Werbeveranstaltungen, wie z. B. Probevorlesungen an Schulen, noch weiter ausgebaut und stärker beworben werden. Positiv wird auch die Berufs- und Anwendungsorientierung innerhalb der Fremdsprachenwissen- schaften hervorgehoben, z. B. durch Kombination mit Tourismusmanagement oder Kommunikations- wissenschaften. Dies fördert die Rolle der deutschen Sprache. Um den Interessen der Studierenden gerecht zu werden, wird zudem die Ausrichtung der Studieninhalte auf Basis von Evaluationen als sinnvoll erachtet, die in Teilen schon etabliert ist. Auf der anderen Seite ist zu beobachten, dass Deutschkurse als verpflichtendes Element in Studiengängen abgeschafft werden, in denen zumindest Grundkenntnisse wichtig für den Umgang mit deutschen Grundlagentexten z. B. der Philosophie wären. Zudem besteht in Italien nicht die Möglichkeit eines reines Germanistikstudiums. Durch die Einbettung des Deutschen in ein Sprach- oder Literaturstudium als eine von mehreren Sprachen fehlt ein klares Profil, das erst in der weiteren wissenschaftlichen Laufbahn (Promotion) herausgebildet werden kann. Während in manchen Studiengängen die Deutschkurse nach passender Niveaustufe gewählt werden können, ist dies an den meisten Universitäten in der Regel nicht der Fall. Ein feststehendes Curricu- lum, das im ersten Studienjahr mit Inhalten auf A1-Niveau26 für alle Studierenden startet, wird jedoch der Bandbreite der Sprachfähigkeiten der Studierenden nicht gerecht. Austauschprogramme, wie die Erasmus- oder DAAD-Programme, sowie double degrees bzw. joint degrees mit deutschen Universitäten werden generell als wichtiger Faktor für die Motivation der Studierenden angesehen und sollten daher weiter ausgebaut werden. Dazu könnte auch eine vermehrte Werbetätigkeit deutscher Universitäten an den italienischen Hochschulen beitragen. Bestätigungen über das Sprachniveau können an den Universitäten über Open-page-Bestätigungen erworben werden, die in ganz Europa anerkannt werden. Allerdings beinhalten diese, anders als Sprachzertifi- kate, nicht alle vier Sprachfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hörverstehen, Sprechen). Beispielsweise an der Universität Palermo ist jedoch ein weiterer, stufenweiser Ausbau des Open-page-Verfah...
Universitäten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Universitäten ebenso wie die anderen in den vorhergehenden Abschnitten unter- suchten Einrichtungen mit voller Wirksamkeit zu denen gehören, die Bildungstätigkeiten laut Art. 7 Absatz 1 Buchst. i) des LD Nr. 504 von 1992 ausüben, auch wenn Art. 1 Absatz 1 Buchst. i) zu den Bildungstätigkeiten diejenigen zählt, die laut Gesetz Nr. 53 vom 28. Xxxx 2003 in einem Bildungssystem zusammengefasst sind, das vom Kindergarten bis zu den Gymnasien und zur be- ruflichen Bildung und Ausbildung reicht. Die Grundlage für diesen Standpunkt lässt sich leicht dem Punkt 27 der bereits zitierten „Mitteilung der Kommission über die An- wendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ entnehmen, wo zu den öffentlichen Bildungsdienstleistungen auch „der Unterricht an Ho- chschulen“ gezählt wird. Es ist jedoch zu überprüfen, ob für diese Einrichtungen alle Voraussetzungen gegeben sind, die von den genannten Rechtsvor- schriften zum Zweck der Anwendung der sektorspezifischen Voraussetzungen laut Art. 4 Absatz 3 der Verordnung vorgesehen sind. Hinsichtlich der Gleichstellung des Bildungscharakters ist auf Art. 1 des Königl. Dekrets Nr. 1592 vom 31. August 1933 zu verwei- sen, der vorsieht, dass die höhere Bildung, deren Ziel es ist, den wissenschaftlichen Fortschritt zu fördern und die notwendige wis- senschaftliche Kultur für die Ausübung der Ämter und Berufe bereitzustellen, auch an den Hochschulen und gesetzlich anerkan- nten nichtstaatlichen und unabhängigen Instituten erteilt werden kann. Ausgehend von dieser Vorbedingung wird mit Bezug auf Art. 4 Absatz 3 Buchst. a) der Verordnung, wo es heißt, dass die Bildun- gstätigkeit der staatlichen gleichgestellt ist unter Bezugnahme auf die gesetzlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen, fol- gendes hervorgehoben: • die nichtstaatlichen Hochschulen sind Institutionen, die von Einrichtungen und von Privaten gefördert und betrieben werden, die eine gesetzliche Anerkennung erhalten und die durch eine Verfügung mit Gesetzeskraft befugt werden, rechtswirksame akademische Universitätstitel auszustellen, die denen identisch sind, die von den staatlichen Hochschulen ausgestellt werden (Art. 10 des Gesetzes Nr. 580 vom 1. Oktober 1973; Art. 6 des Gesetzes Nr. 245 vom 7. August 1990); • das Ministerialdekret Nr. 270 vom 22. Oktober 2004 legt in Sachen didaktischer Autonomie der Hoch...
Universitäten. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ist mit derzeit 27.000 Stu- dierenden die einzige Volluniversität des Landes. Im vergangenen Jahrzehnt hat sie vier wissenschaftliche Schwerpunkte entwickelt: Kiel Marine Science, Kiel Nano Surface and Interface Science, Kiel Life Science sowie Societal, Environmental and Cultural Change. Dieses Profil wurde in den ersten beiden Exzellenzinitiativen unterstützt durch die Exzellenzcluster in den Bereichen Meeresforschung (Future Ocean) und Entzündungsforschung (Inflammation at Interfaces) und der Exzellenz-Graduiertenschule Human Development in Landscapes, die einen Brückenschlag zwischen Geistes- und Naturwissen- schaften darstellt. Die drei Projekte wurden im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zusammen mit weiteren schleswig-holsteinischen Forschungspartnern erfolgreich eingeworben. Diese Erfolge werden künftig durch neue Exzellenzcluster in den Bereichen Entzündungsforschung („PMI - Precision Medicine in Inflammation“) und den Geisteswissenschaften („ROOTS - Konnektivität von Gesellschaft, Umwelt und Kultur in vergangenen Welten“) fortgeschrieben und im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zusammen mit einer Vielzahl schleswig-holsteinischer For- schungspartner umgesetzt. Auf dieser inhaltlichen und partnerschaftlichen Grundlage hat sich die CAU derzeit als Exzellenzuniversität beworben [Aktu- alisierung erfolgt durch MBWK nach dem 19.7.]. Exzellenzinitiative und Exzel- lenzstrategie tragen maßgeblich zur Profilschärfung der Forschung in Schles- wig-Holstein bei und erhöhen die internationale Sichtbarkeit.
Universitäten. 1. Mount Allison University

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

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