Common use of Unterbrechung Clause in Contracts

Unterbrechung. Die Inanspruchnahme der Förderung kann insgesamt für die Dauer von maximal einem Jahr unterbrochen werden, sofern dies bei der DFG beantragt und dem zugestimmt wurde. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die die Notwendigkeit einer Unterbre- chungszeit belegen. Wird die Inanspruchnahme der Förderung unterbrochen, so können für den Zeitraum der Unterbrechung grundsätzlich keine Mittel für die durchzuführenden Projekte bezogen werden.

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