Rechteübertragung. Der Aussteller räumt der Messegesellschaft ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. Die Messegesellschaft ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Dem Aussteller ist die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffent- lichung von Inhalten untersagt, die die Messegesellschaft, andere Nutzer oder Dritte auf die elektronischen Systeme hochgeladen haben. Die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von jedweden Inhalten der elektronischen Systeme ohne Einwilligung der Messe- gesellschaft ist untersagt. Der Aussteller stellt die Messegesellschaft und ihre Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer ver- meintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Aussteller zuzurechnenden Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des elektronischen Systems ergeben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Aussteller, der Messegesellschaft alle Kosten zu ersetzen, die der Messegesellschaft durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Aufwendungen, die die Messegesellschaft für eine angemessene Verteidigung sowohl in tatsächlicher wie juristischer Hinsicht für erforderlich halten durfte.
Rechteübertragung. 11.1 Der Vertragspartner überträgt mit Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung sämtliche Rechte an der gelieferten Ware, Leistung bzw. am Leistungsergebnis, insbesondere sämtliche Marken- und sonstigen Kennzeichenrechte, urheberrechtliche Nutzungsrechte, Geschmacksmuster- bzw. Designrechte, verwandte Schutzrechte i. S. d. des Urheberrechts (einschließlich aller Entwicklungsstufen) und sonstige Immaterialgüterrechte, die er während der Zeit und im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erwirbt, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ausschließlich auf uns.
11.2 Die Übertragung nach Ziffer 11.1 umfasst u.a. unsere Befugnis, die Werke im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form – entgeltlich oder unentgeltlich – zu nutzen, öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art aufzunehmen und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Übertragung umfasst insbesondere auch die Befugnis, das Werk interaktiv auf elektronischem Weg auf allen derzeit bekannten Übertragungswegen nutzbar zu machen.
11.3 Sämtliche vorstehenden Rechte sind uns spätestens zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als ausschließliche Rechte auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus eingeräumt bzw. übertragen und können von uns nach freiem Belieben ganz oder teilweise auch in Form einer ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Berechtigung genutzt, ausgewertet und auf Dritte weiter übertragen werden bzw. als ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte eingeräumt oder zur Auswertung überlassen werden, ohne dass es einer Zustimmung des Vertragspartners bedarf.
11.4 Der Vertragspartner räumt uns insbesondere das Recht ein, die von ihm geschaffenen Werke und sonstigen Leistungen zu bearbeiten und zu ändern sowie die so bearbeiteten oder geänderten Werke zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Der Vertragspartner überträgt uns auch die Rechte an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten.
11.5 Eine Verpflichtung von uns zur Anmeldung oder Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht.
11.6 Der Vertragspartner ist im Rahmen seines Bestimmungsrechts gemäß § 13 S. 2 UrhG damit einverstanden, dass eine Benennung und Bezeichnung des Vertragspartners als Urheber im Rahmen der Verwertung der vertragsgegenständlichen Rechte nicht erfolgt.
11.7 Diese Werke und sonstigen Leistungen und alle eventuellen Ansprüche des Vert...
Rechteübertragung. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit WTI ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WTI auf Dritte zu übertragen. WTI wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
Rechteübertragung. Die Verwendung der Sprachaufnahme für Produkte, die nicht Gegenstand des Vertrages sind, ist ausgeschlossen. Hierzu gehört die Nutzung der Aufnahme im Bereich „Künstlicher Intelligenz“, etwa zum Training oder für das Erzeugen künstlicher Stimmen (z. B. Klonen oder Morphen von Stimmen). Auch eine Archivierung der Aufnahmen zu solchen Zwecken ist nicht gestattet. Mit der Bezahlung eines einzelnen Spots erhält der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen Spots mittels des vereinbarten Mediums innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets (bei Internet auch der vereinbarten Auslieferungsanzahl bzw. des vereinbarten Mediabudgets), beschränkt auf die BRD für die Dauer eines Jahres. Das Verwertungsrecht gilt in der Regel ab Erstausstrahlung. Wird der Zeitpunkt der Erstausstrahlung nicht genannt, gilt das Verwertungsrecht ab dem Aufnahmedatum. Mit den Ausstrahlungsrechten für die Bundesrepublik Deutschland erhält der Auftraggeber auch das Recht zur Ausstrahlung in denjenigen europaweit zu empfangenden Sendern, die ihren Sitz in Deutschland haben. Für Ausstrahlungen in Sendern, deren Sitz nicht in der BRD liegt, bzw. für jedes weitere Land (z. B. Österreich, Schweiz etc.), wird ein weiteres Verwertungshonorar jeweils für das entsprechende Medium fällig. Verwendet der Auftraggeber einen Spot oder (Sprach-)Teile eines Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Funk-, TV-, Kino- oder Onlinespots, so wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig; gleiches gilt für den Wechsel von einem zum anderen Medium, z. B., wenn aus einem Funkspot (oder Teilen daraus) ein Kinospot wird oder ein TV-Spot im Internet als Preroll verwendet wird. Entsprechendes gilt für die Produktion und Ausstrahlung von sogenannten Sales-Videos, Industriefilmen, Ladenfunk (POS), auf öffentlichen Veranstaltungen etc., wenn diese über ein anderes Medium - insbesondere im Internet - ausgestrahlt oder veröffentlicht werden. Bei der Produktion und Verbreitung von Videos und anderen Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden, sind zusätzlich - abhängig von der Auflagenhöhe - gesonderte Verwertungshonorare fällig. Dies gilt auch für Streaming-Auslieferungen. Eine besondere Stellung im Preisgefüge nehmen regelmäßig nur die Hörfunkspots für Lokalsender ein: Hier ist das Veröffentlichungshonorar günstiger, da das Ausstrahlungsgebiet strikt beschränkt ist. Ein Lokalfunkspot deckt die Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern eines einzigen Lokalb...
Rechteübertragung. 1. Der Fotograf überträgt Zoonar für die Verwendung des eingebrachten Bildmaterials - soweit gesetzlich zulässig -mengenmäßig unbeschränkt für jede Art der kommerziellen und/oder nicht kommerziellen Nutzung sämtliche (urheberrechtlichen) Nutzungsrechte am Bildmaterial, einschließlich der Wahrnehmung der Neben- und Folgerechte.
2. Dabei erwirbt Zoonar insbesondere die nachfolgend aufgeführten Rechte, wobei ausdrücklich festgestellt wird, dass die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend ist:
2.1 Das Recht, das Bildmaterial auf jeden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Bild-, Bildton- und/oder sonstigen multimedialen Datenträger beliebigen Formats zu übertragen, zu kopieren, und/oder sonst zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten sowie in Online-Netzwerke (z.B. Internet) einzuspeisen und Online-Nutzern zugänglich zu machen.
2.2 Die Rechte, das Bildmaterial auf Abruf zur Verfügung zu stellen, d.h. das Recht, das Bildmaterial in elektronischen Datenbanken bereit zu halten und/oder mittels digitaler und/oder anderweitiger Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern auch gegen Entgelt derart bereit zu stellen, dass diese das Material auf jeweils individuellen Abruf mittels eines Fernseh-, Mobilfunk-, Computer-, Mobile Internet-, PDA- und/oder sonstigen Gerätes auch zur interaktiven Nutzung empfangen (z.B. "television on demand", "video on demand", "IPTV", "push/pull-Dienste", "online" etc.) und/oder ggfs. öffentlich vorführen/darstellen zu können.
2.3 Das Recht, das Bildmaterial sowohl für die Gestaltung der Ton-, Bildton- oder sonstigen multimedialen Datenträger (z.B. CD-ROM, DVD, HD-DVD, Blue-Ray-Disk, Video, Foto-CD, USB-Speicherstick usw.) zu verwenden, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.
2.4 Das Recht, das Bildmaterial insbesondere zu Verkaufs-, Werbe-, Promotion- und Marketingzwecken in Printmedien (z.B. Zeitschriften, Zeitungen, Magazine, Bücher), für die Gestaltung von Verkaufs- und/oder sonstigen Postern und Plakaten, Postkarten, Anzeigen, Werbebroschüren, Prospekten, Programmheften, Katalogen, Pressemappen, Biografien, Werbespots, Imagebroschüren und/oder die hauseigene Werbung usw. in jeder beliebigen Auflage, Wiederauflage zu verwenden, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
2.5 Das Recht, das Bildmaterial auch anders als in abgelieferter Form zu verwerten. Zoonar bzw. Lizenznehmer kann das Bildmaterial unter Wahrung etwaiger Urheberpersönlichkeitsrechte bearbeiten und/oder umgestalten, bearbe...
Rechteübertragung. Einwilligung zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und Referenz h.) Widerruf § 10 Datenschutz § 11 Leistungsänderung
Rechteübertragung. Der Kunde wird die Rechte des Kunden an der Software, Dokumentation oder Lizenz, wie in diesem Vertrag vorgesehen, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SYNAPTICON unter-lizenzieren, leasen, vermieten oder verleihen, mit der Ausnahme, dass der Kunde diesen Vertrag vollständig im Zusammenhang mit dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller mit diesem Vertrag verbundenen Vermögenswerte übertragen kann, vorausgesetzt, dass der Rechtsnachfolger alle Verpflichtungen des Kunden übernimmt und die hierunter gewährten Lizenzen nur für die Nutzung der Software auf dem autorisierten Gerät, auf dem die Software unmittelbar vor der Zuweisung installiert wurde, gelten. SYNAPTICON kann diesen Vertrag ohne Einschränkungen übertragen. Jede Übertragung, die einen Verstoß des Vorstehenden darstellt, wird als nichtig und unwirksam angesehen. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist dieser Vertrag für die Parteien, deren Nachfolgern und Rechtsnachfolgern bindend und wirkt zu ihren Gunsten.
Rechteübertragung. Der Fachverlag Xxxxxx Xxxxxx e. K. ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen zu übertragen. Er ist ferner berechtigt, zur Durchführung aller Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag einen externen Dienstleister zu beauftragen oder dritte Unternehmen zu beauftragen, soweit dies zur Erfüllung des mit dem Kunden bestehenden Vertrages erforderlich ist. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung des Fachverlags Xxxxxx Xxxxxx e. K. auf Dritte übertragen.
Rechteübertragung. (1) „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch unsere Tätigkeit im Rahmen der Software- wartung geschaffenen Werke, insbesondere Programmierung, Änderung, Weiterent- wicklung von Softwareprogrammen sowie die bei deren Entwicklung entstandenen Do- kumenten und auf Datenträgern festgehaltenen Ideen, Algorithmen, Verfahren, Spezifi- kationen und Berichte sowie Entwurfs-, Dokumentations- und Schulungsmaterial über die Anwendung und Pflege der Vertragssoftware.
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen bedarf einer geson- derten schriftlichen Vereinbarung zwischen uns.
Rechteübertragung. 1. neuebildanstalt OHG übernimmt die Vermarktung des eingebrachten Bildmaterials im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Autor überträgt neuebildanstalt zu diesem Zweck exklusiv sämtliche Nutzungsrechte, die ihm selbst an dem Bildmaterial zustehen.
2. neuebildanstalt OHG darf das Bildmaterial im In- und Ausland unter Ausschluss aller Personen einschließlich des Autors selbst verwenden. neuebildanstalt OHG ist berechtigt, Dritten einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte in beschränktem oder unbeschränktem Umfang einzuräumen sowie Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf andere Bildagenturen (z.B. Partneragenturen) zum Zwecke der Vermarktung zu übertragen. neuebildanstalt stellt das Bildmaterial außerdem kostenlos für die Eigenwerbung zur Verfügung.