Unterbrechung. Sollte der Wärmelieferant durch Fälle höherer Gewalt oder durch sonstige Umstände, die der Wärmelieferant mit zumutbaren Mitteln nicht abwenden kann, in der Erzeugung, Verteilung oder Abgabe von Wärme ganz oder teilweise verhindert sein, ruht die Verpflichtung des Wärmelieferanten, bis die Hindernisse oder Störungen beseitigt sind. Der Wärmelieferant übernimmt keinerlei Verantwortung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch die Unterbrechungen oder durch unregelmäßige Wärmelieferungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen oder jedenfalls nicht dem Wärmelieferanten zuzuschreiben sind, erwachsen, noch stellen sie einen Grund für die Auflösung des Vertrags dar. Der Wärmelieferant ist berechtigt, die Wärmelieferung für die Ausführung betriebsnotwendiger Arbeiten oder für andere Fälle einer programmierten Unterbrechung vorübergehend zu unterbrechen. In diesem Fall wird der Wärmelieferant dem Kunden die Unterbrechung in der Winterperiode mindestens 48 Stunden und in der Sommerperiode mindestens 24 Stunden im Voraus mitteilen. Der Wärmelieferant ist jedenfalls verpflichtet, jede Störung der Unterbrechung möglichst rasch zu beheben.
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Samples: Wärmeliefervertrag, Wärmelieferungsvertrag, Wärmeliefervertrag
Unterbrechung. 1. Sollte der Wärmelieferant durch Fälle höherer Gewalt oder durch sonstige Umstände, die der Wärmelieferant mit zumutbaren Mitteln nicht abwenden kann, in der Erzeugung, Verteilung oder Abgabe von Wärme ganz oder teilweise verhindert sein, ruht die Verpflichtung des Wärmelieferanten, bis die Hindernisse oder Störungen beseitigt sind. Der Wärmelieferant übernimmt keinerlei Verantwortung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch die Unterbrechungen oder durch unregelmäßige Wärmelieferungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen oder jedenfalls nicht dem Wärmelieferanten zuzuschreiben sind, erwachsen, noch stellen sie einen Grund für die Auflösung des Vertrags dar.
2. Der Wärmelieferant ist berechtigt, die Wärmelieferung für die Ausführung betriebsnotwendiger Arbeiten oder für andere Fälle einer programmierten Unterbrechung vorübergehend zu unterbrechen. In diesem Fall wird der Wärmelieferant dem Kunden die Unterbrechung in der Winterperiode mindestens 48 Stunden und in der Sommerperiode mindestens 24 Stunden im Voraus mitteilen. Der Wärmelieferant ist jedenfalls verpflichtet, jede Störung der Unterbrechung möglichst rasch zu beheben.
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Samples: Wärmelieferungsvertrag, Wärmeliefervertrag