Beizug Dritter Musterklauseln

Beizug Dritter. 4.1 Für Leistungen, die durch Mitarbeitende der Verkäuferin an den Standorten der Käuferin erbracht werden, darf die Verkäuferin Dritte (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) für die Erbringung ihrer Leistungen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Käuferin beiziehen. Sie bleibt für die vertrags- gemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.
Beizug Dritter. 5.1 Der Leistungserbringer darf für die Erbringung seiner Leistungen Dritte (z. B. Zulieferanten, Subunterneh- mer) nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Post beiziehen. Er bleibt für die vertragsgemässe Leis- tungserbringung durch die beigezogenen Dritten ver- antwortlich.
Beizug Dritter. Der Personaldienstleister hat die Leistung persönlich zu erbringen. Zur Übertragung an einen Dritten ist er nur mit schriftlicher Ermächtigung der BKW befugt. Er bleibt in jedem Fall für die vertragsgemässe Leis­ tungserbringung verant¬wortlich. Art. 399 Abs. 2 OR wird ausdrücklich wegbedungen.
Beizug Dritter. (a) Zühlke kann zur Leistungserbringung Unterlieferanten im In- und Ausland beiziehen.
Beizug Dritter. Der Beauftragte kann für die Vertragserfüllung auf eigene Kosten Dritte (z.B. freie Mitarbeiter, Geologen) beiziehen. Der Auftraggeber ist Dritten gegenüber nicht weisungsbe- fugt.
Beizug Dritter. 1Die Netzbetreiberin kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Ver- pflichtungen jederzeit Dritte beiziehen. 2Die Netzbetreiberin haftet für diese Dritten, Hilfspersonen und Unterakkordanten wie für eigenes Verhalten. 3Die Netzbetreiberin ist beim Beizug Dritter verantwortlich, dass die Installationen wie vereinbart vorgenommen werden. Die Netz- betreiberin nimmt die Installationsarbeiten, die von ihr beauftragte Dritte ausgeführt haben, ab. Über allfällige Abweichungen oder Mängel informieren sich die Parteien umgehend gegenseitig. Der Eigentümer wird von sämtlichen Prüfungsobliegenheiten entbunden.
Beizug Dritter. AGROLA ist für die Vertragserfüllung berechtigt, Dritte nach ihrer Xxxx beizuziehen.
Beizug Dritter. Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass die CSL zur Leistungserbringung Dritte, namentlich die FedEx, beiziehen und die dazu erforderlichen Daten der FedEx zugänglich machen darf. Die FedEx ist denselben Pflichten bezüglich der Wahrung des Datenschutzes unterstellt wie die CSL selber und darf – unter Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen – die Daten nicht für eigene Zwecke und ausschliesslich im Auftrag sowie auf Weisung der CSL bearbeiten. Kontaktdaten: CSL Corporate Services Ltd. Xxxxxxxxxxx 0 XX-0000 Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx T +000 000 00 00
Beizug Dritter. Die Agentur ist berechtigt, Dritte, deren Leistungen die Agentur für die Auftragsabwicklung benötigt, auf Rechnung des Auftraggebers beizuziehen. Die auf den Namen des Auftraggebers ausgestellten Rechnungen Dritter werden von der Agentur geprüft. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit und Bezahlung von Rechnungen Dritter.
Beizug Dritter. ZUMTOBEL ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizu- ziehen.