Common use of Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängig- machung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlö- sung Clause in Contracts

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängig- machung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlö- sung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlö- sung einer SEPA-Firmenlastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA- Firmenlastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2 vierter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängig- machung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlö- sung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer A. 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlö- sung Einlösung einer SEPA-Firmenlastschrift Basis-Lastschrift (siehe Nummer A. 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer A. 2.4.4 vereinbarten Frist Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie FehlerFeh- ler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt ge- führt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA- Firmenlastschrift SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender fehlen- der Kontodeckung (siehe Nummer A. 2.4.1 Absatz 2 vierter Spiegelstrich2, dritter Spiegel- strich) berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene aus- gewiesene Entgelt.

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Samples: www.suedwestbank.de, www.edekabank.de, www.cronbank.de

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängig- machung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlö- sung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer B. 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlö- sung Einlösung einer SEPA-Firmenlastschrift Firmen-Lastschrift (siehe Nummer B. 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer Num- mer B. 2.4.4 vereinbarten Frist Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung Ableh- nung der Einlösung einer autorisierten SEPA- Firmenlastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer B. 2.4.1 Absatz 2 2, vierter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsverzeich- nis“ ausgewiesene Entgelt.

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Samples: www.suedwestbank.de, www.edekabank.de, www.cronbank.de