Common use of Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängig- machung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlö- sung Clause in Contracts

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängig- machung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlö- sung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer A. 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift (siehe Nummer A. 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer A. 2.4.4 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- ler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung ge- führt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlen- der Kontodeckung (siehe Nummer A. 2.4.1 Absatz 2, dritter Spiegel- strich) berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aus- gewiesene Entgelt.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Agb Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängig- machung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlö- sung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer A. 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung Einlö- sung einer SEPA-Basis-Lastschrift Firmenlastschrift (siehe Nummer A. 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer A. 2.4.4 vereinbarten Frist, Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen Kontoinfor- mationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung ge- führt geführt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA- Firmenlastschrift wegen fehlen- der fehlender Kontodeckung (siehe Nummer A. 2.4.1 Absatz 2, dritter Spiegel- strich2 vierter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aus- gewiesene ausgewiesene Entgelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängig- machung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlö- sung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer A. B. 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-BasisFirmen-Lastschrift (siehe Nummer A. B. 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer A. Num- mer B. 2.4.4 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung ge- führt geführt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung Ableh- nung der Einlösung einer autorisierten SEPA-BasisFirmen-Lastschrift wegen fehlen- der fehlender Kontodeckung (siehe Nummer A. B. 2.4.1 Absatz 2, dritter Spiegel- strichvierter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsverzeich- nisaus- gewiesene ausgewiesene Entgelt.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Agb Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen