Unterziele / Teilziele Musterklauseln

Unterziele / Teilziele. Arbeitshilfen 4 Ziele der Leistungen gem. § 27 (3) im Sinne von § 13 (2) SBG VIII - Hilfe zur Erziehung; sozialpäd. begleitete Berufsausbildung -
Unterziele / Teilziele. Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds Abbau von Problemen und Defiziten im Bereich sozialer und emotionaler Entwicklung; Abbau schulischer Defizite und Problembereiche; Entwick- lung und Planung schulischer und beruflicher Perspektiven; Entwicklung einer tragfähigen Lern- und Leistungsmotivation; Aufbau / Wiederherstel- lung tragfähiger sozialer Kontakte (z.B. Freundeskreis, Sportverein), Akti- vierung der Ressourcen und der Unterstützung durch das soziale Umfeld; Befähigung zu qualifizierten, nachhaltigen und eigenständigen Bemühun- gen um Aufnahme einer beruflichen Bildungsmaßnahme Verselbständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie - Entwicklung einer Lebensperspektive auf der Basis eigener Ziele und Fähigkeiten; - Entwicklung/Befähigung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfä- higen Persönlichkeit; Erlangung von Kontakt-, Beziehungs-, Gruppen- und Konfliktfähigkeit;- - Alltag und Tagesablauf planen, strukturieren und umsetzen können (z.B. Essenszubereitung, hauswirtschaftliche Versorgung, sinnvolle Freizeitgestaltung); - Befähigung zum verantwortlichen Umgang mit vorhandenen Finanzmit- teln; Herstellung/Wiederherstellung tragfähiger Familienbeziehungen
Unterziele / Teilziele. 3.2.2.1 Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen; Alltagsstruktur und –gestaltung in allen Lebensbereichen: Hausaufgaben, Mahlzeiten, Freizeit, Hauswirtschaft, Finanzen, Integration in die Gruppe, in die Einrichtung und in das neue Lebensmilieu (Schule, Ausbildung, Vereine), gesunde Lebensführung und Körperpflege, positives Lern- und Sozialverhalten, emotionale Sicherheit; Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Familie; Stärkung der Elternkompetenzen, tragfähige Beziehungen, die Familie leistet die dem Alter und Entwicklungsstand angemessene Förderung und Erziehung des jungen Menschen; Ressourcen und Grenzen sind bekannt; die Eltern nehmen bei Bedarf fremde Hilfe in Anspruch 3.2.2.2 Rückkehr in die Familie Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familie; Stabilisierung des Identifikations-, Status- und Gefühlsbezuges zu den Eltern; Einbeziehung des sozialen Umfelds der Familie 3.2.2.3 Übergang zur Erziehung in eine andere Familie Prüfung der Möglichkeit zur Vermittlung in eine Voll- zeitpflegestelle; Gewährleistung einer dauerhaften Lebensperspektive 3.2.2.4 Lebensform auf längere Zeit und Vorbereitung auf selbständige Lebensführung Bezug zur Familie: die Problemsituation vor Fremdunter-bringung ist bewältigt, es bestehen beidseitige Kontakte und Anteil nehmende Beziehungen, der Bezug zum familiären Umfeld ist gegeben, Entwicklung zur Selbständigkeit: altersgemäße Erziehung sowie im kogni- tiven als auch im körperlichen Bereich, Entfaltung und Einsatz von persönlichen Ressourcen und Selbsthilfepotential 3.2.2.5 Integration in Ausbildung und Beschäftigung Entwicklung einer realistischen schulischen und beruflichen Perspektive, positive schulische Entwicklung, Schulabschluss, Qualifizierung zur Berufsvorbereitung / Berufsausbildung 3.2.1 Ziele gemäß SGB VIII Ziele der Leistungen gem. § 27 i.V.m. § 35 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung; intensive sozial- pädagogische Einzelbetreuung 3.2.1.1 Soziale Integration des Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen Eigenverantwortliche Lebensführung des Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen - zeitliche Aspekte (Mehrbedarf an Betreuungszeit und sonstigen Maßnahmen) - inhaltliche Aspekte (individuelles Konzept, fachliche Standards, Reflexion und Dokumentation) 3.2.2.1 Sicherung einer geeigneten Wohnmöglichkeit - eine schulische oder berufliche Ausbildung bzw. eine Arbeitsaufnahme 3.2.2.2 eine eigenständige Haushaltsführung und ein angemessener Umgang mit finanziellen Mitteln - eine selbständige Wahrn...
Unterziele / Teilziele. Überwindung von individuellen Krisen
Unterziele / Teilziele. Sicherung einer geeigneten Wohnmöglichkeit eine schulische oder berufliche Ausbildung bzw. eine Arbeitsaufnahme 3.2.2.2- eine eigenständige Haushaltsführung und ein angemessener Umgang mit finanziellen Mitteln - eine selbständige Wahrnehmung von Behördenkontakten und Geschäf- ten des täglichen Lebens - eine konstruktive Freizeitgestaltung
Unterziele / Teilziele. Im Bereich Sozialverhalten - Kontakt-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit - Frustrationsfähigkeit - Regeln / Strukturen akzeptieren können - Gruppenfähigkeit
Unterziele / Teilziele. 3.2.2.1 Eigenständigkeit (Techniken): Alltag strukturieren: Eine den eigenen und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende All- tagsstrukturierung - Tagesablauf planen und umsetzen - Essenszubereitung (Einkauf, Kochen, Spülen etc.) - Wäschepflege - Pflege, medizinische Versorgung wahrnehmen - Termine mit Behörden, Ämtern, etc. wahrnehmen - Hygiene - Hauswirtschaftliche Angelegenheiten (Wohnung reinigen etc.) - Umgang mit Finanzen - Gestaltung der Freizeit - erforderliche soziale Kontakte wahrnehmen - Hilfe selbst organisieren können Eigenverantwortlichkeit Die eigenen und die Bedürfnisse des Kindes erkennen (Lebensentwurf haben) - eigene Ziele, Fähigkeiten, Grenzen erkennen - allein Entscheidungen treffen können, dem eigenen und dem Wohl des Kindes entsprechend - diese Entscheidungen umsetzen können 3.2.2.2 Beginn oder Fortführung einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder Aufnahme einer Berufstätigkeit - realistische Einschätzung der Möglichkeiten und Perspektiven - Klarheit haben über die individuelle Lebensplanung bzgl. schul. und berufl. Ausbildung, bzw. einer Berufstätigkeit - Realisierung der getroffenen Entscheidung 3.2.2.3 Eigenständige und eigenverantwortliche Pflege und Erziehung des Kin- des
Unterziele / Teilziele. Unter Verweis auf die medizinisch-somatogenen Implikationen des Begriffs „Be- hinderung“ - sollen auf der Grundlage eines mehrdimensionalen diagnostischen An- satzes und - unter Berücksichtigung von Interdisziplinarität und Erfahrungsge- stützt- heit - angemessene komplexe Maßnahmebündel angewendet werden, um die Ziele von 3.1.1 bis 3.1.3 zu erreichen.
Unterziele / Teilziele. Intensive Erziehungshilfe Gewährleistung des Kindeswohls Kompensation der Entwicklungsdefizite u. Entwicklungsstörungen Bewältigung der physischen und psychischen Beeinträchtigungen Individuelle und professionelle Entwicklungsförderung innerhalb und außerhalb der Familie
Unterziele / Teilziele. Arbeitshilfen 2 Ziele der Leistungen gem. § 19 SGB VIII - Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder