Common use of Unverzichtbarkeit Clause in Contracts

Unverzichtbarkeit. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Ge- setzes oder aus Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag

Unverzichtbarkeit. 63.1 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer Arbeitnehmende auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Ge- setzes Gesetzes oder aus Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)

Unverzichtbarkeit. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung Beendi- gung kann der Arbeitnehmer auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Ge- setzes Gesetzes oder aus Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Das Gipsergewerbe

Unverzichtbarkeit. 60.1 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer Arbeitnehmende auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Ge- setzes Gesetzes oder aus Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Unverzichtbarkeit. 72.1 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer Arbeitnehmende auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Ge- setzes Gesetzes oder aus Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Das Schlosser , Metallbau , Landtechnik , Schmiede Und Stahlbaugewerbe

Unverzichtbarkeit. 1 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Ge- setzes Gesetzes oder aus unabdingbaren Bestimmungen dieses eines Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten.. OR Art. 341 Abs. 1 2 Die allgemeinen Vorschriften über die Verjährung sind auf Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. OR Art. 341 Abs. 2

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Unverzichtbarkeit. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer Arbeitnehmende auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren un- abdingbaren Vorschriften des Ge- setzes Gesetzes oder aus Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)