Unverzüglich Musterklauseln

Unverzüglich. Bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Umgangs- sprachlich versteht man damit: so schnell wie möglich.
Unverzüglich. Ohne schuldhaftes Zögern.
Unverzüglich. Unverzüglich heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuld- haftes Zögern oder so schnell wie eben möglich.
Unverzüglich. Unverzüglich heißt, dass die erforderliche Handlung ohne schuldhaftes Zögern durchgeführt wird.
Unverzüglich. Manche Handlungen müssen Sie unverzüglich vornehmen. So zum Beispiel Zahlungen oder Mitteilungen. Darauf weisen wir Sie an den entsprechenden Stellen in den Versicherungsbedingungen hin. „Unver- züglich“ bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“ oder „so schnell wie eben möglich“.
Unverzüglich. Bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“, d.h. „so schnell wie möglich“.
Unverzüglich. Ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB); stellt auf die auch im Subjektiven liegende Zumutbarkeit alsbaldigen Han- delns ab. Inter Partner Assistance S.A. (IPA) Direktion für Deutschland Colonia-Allee 10–20 00000 Xxxx
Unverzüglich. Bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“.
Unverzüglich. Ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB); stellt auf die auch im Subjektiven liegende Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns ab. Inter Partner Assistance S.A. (IPA) Direktion für Deutschland Xxxxxxx-Xxxxx 00-00 00000 Xxxx
Unverzüglich. Ohne schuldhaftes Zögern (§121 BGB); Stellt auf die auch im Subjektiven liegende Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns ab.