Unverzüglich. Manche Handlungen müssen Sie unverzüglich vornehmen. So zum Beispiel Zahlungen oder Mitteilungen. Darauf weisen wir Sie an den entsprechenden Stellen in den Versicherungsbedingungen hin. „Unver- züglich“ bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“ oder „so schnell wie eben möglich“.
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