Common use of Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte Clause in Contracts

Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte. Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere, Dritten das Zutrittsmedium nicht zu überlassen oder zur Verfügung zu stellen. Xxxxxxx das Mitglied dieser Vorgabe zuwider und. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 20,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

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Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte. Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich insbesonderesich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten das Zutrittsmedium nicht zu überlassen oder zur Verfügung zu stellenüberlassen. Xxxxxxx das Mitglied dieser Vorgabe zuwider undzuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 20,00 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte. Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich insbesonderesich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten das Zutrittsmedium nicht zu überlassen oder zur Verfügung zu stellenüberlassen. Xxxxxxx das Mitglied dieser Vorgabe zuwider und. zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur ZutrittsgewährungZutritts- gewährung, kann das Studio von dem Mitglied diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 20,00 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte. Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich insbesonderesich, Dritten das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht dritten zu überlassen oder zur Verfügung zu stellenüberlassen. Xxxxxxx das Mitglied dieser Vorgabe zuwider und. zuwider, das heißt überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 20,00 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.

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Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte. Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich insbesonderesich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten das Zutrittsmedium nicht zu überlassen oder zur Verfügung zu stellenüberlassen. Xxxxxxx das Mitglied dieser Vorgabe zuwider und. zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 20,00 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.?

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Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte. Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich insbesonderesich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten das Zutrittsmedium nicht zu überlassen oder zur Verfügung zu stellenüberlassen. Xxxxxxx das Mitglied dieser Vorgabe zuwider und. zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur ZutrittsgewährungZutritts- gewährung, kann das Studio von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 20,00 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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