Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus: 4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen. 4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden. 4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen. 4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten. 4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“). 4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2. 4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen. 4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt4.1. Dies gilt unabhängig von soffico räumt dem Kunden unter der Art auf- schiebenden Bedingung der vollen Zahlung des Kaufpreises bzw. der auf ein Update entfallenden Pflegevergütung ein nicht- ausschließliches, zeitlich und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software an den Arbeitsplätze und für die Schnittstellen wie im Rahmen einer FortbildungsveranstaltungProgrammschein beschrieben, auf Computern, auf denen sie installiert wurde und die Lizenzdatei eingespielt wurde und nach Übertragung des Kopierschutzes auch auf anderen Rechnern in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in die- sem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen.
4.2. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztesist berechtigt, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung die Software nur soweit für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauchvertragsgemäßen Gebrauch notwendig zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hard- ware laden und an den im Programmschein bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nut- zen (Anzahl Lizenzen).
4.3. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kenn- zeichnen und (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhGsoweit technisch möglich) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergebenmit dem Urheberrechtsvermerk des Origi- naldatenträgers zu versehen. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die Benut- zerhandbuch darf nur für betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt Zwecke kopiert werden.
4.3 Ein über 4.4. Der Kunde darf die private Liefergegenstände an Dritte auf Dauer veräußern oder betriebsinterne verschen- ken, wenn der Dritte sich mit der Weiter- geltung dieser Vertragsbedingungen ihm gegenüber einverstanden erklärt. (Zu Miete und Leihe siehe Ziffer 4.6) Xxxx Xxxxxx- ständniserklärung hat gegenüber soffico schriftlich zu erfolgen. Gibt der Kunde die Vertragsgegenstände an einen Dritten wei- ter, so stellt er die Nutzung hinausgehender Gebrauchder Software endgültig ein und behält keine Kopien zu- rück. Dies versichert er soffico schriftlich. Er überlässt dem Dritten die Datenträger und das Benutzerhandbuch im Original.
4.5. Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Dritte diese Vertragsbe- dingungen verletzt, insbesondere eine gewerbliche Nutzungwenn der Verdacht besteht, bedarf dass der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist Dritte uner- laubte Vervielfältigungen herstellt oder in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenUmlauf bringt.
4.4 Der 4.6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen (ausgenommen die Aus- nahmen nach §§ 69d, 69e UrhG) sowie die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online), deren Vermietung und Verleih, entgeltlich oder unentgeltlich bedürfen der schriftlichen Zustimmung von soffico.
4.7. Erhält der Kunde ist nicht berechtigtim Rahmen der Nachliefe- rung, UrheberrechtsvermerkeNachbesserung oder Software-Pflege Ergänzungen, Markenzeichen Updates, Upgrades oder andere Rechtsvorbehalte von neue Releases der Software (im folgenden „Neuauflage“), so gelten diese Lizenzbedin- gungen auch für die Neuauflage, aufschie- bend bedingt durch Installation der Neuauflage durch den Waren zu entfernen oder Kunden. Mit Installa- tion der Neuauflage gehen die Waren zu bearbeitendem Kunden nach Ziffer 4 eingeräumten Nutzungsrechte auf die Neuauflage über. Insbesondere ist In Bezug auf die bis dahin vom Kunden eingesetzten Vorver- sionen erlöschen alle Nutzungsrechte.
4.8. In allen Fällen der Beendigung seiner Nut- zungsberechtigung (z.B. Rücktritt, Xxxxxxx- xxxxxx) gibt der Kunde – mit Ausnahme kostenlos beigestellter OSS – alle geliefer- ten Vertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht deren Kopien, soweit er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung gesetzlich zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenlängerer Aufbewahrung verpflichtet ist.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Software License Agreement
Urheber- und Nutzungsrechte. 1. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder Agentur überträgt dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung Kunden die für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauchjeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Unbeschadet anderer vertraglicher Vereinbarungen wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht (Umfang nach Vertragszweck) übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und ist honorarpflichtig.
2. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen und Dateien vor. Rechte an Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Kunden über.
3. Sämtliche Rechte an Vorarbeiten der Agentur (Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, RAW Dateien, offene Layouts usw.), insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Kunden bei der Agentur, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
4. Die Übertragung von Nutzungsrechten erstreckt sich unbeschadet anderweitiger vertraglicher Regelun- gen nicht auf eine Veränderung der Arbeitsergebnisse der Agentur (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Von der Agentur angefertigte Bilder dürfen vom Kunden für seinen Nutzungszweck abgeändert werden (z.B. Formatanpassungen). Nicht gestattet sind Änderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass der Agentur Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung entstehen können, sowie Änderungen, die durch weitere Rechte (Markenrecht, Persönlichkeitsrecht etc.) eingeschränkt oder untersagt sind.
5. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler versichert gegenüber der Agentur, dass er Urheberrechtsinhaber bzw. Inhaber eines umfassenden zur Durchführung des erteilten Auftrages notwendigen Verwertungsrechtes des von ihm der Agentur zur Verfügung gestellten Materials (z.B. Bilder) ist. Der Kunde hat die Agentur von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Person und/oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenDritten freizuhalten.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB6. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. BriefAgentur bemüht sich, Fax, E-Mail) rechtlich zulässige und von Schutzrechten Dritter freie Leistungen zu erteilen.
4.4 erbringen sowie Rechtsverletzungen Dritter zu vermeiden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigtverpflichtet, die Waren inhaltlich oder Schutzrechtsfreiheit in ihrer Darstellung eigener Verantwortung zu bearbeitenüberprüfen. Sollten Anhaltspunkte dafür sprechen, sie zu übersetzen oder umzugestaltendass Rechte Dritter berührt werden, teilt die Agentur dies dem Kunden unverzüglich mit.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt4.1. Dies gilt unabhängig Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen einer Fortbildungsveranstaltungschriftlichen Vereinbarung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränktArbeiten, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenbei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei der Agentur.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer 4.2. Die von der Agentur hergestellten Werke dürfen nur entsprechend dem Angebot bzw. ergänzenden Abreden in der vereinbarten Nutzungsart und im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz vereinbarten Umfang genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne . Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden nur einfache Nutzungsrechte übertragen. Weitergehende Nutzungen (z.B. Rechteübertragung an Dritte) müssen mit der Agentur ausdrücklich vereinbart werden und begründen einen Anspruch auf zusätzliche Nutzungsvergütung. Über den Umfang der Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf hat der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) Kunde der Agentur auf deren Verlangen Auskunft zu erteilen.
4.4 4.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel, soweit dies nicht durch gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen wird, angemessen und branchenüblich signieren und im Rahmen der Eigenwerbung darauf hinweisen.
4.4. Arbeiten der Agentur, insbesondere Entwürfe und Reinzeichnungen, dürfen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei Reproduktionen bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen eines Werkes – ist unzulässig. Bei Verletzung dieser Vorschrift steht der Agentur gegenüber dem Kunden eine jeweils im Einzelfall zu bestimmende Vertragsstrafe, jedoch nicht unter 150 % der vereinbarten Nutzungsvergütung, zu.
4.5. Die Agentur führt keine rechtliche Überprüfung (insb. im Hinblick auf etwaig bestehende Urheber- oder Wettbewerbsrechte) durch.
4.6. Der Kunde garantiert, dass er zur Nutzung der an die Agentur überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster, elektronische Daten usw.) berechtigt ist und Rechte Dritter nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte entgegenstehen.
4.7. Der Kunde übernimmt mit der Abnahme der Leistungen der Agentur die Verantwortung für die Richtigkeit von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeitenBild und Text.
4.8. Insbesondere ist er Die Agentur haftet nicht berechtigtfür Fremdleistungen, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung namens und im Auftrag des Kunden auf dessen Rechnung an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“)Dritte in Auftrag gibt.
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer FortbildungsveranstaltungWaren. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – - bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – - die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Urheber- und Nutzungsrechte. 3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von achso! im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
3.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei achso!.
3.3 Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind urheberrechtlich als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies gilt unabhängig sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen.
3.4 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von der Art diesem abgelehnte, abgebrochene Leistungen (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei achso!, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
3.5 achso! darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag unter Nennung des Kundennamens, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet, Social Media und im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungvon Wettbewerben, Präsentationen und für Eigenwerbung publizieren. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen achso! und Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt ausgeschlossen werden.
4.3 Ein über 3.6 Die Arbeiten von achso! dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die private von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht achso! vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.7 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder betriebsinterne Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von achso!.
3.8 Über den Umfang der Nutzung hinausgehender Gebrauchsteht achso! ein Auskunftsanspruch zu.
3.9 Alle Arbeitsunterlagen, insbesondere eine gewerbliche Nutzungelektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung aufseiten von achso! angefertigt werden, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRBverbleiben bei achso!. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert gefordert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung achso! schuldet mit der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleBezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung mit der vollständigen Zahlung des im Vertrag vereinbarten Entgeltes für den vertraglich vereinbarten Umfang sowie die vertraglich vereinbarte Dauer die Nutzungsrechte an allen von der kreativplantage GmbH im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt und gilt soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungen über dieses Gebiet hinaus, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sind nach Beendigung des Vertrages Nutzungsrechte an Arbeiten vom Kunden/Auftraggeber noch nicht beglichen, verbleiben diese im Eigentum der kreativplantage GmbH.
4.2 Sämtliche Rechte an den Dienstleistungen und Leistungen der kreativplantage GmbH sowie deren Kennzeichnung einschließlich Urheber-, Marken-, Lizenz-, Patent- und sonstige Schutzrechte gehören der kreativplantage GmbH und sind ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, in digitaler oder der vertraglich geltenden Dauer sowie in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere der vertraglich geregelten Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werdenvom Kunden/Auftraggeber zu nutzen.
4.3 Ein über die private Der Kunde/Auftraggeber erhält außerhalb der ausdrücklich im Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauchsonstiger Rechte, keine weiteren Rechte, gleich welcher Art, insbesondere eine gewerbliche Nutzungan gewerblichen Schutzrechten, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRBwie Marken, Gebrauchsmustern, Patenten, Firmennamen usw. Die Zustimmung kreativplantage GmbH ist in Textform (z. B. Briefnicht dazu verpflichtet, Fax, E-Mail) zu erteilenderartige Rechte einzuräumen.
4.4 Der Kunde ist Die kreativplantage GmbH erbringt eine geistig-kreative Gesamtleistung, welche über die rein technische Arbeit hinausgeht. Diese persönlich geistig-kreativen Schöpfungen sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Auch wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz notwendige Schöpfungshöhe nicht berechtigterreicht ist, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltengilt diese Regelung als vereinbart.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte Nutzt der Kunde/Auftraggeber die von der kreativplantage GmbH vertraglich vereinbarten Leistungen außerhalb des Vertragsumfanges, ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz es der kreativplantage GmbH gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer hierfür ein marktübliches Entgelt in Rechnung zu stellen. Eine Nutzung außerhalb der vertraglich vereinbarten Inhalte liegt z. B. vor, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung: - nach Beendigung des Vertrages weiterhin genutzt wird, - außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes genutzt wird, - durch den Einsatz in anderen Werbeträgern genutzt wird und/oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz - in umgestellter, abgeänderter oder erweiterter Form genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“)wird.
4.6 Für Unternehmer Der Kunde/Auftraggeber versichert, dass er für die in Auftrag gegebenen Leistungen die erforderlichen Marken- und/oder Urheberrechte besitzt. Sollte der Kunde/Auftraggeber nicht selbst der Marken- und/oder Urheberinhaber sein, ist er dazu verpflichtet, vom Marken- und/oder Urheberinhaber die Genehmigung für die Verwendung von Markennamen und/oder -zeichen, Abbildungen usw. einzuholen. Die kreativplantage GmbH überprüft nicht, ob der Kunde/Auftraggeber im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus Besitz der erforderlichen Marken- und/oder Urheberrechte ist, damit die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerbenvertraglich vereinbarte Leistung erbracht werden kann. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung Folglich wird von der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax kreativplantage GmbH keine Haftung gegenüber Dritten bezüglich Marken- und/oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch Urheberrechtsansprüche für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten in Auftrag gegebene Leistung übernommen. Darüber hinaus hat es der Kunde/Auftraggeber selbst zu verantworten, wenn die Regelungen nach Ziff. 2.2in Auftrag gegebenen Leistungen gegen das Marken- und/oder Urheberrecht verstoßen.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren Der kreativplantage GmbH steht über die Nutzung der gesamten von ihr erbrachten Leistungen und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung der damit zusammenhängenden Urheber- und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichenMarkenrechte ein Auskunftsanspruch zu.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich Bei einer Verletzung der Kennzeichnungen gemvorherig genannten Rechte stehen der kreativplantage GmbH für jeden Fall der Zuwiderhandlung zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Entgelt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des jeweils geschuldeten Entgeltes zu. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleDie Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
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Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt10.1 Sofern keine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stehen alle Urheberrechte an den verein- barten Leistungen (Programme, Dokumen- tation, Ausarbeitungen etc., „Lizenzmateri- al“) allein salesXp bzw. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungderen Lizenzge- bern zu. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt in keinem Fall Eigentum an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfachesder Software.
10.2 Von salesXp eingeräumte Nutzungsbewil- ligungen erstrecken sich ausschließlich auf die jeweils lizenzierte Version des Lizenz- materials, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler jedoch auf Verbesserun- gen oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten neue Versionen (§ 17 UrhGupdates und upgrades), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt 10.3 Durch den gegenständlichen Vertrag räumt salesXp dem Kunden somit lediglich eine nicht ausschließliche, nicht übertrag- bare Werknutzungsbewilligung an den von salesXp für ihn geschaffenen Projekter- gebnissen („Lizenzmaterial“) ein, sobald die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung einRechnungen für das gesamte Projekt vom Kunden bezahlt wurden. Letztere ist nur zur eigenen Die Wer- knutzungsbewilligung erstreckt sich insbe- sondere auf Software in maschinenlesba- rem ablauffähigen Object Code und An- wenderdokumentation. Zur Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattetLizenzmaterials erforderliche Standard- software, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer Programmtools oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werdenHilfspro- gramme beschafft sich der Kunde, andern- falls ist salesXp berechtigt, sie zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 10.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerkedas Lizenzmate- rial in seinem Geschäftsbetrieb nur für ei- gene interne Geschäftszwecke zum Zwe- cke der bestimmungsgemäßen Nutzung gemäß den schriftlichen Angebotsunterla- gen auf einer den Spezifikationen der schriftlichen Angebotsunterlagen entspre- chenden Computeranlage („Lizenzierte Anlage“) unter den in den Angebotsunter- lagen spezifizierten Einsatzbedingungen bzw. Einsatzumgebung zu nutzen. Inso- fern ist der Umfang der bestimmungsge- mäßen Nutzung gemäß § 40d Abs. 4. UrhG beschränkt. Er ist berechtigt, Markenzeichen die ihm als Bestandteil des Lizenzmaterials über- lassenen Unterlagen einschließlich Daten- xxxxxx in dem hierfür erforderlichen Um- fang – sowie zum Zweck der Datensiche- rung – zu kopieren. Zur Nutzung des Li- zenzmaterials auf einer anderen als der li- zenzierten Anlage, zur Verbreitung, Wei- tergabe von Vervielfältigungsstücken des Lizenzmaterials oder andere Rechtsvorbehalte zur entgeltlichen o- der unentgeltlichen Übertragung von den Waren zu entfernen ihm eingeräumten Rechten an Dritte oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere zur Einräumung von Sublizenzen ist er nicht berechtigt, . Der Kunde wird die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenAusübung der eingeräumten Rechte durch sein Per- sonal durch geeignete Mittel kontrollieren.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte 10.5 Der Kunde ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle eines Gerätedefek- tes der lizenzierten Anlage ausnahmswei- se berechtigt, das Lizenzmaterial vorüber- gehend bis zur Behebung des Defektes auf einer missbräuchlichen Nutzung anderen als der lizenzierten An- lage zu ermöglichennutzen. Der Kunde verständigt sa- lesXp hierüber unverzüglich schriftlich.
4.8 10.6 Sofern die Nutzung des Lizenzmaterials den Gebrauch von Lizenzverwaltungs- werkzeugen wie Xxxxxx-Xxxxxxxxx, Dongles etc. voraussetzt, ist der Kunde verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu nut- zen und jegliche Umgehungshandlungen zu unterlassen bzw. zu verhindern.
10.7 Der Kunde ist bringt an allen vollständigen oder teilweisen Kopien des Lizenzmateri- als jene Urheberrechtsvermerke und sons- tige Schutzkennzeichen an, wie sie auf der Originalversion des Lizenzmaterials zu fin- den sind.
10.8 Die Rechtseinräumung erstreckt sich nicht berechtigtauf von salesXp genutzte Modelle, Metho- den, Hilfsprogramme, Programmodule, Programmbausteine wie libraries und sonstige Standardprodukte, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert zur Ver- tragserfüllung verwendet werden. Das Gleiche gilt salesXp gestattet dem Kunden deren Nutzung in dem Umfang, wie zum Ablauf der erstell- ten Programme zwingend erforderlich.
10.9 Der Kunde wird das Lizenzmaterial nicht bearbeiten oder dekompilieren oder auf anderem Wege die Herstellungsstufen des Lizenzmaterials rückerschließen (Reverse Engineering). Soweit er Informationen zur Herstellung der Interoperabilität des Li- zenzmaterials mit unabhängig vom Li- zenzmaterial geschaffenen Programmen benötigt, behält salesXp sich vor, ihm die- ses gegen angemessenes Entgelt zur Ver- fügung zu stellen. Legt salesXp dem Kun- den auf Anfrage binnen einer Frist von 4 Wochen kein Angebot bezüglich der Her- stellung der Interoperabilität, und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheber- rechtsgesetz, sind die Ergebnisse aus- schließlich zur Herstellung der Interopera- bilität zu verwenden. Missbrauch hat eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 100.000,- für eine Unterdrückung jeden Verstoß bzw. im Falle von fortdauernden Verstößen für jeden angefangenen Monat, in welchem der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleVerstoß fortdauert, vorbehaltlich der Gel- tendmachung eines diesen Betrag über- steigenden Schadens zur Folge.
10.10 Jede Partei behält die ausschließlichen Rechte an gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten sowie sonstigem Know- How, welche die jeweilige Partei bei Ver- tragsabschluß innehatte.
10.11 Die Parteien räumen sich gegenseitig das nicht-ausschließliche Recht ein, bei ihnen jeweils bestehendes geistiges Eigentum insoweit zu nutzen, als es für die Erfüllung ihrer Aufgabe im Rahmen der Leistungs- erbringung im Projekt erforderlich ist. Hier- zu gehört insbesondere die Einräumung von Nutzungsrechten an beim Kunden be- stehenden DV-Anlagen und Anwendungs- programmen sowie Patenten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch4.1. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler durch Veröffentlichung von Texten, Bildern und Videodateien nicht gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten und/oder in ausgedruckter Formdiese AGB verstoßen. Er hat insbesondere Rechte Dritter (Namens-, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG)Urheber-, noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenDatenschutzrecht usw.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 beachten. Der Kunde ist nicht berechtigtverpflichtet, Urheberrechtsvermerkexxxxxx.xx mögliche Rechtsverletzungen un- verzüglich mitzuteilen, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von sobald Dritte ihre eventuellen Rechte gegen den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeitenKunden geltend machen. Insbesondere ist er nicht berechtigtxxxxxx.xx behält sich vor, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung entsprechenden Inanspruchnahme während der Überprüfung der Berechtigung dieser geltend gemachten Rechtsverletzungen die gegenständlichen Inhalte oder Profile vorübergehend zu ermöglichensperren. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB berechti- gen xxxxxx.xx zur sofortigen vorübergehenden oder dauerhaften Löschung der entsprechenden Beiträge bzw. in besonders schweren Fällen zur sofortigen vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des gesamten Profils.
4.8 4.2. Der Kunde ist nicht berechtigträumt xxxxxx.xx unentgeltlich das einfache, über- tragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Texte, Bilder oder Videodateien, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler er zur Gestaltung seines Profils oder als Rechtstipps verwendet oder deren Verwendung er xxxxxx.xx gestattet, ab Vertragsschluss zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und hierfür in den Grenzen des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Partnerseiten zur Reichweitenerhöhung ist xxxxxx.xx uneingeschränkt gestattet.
4.3. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass er zur Nutzung der Texte und sonstigen Materialien nach vorstehenden Ziffern, die er zur Profilgestaltung und/oder sonstigen Verwendung (Rechtstipps etc.) an xxxxxx.xx übermittelt oder deren Verwendung er xxxxxx.xx gestattet, berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
4.4. Soweit Texte oder andere Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gemvon Mitarbeitern von xxxxxx.xx für den Kunden erstellt werden, verbleiben sämtliche Ur- heber- und Nutzungsrechte bei xxxxxx.xx. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Eine Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies außerhalb des Profils ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmalenur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch xxxxxx.xx gestattet.
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Urheber- und Nutzungsrechte. 7.1 Sowohl die Datenbank (Inhalt, Konzeption, Rechenmodelle, Design, etc.), die Webapplikation wie die jeweils zugehörige Software und das den Dienstleistungen zu Grunde liegende Konzept sind urheberechtlich geschützt.
7.2 Die gelieferten Waren Rechte an der Datenbank der KeeValue (Inhalt, System, Software, Design), die Rechte am Rechnungsmodell und am Konzept und die Rechte an der von KeeValue zum Abruf der angebotenen Leistungen zur Verfügung gestellten bzw. verwendbaren Software und der Webapplikation stehen ausschliesslich KeeValue zu.
7.3 Die gesamten durch KeeValue zur Verfügung gestellten und/oder eingesetzten Materialien auf xxx.xxxXxxxx.xx publizierten Informationen und -Bilder stehen allein KeeValue zu. Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung sowie die elektronische oder mit anderen Mitteln erfolgte vollständige oder teilweise Verbreitung dieser Informationen oder Bilder bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KeeValue.
7.4 Sofern für die Nutzung des Angebotes von KeeValue die Verwendung von Software von KeeValue notwendig ist, so ist der Kunde verpflichtet, die für die Nutzung notwendigen Informationen (Anzahl Nutzer, etc.) korrekt mitzuteilen. Alle Rechte an der Software von KeeValue bleibt uneingeschränkt bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschütztKeeValue. Dies gilt unabhängig von Der Kunde ist einzig zur Nutzung im vereinbarten Umfange unter strikter Einhaltung der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz Bedingungen des Leistungspaketes berechtigt.
7.5 Soweit KeeValue im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung individueller oder standardisierter Beratungsleistungen Arbeitserzeugnisse für den ausschließlich nichtkommerziellen GebrauchKunden erstellt, so entstehen und verbleiben die Rechte an diesen Arbeitserzeugnissen bei KeeValue. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es erhält nur ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an diesem Arbeitserzeugnis, welches an die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen gebunden ist. KeeValue ist frei, in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienender Verwendung des Arbeitserzeugnisses.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des 7.6 Alle Ergebnisse von Anfragen von Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät werden in der Datenbank von KeeValue gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt können von KeeValue für die Weiterentwicklung der Datenbank und der Rechenmodelle unbeschränkt verwendet werden.
4.3 Ein über 7.7 Durch die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf Abspeicherung von Bauprojektdaten auf den Systemen der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen KeeValue oder die Waren zu bearbeitenanderweitige Übermittlung von Bauprojektdaten an KeeValue gewähren die Kunden oder die Überlieferer der KeeValue ein unbegrenztes, zeitlich, sachlich und geografisch unlimitiertes und nicht widerrufbares Nutzungsrecht an diesen Daten. Insbesondere KeeValue ist er frei, diese Bauprojektdaten kommerziell oder nicht berechtigtkommerziell, die Waren inhaltlich selber oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch zusammen mit Dritten für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2Weiterentwicklung der Datenbank und der Rechenmodelle von KeeValue zu nutzen.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 4.3.5.1 Im Rahmen der Lizenzvereinbarung und den dort gebuchten Produkten und Laufzeiten räumt APA-OTS dem Vertragspartner das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die Nutzung der laut Lizenzvertrag gebuchten Produkte während des Zeitraums der Lizenzlaufzeit innerhalb der hier genannten Bestimmungen ein, insbesondere das Recht zum Abrufen von System- sowie eigenen Daten, zum Erstellen und Verwalten eigener Datensätze und Verteiler sowie zum Exportieren der Daten zu den vereinbarten Zwecken sowie zur Nutzung der E-Mail-Versandfunktion.
4.3.5.2 Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz vom Vertragspartner abgerufenen Systemdaten dürfen ausschließlich für das Medien-Kontakt-Management im Rahmen eigener PR-Zwecke des Vertragspartners genutzt werden. Die Nutzung von exportierten Systemdaten außerhalb der Anwendung ist jeweils nur einmalig innerhalb von maximal 2 Tagen nach dem Export gestattet. Fü r weitere Nutzungen zu einem späteren Zeitpunkt ist stets ein aktueller Datenexport vorzunehmen, die dauerhafte Speicherung von Daten außerhalb der Anwendung ist nicht zulässig. Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von APA-OTS dürfen die Systemdaten nicht an Dritte übertragen, veräußert oder in sonstiger Weise weiterverbreitet oder verteilt werden. Darüber hinaus erwirbt der Vertragspartner durch die Lizenz keinerlei Rechte. Diese Bestimmung gilt auch nach einer FortbildungsveranstaltungKündigung des Lizenzvertrages fort. Für digitale Inhalte gilt Medienkontakte aus der Systemdatenbank, die sich zwecks OptOut vom Mailversand direkt an den Vertragspartner wenden, sind vom Vertragspartner eigenständig auf seine Blacklist zu setzen bzw. von zukünftigen Aussendungen auszunehmen.
4.3.5.3 Ist der Vertragspartner im Bereich PR-Beratung bzw. Öffentlichkeitsarbeit für Dritte tätig, z. B. als PR-Agentur, darf er die Software und die enthaltenen Systemdaten darüber hinaus:hinaus im Rahmen einzelner Beratungsmandate für PR-Zwecke seiner Kunden einsetzen. Jegliche darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Vermarktung der Software bzw. der enthaltenen Kontaktdaten oder der Versandfunktion als eigenständige Dienstleistung durch den Vertragspartner ist ausdrücklich untersagt.
4.1 4.3.5.4 Der Kunde erwirbt Vertragspartner verpflichtet sich bei Nutzung der E-Mail Funktion und eigenem Mailversand an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztesSystemdaten, einfachesausschließlich medienrelevante Informationen (Pressematerial) und insbesondere kein Werbematerial zu versenden, keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu verletzen, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf gegen das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art Wettbewerbsrecht zu verstoßen und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenauch sonst nicht entgegen gesetzlichen Vorschriften zu handeln.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet4.3.5.5 Die in der Anwendung abrufbaren Daten zu Weblogs, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert Bloggern und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein anderen Influencern aus den sozialen Medien sind als reines Verzeichnis zu verstehen und unterliegen in Abgrenzung zu den Systemdaten daher folgender separater Regelung: Beim Versand von E-Mails über die private Versandfunktion in „OTS-Journalistendaten“ oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, eigene E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt-Systeme des Vertragspartners sind die entsprechenden Einwilligungen der Empfänger für die Zusendung von Pressematerial durch den Vertragspartner vorab selbst einzuholen, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder beim Datenexport werden die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail-Adressen nicht mit ausgegeben.
4.3.5.6 Im Fall von Beschwerden oder Forderungen von Medienkontakten aus der Systemdatenbank der OTS-Journalistendaten, telefonischdie auf einen Verstoß gegen diese Bestimmungen zurückzuführen sind, per Fax übernimmt APA-OTS keine Haftung. Bei einem Verstoß gegen die hier genannten Nutzungsbestimmungen hat APA-OTS zudem das Recht, den Zugang zur Anwendung umgehend zu unterbinden und die Vereinbarung fristlos zu kündigen. Alle weiteren Ansprüche von APA-OTS bleiben davon unberührt.
4.3.5.7 Sofern der Vertragspartner eigene Kontaktdaten bzw. Datensätze in die Anwendung einpflegt, hat er selbst für die entsprechenden Einwilligungen in die Datenerhebung und Speicherung und – bei Nutzung der E-Mail-Funktion – die Zusendung von Pressematerial zu sorgen und ist dafür verantwortlich.
4.3.5.8 Die vom Vertragspartner eingestellten zusätzlichen Kontakte werden so lange gespeichert, bis der Vertragspartner sie selbst wieder löscht. APA-OTS selbst nutzt oder per Post) an verarbeitet diese Kontaktdaten in keiner Weise.
4.3.5.9 Für die unter Ziffdurch den Vertragspartner in der OTS-Journalistendatenbank eigenverantwortlich aufgenommenen zusätzlichen Kontakte ist der Vertragspartner Verantwortlicher und APA-OTS Auftragsverarbeiter. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB Hierfür wird daraufhin auf die Bestimmungen zum Datenschutz verwiesen.
4.3.5.10 Bei Beendigung dieses Vertrages ist der Vertragspartner verpflichtet, die Nutzung der Anwendung und der enthaltenen Daten mit sofortiger Wirkung einzustellen sowie sämtliche aus dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung System abgerufenen und im OnlineshopRahmen des Services bereitgestellten Systemdaten von seinen Computersystemen, Speichermedien und Datenbanken zu löschen und keinerlei Kopien hiervon zu behalten. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch Bei nachweislichen Verstößen gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe in Höhe einer doppelten jährlichen Lizenzgebühr für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziffzuletzt genutzte Lizenzvariante fällig. 2.2Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Urheber- und Nutzungsrechte. Alle von AUP Deutschland im Zuge von Beratungsleistungen erstellten Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die gelieferten Waren Bestimmungen des UrhG gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die nach §§ 2 ff UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist. Ohne die Zustimmung von AUP Deutschland dürfen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder eingesetzten Materialien Änderung auch von Teilen solcher Werke ist unzulässig. Die im Zuge von Beratungsleistungen erstellten Werke von AUP Deutschland dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschütztAuftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Dies gilt unabhängig Die Nutzungsrechte an solchen für Beratungszwecke erstellten Werke gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars durch den Auftraggeber auf diesen über. Nutzungsrechte an Werken, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei AUP Deutschland. Eine Übertragung der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch AUP Deutschland. Über den Umfang der Nutzung steht AUP Deutschland ein Auskunftsanspruch zu. AUP Deutschland hat das Recht, die von der Art ihr gestalteten Werke zu signieren und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz auf den Vervielfältigungsstücken und in den Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Im Übrigen ist AUP Deutschland berechtigt, im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungihrer Eigenwerbung auf die von ihr hergestellten Beratungs- und Schulungswerke hinzuweisen. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztesVorschläge, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen GebrauchWeisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch Sie begründen grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehenMiturheberrecht, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmaleausdrücklich vereinbart worden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 6.1. Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an den von uns gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz vom Kunden freigegebenen sowie bezahlten Arbeitsergebnissen (Entwürfe, Texte, Skizzen, Grafiken, Dokumentationen, spezielle Produktionstechniken, Programme etc.) erfolgt vorbehaltlich individueller Vereinbarung nicht-exklusiv im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungdes jeweiligen konkreten Vertragszweckes. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt Rechte der Urheber nach § 40a UrhG bleiben in jedem Fall unberührt. Hinsichtlich eingebundener Drittkomponenten bzw. Standardlayouts/- gestaltungen werden stets nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Werkbearbeitungen oder Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung. Die Rechte an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztessämtlichen Konzepten, einfachesausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten oder sonstigen Trägern gestalterischer Ideen, die nicht übertragbares Recht zur Nutzung für beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben uneingeschränkt bei uns, sodass diese Materialien nicht ohne unsere vorherige Zustimmung vom Kunden verwendet werden dürfen. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den ausschließlich nichtkommerziellen GebrauchKunden sind von diesem abgelehnte Leistungen der TERRITORY CTR (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der TERRITORY CTR, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. TERRITORY CTR bleibt in jedem Fall berechtigt, im Zuge des Auftrags entwickelte Methoden, Techniken und Erfahrungen ohne Bezug zum Kunden bei anderen Kunden der TERRITORY CTR zu verwenden. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist Einräumung „übertragbarer Rechte“ nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich Nutzungsrechte ganz oder in ihrer Darstellung teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu bearbeitenübertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der TERRITORY CTR. Bei der Ergebnispräsentation einer Werbeberatung vorgestellte Werbemittel dienen nur der Veranschaulichung, sie zu übersetzen oder umzugestaltendort enthaltene Fotos sind nicht für eine Veröffentlichung gedacht.
4.5 Beim 6.2. Bei üblicherweise nicht-exklusiven Fremdleistungen, etwa dem Fotoeinkauf von Bildagenturen, werden sich die Parteien im Vorfeld über die erwerbbaren Rechte abstimmen. Die TERRITORY CTR gewährleistet insoweit eine Nutzungsmöglichkeit von Bildmaterial in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Kundenauftrags erfordert. Bei Fremdagenturbildern sind die Nutzungsrechte grundsätzlich nicht-exklusiv und auf die einmalige Verwendung für eine Printausgabe oder eine Online-Publikation bzw. eine Werbemaßnahme beschränkt. Coverabbildungen/Titel müssen in jedem Fall separat angemeldet und bei den Bilddatenbanken lizenziert werden. Eine Archivnutzung ist nur im Kontext der ursprünglichen Bildverwendung möglich.
6.3. Zieht die TERRITORY CTR zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der Ziff. II. 6.1. und 6.2. erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb digitaler Inhalte ist nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die eigene TERRITORY CTR den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
6.4. TERRITORY CTR erwirbt über die Nutzung im vertraglichen Rahmen keinerlei Rechte an Marken, Logos oder ähnlichen Formaten des Kunden. Benutzungshandlungen an allen für den Kunden entwickelten Titeln und Kennzeichnungen werden dem Kunden zugerechnet.
6.5. Erstellt die TERRITORY CTR im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Kunden.
6.6. Alle Nutzungsrechte an unseren Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte nach der vertraglichen Vereinbarung an den Kunden übertragen worden sein, der Kunde aber mit Leistungspflichten nach diesem Vertrag in Verzug geraten, fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück.
6.7. Soweit kein überwiegendes Interesse des Kunden an einem Einzelplatz gestattetentgegensteht, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist sind wir berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde auf unsere Urheberschaft an den Vertragserzeugnissen in selbigen hinzuweisen. Die TERRITORY CTR ist nicht – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden – berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. Wir sind auch berechtigt, die Marken und Unternehmenskennzeichen des Kunden für Referenzzwecke zu nutzen, solange der Kunde dem nicht widerspricht. Wir erhalten von jedem von uns ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und den eventuell zu der entsprechenden Aktion gehörenden Elementen eine angemessene Anzahl kostenloser Belegexemplare. Wir sind berechtigt, diese Werbemittel nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehenz.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahme an Wettbewerben), es sei denn, dies der Kunde widerspricht ausdrücklich einer Nutzung der für ihn erstellten Werbemittel für Eigenwerbung.
6.8. Für die Verhandlung von Buy-outs für die Verwendung von Arbeitsergebnissen Dritter ist erforderlich, um an die TERRITORY CTR vom Kunden eine störungsfreie Service-Fee von 15 Prozent auf die Nettonutzungsvergütung des jeweiligen Dritten zu zahlen.
6.9. Die TERRITORY CTR übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung oder weitere Beteiligung des Urhebers an den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige des Werkes; von solchen Ansprüchen stellt der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleKunde die TERRITORY CTR auf erstes Auffordern frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 4.4.5.1 APA-OTS agiert ausschließlich als technischer Dienstleister und ist in keiner Weise für die vom Vertragspartner eingestellten Inhalte verantwortlich, die Verantwortung hierfür trägt alleine der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist auch Medieninhaber für die Videos, die auf der Plattform dargestellt werden.
4.4.5.2 Der Vertragspartner garantiert, bei den zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalten über sämtliche notwendige Urheber- bzw. verwandte Schutzrechte zu verfügen und hält APA-OTS vor diesbezüglichen Ansprüchen Dritter in jedem Fall schad- und klaglos. Sämtliche Rechte an den Videos liegen beim Vertragspartner.
4.4.5.3 Nutzer, die Videos über xxx.xxx-xxx-xxxxx.xx beziehen, erhalten das Recht zur umfassenden Nutzung, sofern vom Vertragspartner jeweilig im Feld „Nutzungsrechte“ nichts anderes durch ihn festgelegt wird. Das Portal stellt hierfür vorauswählbare Optionen zur Verfügung.
4.4.5.4 Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Nutzungsrechte individuell durch entsprechende Hinweise in einem dafür vorgesehenen freien Textfeld anzuführen oder die Nutzung von einer vorherigen direkten Kontaktaufnahme mit dem Rechteinhaber abhängig zu machen.
4.4.5.5 APA-OTS bietet Xxxxxx zur Angabe von Meta-Informationen an, ist aber nicht für eine missbräuchliche Nutzung der Inhalte verantwortlich.
4.4.5.6 Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschütztin diesem Zusammenhang mögliche Option als „redaktionell frei“ bezeichnete Nutzbarmachung der Videos schließt eine umfassende publizistische Nutzung ein. Dies gilt unabhängig von der Art Insbesondere fällt hierunter auch die Bearbeitung, Kürzung, redaktionelle Verwertung und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz explizit auch die kommerzielle Verwertung und Vermarktung im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art redaktionell gestalteter publizistischer und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenmedialer Erzeugnisse.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt 4.4.5.7 Im Rahmen des Tools „Freigabemanagement“ kann der Vertragspartner die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist Sichtbarkeit der eingestellten Videos auf seiner individualisierten Landingpage und dem Portal von APA-OTS steuern und definieren, ob das jeweilige Video nur zur eigenen Nutzung des Kunden an Ansicht oder auch zum Download angeboten wird. Dabei können optional die Downloadmöglichkeiten beschränkt und Inhalte nur zur Voransicht angeboten werden. Die optionale Freigabe über einen individuellen Link ermöglicht das Teilen von Inhalten mit einem Einzelplatz gestattetindividuellen Personenkreis. Auf diese Art freigegebene Inhalte sind für alle Personen zugänglich, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer denen dieser Link bekannt ist.
4.4.5.8 Videos dürfen in keinem gesetzlich bedenklichen oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz unzulässigen Zusammenhang genutzt werden.
4.3 Ein über , es dürfen auch nicht die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender GebrauchRechte des Vertragspartners bzw. der in den Videos dargestellte Regionen und Personen verletzt werden. APA-OTS wird den Nutzer des Ausspielportals per Disclaimer auf mögliche Nutzungseinschränkungen hinweisen, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, Edarüber hinaus treffen APA-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeitenOTS jedoch keine Verpflichtungen. Insbesondere ist er APA- OTS auch nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Nichtbeachtung dieser Regelungen nach Ziff. 2.2durch Dritte verantwortlich.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 4.3.5.1 Im Rahmen der Lizenzvereinbarung und den dort gebuchten Produkten und Laufzeiten räumt APA-OTS dem Vertragspartner das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die Nutzung der laut Lizenzvertrag gebuchten Produkte während des Zeitraums der Lizenzlaufzeit innerhalb der hier genannten Bestimmungen ein, insbesondere das Recht zum Abrufen von System- sowie eigenen Daten, zum Erstellen und Verwalten eigener Datensätze und Verteiler sowie zum Exportieren der Daten zu den vereinbarten Zwecken sowie zur Nutzung der E-Mail-Versandfunktion.
4.3.5.2 Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz vom Vertragspartner abgerufenen Systemdaten dürfen ausschließlich für das Medien- Kontakt-Management im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungeigener PR-Zwecke des Vertragspartners genutzt werden. Die Nutzung von exportierten Systemdaten außerhalb der Anwendung ist jeweils nur einmalig innerhalb von maximal 2 Tagen nach dem Export gestattet. Für digitale Inhalte weitere Nutzungen zu einem späteren Zeitpunkt ist stets ein aktueller Datenexport vorzunehmen, die dauerhafte Speicherung von Daten außerhalb der Anwendung ist nicht zulässig. Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von APA-OTS dürfen die Systemdaten nicht an Dritte übertragen, veräußert oder in sonstiger Weise weiterverbreitet oder verteilt werden. Darüber hinaus erwirbt der Vertragspartner durch die Lizenz keinerlei Rechte. Diese Bestimmung gilt auch nach einer Kündigung des Lizenzvertrages fort. Medienkontakte aus der Systemdatenbank, die sich zwecks OptOut vom Mailversand direkt an den Vertragspartner wenden, sind vom Vertragspartner eigenständig auf seine Blacklist zu setzen bzw. von zukünftigen Aussendungen auszunehmen.
4.3.5.3 Ist der Vertragspartner im Bereich PR-Beratung bzw. Öffentlichkeitsarbeit für Dritte tätig, z. B. als PR-Agentur, darf er die Software und die enthaltenen Systemdaten darüber hinaus:hinaus im Rahmen einzelner Beratungsmandate für PR-Zwecke seiner Kunden einsetzen. Jegliche darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Vermarktung der Software bzw. der enthaltenen Kontaktdaten oder der Versandfunktion als eigenständige Dienstleistung durch den Vertragspartner ist ausdrücklich untersagt.
4.1 4.3.5.4 Der Kunde erwirbt Vertragspartner verpflichtet sich bei Nutzung der E-Mail Funktion und eigenem Mailversand an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztesSystemdaten, einfachesausschließlich medienrelevante Informationen (Pressematerial) und insbesondere kein Werbematerial zu versenden, keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu verletzen, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf gegen das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art Wettbewerbsrecht zu verstoßen und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenauch sonst nicht entgegen gesetzlichen Vorschriften zu handeln.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet4.3.5.5 Die in der Anwendung abrufbaren Daten zu Weblogs, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert Bloggern und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein anderen Influencern aus den sozialen Medien sind als reines Verzeichnis zu verstehen und unterliegen in Abgrenzung zu den Systemdaten daher folgender separater Regelung: Beim Versand von E-Mails über die private Versandfunktion in „OTS-Journalistendaten“ oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, eigene E-Mail) zu erteilen-Systeme des Vertragspartners sind die entsprechenden Einwilligungen der Empfänger für die Zusendung von Pressematerial durch den Vertragspartner vorab selbst einzuholen, beim Datenexport werden die E-Mail- Adressen nicht mit ausgegeben.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen 4.3.5.6 Im Fall von Beschwerden oder andere Rechtsvorbehalte Forderungen von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigtMedienkontakten aus der Systemdatenbank der OTS-Journalistendaten, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung auf einen Verstoß gegen diese Bestimmungen zurückzuführen sind, übernimmt APA-OTS keine Haftung. Bei einem Verstoß gegen die hier genannten Nutzungsbestimmungen hat APA-OTS zudem das Recht, den Zugang zur Anwendung umgehend zu bearbeiten, sie unterbinden und die Vereinbarung fristlos zu übersetzen oder umzugestaltenkündigen. Alle weiteren Ansprüche von APA-OTS bleiben davon unberührt.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist 4.3.5.7 Sofern der Vertragspartner eigene Kontaktdaten bzw. Datensätze in die eigene Anwendung einpflegt, hat er selbst für die entsprechenden Einwilligungen in die Datenerhebung und Speicherung und – bei Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail-Funktion – die Zusendung von Pressematerial zu sorgen und ist dafür verantwortlich.
4.3.5.8 Die vom Vertragspartner eingestellten zusätzlichen Kontakte werden so lange gespeichert, telefonischbis der Vertragspartner sie selbst wieder löscht. APA-OTS selbst nutzt oder verarbeitet diese Kontaktdaten in keiner Weise.
4.3.5.9 Für die durch den Vertragspartner in der OTS-Journalistendatenbank eigenverantwortlich aufgenommenen zusätzlichen Kontakte ist der Vertragspartner Verantwortlicher und APA-OTS Auftragsverarbeiter. Hierfür wird auf die Bestimmungen zum Datenschutz verwiesen.
4.3.5.10 Bei Beendigung dieses Vertrages ist der Vertragspartner verpflichtet, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin Nutzung der Anwendung und der enthaltenen Daten mit sofortiger Wirkung einzustellen sowie sämtliche aus dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung System abgerufenen und im OnlineshopRahmen des Services bereitgestellten Systemdaten von seinen Computersystemen, Speichermedien und Datenbanken zu löschen und keinerlei Kopien hiervon zu behalten. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch Bei nachweislichen Verstößen gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe in Höhe einer doppelten jährlichen Lizenzgebühr für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziffzuletzt genutzte Lizenzvariante fällig. 2.2Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 4.5.5.1 APA-OTS agiert ausschließlich als technischer Dienstleister und ist in keiner Weise für die vom Vertragspartner eingestellten Inhalte verantwortlich, die Verantwortung hierfür trägt alleine der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist auch Medieninhaber für die Videos, die auf der Plattform dargestellt werden.
4.5.5.2 Der Vertragspartner garantiert, bei den zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalten über sämtliche notwendige Urheber- bzw. verwandte Schutzrechte zu verfügen und hält APA-OTS vor diesbezüglichen Ansprüchen Dritter in jedem Fall schad- und klaglos. Sämtliche Rechte an den Videos liegen beim Vertragspartner.
4.5.5.3 Nutzer, die Videos über xxx.xxx-xxx-xxxxx.xx beziehen, erhalten das Recht zur umfassenden Nutzung, sofern vom Vertragspartner jeweilig im Feld „Nutzungsrechte“ nichts anderes durch ihn festgelegt wird. Das Portal stellt hierfür vorauswählbare Optionen zur Verfügung.
4.5.5.4 Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Nutzungsrechte individuell durch entsprechende Hinweise in einem dafür vorgesehenen freien Textfeld anzuführen oder die Nutzung von einer vorherigen direkten Kontaktaufnahme mit dem Rechteinhaber abhängig zu machen.
4.5.5.5 APA-OTS bietet Xxxxxx zur Angabe von Meta-Informationen an, ist aber nicht für eine missbräuchliche Nutzung der Inhalte verantwortlich.
4.5.5.6 Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschütztin diesem Zusammenhang mögliche Option als „redaktionell frei“ bezeichnete Nutzbarmachung der Videos schließt eine umfassende publizistische Nutzung ein. Dies gilt unabhängig von der Art Insbesondere fällt hierunter auch die Bearbeitung, Kürzung, redaktionelle Verwertung und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz explizit auch die kommerzielle Verwertung und Vermarktung im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art redaktionell gestalteter publizistischer und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenmedialer Erzeugnisse.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt 4.5.5.7 Im Rahmen des Tools „Freigabemanagement“ kann der Vertragspartner die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist Sichtbarkeit der eingestellten Videos auf seiner individualisierten Landingpage und dem Portal von APA-OTS steuern und definieren, ob das jeweilige Video nur zur eigenen Nutzung des Kunden an Ansicht oder auch zum Download angeboten wird. Dabei können optional die Downloadmöglichkeiten beschränkt und Inhalte nur zur Voransicht angeboten werden. Die optionale Freigabe über einen individuellen Link ermöglicht das Teilen von Inhalten mit einem Einzelplatz gestattetindividuellen Personenkreis. Auf diese Art freigegebene Inhalte sind für alle Personen zugänglich, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer denen dieser Link bekannt ist.
4.5.5.8 Videos dürfen in keinem gesetzlich bedenklichen oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz unzulässigen Zusammenhang genutzt werden.
4.3 Ein über , es dürfen auch nicht die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender GebrauchRechte des Vertragspartners bzw. der in den Videos dargestellte Regionen und Personen verletzt werden. APA-OTS wird den Nutzer des Ausspielportals per Disclaimer auf mögliche Nutzungseinschränkungen hinweisen, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, Edarüber hinaus treffen APA-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeitenOTS jedoch keine Verpflichtungen. Insbesondere ist er APA-OTS auch nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Nichtbeachtung dieser Regelungen nach Ziff. 2.2durch Dritte verantwortlich.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch4.1. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler durch Veröffentlichung von Texten, Bildern und Videodateien nicht gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergebendiese AGB verstoßen. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender GebrauchEr hat Rechte Dritter, insbesondere eine gewerbliche NutzungNamens-, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRBUrheber-, Datenschutzrechte, zu beachten. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigtverpflichtet, UrheberrechtsvermerkeXxxxx mögliche Rechtsverletzungen unverzüglich mitzuteilen, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von sobald Dritte ihre eventuellen Rechte gegen den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeitenKunden geltend machen. Insbesondere ist er nicht berechtigtKomet behält sich vor, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung entsprechenden Inanspruchnahme während der Überprüfung der Berechtigung dieser geltend gemachten Rechtsverletzungen die gegenständlichen Inhalte oder Profile vorübergehend zu ermöglichensperren. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB berechtigen Komet zur sofortigen vorübergehenden oder dauerhaften Löschung der entsprechenden Beiträge und zur sofortigen vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des gesamten Profils.
4.8 4.2. Der Kunde ist nicht berechtigträumt Komet unentgeltlich das einfache, über- tragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Texte, Bilder oder Videodateien, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler er zur Gestaltung seines Profils verwendet oder deren Verwendung er Komet gestattet, ab Vertragsschluss zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und hierfür in den Grenzen des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Partnerseiten zur Reichweitenerhöhung ist Komet uneingeschränkt gestattet.
4.3. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass er zur Nutzung der Texte und sonstigen Materialien nach vorstehenden Ziffern, die er zur Profilgestaltung und/oder sonstigen Verwendung an Kometen übermittelt oder deren Verwendung er Komet gestattet, berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
4.4. Soweit Texte oder andere Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gemvon Mitarbeitern von Komet für den Kunden erstellt werden, verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bei Komet. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Eine Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies außerhalb des Profils ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmalenur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Komet gestattet.
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Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt4.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Dies gilt unabhängig von Es gelten die Bestimmungen der Art §§ 2 und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für 31 UrhG in Verbindung mit den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenWerkvertragsbestimmungen des BGB.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt Für die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer Entwürfe von im Sinne -pointing als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.3 Ein über die private Jede Nachahmung der Entwürfe – auch von Teilen oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung Details – ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenunzulässig.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigtMit der Zahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Waren inhaltlich oder Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Dabei räumt ihm i-pointing in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltender Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sogHöhe der Vergütung. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch Sie begründen kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehenMiturheberrecht, es sei denn, dass dies ist erforderlichausdrücklich vereinbart worden ist. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, um wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.6 i-pointing darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen i-pointing und Kunde ausgeschlossen werden.
4.7 Die Arbeiten von i-pointing dürfen nicht entfernt durch den Kunden oder verändert durch vom Kunden beauftragte Dritte nur im Rahmen des Zweckes (PPT/PPTX-Präsentationen) geändert werden. Das Gleiche gilt Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht i-pointing vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des für eine Unterdrückung den ursprünglichen Auftrag geschuldeten Honorars zu.
4.8 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleEinwilligung von i-pointing.
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Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt3.1. Dies gilt unabhängig | Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefer- tigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und für die vereinbarte Nutzung. Nutzungen die darüber hinausgehen, bedürfen einer Fortbildungsveranstaltungschriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränktArbeiten, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenbei Been- digung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt 3.3. | Die Agentur darf die private oder – bei Erwerb von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und nur an einem Arbeitsplatz genutzt Kunde ausgeschlossen werden.
4.3 Ein über 3.4. | Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauchvon Teilen des Werkes, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf ist unzulässig. Bei Zuwider- handlung steht der ausdrücklichen Zustimmung Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenursprüng- lich vereinbarten Honorars zu.
4.4 Der Kunde ist 3.5. | Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht berechtigtim Erstauftrag geregelt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenhonorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene 3.6. | Über den Umfang der Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“)steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
4.6 Für Unternehmer im Sinne 3.7. | Vorschläge des § 14 BGB besteht darüber hinaus Auftraggebers oder dessen sonstige Mit- arbeit haben keinen Einfluss auf die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerbenHöhe der Vergütung. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch Sie begründen kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2Miturheberrecht.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig 3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die ver- traglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an al- len von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nut- zungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die ver- einbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler schriftlichen Verein- barung im Rahmen des Auftrages oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dieneneiner ge- sonderten schriftlichen Nebenabrede.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer 3.2 Die im Sinne Rahmen des § 14 BGB – Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfun- gen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die betriebsinterne Nutzung einnach dem Ur- heberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich si- gnieren und den erteilten Auftrag für Eigenwer- bung publizieren. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert Diese Signierung und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werbli- che Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
4.3 Ein über 3.4 Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kun- den oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauchvon Teilen des Werkes, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der ausdrücklichen Zustimmung Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenursprünglich vereinbarten Honorars zu.
4.4 Der Kunde ist 3.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungs- rechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht berechtigtim Erstauftrag geregelt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenhono- rarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung 3.6 Inspirationen, Vorschläge und Weisungen des Kunden an einem Einzelplatz gestattetaus technischen, d. h. gestalterischen oder anderen Gründen und seine weitere Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert Honorar und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch begründen kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehengemeinsames Urheberrecht, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie dass Entgegenstehendes diesbezüglich ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.7 Über den Umfang der Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige steht der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleAgentur ein Auskunftsanspruch zu.
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Urheber- und Nutzungsrechte. 5.1 Allgemeine Arbeitsergebnisse und Materialien (Bilder, Logos, Schriften; analog oder digital) Vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarungen und einer angemessenen Vergütung liegen die Rechte für alle von Verve erstellten Arbeitsergebnisse bei Verve. Die gelieferten Waren Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von durch Verve erstellten Arbeitsergebnissen ist nur nach Einwilligung durch Verve und unter Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen durch den Kunden zulässig. Alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Daten und Materialien wie z.B. Bilder, Logos und Schriften, Texte inkl. Übersetzungen, Briefings und technische Anforderungen, werden Verve vom Kunden vorab und termingerecht in der benötigten Form zur Verfügung gestellt und der Kunde räumt Verve das kostenlose Nutzungsrecht daran ein, um die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Liegen die Materialien aus Gründen, die der Kunde oder eingesetzten Materialien ein Dritter zu verantworten hat, nicht termingerecht und in der entsprechend vereinbarten Form bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschütztVerve vor, so kann Verve jede bis hierhin vereinbarte Erarbeitungsfrist verlängern und zusätzliche Koordinationskosten von bis zu 10% des Auftragsvolumens verrechnen. Daraus entstehende Schäden in Form von Nichteinhaltung von Projektterminen liegen vollumfänglich beim Kunden und Verve übernimmt keinerlei Verantwortung dafür. Muss aus solchen Gründen ein Projekt storniert werden, verrechnet Verve die volle Leistung gemäss Offerte bzw. Vertrag, auch wenn nicht die ganze Arbeit angefallen ist. Der Kunde sichert zu, über sämtliche Rechte an den angelieferten Inhalten zu verfügen. Im Falle einer unberechtigten Übertragung allfälliger Nutzungsrechte vom Kunden an Verve schliesst Verve jegliche Haftung aus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, Verve für sämtliche daraus entstandene Ansprüche, inklusive Rechtsverfolgungskosten, schadlos zu halten und zu entlasten. Für allfällige sonstige im Zusammenhang mit im Kundenauftrag erstellten Arbeitsergebnissen entstandenen immaterialgüterrechtlichen oder anderen Konflikte oder Ansprüche liegt jegliche Haftung und Verantwortung beim Kunden. Insbesondere liegt es beim Kunden, gewünschte rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen. Der Kunde befreit Verve in jedem Fall von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter, inklusive Rechtsverfolgungskosten. Die Rechte für jegliche von Xxxxx erstellten Arbeitsergebnisse und konzeptionellen Inhalte aus Konzeptions- und Beratungsphasen, wie z.B. im Zusammenhang mit Pitches, welche nicht marktgerecht oder nach Vereinbarung entschädigt werden, liegen vollumfänglich bei Verve. Gleiches gilt für sämtliche Arbeitsergebnisse, die von Verve präsentiert, vom Kunden jedoch nicht berücksichtigt und genutzt werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtvergütung das ausschliessliche Nutzungsrecht am von Verve entwickelten Werk, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Bis dahin verbleiben alle Rechte vollumfänglich exklusiv bei Verve. Die Urheberrechte der Werke, welche von Verve entwickelt werden, verbleiben bei Verve. So steht es Verve frei, diese bei anderen Projekten weiter zu verwenden. Dies gilt unabhängig von der Art für Software-Komponenten und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltunguniverselle Grafik-Elemente, wie z.B. Icons und Fotos. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung Speziell für den ausschließlich nichtkommerziellen GebrauchKunden entwickelte Produkte wie Logos etc. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es sind davon explizit ausgenommen. Werden Arbeitsergebnisse vom Kunden in digitaler oder in ausgedruckter Formeinem grösseren Masse als ursprünglich vorgesehen genutzt, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG)ist Verve berechtigt, noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art nachträglich die Differenz zwischen der geschuldeten höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und Weise öffentlich wiedergebender ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung Allfällige Vorschläge und Weisungen von Mitarbeitenden des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich haben keinen Einfluss auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert die Höhe der Vergütung und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werdensie begründen kein Miturheberrecht.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art 7.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die für ihn erstellten Gewerke und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten Dienstleistungsergebnisse (nachfolgend gemeinsam „Arbeitsergebnisse“) ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine internen Unternehmenszwecke ein. Dieses Recht gewährt der Anbieter dem Kunden unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung und, im Falle von Gewerken, der Abnahme.
7.2 Bis zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf vollständigen Bezahlung und, im Falle von Gewerken, bis zur Abnahme der Arbeitsergebnisse steht dem Kunden das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränktzu, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenArbeitsergebnisse wie vereinbart zu testen. Dieses Recht erlischt, wenn der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung für mehr als 14 Tage in Verzug ist. Eine gesonderte Mahnung durch den Anbieter ist hierfür nicht erforderlich.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt 7.3 Ziffer 7.1 gilt nicht für Standardprodukte, die private Teil des Arbeitsergebnisses sind. Standardprodukte sind in sich abgrenzbare Produkte oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne Lösungen des § 14 BGB – Anbieters oder Dritten, die betriebsinterne Nutzung eineigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung Die Rechte des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf diesen Standardprodukten bestimmen sich ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werdennach deren Lizenzbedingungen.
4.3 Ein über 7.4 An Arbeitsergebnissen, die private „Open Source Software“ oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender GebrauchBearbeitungen dieser Software beinhalten, insbesondere eine gewerbliche Nutzungerhält der Kunde abweichend von Ziffer 7.1 Nutzungsrechte entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen für diese Software (z.B. „GNU General Public License“). Beide Parteien verpflichten sich zur Beachtung dieser Lizenzbedingungen.
7.5 Die Rechtseinräumung nach Ziffer 7.1 gilt nicht für beim Anbieter vorbestehende Materialien oder Lösungen (nachfolgend „Anbieter Schutzrechte“), bedarf einschließlich der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRBdaran vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Der Anbieter behält zu jeder Zeit sämtliche Rechte an der Anbieter Schutzrechte. Die Zustimmung dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an den in die Arbeitsergebnisse eingebrachten Anbieter Schutzrechte bestimmen sich nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck. Die isolierte Nutzung der Anbieter Schutzrechte ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenausgeschlossen.
4.4 Der 7.6 Im Rahmen der Entwicklung von Websites / Webanwendungen ist der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren Websites / Webanwendungen nach der Übergabe inhaltlich über die bereitgestellten Funktionen zu ändern und zu ergänzen oder zu löschen. Ein Recht zur Bearbeitung oder Umarbeitung der Entwicklungen des Anbieters an Websites / Webanwendungen wird dem Kunden durch den Anbieter nicht eingeräumt, es sie denn die Parteien vereinbaren in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenden Angebotsunterlagen etwas Abweichendes.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte 7.7 Im Zusammenhang mit der Entwicklung von 360°-Content behält sich der Anbieter das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht vor, die Arbeitsergebnisse (d.h. den 360°-Content, aber auch sonstige im Zuge der Entwicklung des 360°-Content mit bild- und fototechnischen Mitteln entstandene Arbeitsergebnisse) für eigene geschäftliche Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, zu nutzen.
7.8 Der Anbieter ist in jedem Fall und uneingeschränkt berechtigt, unter Wahrung der Geheimhaltungspflichten die Arbeitsergebnisse einschließlich des bei der Durchführung des Projektes erworbenen Know-hows, insbesondere die den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, und Zwischenergebnisse uneingeschränkt zu nutzen.
7.9 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung des Anbieters Arbeitsergebnisse entstehen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, darf der Anbieter eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen. Der Anbieter wird dem Kunden im erforderlichen Umfang das Recht einräumen, das Schutzrecht zusammen mit den Arbeitsergebnissen zu nutzen. Eine gesonderte Vergütung für diese Schutzrechtslizenz ist nicht zu zahlen.
7.10 Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache Recht ein, beim Kunden bestehendes geistiges Eigentum kostenlos zu nutzen, soweit der Anbieter dies für die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“)Leistungserbringung für erforderlich hält.
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 1. Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).
2. Die gelieferten Waren Bestimmungen des UrhG gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die nach §§ 2 ff UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
3. Ohne die Zustimmung von JK dürfen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder eingesetzten Materialien Änderung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt JK, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung bzw. der nach dem Vergütungstarif für Designdienstleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu verlangen.
4. Die Werke von JK dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschütztAuftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Dies gilt unabhängig Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Vertragsstrafe des Auftraggebers in Höhe von 100% der Art vereinbarten Vergütung, bzw. der nach dem Vergütungstarif für Design-dienstleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung, neben der ohnehin zu zahlender Vergütung.
5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars durch den Auftraggeber auf diesen über. Nutzungsrechte an Werken, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei JK.
6. Eine Übertragung der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch JK.
7. Über den Umfang der Nutzung steht JK ein Auskunftsanspruch zu. JK hat das Recht, die von ihr gestalteten Werke zu signieren und Weise auf den Vervielfältigungsstücken und in den Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt JK, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der Lieferung vereinbarten Vergütung bzw. der Waren oder nach dem Einsatz Vergütungstarif für Designdienstleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
8. Im Übrigen ist JK berechtigt, im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder ihrer Eigenwerbung auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenvon ihr hergestellten Werke hinzuweisen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt 9. Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung einHöhe der Vergütung. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch Sie begründen grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehenMiturheberrecht, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmaleausdrücklich vereinbart worden.
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Urheber- und Nutzungsrechte. 6.1. Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an den von uns gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz vom Kunden freigegebenen sowie bezahlten Arbeitsergebnissen (Entwürfe, Texte, Skizzen, Grafiken, Dokumentationen, spezielle Produktionstechniken, Programme etc.) erfolgt vorbehaltlich individueller Vereinbarung nicht-exklusiv im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungdes jeweiligen konkreten Vertragszweckes. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt Werkbearbeitungen oder Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung. Die Rechte an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztessämtlichen Konzepten, einfachesausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten oder sonstigen Trägern gestalterischer Ideen, die nicht übertragbares Recht zur Nutzung für beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben uneingeschränkt bei uns, sodass diese Materialien nicht ohne unsere vorherige Zustimmung vom Kunden verwendet werden dürfen. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den ausschließlich nichtkommerziellen GebrauchKunden sind von diesem abgelehnte Leistungen der SAZ (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der SAZ, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. SAZ bleibt in jedem Fall berechtigt, im Zuge des Auftrags entwickelte Methoden, Techniken und Erfahrungen ohne Bezug zum Kunden bei anderen Kunden der SAZ zu verwenden. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich Nutzungsrechte ganz oder in ihrer Darstellung teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenübertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der SAZ.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte 6.2. Bei üblicherweise nicht-exklusiven Fremdleistungen, etwa dem Fotoeinkauf von Bildagenturen, werden sich die Parteien im Vorfeld über die erwerbbaren Rechte abstimmen. Die SAZ gewährleistet insoweit eine Nutzungsmöglichkeit von Bildmaterial in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Kundenauftrags erfordert. Bei Fremdagenturbildern sind die Nutzungsrechte grundsätzlich nicht-exklusiv und auf die einmalige Verwendung für eine Printausgabe oder eine Online-Publikation bzw. eine Werbemaßnahme beschränkt. Coverabbildungen/Titel müssen in jedem Fall separat angemeldet und bei den Bilddatenbanken lizenziert werden. Eine Archivnutzung ist zeitlich unbeschränkt nur im Kontext der ursprünglichen Bildverwendung möglich. Der Kunde ermächtigt die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattetSAZ, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert ihn in diesem Rahmen gegenüber den Bildagenturen zu vertreten und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“)deren aktuelle Lizenzbedingungen zu akzeptieren.
4.6 Für Unternehmer 6.3. Erstellt SAZ im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die Möglichkeitentsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Kunden.
6.4. Zieht SAZ zur Vertragserfüllung Dritte heran, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ wird sie die Nutzungsrechte an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung deren Leistungen im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen Umfang der Regelung nach Ziff. 2.2A. II.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist 6.1. erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die SAZ den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
6.5. Alle Nutzungsrechte an unseren Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte nach der vertraglichen Vereinbarung an den Kunden übertragen worden sein, der Kunde aber mit Leistungspflichten nach diesem Vertrag in Verzug geraten, fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück.
6.6. Soweit kein überwiegendes Interesse des Kunden entgegensteht, sind wir berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der auf unsere Urheberschaft an den Vertragserzeugnissen in selbigen hinzuweisen. Die SAZ ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunde ist nicht – berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. Wir sind auch berechtigt, die Marken und Unternehmenskennzeichen des Kunden für Referenzzwecke zu nutzen, solange der Kunde dem nicht widerspricht. Wir erhalten von jedem von uns ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und den eventuell zu der entsprechenden Aktion gehörenden Elementen 50 kostenlose Belegexemplare. Wir sind berechtigt, diese Werbemittel nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehenz.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahme an Wettbewerben), es sei denn, dies der Kunde widerspricht ausdrücklich einer Nutzung der für ihn erstellten Werbemittel für Eigenwerbung. Unabhängig davon archiviert SAZ nach Vertragsende für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsfristen eine Dokumentation zum Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung.
6.7. Für die Verhandlung von Buy-outs für die Verwendung Arbeitsergebnisse Dritter ist erforderlich, um an die SAZ vom Kunden eine störungsfreie Service-Fee von 15 Prozent auf die Nettonutzungsvergütung des jeweiligen Dritten zu zahlen.
6.8. SAZ übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung oder weitere Beteiligung des Urhebers an den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige des Werkes; von solchen Ansprüchen stellt der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleKunde die SAZ auf erstes Auffordern frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig (3.1.) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz Agentur im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungdieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Xxxxxx mehrere Konzepte präsentiert, so erwirbt der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztesnur für eines der Konzepte die Nutzungsrechte. Sollte keine Dauer vereinbart sein, einfachesso gelten die Nutzungsrechte für 10 Jahre ab Auftragsvergabe. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, nicht übertragbares soweit eine Übertragung nach deutschem Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauchmöglich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränktNutzungen, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenüber dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer (3.2.) Die im Sinne Rahmen des § 14 BGB – Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die betriebsinterne Nutzung einnach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(3.3.) Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert Diese Signierung und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
4.3 Ein über (3.4.) Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauchvon Teilen des Werkes, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der ausdrücklichen Zustimmung Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenursprünglich vereinbarten Honorars zu.
4.4 Der Kunde ist (3.5.) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht berechtigtim Erstauftrag geregelt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenhonorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene (3.6.) Über den Umfang der Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“)steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: General Terms and Conditions
Urheber- und Nutzungsrechte. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei den Leistungen um geschützte Filmwerke, Lichtbildwerke und / oder um geschützte Werke der bildenden Kunst handelt. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen Gesellschafter der L&L GbR sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig die Urheber der von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:ihnen geschaffenen Werke.
4.1 a) Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten grundsätzlich ein zeitlich unbegrenzteseinfaches Nutzungsrecht ohne zeitliche oder räumliche Be- schränkungen, einfachesaber mit den folgenden inhaltlichen Beschränkungen: • Jedwede Veränderungen oder Umgestaltungen der urheberrechtlich geschützten Leistungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Urhebers in Schrift- oder Textform zulässig. Auch dürfen die ur- heberrechtlich geschützten Leistungen nicht abgezeichnet, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauchnachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler • Die vollständige oder in ausgedruckter Formteilweise Übertragung, vollständig der eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte (ein- schließlich Konzern- oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhGTochterunternehmen) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränktnur mit vorheriger Zustimmung des Urhebers in Schrift- oder Textform zulässig. • Jegliche Nutzung, die ausschließlich Wiedergabe oder Weitergabe urheberrechtlich geschützten Leistungen ist grund- sätzlich nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Urheber vorgegebenen Urhe- bervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. • Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der L&L GbR aus dem privaten Gebrauch dienenjeweiligen Vertragsverhältnis.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private b) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder – bei Erwerb durch räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert in Schrift- oder Textform vereinbart werden und bedingen einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. Aufschlag auf das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werdenjeweilige Honorar.
4.3 Ein c) Jede über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche vorgenannten Nutzungen hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbrei- tung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist Urhebers in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenSchrift- oder Textform.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren 6.1 NETFED räumt dem AUFTRAGGEBER für die vertraglich vereinbarte Dauer oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig soweit nichts vereinbart wurde, ein einfaches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an allen von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz NETFED im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungder Beauftragung auftragsgemäß erstellten Arbeitsergebnis- sen ein.
6.2 Sollte keine Nutzungsdauer und/oder kein Nutzungsumfang vereinbart worden sein, erwirbt der AUFTRAGGEBER zeitlich, räumlich und sachlich (bzgl. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:aller bekannter und ggf. auch unbekannter Nutzungsarten) unbeschränkte einfache Nutzungsrechte i.S.d. Ziffer 6.1.
4.1 Der Kunde 6.3 Im Rahmen von Branding-Projekten bzw. des Logo-Designs / der Markengenerierung erwirbt der AUFTRAGGEBER abweichend zu den vorstehenden Regelungen exklusive Rechte an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebraucherschaffenen Werkstücken (Logos + Brands). Der Kunde darf Dies umfasst auch das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränktRecht, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenerschaffenen Namen / Brands als Marke in beliebigen Territorien registerrechtlich schützen zu lassen. Details ergeben sich aus den Regelungen in Ziffer 8.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt 6.4 Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den AUFTRAGGEBER über. Soweit der AUFTRAGGEBER die private oder – Arbeitsergebnisse von NETFED vor vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung nutzt, hat er diese Nutzung auf erstes Anfordern von NETFED bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung ein- zustellen und NETFED bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne fortgesetzter Nutzung eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.
6.5 Vorschläge des § 14 BGB – AUFTRAGGEBERS zur Umsetzung eines Projektes haben keinen Einfluss auf die betriebsinterne Nutzung einHöhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht, auch wenn sie in die Umsetzung miteinfließen.
6.6 NETFED ist berechtigt, auf die Urheberschaft hinzuweisen und entsprechende Vermerke auf den Arbeitsergebnissen anzubringen. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt Ohne die Zustimmung von NETFED dürfen die Hinweise nicht entfernt werden.
4.3 Ein über 6.7 Die Arbeitsergebnisse von NETFED dürfen vom AUFTRAGGEBER oder von einem vom AUFTRAGGEBER beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion ge- ändert werden. Der AUFTRAGGEBER erhält kein Bearbeitungsrecht. Jede urheberrecht- lich relevante Nachahmung, auch die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauchvon Teilen der Arbeitsergebnisse, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenunzulässig.
4.4 6.8 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht abweichend im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Zustimmung von NETFED. Über den Umfang der Nutzung durch den Dritten steht NETFED ein Auskunftsanspruch gegen den AUFTRAGGEBER zu.
6.9 Der Kunde ist nicht berechtigtAUFTRAGGEBER erhält keine Nutzungsrechte an Entwürfen, UrheberrechtsvermerkeKorrekturabzügen, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen technischen Zeichnungen, Arbeitsunterlagen, elektronischen Rohdaten und Aufzeich- nungen, die NETFED im Rahmen der Erstellung der Arbeitsergebnisse dem AUFTRAG- GEBER zur Prüfung und Freigabe überlässt und/oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehenvon NETFED angefertigt wer- den, es sei denn, dies ist erforderlichwurde gesondert – zumindest in Textform – vereinbart. NETFED schuldet nicht die zum jeweiligen Arbeitsergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch UrhebervermerkeEntwürfen, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleProduktionsdaten etc.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt3.1. Dies gilt unabhängig Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte, an allen von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz Rotomedia Werbeagentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Rotomedia Werbeagentur bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer Fortbildungsveranstaltungschriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztesArbeiten, einfachesdie bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauchverbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Rotomedia Werbeagentur. Der Kunde Auftraggeber erhält kein Miturheberrecht, auch wenn dieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffungsprozess eingebunden war.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Die Rotomedia Werbeagentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Die Rotomedia Werbeagentur darf das erworbene Werk sei es die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Die Rotomedia Werbeagentur behält sich – auch im Falle der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Auftraggeber – ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke vor. Die Rotomedia Werbeagentur ist berechtigt, in digitaler der Presse und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Homepage, mit Namen und/oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) Firmenlogo des Auftraggebers die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf andere Art die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Die Rotomedia Werbeagentur hat das Recht, auf allen Werbemitteln und Weise öffentlich wiedergebenWerbemaßnahmen des Auftraggebers als Urheber genannt zu werden, soweit diese unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung eineine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der Rotomedia Werbeagentur und Auftraggeber eingeschränkt bzw. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt ausgeschlossen werden.
4.3 Ein über 3.4. Möchte der Auftraggeber in Bezug auf die private Entwürfe, Reinzeichnungen oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzungsonstigen Arbeiten der Rotomedia Werbeagentur formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fraunhofer IRBder Rotomedia Werbeagentur.
3.5. Die Zustimmung Arbeiten der Rotomedia Werbeagentur dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Rotomedia Werbeagentur vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenmindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
4.4 Der Kunde ist 3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht berechtigtim Erstauftrag geregelt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenhonorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Rotomedia Werbeagentur.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene 3.7. Über den Umfang der Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“)steht der Rotomedia Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu.
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Urheber- und Nutzungsrechte. 6.1. Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an den von uns gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz vom Kunden freigegebenen sowie bezahlten Arbeitsergebnissen (Entwürfe, Texte, Skizzen, Grafiken, Dokumentationen, spezielle Produktionstechniken, Programme etc.) erfolgt vorbehaltlich individueller Vereinbarung nicht-exklusiv im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungdes jeweiligen konkreten Vertragszweckes. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt Hinsichtlich eingebundener Drittkomponenten bzw. Standardlayouts/-gestaltungen werden stets nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Werkbearbeitungen oder Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung. Die Rechte an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztessämtlichen Konzepten, einfachesausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten oder sonstigen Trägern gestalterischer Ideen, die nicht übertragbares Recht zur Nutzung für beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben uneingeschränkt bei uns, sodass diese Materialien nicht ohne unsere vorherige Zustimmung vom Kunden verwendet werden dürfen. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den ausschließlich nichtkommerziellen GebrauchKunden sind von diesem abgelehnte Leistungen der SAZ (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der SAZ, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. SAZ bleibt in jedem Fall berechtigt, im Zuge des Auftrags entwickelte Methoden, Techniken und Erfahrungen ohne Bezug zum Kunden bei anderen Kunden der SAZ zu verwenden. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist Einräumung „übertragbarer Rechte“ nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich Nutzungsrechte ganz oder in ihrer Darstellung teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu bearbeitenübertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der SAZ. Bei der Ergebnispräsentation einer Werbeberatung vorgestellte Werbemittel dienen nur der Veranschaulichung, sie zu übersetzen oder umzugestaltendort enthaltene Fotos sind nicht für eine Veröffentlichung gedacht.
4.5 Beim 6.2. Bei üblicherweise nicht-exklusiven Fremdleistungen, etwa dem Fotoeinkauf von Bildagenturen, werden sich die Parteien im Vorfeld über die erwerbbaren Rechte abstimmen. Die SAZ gewährleistet insoweit eine Nutzungsmöglichkeit von Bildmaterial in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Kundenauftrags erfordert. Bei Fremdagenturbildern sind die Nutzungsrechte grundsätzlich nicht-exklusiv und auf die einmalige Verwendung für eine Printausgabe oder eine Online-Publikation bzw. eine Werbemaßnahme beschränkt. Coverabbildungen/Titel müssen in jedem Fall separat angemeldet und bei den Bilddatenbanken lizenziert werden. Eine Archivnutzung ist nur im Kontext der ursprünglichen Bildverwendung möglich.
6.3. Zieht die SAZ zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der Ziff. A. II. 6.1. und 6.2. erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb digitaler Inhalte ist nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die eigene SAZ den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
6.4. SAZ erwirbt über die Nutzung im vertraglichen Rahmen keinerlei Rechte an Marken, Logos oder ähnlichen Formaten des Kunden. Benutzungshandlungen an allen für den Kunden entwickelten Titeln und Kennzeichnungen werden dem Kunden zugerechnet.
6.5. Erstellt die SAZ im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Kunden.
6.6. Alle Nutzungsrechte an unseren Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte nach der vertraglichen Vereinbarung an den Kunden übertragen worden sein, der Kunde aber mit Leistungspflichten nach diesem Vertrag in Verzug geraten, fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück.
6.7. Soweit kein überwiegendes Interesse des Kunden an einem Einzelplatz gestattetentgegensteht, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist sind wir berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde auf unsere Urheberschaft an den Vertragserzeugnissen in selbigen hinzuweisen. Die SAZ ist nicht – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden – berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. Wir sind auch berechtigt, die Marken und Unternehmenskennzeichen des Kunden für Referenzzwecke zu nutzen, solange der Kunde dem nicht widerspricht. Wir erhalten von jedem von uns ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und den eventuell zu der entsprechenden Aktion gehörenden Elementen eine angemessene Anzahl kostenloser Belegexemplare. Wir sind berechtigt, diese Werbemittel nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehenz.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahme an Wettbewerben), es sei denn, dies der Kunde widerspricht ausdrücklich einer Nutzung der für ihn erstellten Werbemittel für Eigenwerbung.
6.8. Für die Verhandlung von Buy-outs für die Verwendung von Arbeitsergebnissen Dritter ist erforderlich, um an die SAZ vom Kunden eine störungsfreie Service- Fee von 15 Prozent auf die Nettonutzungsvergütung des jeweiligen Dritten zu zahlen.
6.9. Die SAZ übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung oder weitere Beteiligung des Urhebers an den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige des Werkes; von solchen Ansprüchen stellt der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleKunde die SAZ auf erstes Auffordern frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 1. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich ICSD ist urheber- und leistungsschutz- rechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig Rechteinhaber an ICSD sind FIZ Karlsruhe und NIST. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Urheberrechtsvermer- ke, Marken, Handelsnamen, Markierungen oder Hinweise, die Teil des lizenzierten Ma- terials sind, nicht entfernt oder abgeändert werden und dass diese in jedem extrahierten Teil enthalten sind.
2. FIZ Karlsruhe räumt dem Kunden nach Maß- gabe dieses Lizenzvertrages ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dem Produkt ein. Nutzung in diesem Zusam- menhang bedeutet, den Zugang zu ICSD, das Recht zur Suche und zum Herunterladen von begrenzten Teilen des Inhalts von ICSD ge- mäß den nachfolgenden Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Kunden, das Produkt für seine eigenen ausschließlich in- ternen Zwecke nach Maßgabe der Art folgenden Bestimmungen zu nutzen, sofern im Folgen- den nicht anders definiert. Xxx Xxxxxx, die über die entsprechenden Lizenzen verfügen, sind berechtigt Analysen für Industriekunden vorzunehmen oder die Daten für industrielle Projekte zu nutzen. Der Kunde kann zwischen verschiedenen, in der Preisliste aufgeführten Lizenzarten, wählen.
3. Für die Laufzeit seines Vertrages erhält der Kunde regelmäßige Aktualisierungen der Da- tenbank durch FIZ Karlsruhe. Mit Ablauf der Lizenz endet das Nutzungsrecht des Kunden.
4. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, Pass- wörter und Weise Zugangsberechtigungen für den Online-Zugang bzw. den Lizenz-Schlüssel für den Datenträger vertraulich zu behandeln. Die ICSD darf nur für die oben genannten Zwe- cke des jeweiligen autorisierten Benutzers genutzt werden. Autorisierte Benutzer sind alle Personen, denen der Lieferung der Waren oder dem Einsatz Kunde im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht Mehrplatzlizenz eine Berechtigung zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauchder ICSD in seinem Verantwortungs- bereich eingeräumt hat. Im Falle von Campus- Lizenzen sind dies Mitarbeiter und Studenten der Universitäten.
5. Der Kunde darf ist berechtigt, recherchierte Infor- mationen auf eigene Medien herunterzula- den und vorübergehend im Rahmen der nach- folgend genannten Grenzen zu speichern: Im Fall einer Instituts/Abteilungslizenz oder Universitätslizenzen ist das erworbene Werk sei es Herunterladen auf maximal 20.000 (zwanzigtausend) Da- tenbankeinträge begrenzt. Wenn der Kunde eine natürliche Person ist, ist das Herunter- laden begrenzt auf maximal 5.000 (fünftau- send) Datenbankeinträge. Die Weitergabe von Daten, die aus der ICSD-Datenbank ge- wonnen wurden, an Dritte oder nicht berech- tigte Nutzer ist unzulässig. Insbesondere ist jeder kommerzielle Vertrieb der ICSD-Daten, in digitaler gedruckter oder in ausgedruckter elektronischer Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten un- tersagt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, bis zu 10 (§ 17 UrhG)zehn) Datenbankeinträge mit einem eigenen Klienten zu teilen, noch ausstellenwenn der Kunde ICSD nutzt, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer um Analysen für Industrieunter- nehmen im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung einEinklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzuführen. Letztere Es ist auch zulässig, maximal 20 (zwanzig) Daten- bankeinträge für Zwecke der Ausbildung und Veröffentlichung zu teilen. Aus den ICSD-Da- ten dürfen Pulverdaten nur in unwesentlicher Menge zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer quantitativen oder einem elektronischen Wiedergabegerät qualitativen Materialidentifikation berechnet und diese Daten in Datenbanken gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB6. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte wird die von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenihm autorisierten Be- nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsbedin- gungen verpflichten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Icsd License Agreement
Urheber- und Nutzungsrechte. 4.4.5.1 Im Rahmen der Lizenzvereinbarung und den dort gebuchten Produkten und Laufzeiten räumt APA-OTS dem Vertragspartner das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die Nutzung der laut Lizenzvertrag gebuchten Produkte während des Zeitraums der Lizenzlaufzeit innerhalb der hier genannten Bestimmungen ein, insbesondere das Recht zum Abrufen von System- sowie eigenen Daten, zum Erstellen und Verwalten eigener Datensätze und Verteiler sowie zum Exportieren der Daten zu den vereinbarten Zwecken sowie zur Nutzung der E-Mail-Versandfunktion und bei Beauftragung der Nutzung der Resonanzmessung.
4.4.5.2 Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz vom Vertragspartner abgerufenen Systemdaten dürfen ausschließlich für das Medien- Kontakt-Management im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltungeigener PR-Zwecke des Vertragspartners genutzt werden. Die Nutzung von exportierten Systemdaten außerhalb der Anwendung ist jeweils nur einmalig innerhalb von maximal 2 Tagen nach dem Export gestattet. Für digitale Inhalte weitere Nutzungen zu einem späteren Zeitpunkt ist stets ein aktueller Datenexport vorzunehmen, die dauerhafte Speicherung von Daten außerhalb der Anwendung ist nicht zulässig. Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von APA-OTS dürfen die Systemdaten nicht an Dritte übertragen, veräußert oder in sonstiger Weise weiterverbreitet oder verteilt werden. Darüber hinaus erwirbt der Vertragspartner durch die Lizenz keinerlei Rechte. Diese Bestimmung gilt auch nach einer Kündigung des Lizenzvertrages fort. Medienkontakte aus der Systemdatenbank, die sich zwecks OptOut vom Mailversand direkt an den Vertragspartner wenden, sind vom Vertragspartner eigenständig auf seine Blacklist zu setzen bzw. von zukünftigen Aussendungen auszunehmen.
4.4.5.3 Ist der Vertragspartner im Bereich PR-Beratung bzw. Öffentlichkeitsarbeit für Dritte tätig, z. B. als PR-Agentur, darf er die Software und die enthaltenen Systemdaten darüber hinaus:hinaus im Rahmen einzelner Beratungsmandate für PR-Zwecke seiner Kunden einsetzen. Jegliche darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Vermarktung der Software bzw. der enthaltenen Kontaktdaten oder der Versandfunktion als eigenständige Dienstleistung durch den Vertragspartner ist ausdrücklich untersagt.
4.1 4.4.5.4 Der Kunde erwirbt Vertragspartner verpflichtet sich bei Nutzung der E-Mail Funktion und eigenem Mailversand an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztesSystemdaten, einfachesausschließlich medienrelevante Informationen (Pressematerial) und insbesondere kein Werbematerial zu versenden, keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu verletzen, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf gegen das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art Wettbewerbsrecht zu verstoßen und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenauch sonst nicht entgegen gesetzlichen Vorschriften zu handeln.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt 4.4.5.5 Die in der Anwendung abrufbaren Daten zu Weblogs, Bloggern und anderen Influencern aus den sozialen Medien sind als reines Verzeichnis zu verstehen und unterliegen in Abgrenzung zu den Systemdaten daher folgender separater Regelung: Beim Versand von E-Mails über die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer Versandfunktion im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer „PR-Desk“ oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, eigene E-Mail) zu erteilen-Systeme des Vertragspartners sind die entsprechenden Einwilligungen der Empfänger für die Zusendung von Pressematerial durch den Vertragspartner vorab selbst einzuholen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen 4.4.5.6 Im Fall von Beschwerden oder andere Rechtsvorbehalte Forderungen von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigtMedienkontakten aus der Systemdatenbank von Media Contact Plus, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung auf einen Verstoß gegen diese Bestimmungen zurückzuführen sind, übernimmt APA-OTS keine Haftung. Bei einem Verstoß gegen die hier genannten Nutzungsbestimmungen hat APA-OTS zudem das Recht, den Zugang zur Anwendung umgehend zu bearbeiten, sie unterbinden und die Vereinbarung fristlos zu übersetzen oder umzugestaltenkündigen. Alle weiteren Ansprüche von APA-OTS bleiben davon unberührt.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist 4.4.5.7 Sofern der Vertragspartner eigene Kontaktdaten bzw. Datensätze in die eigene Anwendung einpflegt, hat er selbst für die entsprechenden Einwilligungen in die Datenerhebung und Speicherung und – bei Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail-Funktion – die Zusendung von Pressematerial zu sorgen und ist dafür verantwortlich.
4.4.5.8 Die vom Vertragspartner eingestellten zusätzlichen Kontakte werden so lange gespeichert, telefonischbis der Vertragspartner sie selbst wieder löscht. APA-OTS selbst nutzt oder verarbeitet diese Kontaktdaten in keiner Weise.
4.4.5.9 Für die durch den Vertragspartner in Media Contact Plus eigenverantwortlich aufgenommenen zusätzlichen Kontakte ist der Vertragspartner Verantwortlicher und APA-OTS Auftragsverarbeiter. Hierfür wird auf die Bestimmungen zum Datenschutz verwiesen.
4.4.5.10 Bei Beendigung dieses Vertrages ist der Vertragspartner verpflichtet, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin Nutzung der Anwendung und der enthaltenen Daten mit sofortiger Wirkung einzustellen sowie sämtliche aus dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung System abgerufenen und im OnlineshopRahmen des Services bereitgestellten Systemdaten von seinen Computersystemen, Speichermedien und Datenbanken zu löschen und keinerlei Kopien hiervon zu behalten. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch Bei nachweislichen Verstößen gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe in Höhe einer doppelten jährlichen Lizenzgebühr für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziffzuletzt genutzte Lizenzvariante fällig. 2.2Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 2.1 Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2 Die gelieferten Waren Entwürfe und Werkzeichnungen von Gutwerker sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung von Gutwerker dürfen die Arbeiten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von teilen oder eingesetzten Materialien Details - ist unzulässig.
2.3 Gutwerker räumen dem Auftraggeber mit der Übergabe der erstellten Vertragsgegenstände (Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes recht ein, diese nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz es wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
2.4 Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Auftraggeber sind erlaubt.
2.5 An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von Gutwerker, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen, werden dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Auftraggeber eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer Fortbildungsveranstaltunggesonderten Vereinbarung.
2.6 Die Entwürfeund Reinzeichnungendürfen ohne ausdrückliche Einwilligungvon Gutwerkerwederim Originalnochbei der Reproduktionverändertwerden. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:JedevollständigeoderteilweiseNachahmungistunzulässig.
4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes2.7 Weitergehende Rechte, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht insbesondere zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränktüber das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenÜbertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Gutwerker.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private 2.8 Jede anderweitige oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne weitergehende Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz mit der Einwilligung von Die Gutwerker und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
4.3 Ein über 2.9 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf Höhe der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“).
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch Vergütung; Sie begründen auch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehenMiturheberrecht, es sei denn, dass dies ist erforderlichausdrücklich vereinbart worden ist.
2.10 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Bereits übertragene Nutzungsrechte können bei Verzug bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung widerrufen werden.
2.11 Über den Umfang der Nutzung steht Gutwerker ein Auskunftsanspruch zu.
2.12 Gutwerker kann verlangen, um eine störungsfreie Nutzung bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber genannt zu erreichenwerden.
2.13 Gutwerker behält sich das Recht vor, mit dem Produkt in den üblichen Medien zu werben und den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Auch Urhebervermerkedies kann durch Abbildungen sowie über funktionsfähige Ausschnitte des Produktes geschehen.
2.14 Gutwerker prüft nicht, Seriennummern sowie sonstige ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Bei Logodesign und bei der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender MerkmaleNamensentwicklung liegen sämtliche Design- und namensrechtlichen Prüfungen beim Kunden.
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Urheber- und Nutzungsrechte. Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt3.1. Dies gilt unabhängig Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer Fortbildungsveranstaltungschriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus:
4.1 Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränktArbeiten, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienenbei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer 3.2. Die im Sinne Rahmen des § 14 BGB – Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die betriebsinterne Nutzung einnach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattetDie Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren (ohne Kundenseitigen Entgeltanspruch) und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. Publikationen der entwickelten Werbemittel können bei facebook, d. h. das Werk darf ausschließlich instagram, Google+ & Google Business präsentiert werden, ebenso auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert der Homepage von ALB Designwerk xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx unter Portfolio und nur an einem Arbeitsplatz genutzt Blog. Dieser werblichen Verwendung kann in Schriftform widersprochen werden.
4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB3.4. Die Zustimmung Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilenmindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
4.4 Der Kunde ist 3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht berechtigtim Erstauftrag geregelt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestaltenhonorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene 3.6. Über den Umfang der Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“)steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2.
4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
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