Common use of Urheber- und Nutzungsrechte Clause in Contracts

Urheber- und Nutzungsrechte. 13.1 Der Provider behält Urheber und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickelten Software. Der Provider räumt den Kunden an der von ihm zur Verfügung gestellten, eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-ausschliessliches (einfa- ches) Nutzungsrecht ein.

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Urheber- und Nutzungsrechte. 13.1 12.1 Der Provider Anbieter behält Urheber die Urheber- und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickelten Software. Der Provider Anbieter räumt den Kunden an der von ihm zur Verfügung gestellten, gestellten eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, beschränktes nicht-ausschliessliches aus- schliessliches (einfa- cheseinfaches) Nutzungsrecht ein. Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt dieses Nutzungsrecht ohne Weiteres.

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Urheber- und Nutzungsrechte. 13.1 10.1 Der Provider Anbieter behält Urheber die Urheber- und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickelten Software. Der Provider Anbieter räumt den Kunden an der von ihm zur Verfügung gestellten, gestellten eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, beschränktes nicht-ausschliessliches aus- schliessliches (einfa- cheseinfaches) Nutzungsrecht ein. Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt dieses Nutzungsrecht ohne Weiteres.

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Samples: www.visita.ch

Urheber- und Nutzungsrechte. 13.1 Der Provider behält Urheber und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickelten Software. Der Provider räumt den Kunden an der von ihm zur Verfügung gestellten, eigenen eige- nen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-nicht ausschliessliches (einfa- chesein- faches) Nutzungsrecht ein.

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Urheber- und Nutzungsrechte. 13.1 11.1 Der Provider Anbieter behält Urheber die Urheber- und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickelten Software. Der Provider Anbieter räumt den Kunden an der von ihm zur Verfügung gestellten, gestellter eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, beschränktes nicht-ausschliessliches aus- schliessliches (einfa- cheseinfaches) Nutzungsrecht ein. Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt dieses Nutzungsrecht ohne Weiteres.

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