Urheber- und Nutzungsrechte. 1. Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu. 2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen. 3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden. 4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden. 5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben. 6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers. 7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt. 8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Samples: Software License Agreement
Urheber- und Nutzungsrechte. 1Der AN gewährt dem AG nach vollständiger Bezahlung der dafür vereinbarten Entgelte das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der im Auftrag bzw. Die der Leistungsbeschreibung angeführten und dort näher beschriebenen Software bzw. Service für die vereinbarte Dauer. Eine Verbreitung des Vertragsgegenstandes durch den AG wird ausgeschlossen. Durch eine Mitwirkung des AG bei der Herstellung der vertragsgegenständlichen Software werden keine, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinausgehenden Rechte welcher Art auch immer vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschütztAG erworben. Alle Sämtliche Urheberrechte oder sonstigen Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen den vereinbarten Leistungen (Programme, Services, Dokumentationen etc.) stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber AN bzw. dessen Lizenzgebern zu.
2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht einAG erhält ausschließlich das Recht, die Software nach vertragsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken und nur für die im Auftrag bzw. in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag der Leistungsbeschreibung spezifizierte Hardware/Betriebssysteme und im Handbuch beschrieben vereinbarten Ausmaß zu nutzenverwenden. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen Sollte der AG mit der vertragsgemäßen Bezahlung trotz zweimaliger Mahnung in Verzug sein, so verpflichtet er sich schon jetzt, ab schriftlicher Aufforderung durch den AN die Nutzung der Software bzw. des Service zu vervielfältigenunterlassen. Er darf Für Standard-Softwareprodukte des AN gelten die Software Bestimmungen zu Urheber- und Nutzungsrechtenrechten aus den Lizenzbedingungen für Standard-Softwareprodukte. Jede Verletzung der Urheberrechte oder sonstiger Rechte des AN oder des Lizenzgebers kann Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, wobei in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen.
3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
4diesem Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem AG unter der Bedingung gestattet, dass in der Software enthaltenen Copyright-Vermerkekein diesbezügliches ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht jeweiligen Rechteinhaber in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 1Die Arbeiten der Agentur, insbesondere Entwürfe, Zeichnungen, Fotografien, Grafiken, Layouts, Texte, Berichte, Webseiten, Organisationspläne und Konzepte, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Agentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheber- bezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Arbeiten der Agentur dürfen in Form eines ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechtes nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden (Nutzungsrecht), erwirbt der Kunde/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Sämtliche dem Kunden übertragenen Nutzungsrechte erlöschen, wenn eine dem Kunden bei Zahlungsverzug schriftlich gesetzte Nachtfrist fruchtlos verstreicht. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Werbemittel) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschütztAgentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Nutzungsrechte an von ihr von Dritten erworbenen Schriften, Bildern oder anderen Produkten nur insoweit an den Kunden weitergegeben werden können, wie der Dritte die Rechte gemäß seinen Lizenzbedingungen tatsächlich einräumt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen. Der Kunde Die Agentur ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher Kunden und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzenArbeitsmuster als Referenz vorzuweisen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Urheber- und Nutzungsrechte. 116.1 Soweit der AN für den AG urheberrechtsfähige Leistungen erbringt, verbleiben diese höchstpersönlichen Urheberrechte beim AN. Die Im Übrigen überträgt der AN dem AG mit Abschluss des Vertrages sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen das vertragsgegenständliche Projekt betreffenden Unterla- gen und Leistungen. Insbesondere überträgt der AN dem AG das Recht, entsprechend den vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm AN erstellten Unterlagen und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschütztPlanungen das streitgegenständliche Projekt zu errichten, zu ändern, zu erweitern und ggf. Alle Rechte an auch ganz oder teilweise abzu- brechen. Gleichermaßen räumt der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich AN dem Lizenzgeber zu.
2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes AG das Recht ein, diese Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertra- gen. Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig davon, in welchem Umfang der AN Leistungen für den AG erbracht hat und ob und aus welchem Grund der Vertrag vorzeitig ganz oder teilweise beendet wird.
16.2 Der AN garantiert, dass alle von ihm erstellten Planungs- und sonstigen Leistungen frei von Rechten Dritter sind und er damit uneingeschränkt befugt ist, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke Ziff. 16.1 geregelten Nut- zungs- und wie in diesem Vertrag Verwertungsrechte uneingeschränkt auf den AG zu übertragen. Wenn und im Handbuch beschrieben soweit von Dritten aus den vom AN er- stellten Planungs- und sonstigen Leistungen Rechte gegenüber dem AG geltend gemacht werden, stellt der AN den AG gegen- über den Dritten frei.
16.3 Der AG hat das Recht zu nutzenVeröffentlichungen; bei urheber- rechtsgeschützten Leistungen erfolgt dies unter Namensangabe des AN. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen.
3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen AN seinerseits bedarf zur Veröffentlichung der schriftlichen Zustimmung Einwilligung des LizenzgebersAG.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Für Planend Oder Beratend Tätige
Urheber- und Nutzungsrechte. 111.1 Rechtsinhaber der vertraglich vereinbar- ten Leistungen ist der Auftragnehmer. Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm Alle Entwürfe und Dokumentation) ist erstellten Werke des Auftrag- nehmers sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an , wo- bei Vorschläge der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzenAuftraggeber kein Miturheberrecht begründen. Der Kunde ist berechtigt, ver- pflichtet alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.
11.2 Der Auftragnehmer überträgt mit Aus- gleich sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal Nutzungsrechte an den er- brachten Leistungen in dem Umfang, wie es im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen/ Vertrag vereinbart ist. Sollte keine gesonderte Vereinbarung vorliegen, erhält der Auftraggeber das einfache, nicht ausschließli- che, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nut- zungsrecht zur Vorführung und öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 19-19a UrhG).
3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert 11.3 Sollten bei der Leistungserbringung Ge- genstände abgebildet werden oder vorbeste- hende Werke verwendet werden.
4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert welche vom Kunden bereitgestellt werden und an denen Rechte Dritter oder unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigtKunden bestehen, so ist weist der Lizenzgeber berechtigtAuftraggeber von sich aus schriftlich darauf hin und sichert zu, die hierdurch betroffenen Leistungen zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte befugt zu verweigernsein. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall Er steht dafür ein, dass Rechte Dritter bei der Leis- tungserstellung nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührtbestehen.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 17.1 Alle durch uns erbrachten Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z. B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.
7.2 Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Lizenzgeber gelieferte Software Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Programm Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung. Dies gilt für die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte entsprechend. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns.
7.3 Insbesondere wird dem Auftraggeber, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, kein Quellcode überlassen. Ist die Überlassung des Quellcodes vereinbart, wird dem Auftraggeber nur ein einfaches Nutzungsrecht an diesem eingeräumt.
7.4 Der Auftraggeber überträgt uns alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er versichert insoweit, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu besitzen und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschützterklärt, dass hierdurch Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen Er versichert ferner, dass die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und dieses Vertrages auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzenAuftragnehmerin zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind. Vgl. hierzu auch Ziff. 6.3.
3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Urheber- und Nutzungsrechte. 15.1. Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die ver- traglich vereinbarte Dauer und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Software sowie an sonstigen Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Vertragsanbahnung Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen gilt für die vereinbarte Nutzung im Verhältnis Gebiet der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zuBundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet oder den vereinbarten Umfang hinausge- hen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer ge- sonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. Dies gilt auch für ungenutzte Leistungen der Agentur, wie etwa verworfene Entwürfe. Besitzt die Agentur an den erstellten Maßnahmen selbst nur eingeschränkte Nutzungsrechte, so wird sie diese Tatsache – solange sie für die Nutzung durch den Kunden relevant ist – diesem mitteilen.
25.2. Der Lizenzgeber räumt Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwi- schen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
5.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen weder vom Kunden noch durch von ihm beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden, sofern einzelver- traglich nichts anderes vereinbart ist. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software zusätzliches Honorar in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzenmindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Der Kunde Die Agentur ist berechtigt, die Software einen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
5.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, deren Unterlizenzierung und/ oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen.
3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des LizenzgebersEinwilligung der Agentur.
75.6. Wird die vertragsgemäße Über den Umfang der Nutzung steht der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührtAgentur ein Auskunftsanspruch zu.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 1. Der AG versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch ihn gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z. B. Urheber-Kennzeichen und Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Der AG stellt insoweit MPM von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der AG weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist.
2. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm AG zur gewerblichen Verwendung freigegebenen und Dokumentation) bezahlten Arbeitsergebnissen von MPM werden dem AG in dem Umfang eingeräumt, wie es nach dem Zweck des jeweiligen Auf- trages erforderlich ist. Im Regelfall erfüllt MPM die Verpflichtung durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im zeitlichen Umfang, für die nach dem Auftrag beabsichtigten Medien- und Werbemaßnahmen. Der AG ist urheberrechtlich geschütztberechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften zu übertragen.
3. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen MPM ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den AG – berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließlichesEigenwerbung unentgeltlich unter Nennung des Namens des AG, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht einauch nach Vertragsende, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag allen Medien, einschließlich Internet, Social Media und im Handbuch beschrieben Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen in anderen Publikationen (z. B. Branchenveröffentlichungen) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen.
3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werdenverwenden.
4. Die in Erstellt MPM im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen Software, so ist der Software enthaltenen Copyright-Vermerkejeweilige Sourcecode und die entsprechen- de Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den AG. Sofern der AG eine Überlassung des Source- codes wünscht, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige muss dies gesondert mit der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht MPM vereinbart werden.
5. Der Kunde darf die Software Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den AG sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht an einen Dritten weitergebenwährend der Vertragslaufzeit genutzte Leistungen von MPM (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Daraus resultierende Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei MPM.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der SoftwareDer AG hat keinen Anspruch auf Auslieferung von Arbeitsdaten von MPM, insbesondere die ÜbersetzungDaten wie InDesign-, Bearbeitung, das Arrangement, Photoshop- oder andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigtGrafikdokumente von MPM, die hierdurch betroffenen sie zu Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verweigernfür den AG erstellt hat. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte Diese verbleiben auch nach Beendigung des Kunden bleiben unberührtVertragsverhältnisses im ausschließlichen Eigen- tum von MPM.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 1. Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm 3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständi- gen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte im vertraglich vereinbarten Umfang die Nut- zungsrechte an allen von der Software sowie an sonstigen Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Ar- beiten. Diese Übertragung der Vertragsanbahnung Nutzungs- rechte gilt, soweit eine Übertragung nach Schweizer Recht möglich ist und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen gilt für die vereinbarte Nutzung im Verhältnis Gebiet der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
2Schweiz. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht einNutzungen, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen. Der Kunde ist berechtigtüber dieses Gebiet hinausgehen, die Software bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages o- der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigeneiner gesonderten schriftlichen Neben- abrede. Er Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich an- derweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
3.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbei- teten Leistungen sind als persönliche geis- tige Schöpfungen durch das Urheber- rechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3 Die Agentur darf die Software in die Arbeitsspeicher von ihr entwickel- ten Werbemittel angemessen und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden bran- chenüblich signieren und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen.
3erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Der Diese Signierung und werbliche Verwen- dung kann durch eine entsprechende ge- sonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert ausgeschlossen werden.
43.4 Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Re- produktion geändert werden. Die in der Software enthaltenen Copyright-VermerkeJede Nach- ahmung, Markenzeichenauch die von Teilen des Werkes, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werdenist unzulässig.
5. Der Kunde darf die Software 3.5 Die Übertragung eingeräumter Nut- zungsrechte an Dritte und/oder Mehrfach- nutzungen sind, soweit nicht an einen Dritten weitergebenim Erstauf- trag geregelt, honorarpflichtig und bedür- fen der Einwilligung der Agentur.
6. Alle anderen Arten 3.6 Über den Umfang der Verwertung Nutzung steht der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des LizenzgebersAgentur ein Auskunftsanspruch zu.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 17.1 Alle durch die Auftragnehmerin erbrachten Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.
7.2 Die Werke der Auftragnehmerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Lizenzgeber gelieferte Software Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Programm Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Auftragnehmerin. Dies gilt für die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte entsprechend. Über den Umfang der Nutzung steht der Auftragnehmerin ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Auftragnehmerin.
7.3 Insbesondere wird dem Auftraggeber, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, kein Quellcode überlassen. Ist die Überlassung des Quellcodes vereinbart, wird dem Auftraggeber nur ein einfaches Nutzungsrecht an diesem eingeräumt.
7.4 Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er versichert insoweit, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu besitzen und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschützterklärt, dass hierdurch Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen Er versichert ferner, dass die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und dieses Vertrages auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzenAuftragnehmerin zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind. Vgl. hierzu auch Ziff. 6.3.
3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. (1. Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Dokumentation) ist Sofern die Leistungen die Erbringung von urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließlichesgeschützten Werken zum Ge- genstand haben, erwirbt RPT das nicht ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht einräum- lich unbeschränkte, sich auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten erstreckende Nutzungsrecht an diesen Werken sowie sonstigen Ideen und Arbeitsergebnissen und den diese verkörpernden Unterlagen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“). Das Nutzungsrecht be- zieht sich auf sämtliche Arbeitsergebnisse in allen Entwicklungs-, Zwischen- und Endstufen sowie auf die Software in seinem Betrieb dazugehörigen Dokumentationen und auf sonstige für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzendie Ausübung des Nut- zungsrechts notwendige Materialien.
(2) Der Auftragnehmer stellt insbesondere durch entsprechende Vereinbarungen mit seinen Arbeitnehmern oder Beauftragten sicher, dass die Nutzungsrechte von RPT nicht durch eventuelle Miturheber- oder sonstige Rechte beeinträchtigt werden. Der Kunde ist berechtigtAuftragnehmer stellt sicher, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen.
3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerkedass eventuelle Rechte nach §§ 12, Markenzeichen13, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen 25 UrhG nicht verändert oder unkenntlich geltend gemacht werden.
5. (3) Der Kunde darf Auftragnehmer stellt RPT von allen Ansprüchen frei, die Software nicht an einen von Dritten weitergebengegen RPT we- gen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Arbeitsergebnisse geltend ge- macht werden.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online4) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Auftragnehmer in einem für RPT zumutbaren Umfang das Recht, nach seiner Xxxx entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass die aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwir- ken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für RPT vertragsgemäß genutzt werden können.
(5) Wenn es dem Auftragnehmer nicht gelingt, Beeinträchtigungen nach (4) auszuräumen, ist der Lizenzgeber RPT berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil eine Herabsetzung der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichernzu verlangen.
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Samples: Service Agreement
Urheber- und Nutzungsrechte. 12.1. Alle konzeptionellen und gestalterischen Leistungen von Get the Point unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht sein sollte. Damit stehen Get the Point insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.2. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Urheber- recht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Agentur als Inhaber der Nutzungsrechte dem Auf- traggeber ausschließliche Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Sämtliche Nutzungsrechte an den von Get the Point erbrachten Leistungen gehen erst mit vollständiger Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts auf den Erwerber über. Die Nutzungsrechte werden im Einzelfall im Angebot geson- dert definiert.
2.3. Die Weitergabe von Arbeiten oder Präsentationsunter- lagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn die erbrachte Agenturleistung nicht urheberrechts- schutzfähig oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollte.
2.4. Präsentationsunterlagen dürfen insbesondere dann nicht weitergegeben werden, wenn sich darin ein entspre- chender Vermerk findet, dass sie vertraulich zu behandeln sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ein Verstoß dagegen kann als unbefugte Verwertung von Xxxxx- xxx xxxx § 00 XXX strafbar sein.
2.5. Ohne Zustimmung von Get the Point dürfen die Arbei- ten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachah- mung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.6. Die Arbeiten von Get the Point dürfen nur für die ver- einbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im verein- barten Umfang und Gebiet verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschütztAuftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar ge-
2.7. Alle Rechte an Die im Rahmen von Wettbewerbspräsentationen ver- einbarten Pitch-Honorare übertragen ausdrücklich nur das Recht zur Nutzung der Software sowie an sonstigen erbrachten Arbeiten im Rahmen der Vertragsanbahnung Sichtung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen Entscheidungsfindung im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zugenannten Personen- kreis durch den Kunden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
22.8. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehr- fachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) können honorar- pflichtig sein. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden Einsatz bedarf in jedem Fall der Einwilligung durch Get the Point.
2.9. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung durch Get the Point. Über den Umfang der Nutzung steht Get the Point ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht einAuskunftsan- spruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehalt- lich anderweitig getroffener Abmachungen bei Get the Point.
2.10. Wenn nicht explizit anders vereinbart, ist das Werkver- tragsrecht Basis einer jeden Leistungserbringung von Get the Point. Im Rahmen der Werkverträge gehen nach erfolgter Honorarzahlung die Nutzungsrechte an den Kunden über. Jede Unterlage zur Herstellung des Werkes (Arbeits- und wie in diesem Vertrag Rohdaten, Rohfilme, Negative oder Positive aus Fotografie- und im Handbuch beschrieben zu nutzenFilmaufträgen, Lithoarbeiten etc.) bleibt Eigentum von Get the Point. Der Kunde ist berechtigt, die Software Eine Herausgabe dieser Herstellungsunterlagen kann vom Kunden nicht erzwungen werden und erfolgt gegen gesonderte Bezahlung auf Basis eines Kaufvertrages.
2.11. Get the Point darf erbrachte Leistungen als Referenz- arbeiten im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigenEigenwerbung nutzen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher Ist dies nicht erwünscht, muss es vom Auftraggeber ausdrücklich und auf die Festplatten vor der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen.
3Leistungserbringung untersagt werden. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist Get the Point behält sich in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässtfür die Leistungserbringung kalkulierten Honorare anzupassen. Bei Widerruf öffentlichen Publizie- rungen wird Get the Point mit der Nutzungsrechte wird Nutzung zur Eigenwerbung bis zum Tage der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichernVeröffentlichung warten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 1. Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschützt3.1. Alle Rechte an der Software Arbeitsunterlagen, vorab erstellte Entwurfsleistungen, Daten und Aufzeichnun- gen sowie an sonstigen Skizzen, Entwürfe, und Produktionsdaten, die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen Auf- tragserarbeitung von der Agentur angefertigt werden, verbleiben mit allen Rechten im Verhältnis Ei- gentum und Besitz der Vertragspartner ausschließlich Agentur. Die Heraus- gabe dieser Unterlagen und Daten ist nicht Teil der zu erbringenden Leistung und kann vom Kunden nicht gefordert werden.
3.2. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertrag- lich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Leistungen. Diese Über- tragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nut- zungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer geson- derten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungs- rechte an Leistungen, die bei Beendigung des Werkvertrages noch nicht bezahlt sind, ver- bleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeite- ten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Lizenzgeber Urheber- rechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.4. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Eigenwerbung publizieren, soweit dies nicht durch eine gesonderte Vereinbarung zwi- schen Agentur und Kunde ausgeschlossen worden ist.
3.5. Die Leistungen der Agentur dürfen vom Kunden weder im Original noch bei der Re- produktion geändert oder nachgeahmt wer- den, auch nicht in Teilen. Der Kunde hat diese Verpflichtung auch von ihm beauftragten Drit- ten aufzuerlegen. Bei Zuwiderhandlung ge- gen diese Verpflichtungen steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in min- destens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Die Geltendma- chung eines weitergehenden Schadensersat- zes bleibt von dieser Regelung unberührt.
3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungs- rechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Projektvertrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
3.7. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen3.8. Der Kunde ist berechtigt, für die Software Rechteklärung und die Beschaffung von Lizenzen für die der Agentur im Rahmen des Auftrags überlasse- nen Inhalte (Texte, Schriften, Bilder, Videos etc.) im Verhältnis zur Agentur und gegen- über Dritten verantwortlich. Soweit es für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist, räumt der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigenKunde der Agentur ein kostenloses Nutzungsrecht an den Inhalten ein. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher Gegen- stand der Nutzungsrechtseinräumung ist ein einfaches, zeitlich auf den Auftragszeitraum beschränktes und räumlich auf die Festplatten Bundesre- publik Deutschland beschränktes Recht, die übermittelten Inhalte zu vervielfältigen und zu Zwecken der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal an den im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen.
3Formatierung zu verändern. Der Kunde darf versichert, dass er die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellenerforderli- chen Rechte an allen von ihm übermittelten Inhalten hat und berechtigt ist, die Rechte daran in dem in Abs. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert (3) genannten Umfang auf die Agentur zu übertragen. Er versichert, dass mit der Nutzung durch die Agentur keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.
B. Urheber- und Markenrechte) und Urheber- persönlichkeitsrechte verletzt werden.
4. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichern.
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Samples: General Terms and Conditions
Urheber- und Nutzungsrechte. 15.1. Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Dokumentation) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
2. Der Lizenzgeber soffico räumt dem Kunden unter der auf- schiebenden Bedingung der vollen Zahlung des Kaufpreises bzw. der auf ein Update entfallenden Pflegevergütung ein nicht-ausschließlichesaus- schließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software an den Arbeitsplätzen und für die Schnittstel- len wie im Programmschein beschrieben, wurde und die Lizenzdatei eingespielt wurde und nach Übertragung des Kopier- schutzes auch auf anderen Rechnern in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen.
5.2. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der nur soweit für den vertragsgemäßen Nutzung Gebrauch notwendig zu vervielfältigen. Er darf die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware Hard- ware laden und an maximal an den im Angebot Programmschein bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzennutzen (Anzahl Lizenzen).
35.3. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kenn- zeichnen und (soweit technisch möglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Origi- naldatenträgers zu versehen. Das Benutzerhandbuch Benut- zerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
45.4. Die in Der Kunde darf die Liefergegenstände an Dritte auf Dauer veräußern oder verschen- ken, wenn der Dritte sich mit der Weiter- geltung dieser Vertragsbedingungen ihm gegenüber einverstanden erklärt. Jene Ein- verständniserklärung hat gegenüber soffico schriftlich zu erfolgen. Gibt der Kunde die Vertragsgegenstände an einen Dritten weiter, so stellt er die Nutzung der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werdenendgültig ein und behält keine Kopien zurück. Dies versichert er soffico schriftlich. Er überlässt dem Dritten die Datenträger und das Benutzerhandbuch im Original.
55.5. Der Kunde darf die Software Dritten nicht an einen Dritten weitergebenüberlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Dritte diese Vertrags- bedingungen verletzt, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass der Dritte uner- laubte Vervielfältigungen herstellt oder in Umlauf bringt.
65.6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und (ausgenommen die Aus- nahmen nach §§ 69d, 69e UrhG) sowie die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie ), deren Vermietung und Verleih Verleih, entgeltlich oder unentgeltlich bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebersvon soffico.
75.7. Wird die vertragsgemäße Nutzung Erhält der Kunde im Rahmen der Nach- lieferung, Nachbesserung oder Software- Pflege Ergänzungen, Updates, Upgrades oder neue Releases der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt(im folgenden „Neuauflage“), so ist gelten diese Lizenzbedingungen auch für die Neuauf- lage, aufschiebend bedingt mit der Lizenzgeber berechtigt, Installa- tion der Neuauflage durch den Kunden. Mit Installation der Neuauflage gehen die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigerndem Kunden nach Ziffer 5 eingeräumten Nut- zungsrechte auf die Neuauflage über. Der Lizenzgeber wird den In Bezug auf die bis dahin vom Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff ein- gesetzten Vorversionen erlöschen alle Nutzungsrechte bis auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührtdie nach Ziffer 3.5 erworbenen Nutzungsrechte an kostenlos beigestellter OSS.
85.8. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vorIn allen Fällen der Beendigung seiner Nut- zungsberechtigung (z.B. Rücktritt, wenn Xxxxxxx- xxxxxx) gibt der Kunde – mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen Ausnahme kostenlos beigestellter OSS – alle geliefer- ten Vertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht deren Kopien, soweit er nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versicherngesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist.
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Samples: Software License Agreement
Urheber- und Nutzungsrechte. 16.1. Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an den von uns erbrachten und vom Lizenzgeber gelieferte Software Kunden freigegebenen sowie bezahlten Arbeitsergebnissen (Programm und DokumentationEntwürfe, Texte, Skizzen, Grafiken, Konzepten, Dokumentationen, spezielle Produktionstechniken, Programme etc.) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen erfolgt vorbehaltlich individueller Vereinbarung nicht-exklusiv im Rahmen des jeweiligen konkreten Vertragszweckes. Rechte der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen Urheber nach § 40a UrhG bleiben in jedem Fall unberührt. Der Kunde wird im Verhältnis Hinblick auf die nach § 32b UrhG zwingenden Ansprüche der Vertragspartner ausschließlich Urheberbeteiligung TERRITORY auf Anfrage die danach erforderlich Auskunft über den Umfang der Werknutzung erteilen sowie TERRITORY im Falle der Einräumung von Rechten für unbekannte Nutzungsarten unverzüglich über die spätere Aufnahme der neuen Art der Werknutzung unterrichten. Hinsichtlich eingebundener Drittkomponenten bzw. Standardlayouts/-gestaltungen, vorbestehender Rechte und sonstiger üblicherweise nicht- exklusiver Fremdleistungen werden stets nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt und Bearbeitungsrechte ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Rechte an Planungsverfahren, Methoden und sonstigem Know-How, für geistige Eigentumsrechte und gewerbliche Schutzrechte der TERRITORY oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, welche die Arbeitsergebnisse betreffen oder sich darin verkörpern oder abbilden, die aber bereits vor dem Lizenzgeber zuBeginn der vom Kunden beauftragten Leistung bestanden (Background- IP) oder zwar während des Auftrages entstehen, aber ohne unmittelbaren Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen (Sideground-IP). Werkbearbeitungen oder Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung. Nicht erfasst ist auch die Bereitstellung der offenen Daten der Leistungsergebnisse (d.h. in einer elektronischen Version, die nicht verschlüsselt oder schreibgeschützt ist) zur eigenständigen Bearbeitung. Dieses Recht kann unter Berücksichtigung etwaig eingebundener Drittkomponenten, z.B. Stockphotos, durch separate Regelung im Einzelfall erworben werden. Der Kunde kann die ihm eingeräumten Nutzungsrechte durch technische oder sonstige Dienstleister im erforderlichen Rahmen ausüben lassen.
26.2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließlichesDie Rechte an sämtlichen Konzepten, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht einausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten oder sonstigen Trägern gestalterischer Ideen, die Software nicht beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben uneingeschränkt bei uns, sodass diese Materialien nicht ohne unsere vorherige Zustimmung vom Kunden verwendet werden dürfen. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte Leistungen der TERRITORY (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der TERRITORY, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. TERRITORY bleibt in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und jedem Fall berechtigt, im Handbuch beschrieben Zuge des Auftrags entwickelte Methoden, Techniken und Erfahrungen ohne Bezug zum Kunden bei anderen Kunden der TERRITORY zu nutzenverwenden. Der Kunde ist bei Einräumung „übertragbarer Rechte“ nur berechtigt, die Software Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der TERRITORY. Bei der Ergebnispräsentation einer Werbeberatung vorgestellte Werbemittel dienen nur der Veranschaulichung, dort enthaltene Fotos sind nicht für eine Veröffentlichung gedacht.
6.3. Bei üblicherweise nicht-exklusiven Fremdleistungen und Drittlizenzen (z.B. Stockfotos, Videos, Musik, Töne, Grafiken, Schriftfonts) werden sich die Parteien im Vorfeld über die erwerbbaren Nutzungsechte abstimmen, ein Recht auf Bearbeitung oder zur Rechtsübertragung auf Dritte kann insoweit nicht erworben werden. Die TERRITORY gewährleistet insoweit eine Nutzungsmöglichkeit in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Kundenauftrags erfordert. Bei Fremdagenturbildern sind die Nutzungsrechte grundsätzlich nicht-exklusiv und auf die einmalige Verwendung für eine Printausgabe oder eine Online-Publikation bzw. eine Werbemaßnahme beschränkt. Eine Archivnutzung ist nur im Kontext der ursprünglichen Bildverwendung möglich.
6.4. Zieht die TERRITORY zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der Ziff. II. 6.1. bis 6.3. erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die TERRITORY den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
6.5. TERRITORY erwirbt über die Nutzung im vertraglichen Rahmen keinerlei Rechte an Marken, Logos oder ähnlichen Formaten des Kunden. Benutzungshandlungen an allen für den Kunden entwickelten Titeln und Kennzeichnungen werden dem Kunden zugerechnet.
6.6. Erstellt die TERRITORY im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf jeweilige Quellcode und die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der von ihm genutzten Hardware laden und an maximal Rechteeinräumung an den Kunden.
6.7. Alle Nutzungsrechte an unseren Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte nach der vertraglichen Vereinbarung an den Kunden übertragen worden sein, der Kunde aber mit Leistungspflichten nach diesem Vertrag in Verzug geraten, fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück. Gleiches gilt im Angebot bezifferten Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzenFalle eines Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen Gründen.
36.8. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
4Soweit kein überwiegendes Interesse des Kunden entgegensteht, sind wir berechtigt, auf unsere Urheberschaft an den Vertragserzeugnissen in selbigen hinzuweisen. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten weitergeben.
6. Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so TERRITORY ist der Lizenzgeber – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden – berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verweigernverwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten Wir sind auch berechtigt, die Marken und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte Unternehmenskennzeichen des Kunden bleiben unberührtfür Referenzzwecke zu nutzen, solange der Kunde dem nicht widerspricht. Wir erhalten von jedem von uns ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und den eventuell zu der entsprechenden Aktion gehörenden Elementen eine angemessene Anzahl kostenloser Belegexemplare. Wir sind berechtigt, diese Werbemittel nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden (z.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahme an Wettbewerben), es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich einer Nutzung der für ihn erstellten Werbemittel für Eigenwerbung.
86.9. Der Lizenzgeber kann Für die Nutzungsrechte Verhandlung von Buy-outs für die Verwendung von Arbeitsergebnissen Dritter ist an die TERRITORY vom Kunden eine Service-Fee von 15 Prozent auf die Nettonutzungsvergütung des jeweiligen Dritten zu zahlen.
6.10. Die TERRITORY übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung oder weitere Beteiligung des Urhebers an den Erträgen und Vorteilen aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn Nutzung des Werkes; von solchen Ansprüchen stellt der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch TERRITORY auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Software und vorhandene Kopien löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Löschung schriftlich versichernerstes Auffordern frei.
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