Urheber- und Nutzungsrechte. 25.1 Die FIRMA behält Urheber- und Verwertungsrechte an der von ihr selbst entwickelten Software. Die FIRMA räumt dem Kunden an der von ihr zur Verfügung gestellten, eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-ausschliessliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. 25.2 Benützt die FIRMA Software von Dritten, so verbleiben diesen sämtliche Rechte daran, ausser es besteht zwischen den Dritten, dem Dienstleister und/oder den Kunden eine anderweitig lautende Vereinbarung. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und allenfalls die Zusatzbedingungen der FIRMA. Für Open Source Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. 25.3 Benutzt der Kunde selbst entwickelte Software oder Software von Dritten, so verbleibt das Urheberrecht beim Kunden bzw. dem Dritten. Der Kunde stellt die FIRMA frei von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter aus der betreffenden Software. 25.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Gestaltung und dem Inhalt seiner Website darauf zu achten, dass er keine urheberrechtlichen Ansprüche Dritter verletzt. Sollte es doch zu einer Verletzung von Ansprüchen kommen, stellt der betreffende Kunde den Dienstleister von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Urheber- und Nutzungsrechte. 25.1 Die FIRMA 13.1 Der Provider behält Urheber- Urheber und Verwertungsrechte an der von ihr ihm selbst entwickelten Software. Die FIRMA Der Provider räumt dem den Kunden an der von ihr ihm zur Verfügung gestellten, eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-ausschliessliches (einfacheseinfa- ches) Nutzungsrecht ein.
25.2 13.2 Benützt die FIRMA der Provider Software von Dritten, so verbleiben diesen sämtliche Rechte daran, ausser es besteht zwischen den Dritten, dem Dienstleister und/oder den Kunden eine anderweitig an- derweitig lautende Vereinbarung. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller Soft- warehersteller und allenfalls die Zusatzbedingungen der FIRMAdes Providers. Für Open Source Programme Pro- gramme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. Informationen darüber kön- nen die Kunden jederzeit auf der Webseite des Providers herunterladen.
25.3 Benutzt der Kunde 13.3 Benutzen die Kunden selbst entwickelte Software oder Software von Dritten, so verbleibt das Urheberrecht beim bei den Kunden bzw. dem Dritten. Der Kunde stellt die FIRMA Die Kunden stellen den Provider frei von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter aus der betreffenden Software.
25.4 Der Kunde verpflichtet 13.4 Die Kunden verpflichten sich, bei der Gestaltung und dem Inhalt seiner der Website darauf zu achten, dass er sie keine urheberrechtlichen Ansprüche Dritter verletztverletzen. Sollte es doch zu einer Verletzung von Ansprüchen kommen, stellt der betreffende Kunde den Dienstleister von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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Samples: Agb Für Hosting, Agb Für Hosting
Urheber- und Nutzungsrechte. 25.1 Die FIRMA 13.1 Der Provider behält Urheber- Urheber und Verwertungsrechte an der von ihr ihm selbst entwickelten Software. Die FIRMA Der Provider räumt dem den Kunden an der von ihr ihm zur Verfügung gestellten, eigenen eige- nen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-nicht ausschliessliches (einfachesein- faches) Nutzungsrecht ein.
25.2 13.2 Benützt die FIRMA der Provider Software von Dritten, so verbleiben diesen sämtliche Rechte daran, ausser es besteht zwischen den Dritten, dem Dienstleister und/oder den Kunden eine anderweitig an- derweitig lautende Vereinbarung. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller Soft- warehersteller und allenfalls die Zusatzbedingungen der FIRMAdes Providers. Für Open Source Programme Pro- gramme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. Informationen darüber kön- nen die Kunden jederzeit auf der Webseite des Providers herunterladen.
25.3 Benutzt der Kunde 13.3 Benutzen die Kunden selbst entwickelte Software oder Software von Dritten, so verbleibt das Urheberrecht beim bei den Kunden bzw. dem Dritten. Der Kunde stellt die FIRMA Die Kunden stellen den Provider frei von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter aus der betreffenden Software.
25.4 Der Kunde verpflichtet 13.4 Die Kunden verpflichten sich, bei der Gestaltung und dem Inhalt seiner Website der Webseite darauf zu achten, dass er sie keine urheberrechtlichen Ansprüche Dritter verletztverletzen. Sollte es doch zu einer Verletzung von Ansprüchen kommen, stellt der betreffende Kunde den Dienstleister von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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Samples: Agb Hosting
Urheber- und Nutzungsrechte. 25.1 Die FIRMA 13.1 SONDERFORMAT LLC behält Urheber- Urheber und Verwertungsrechte an der von ihr selbst entwickelten Software. Die FIRMA SONDERFORMAT LLC räumt dem den Kunden an der von ihr zur Verfügung gestellten, eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-nicht- ausschliessliches (einfaches) Nutzungsrecht ein.
25.2 Benützt die FIRMA 13.2 Benutzt SONDERFORMAT LLC Software von Dritten, so verbleiben diesen diesen, sämtliche Rechte daran, ausser es besteht zwischen den Dritten, dem Dienstleister und/oder den Kunden eine anderweitig lautende Vereinbarung. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und allenfalls die Zusatzbedingungen der FIRMAvon SONDERFORMAT LLC. Für Open Source Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. Informationen darüber können die Kunden jederzeit auf der Webseite von SONDERFORMAT LLC herunterladen.
25.3 Benutzt der Kunde 13.3 Benutzen die Kunden selbst entwickelte Software oder Software von Dritten, so verbleibt das Urheberrecht beim bei den Kunden bzw. dem Dritten. Der Kunde stellt die FIRMA Die Kunden stellen SONDERFORMAT LLC frei von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter aus der betreffenden Software.
25.4 Der Kunde verpflichtet 13.4 Die Kunden verpflichten sich, bei der Gestaltung und dem Inhalt seiner der Website darauf zu achten, dass er sie keine urheberrechtlichen Ansprüche Dritter verletztverletzen. Sollte es doch zu einer Verletzung von Ansprüchen kommen, stellt der betreffende Kunde den Dienstleister von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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Samples: Agb Für Hosting
Urheber- und Nutzungsrechte. 25.1 22.1. Die FIRMA GMBH behält Urheber- und Verwertungsrechte an der von ihr selbst entwickelten Software. Die FIRMA GMBH räumt dem Kunden an der von ihr zur Verfügung gestellten, eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-ausschliessliches (einfaches) Nutzungsrecht ein.
25.2 22.2. Benützt die FIRMA GMBH Software von Dritten, so verbleiben diesen sämtliche Rechte daran, ausser es besteht zwischen den Dritten, dem Dienstleister und/oder den Kunden eine anderweitig lautende Vereinbarung. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und allenfalls die Zusatzbedingungen der FIRMAGMBH. Für Open Source Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen.
25.3 22.3. Benutzt der Kunde selbst entwickelte Software oder Software von Dritten, so verbleibt das Urheberrecht beim Kunden bzw. dem Dritten. Der Kunde stellt die FIRMA GMBH frei von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter aus der betreffenden Software.
25.4 22.4. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Gestaltung und dem Inhalt seiner Website darauf zu achten, dass er keine urheberrechtlichen Ansprüche Dritter verletzt. Sollte es doch zu einer Verletzung von Ansprüchen kommen, stellt der betreffende Kunde den Dienstleister von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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