Urheber- und Nutzungsrechte. 4.2.6.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei APA-OTS. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich Nutzungsrechte im vertraglich festgelegten Umfang. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der ausdrücklichen Bewilligung durch APA-OTS und ist – außer es wurde anders vereinbart – entgeltpflichtig. 4.2.6.2 Jede Nutzung, die nicht ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart ist, ist nicht gestattet. Eine Verwendung für Werbezwecke ist grundsätzlich ausgenommen und muss schriftlich gesondert vereinbart werden. 4.2.6.3 Im Fall einer Veröffentlichungsberechtigung gilt mangels anderer Vereinbarung die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt. 4.2.6.4 Für eine vertraglich vereinbarte Verwendung im Pressebereich (Veröffentlichung in Printmedien) wird eine Exklusivität bis zum Ende von zwei Wochen nach Erstveröffentlichung durch den Vertragspartner vereinbart, sofern es keine andere Vereinbarung gibt. Danach ist APA-OTS berechtigt, die hierfür aufgenommenen Bilder in die Datenbank aufzunehmen und zu vertreiben. 4.2.6.5 Bei jeder Verwendung ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechende Bildnachweise (Credits) anzubringen. In jedem Fall darf kein Zweifel daran gelassen werden, welches Bild welchem Urheber/Rechtsinhaber zuzurechnen ist. Als Credit ist jeweils „Name des Auftraggebers/APA-Fotoservice/Name des Fotografen“ anzugeben. 4.2.6.6 Ein Nutzungsrecht gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts als erteilt und umfasst die vertragsgemäßen Nutzungsarten. 4.2.6.7 Die seitens APA-OTS erteilte Zustimmung zur Nutzung von Bildern umfasst nicht die Zusicherung, dass darauf abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an auf den ausgewählten Bildern abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung, erteilt haben. 4.2.6.8 APA-OTS räumt ausschließlich vereinbarte Nutzungsrechte ein und garantiert in diesem Zusammenhang, über die fotografischen Urheberrechte (Rechte des Fotografen) an den ausgewählten Bildern selbst für eine Verwendung zu den vereinbarten Zwecken zu verfügen. 4.2.6.9 Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Vertragspartner. Der Vertragspartner hat insbesondere die Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von APA-OTS ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist. 4.2.6.10 Der Vertragspartner stellt sicher, im Rahmen der Erfüllung dieses Fotoauftrages und vor einer Verbreitung der aufgenommen Bilder, sofern rechtlich notwendig, eine Einverständniserklärung (z. B. der Erziehungsberechtigten der abzubildenden Personen) einzuholen bzw. eingeholt zu haben. In jedem Fall hat er APA-OTS bzw. den Fotografen schad- und klaglos zu halten, insbesondere bei Ansprüchen wegen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. 4.2.6.11 Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Bilder oder der Nichtnennung laut vorgegebenem Credit können nach sinngemäßer Anwendung der AGB geahndet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber- und Nutzungsrechte. 4.2.6.1 3.2.6.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei APA-OTS. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich Nutzungsrechte im vertraglich festgelegten Umfang. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der ausdrücklichen Bewilligung durch APA-OTS und ist – außer es wurde anders vereinbart – entgeltpflichtig.
4.2.6.2 3.2.6.2 Jede Nutzung, die nicht ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart ist, ist nicht gestattet. Eine Verwendung für Werbezwecke ist grundsätzlich ausgenommen und muss schriftlich gesondert vereinbart werden.
4.2.6.3 3.2.6.3 Im Fall einer Veröffentlichungsberechtigung gilt mangels anderer Vereinbarung die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
4.2.6.4 3.2.6.4 Für eine vertraglich vereinbarte Verwendung im Pressebereich (Veröffentlichung in Printmedien) wird eine Exklusivität bis zum Ende von zwei Wochen nach Erstveröffentlichung durch den Vertragspartner vereinbart, sofern es keine andere Vereinbarung gibt. Danach ist APA-OTS berechtigt, die hierfür aufgenommenen Bilder in die Datenbank aufzunehmen und zu vertreiben.
4.2.6.5 3.2.6.5 Bei jeder Verwendung ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechende Bildnachweise (Credits) anzubringen. In jedem Fall darf kein Zweifel daran gelassen werden, welches Bild welchem Urheber/Rechtsinhaber zuzurechnen ist. Als Credit ist jeweils „Name des Auftraggebers/APA-APA- Fotoservice/Name des Fotografen“ anzugeben.
4.2.6.6 3.2.6.6 Ein Nutzungsrecht gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts als erteilt und umfasst die vertragsgemäßen Nutzungsarten.
4.2.6.7 Die seitens APA-OTS erteilte Zustimmung zur Nutzung von Bildern umfasst nicht die Zusicherung, dass darauf abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an auf den ausgewählten Bildern abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung, erteilt haben.
4.2.6.8 APA-OTS räumt ausschließlich vereinbarte Nutzungsrechte ein und garantiert in diesem Zusammenhang, über die fotografischen Urheberrechte (Rechte des Fotografen) an den . ausgewählten Bildern selbst für eine Verwendung zu den vereinbarten Zwecken zu verfügen.
4.2.6.9 Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Vertragspartner. Der Vertragspartner hat insbesondere die Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von APA-OTS ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist.
4.2.6.10 Der Vertragspartner stellt sicher, im Rahmen der Erfüllung dieses Fotoauftrages und vor einer Verbreitung der aufgenommen Bilder, sofern rechtlich notwendig, eine Einverständniserklärung (z. B. der Erziehungsberechtigten der abzubildenden Personen) einzuholen bzw. eingeholt zu haben. In jedem Fall hat er APA-OTS bzw. den Fotografen schad- und klaglos zu halten, insbesondere bei Ansprüchen wegen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.
4.2.6.11 Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Bilder oder der Nichtnennung laut vorgegebenem Credit können nach sinngemäßer Anwendung der AGB geahndet werden.verfügen.
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Urheber- und Nutzungsrechte. 4.2.6.1 Alle Urheber- 2.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und Leistungsschutzrechte verbleiben bei APA-OTS. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich Nutzungsrechte im vertraglich festgelegten Umfangvereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeiten. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf Diese Übertragung der ausdrücklichen Bewilligung durch APA-OTS und ist – außer es wurde anders vereinbart – entgeltpflichtigNutzungsrechte gilt soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Auftrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
4.2.6.2 Jede Nutzung, die nicht ausdrücklich schriftlich 2.2 Die im Vertrag vereinbart Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, ist nicht gestattet.
2.3 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für die Eigenwerbung publizieren. Eine Diese Signierung und werbliche Verwendung für Werbezwecke ist grundsätzlich ausgenommen kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Stylo-Arts UG und muss schriftlich gesondert vereinbart Kunde vor Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.
4.2.6.3 I2.4 Die Arbeiten von der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Fall einer Veröffentlichungsberechtigung gilt mangels anderer Vereinbarung Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Ausnahmen müssen vor Auftragsvergabe von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden. Bei Zuwiderhandlung steht die Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium mindestens der 2,5 fachen Höhe des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteiltursprünglich vereinbarten Honorars zu.
4.2.6.4 Für eine vertraglich vereinbarte Verwendung 2.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzung sind, soweit nicht im Pressebereich (Veröffentlichung in Printmedien) wird eine Exklusivität bis zum Ende Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von zwei Wochen nach Erstveröffentlichung durch der Agentur..
2.6 Über den Vertragspartner vereinbart, sofern es keine andere Vereinbarung gibt. Danach ist APA-OTS berechtigt, die hierfür aufgenommenen Bilder in die Datenbank aufzunehmen und zu vertreibenUmfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
4.2.6.5 Bei jeder Verwendung ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechende Bildnachweise (Credits) anzubringen. In jedem Fall darf kein Zweifel daran gelassen werden, welches Bild welchem Urheber/Rechtsinhaber zuzurechnen ist. Als Credit ist jeweils „Name des Auftraggebers/APA-Fotoservice/Name des Fotografen“ anzugeben.
4.2.6.6 Ein Nutzungsrecht gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts als erteilt und umfasst die vertragsgemäßen Nutzungsarten.
4.2.6.7 Die seitens APA-OTS erteilte Zustimmung zur Nutzung von Bildern umfasst nicht die Zusicherung, dass darauf abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an auf den ausgewählten Bildern abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung, erteilt haben.
4.2.6.8 APA-OTS räumt ausschließlich vereinbarte Nutzungsrechte ein und garantiert in diesem Zusammenhang, über die fotografischen Urheberrechte (Rechte des Fotografen) an den ausgewählten Bildern selbst für eine Verwendung zu den vereinbarten Zwecken zu verfügen.
4.2.6.9 Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Vertragspartner. Der Vertragspartner hat insbesondere die Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von APA-OTS ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist.
4.2.6.10 Der Vertragspartner stellt sicher, im Rahmen der Erfüllung dieses Fotoauftrages und vor einer Verbreitung der aufgenommen Bilder, sofern rechtlich notwendig, eine Einverständniserklärung (z. B. der Erziehungsberechtigten der abzubildenden Personen) einzuholen bzw. eingeholt zu haben. In jedem Fall hat er APA-OTS bzw. den Fotografen schad- und klaglos zu halten, insbesondere bei Ansprüchen wegen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.
4.2.6.11 Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Bilder oder der Nichtnennung laut vorgegebenem Credit können nach sinngemäßer Anwendung der AGB geahndet werden.
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Urheber- und Nutzungsrechte. 4.2.6.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei APA-OTS. 4.1 Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich an den Bildern nur einfache Nutzungsrechte im in dem vertraglich festgelegten Umfang. Jede darüber hinausgehende Verwendung Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die nach dem Vertrag einzuräumenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftrag- geber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4.2 Die Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der ausdrücklichen Bewilligung durch APA-OTS schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt auch für die Weitergabe von Bildern an Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Der Fotograf ist – außer es wurde anders vereinbart – entgeltpflichtig.
4.2.6.2 Jede Nutzung, die nicht ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart ist, ist nicht gestattet. Eine Verwendung für Werbezwecke ist grundsätzlich ausgenommen und muss schriftlich gesondert vereinbart werden.
4.2.6.3 Im Fall einer Veröffentlichungsberechtigung gilt mangels anderer Vereinbarung die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
4.2.6.4 Für eine vertraglich vereinbarte Verwendung im Pressebereich (Veröffentlichung in Printmedien) wird eine Exklusivität bis zum Ende von zwei Wochen nach Erstveröffentlichung durch den Vertragspartner vereinbart, sofern es keine andere Vereinbarung gibt. Danach ist APA-OTS berechtigt, die hierfür aufgenommenen Bilder in die Datenbank aufzunehmen und Erteilung der Zustimmung zu vertreibender geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenz- honorars abhängig zu machen.
4.2.6.5 4.3 Ungeachtet des Umfangs der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder ohne jede inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung für alle in Betracht kommenden Zwecke (Eigenwerbung) selbst zu verwerten. Hierzu zählt vor allem die Nutzung der Fotos zum Aushang im Studio, auf Messen und zur Präsentation in Werbeanzeigen, Prospekten, Portfolio und auf der Homepage des Fotografen.
4.4 Der Fotograf ist nach den Maßgaben des Urheberrechtsgesetzes der Urheber der jeweiligen Lichtbilder. Bei jeder Verwendung Bildveröffentlichung ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechende Bildnachweise (Credits) anzubringen. In jedem Fall darf kein Zweifel daran gelassen werden, welches Bild welchem Urheber/Rechtsinhaber zuzurechnen ist. Als Credit ist jeweils „Name des Auftraggebers/APA-Fotoservice/Name des Fotografen“ anzugeben.
4.2.6.6 Ein Nutzungsrecht gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts als erteilt und umfasst die vertragsgemäßen Nutzungsarten.
4.2.6.7 Die seitens APA-OTS erteilte Zustimmung zur Nutzung von Bildern umfasst nicht die Zusicherung, dass darauf abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an auf den ausgewählten Bildern abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung, erteilt haben.
4.2.6.8 APA-OTS räumt ausschließlich vereinbarte Nutzungsrechte ein und garantiert in diesem Zusammenhang, über die fotografischen Urheberrechte (Rechte des Fotografen) an den ausgewählten Bildern selbst für eine Verwendung zu den vereinbarten Zwecken zu verfügen.
4.2.6.9 Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Vertragspartner. Der Vertragspartner hat insbesondere die Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nichtdieser, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzwnicht schriftlich anderes vereinbart, als Urheber zu benennen (mit Erstellunsgjahr). Rechte von APA-OTS ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist.
4.2.6.10 Der Vertragspartner stellt sicher, im Rahmen der Erfüllung dieses Fotoauftrages und vor einer Verbreitung der aufgenommen Bilder, sofern rechtlich notwendig, eine Einverständniserklärung (z. B. der Erziehungsberechtigten der abzubildenden Personen) einzuholen bzwDie Benennung muss dabei beim Bild erfolgen. eingeholt zu haben. In jedem Fall hat er APA-OTS bzw. Eine Verletzungs des Rechts auf Namensnennung nach den Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes berechtigt den Fotografen schad- und klaglos zu halten, insbesondere bei Ansprüchen wegen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personenzum Erheben von Schadenersatz.
4.2.6.11 Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Bilder oder der Nichtnennung laut vorgegebenem Credit können nach sinngemäßer Anwendung der AGB geahndet werden.
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