Common use of Urheberrechte Clause in Contracts

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH verfügt über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen. Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Filmwerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial der gesamten Dreharbeiten. Der Erwerb von Rechten an diesem Filmmaterial ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängig, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet ist. 10.5.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind. 10.5.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen. 10.5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. 10.5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Firmennamen und/oder Firmenzeichen von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hierzu die erforderlichen Rechte an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzept, Drehbuch, Film- und/ oder Tonmaterial, usw.) ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH verfügt über alle 1. Alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte Verfügung gestellten Medien oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen. Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Filmwerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial downgeloadeten Filme sind urheberrechtlich o-der gesamten Dreharbeitenanderweitig geschützt. Der Erwerb von Rechten an diesem Filmmaterial ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängigNutzer erkennt dies mit dem Einverständnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Der Nutzer erwirbt das einfache, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet istübertragbare Recht, die Inhalte der überlassenen Medien zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen. Gegenwärtig (August 2013) gelten die Rahmenverträge der EKD, der DBK und des Kultusministeriums Ba- den-Württemberg mit der GEMA. 10.5.2 Nach Fertigstellung 2. Bearbeitungen, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterverkauf oder Nutzung für gewerbliche Zwecke sind nicht erlaubt. Das Aufführungs-recht gilt nur für den jeweiligen Entleiher für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Das Aufführungsrecht darf nicht an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden Ökumenischen Medienladens Stuttgart übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind. 10.5.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen. 10.5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. 10.5.5 Der Auftraggeber 3. Bei unerlaubten Nutzungen behält sich der Ökumenische Medienladen Stuttgart zivil- und strafrechtliche Schritte vor. Löst ein Verstoß des Nutzers gegen die oben genannten Vorschriften Entgelte, Vertragsstrafen oder Bußgelder aus, so sind diese vom Nutzer alleine zu tragen. 4. Öffentliche, theatermäßige Werbung ist verpflichtet, den Firmennamen und/oder Firmenzeichen von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hierzu die erforderlichen Rechte an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzept, Drehbuch, Film- und/ oder Tonmaterial, uswunzulässig.) ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Überlassung Und Nutzung Sowie Digitaler Distribution Audiovisueller Medien

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH verfügt über alle zur Erreichung 8.1 Für die Prüfung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen. Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Filmwerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial Rechts der gesamten Dreharbeiten. Der Erwerb von Rechten an diesem Filmmaterial Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängig, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet ist. 10.5.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind. 10.5.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen. 10.5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. 10.5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Firmennamen und/oder Firmenzeichen von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassenallein verantwortlich. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hierzu haftet allein, wenn durch die erforderlichen Rechte Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden. Der Auftraggeber hat den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 8.2 Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzepteigenen Skizzen, DrehbuchEntwürfen, Film- und/ oder TonmaterialOriginalen, uswFilmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, dem Lieferanten.) ein 8.3 Produktionsmittel, wie z.B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen etc. bleiben Eigentum des Lieferanten. Dem Lieferanten übersandte Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. bleiben im Hause des Lieferanten, falls nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkte Rücklieferung erwünscht wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH verfügt 10.1. Homepage Helden räumt dem Auftraggeber ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den kreativen Werken der Arbeitsleistung ein. 10.2. Homepage Helden geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Der Auftraggeber stellt Homepage Xxxxxx diesbezüglich von der Haftung frei. 10.3. Homepage Helden nimmt für ihre Arbeitsleistungen ggf. auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie digitale Bilder) in Anspruch, die dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegenAuftraggeber nur insbesondere zeitlich eingeschränkt übertragen werden können. Die Einräumung eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Homepage Helden keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Homepage Helden wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. 10.4. Homepage Helden kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Filmwerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial der gesamten Dreharbeiten15% in Rechnung stellen. 10.5. Der Erwerb Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und nur entsprechend der Vorgaben von Rechten an diesem Filmmaterial Homepage Helden nutzen. Wird Homepage Helden vom Lizenzgeber in Anspruch genommen weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängig, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet istder Auftraggeber gegenüber Homepage Helden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 10.5.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind. 10.5.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten10.6. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen. 10.5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. 10.5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Firmennamen und/Homepage Helden über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Firmenzeichen Homepage Helden dabei zu unterstützen. 10.7. Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig Nutzungsrechten durch die Leistungen von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das RechtHomepage Helden z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hierzu die erforderlichen Rechte an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzept, Drehbuch, Film- und/ oder Tonmaterial, uswso wird er Homepage Helden unverzüglich darüber informieren.) ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH verfügt über 13.1. Der Anbieter behält sich alle zur Erreichung Rechte an Xxxxxxxx.xxx, deren Einzelheiten und den darauf angezeigten Inhalten, sowie die Verbreitung der Website vor. 13.2. Nachdem Xxxxxxxx.xxx ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt, ist es ohne schriftliche Zustimmung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte Anbieters untersagt, Inhalte oder wird diese Teile davon auf der Driveral.com-Website herunterzuladen (zu duplizieren), anderweitig zu verwenden, elektronisch zu speichern, zu verarbeiten, oder zu verkaufen. 13.3. Jegliches Material darf nur mit schriftlicher Zustimmung unter Bezugnahme auf die Website von Xxxxxxxx.xxx und seiner Datenbank entnommen werden. 13.4. Der Anbieter behält sich alle Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerbenan all seinen Dienstelementen, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegenseinen Domänennamen, aus ihm gebildeten sekundären Domänennamen und der Internet-Werbefläche vor. 13.5. Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich Nutzung der Dienste darf unter keinen Umständen dazu führen, dass der Quellcode entschlüsselt, zurückgesetzt, bzw. auf das vertragsgegenständliche Filmwerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial der gesamten Dreharbeiten. Der Erwerb von Rechten andere Weise durch die Rechte des Anbieters an diesem Filmmaterial ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängig, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet istgeistigem Eigentum verletzt wird. 10.5.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind. 10.5.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht13.6. Es ist auch verboten, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films Inhalt, oder Teile von Xxxxxxxx.xxx anzupassen, oder zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und entschlüsseln; Benutzer ID-s auf unfaire Weise zu erstellen; Anwendugen zu nutzen, die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften Xxxxxxxx.xxx, oder Teile davon ändern oder indizieren (z.B. GEMASuchroboter, GVL) und/oder Rechte bzw. jede weitere Entschlüsselung 13.7. Der Anbieter erklärt, dass er die hochgeladenen urheberrechtlich geschützen Werke nur für die Erbringung des Dienstes, im entsprechenden Ausmaß und Zustimmungen der FSKentsprechender Zeit verwenden wird. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholenDer Anbieter löscht die hochgeladenen Dateien aus seinem Speicherort, indem er die Bestellung ausführt, d.h. nach Übergabe des Druckmaterials. 10.5.4 Von 13.8. Der Name Xxxxxxxx.xxx ist urheberrechtlich geschützt, seine Verwendung ist mit Ausnahme der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werdenReferenz nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters möglich. 10.5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Firmennamen und/oder Firmenzeichen von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen13.9. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hierzu die erforderlichen Rechte Anwender erkennt an, dass der Anbieter bei Nutzung ohne Lizenz, Anspruch auf eine Vertragsstrafe hat. Die Höhe der Strafe beträgt 70.000 HUF brutto pro Bild und 20.000 HUF brutto pro Wort. Der Anwender erkennt an, dass diese Strafklausel nicht übertrieben hoch ist, und browst auf der Website in Kenntnis dessen. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung verwendet der Anbieter eine notariell beglaubigte Tatsachenbescheinigung, dessen Betrag ebenfalls an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzept, Drehbuch, Film- und/ oder Tonmaterial, uswden rechtsverletztenden Anwender übertragen wird.) ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH verfügt über (1) Alle erbrachten Leistungen (Programme, alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen weiteren Bilder/Grafiken, Veröffentlichungen, HomePage Designs, Internetdienste etc.) und auch einzelne Teile davon bleiben Eigentum im urheberrechtlichen Verwertungsrechte Sinne der parsmedia GmbH. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung, Nachahmung und die Bearbeitung am Original. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerbeneinem Dritten übertragen werden, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegenwenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf Rechte gehen in diesem Fall erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das vertragsgegenständliche Filmwerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial der gesamten DreharbeitenEigentum des Auftraggebers bzw. Der Erwerb von Rechten an diesem Filmmaterial ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängigdes Dritten über, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet istes sei denn es wird zwischen den Vertragsparteien etwas anderes vereinbart. 10.5.2 Nach Fertigstellung (2) Alle Rechte bleiben vorbehalten. Alle Leistungen der parsmedia GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. (3) Im Zweifel ist es Sache des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber Auftraggebers, nachzuweisen, in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen welchem Umfang die vereinbarten ihm Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen abgetreten worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind. 10.5.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst(4) Die parsmedia GmbH ist dazu berechtigt, soweit nichts anderes vereinbart istsich auf allen Informationsmitteln (u.a. Webseiten, das RechtPrintprodukte, den Film in Präsentationen, Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Layouts, Druckvorlagen, Fotos, Grafiken, Animationen, Videosequenzen, Audiodateien, Datenfiles etc.) und bei allen Maßnahmen zu jeder Zeit als Autor und Urheber der geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen und diese zu signieren, ohne dass dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholenKunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 10.5.4 Von (5) Es besteht keine Herausgabepflicht der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitungparsmedia GmbH für Zwischenerzeugnisse wie Daten, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werdenLithos o. Druckplatten des geschuldeten Endproduktes. 10.5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet(6) Arbeiten, den Firmennamen und/oder Firmenzeichen die der Volksverhetzung bzw. der Verhetzung von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das RechtMinderheiten dienen werden, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hierzu die erforderlichen Rechte an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzeptebenso wie pornografische Arbeiten, Drehbuch, Film- und/ oder Tonmaterial, uswabgelehnt.) ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH verfügt 16.1. CA-Media erwirbt bei den durch sie beigezogenen Urhebern und Leistungsschutzberechtigten alle für die durch den Kunden gemäss Briefing vorgesehene Verwendung des Werkes erforderlichen Rechte, mit Ausnahme der unter Ziff. 16.2. genannten Rechte. 16.2. Die Rechte für die Verwendung von Musik, Archivmaterial, Drittwerken (Architektur, Designs, etc.), Leistungen von Darstellern, Sprechern etc. sind gesondert zu regeln und abzugelten. Die Höhe der Entschädigungen ist abhängig von Einsatzart, Einsatzgebiet, Einsatzdauer und jeweiligen Media-Einschaltbudets. Der Kunde informiert CA-Media jeweils umfassend hierüber, insbesondere auch über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird Änderungen, respektive Zusatznutzungen. Bei Vorliegen dieser Angaben kann CA-Media die entsprechenden Vereinbarungen stellvertretend für den Kunden mit den Berechtigten verhandeln. 16.3. Die Urheberrechte an allen von CA-Media geschaffenen Werke (inkl. Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Rohdaten usw.) verbleiben im Eigentum von CA-Media. Sie kann über diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen. Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Filmwerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial der gesamten Dreharbeitenfrei verfügen. 16.4. Der Erwerb Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliches Einverständnis von Rechten an diesem Filmmaterial ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängigCA-Media, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet ist. 10.5.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind. 10.5.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films betreffenden Werke zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) verwenden und/oder Rechte und Zustimmungen der FSKÄnderungen vorzunehmen. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholenEbenfalls ist jede Art von Nachahmung – auch Teile davon – unzulässig. 10.5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung16.5. CA-Media ist berechtigt, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werdenseine Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werke in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen resp. vom Kunden bezeichnen zu lassen. 10.5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Firmennamen und/16.6. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder Firmenzeichen von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen keine Miturheberschaft und haben keinen Einfluss auf die Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hierzu die erforderlichen Rechte an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzept, Drehbuch, Film- und/ oder Tonmaterial, uswNutzungsgebühren.) ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH verfügt über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese Rechte 7.1. Soweit den Arbeitsergebnissen Urheberrechtsschutz zukommt, räumt der der/die Volontär/in dem erforderlichen Umfang erwerbenVerlag das ausschließliche, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen. Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Filmwerk unbefristete, übertragbare und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial der gesamten Dreharbeiten. Der Erwerb von Rechten an diesem Filmmaterial ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängig, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet ist. 10.5.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind jeder Hinsicht unbeschränkte Nutzungsrecht für alle jetzt oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind. 10.5.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreitenZukunft bekannten Nutzungsarten ein. Nicht Vertragsgegenstand Darin eingeschlossen sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen. 10.5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur BearbeitungVervielfältigung und Verbreitung in gedruckter Form für alle Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung sowie zur Vervielfältigung und Verbreitung und öffentlicher Wiedergabe in elektronischer Form (Online, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werdenOffline). Im Übrigen gelten die Rechtseinräumungen gemäß dem Autorennormvertrag. 10.5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet7.2. Das Nutzungsrecht schließt auch das Recht zur Erteilung von Unterlizenzen ohne die Zustimmung des/der Volontärs/in ein. Es wird vereinbart, dass der Verlag das Recht hat, die Arbeitsergebnisse unbeschränkt und in jeder denkbaren Weise zu ändern und in gleicher Weise die Änderung zu veröffentlichen bzw. zu verwerten, soweit durch die Änderung keine Entstellung des Werkes erfolgt, die gegen die berechtigten Interessen des/der Volontär/in verstößt. Das Gleiche gilt für etwaige Rechtsnachfolger. Die vorstehend genannten Nutzungsrechte bestehen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus zeitlich unbegrenzt fort. 7.3. Das Eigentum an Manuskripten und Bildern einschließlich der Negative geht mit Ablieferung an den Firmennamen undVerlag über. 7.4. Der/oder Firmenzeichen die Volontär/in wird von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigeneinem etwaigen Recht auf Autorennennung keinen Gebrauch machen. 7.5. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig von dem Umfang Alle Rechtseinräumungen sind mit den in diesem Vertrag unter Punkt 3. vereinbarten Bezügen abgegolten. Beim Formular dieses Volontariatsvertrags handelt es sich um einen MUSTER-VERTRAG. Zum Mustervertrag wurden ergänzende Hinweise veröffentlicht. Eine Information der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das RechtAbteilung Berufsbildung, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hierzu die erforderlichen Rechte an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzept, Drehbuch, Film- und/ oder Tonmaterial, usw.) ein.Börsenverein des Deutschen Buchhandels S. 2

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Samples: Volontariatsvertrag

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH verfügt über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben5.1. Videoaufzeichnungen sowie jedwede sonstige medi- enelektronische Verarbeitung gleich welcher Art sind nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung die Künstlerinin ge- stattet. Bei Zuwiderhandlungen ist die Künstlerin berech- tigt, soweit sie die Darbietung seines Programms nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegenvorzunehmen bzw. abzubrechen. Die Einräumung Künstlerin behält in diesem Fall seinen/ihren vollen Erstattungsanspruch nach Ziffer 4.1. 5.2. Xxxxxx Xxxxx ist in Publikationen und gegenüber den Medien als Erzählkünstlerin, Geschichten und Märchener- zählerin bzw. unter den Firmennamen „Erzähltheater Os- nabrück“ zu benennen. Bezeichnungen, die eine hobbymä- ßige Ausrichtung andeuten könnten (wie z.B. Märchentan- te) dürfen nicht verwendet werden. Auch ist darauf zu ach- ten, dass von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Filmwerk „erzählen“ und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial „Erzählveranstaltung“ NICHT von „vorlesen“ oder „Lesung“ gesprochen/geschrieben wird. 5.3. Kurze Aufzeichnungen durch Rundfunk und Fernse- hen, die der gesamten Dreharbeitenüblichen aktuellen Information der Öffentlich- keit dienen (unter 3 Min.), sind nach vorheriger Absprache gestattet. 5.4. Der Erwerb von Rechten an diesem Filmmaterial ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängigVeranstalter verpflichtet sich, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet istder Künstlerin alle für die Berechnung der Tantiemen notwendigen Informatio- nen zu übermitteln. 10.5.2 Nach Fertigstellung 5.5. Die Künstlerin unterliegt weder in der Programmge- staltung noch in der Darbietung Weisungen des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung Ver- anstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Drit- ter während der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sindgleichen Veranstaltung bedürfen der vor- herigen Zustimmung der Künstlerin. 10.5.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen. 10.5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. 10.5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Firmennamen und/oder Firmenzeichen von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hierzu die erforderlichen Rechte an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzept, Drehbuch, Film- und/ oder Tonmaterial, usw.) ein.

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Samples: Gastspielvertrag

Urheberrechte. 10.5.1 Acoustics Veranstaltungstechnik (1) An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen be- hält sich aobis GmbH verfügt über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen. Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Filmwerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial der gesamten Dreharbeiten. Der Erwerb von Rechten an diesem Filmmaterial ist von einer weiteren Lizenzgebühr an Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH abhängig, wobei Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet ist. 10.5.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen Rahmen von 3 Jahren und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten dürfen Dritten nur im handelsüblichen Rahmen erworben sind. 10.5.3 Der Rechtserwerb Einvernehmen mit aobis GmbH zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen, Abbildungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzuge- ben. Erworbene Lizenzrechte zur Verwertung beinhalten nicht das Recht zur eigen- ständigen Vervielfältigung von durch den Auftraggeber umfasstaobis GmbH urheberrechtlich geschützten Werken, soweit nichts anderes vereinbart wurde. (2) Soweit Vertragsgegenstand die Vervielfältigung von durch den Vertragspart- ner zur Verfügung gestellten Ton- und sonstigen Datenträgern ist, das Rechtversichert der Vertragspartner, dass er in vollem Umfang berechtigt ist, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich Auftrag zur Verviel- fältigung zu erteilen und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb insbesondere, dass er über alle für die Vervielfältigung notwendigen gewerblichen Schutzrechte, Verwertungsrechte, Urheber- und Leis- tungsschutzrechte und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder entsprechenden Nutzungsrechte daran verfügt und dass durch die Vergabe des Herstellungsauftrages und die Vervielfältigung keine Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen. 10.5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten Dritter verletzt werden. 10.5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Firmennamen und/oder Firmenzeichen von Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. Acoustics Veranstaltungstechnik GmbH hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen. Der Auftraggeber räumt Acoustics Veranstaltungstechnik Vertragspartner stellt aobis GmbH hierzu und von aobis GmbH zur Erfüllung des Vertrages beauftragte Dritte von Ansprüchen aufgrund einer et- waigen Verletzung der Rechte Dritter frei. Der Vertragspartner wird im Falle der Vervielfältigung von Ton- oder Datenträgern die erforderlichen Rechte an etwaig notwendigen GEMA-Mitteilungen und GEMA-Anmeldungen abgeben bzw. im Falle der Vervielfältigung von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzept, Drehbuch, Film- und/ Ton- oder Tonmaterial, uswDatenträgern für den Kunden des Vertragspartners wird dieser auf die Abgabe der GEMA-Mitteilungen und GEMA-Anmeldungen durch seinen Kunden hinwirken. Der Vertragspartner stellt aobis GmbH von einer etwaigen Haftung wegen nicht erfolgter GEMA-Anmeldungen und –Mitteilungen frei.) ein.

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Samples: General Terms and Conditions