Urheberrechte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde unabhängig davon, ob es sich um Standardanwendungen oder erarbeitete Lösungen handelt, keine wie immer gearteten Rechte an im Zuge von der Erbringung von Dienstleistung eingesetzten Software gleich welcher Art.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Und Software Solutions, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrechte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde unabhängig davon, ob es sich um Standardanwendungen oder erarbeitete Lösungen handelt, keine wie immer gearteten Rechte an im Zuge von der Erbringung von Dienstleistung Dienstleistungen eingesetzten Software Software, gleich welcher Art.
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Urheberrechte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde unabhängig davon, ob es sich um Standardanwendungen oder erarbeitete Lösungen handelt, keine wie immer gearteten Rechte an im Zuge von der Erbringung von Dienstleistung eingesetzten Software Software, gleich welcher Art.
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