Common use of Urheberrechte Clause in Contracts

Urheberrechte. Alle Namen, Bezeichnungen, Marken, Entwürfe, Zeichnungen, Softwareprogramme und andere Unterlagen, welche von der TechnoAlpin stammen, sind urheberrechtlich geschützt und können nur vorab schriftlicher Genehmigung seitens der TechnoAlpin genutzt oder anderweitig verwertet werden. Die den Angeboten beigelegten Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen der TechnoAlpin unverzüglich zurückzugeben. Bei Software- programmen gelten die allgemeinen Softwarebedingungen der TechnoAlpin und die jeweiligen Lizenzbedingungen, und die vom Verkäufer bezogenen Lizenzen/Nutzungsrechte beziehen sich nur auf ihre Nutzung an einem Arbeitsplatz und sind nicht übertragbar. Dem Kunden ist es insbesondere unter- sagt, die von der TechnoAlpin erhaltene Software zu debuggen, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, jegliche Konfigurationsdateien zu verändern, Datenbankinhalte auszulesen, jegliche Kommunikationsprogramme und Proto- kolle zu entschlüsseln. Ebenso ist es unzulässig, von uns überlassene Datenbankstrukturen ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Das Anfertigen von Kopien ist lediglich zur Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind alle überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unaufgefordert an uns zurückzugeben. Werden von uns Gegenstände geliefert, die auf der Grundlage von Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen des Kunden entstanden und projektiert wurden, so übernimmt dieser die Gewähr und Haftung dafür, dass etwaige Schutzrechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt wurden. Werden in diesem Zusammenhang Rechte Dritter verletzt oder eine strafbare Handlung bzw. Ordnungswidrigkeit begangen, so verpflichtet sich der Kunde, die TechnoAlpin von sämtlichen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu halten. Sämtliche hierdurch anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen, Prozesskosten hat der Kunde zu bevorschussen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. Alle Namen, Bezeichnungen, Marken, Entwürfe, Zeichnungen, Softwareprogramme 10.1 Für die Zwecke dieses Vertrages bleibt jede Partei allei- niger Eigentümer ihres geistigen Eigentums und andere Unterlagen, welche von der TechnoAlpin stammen, sind urheberrechtlich geschützt und können nur vorab schriftlicher Genehmigung seitens der TechnoAlpin genutzt oder anderweitig verwertet werden. Die den Angeboten beigelegten Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen der TechnoAlpin unverzüglich zurückzugeben. Bei Software- programmen gelten die allgemeinen Softwarebedingungen der TechnoAlpin und die jeweiligen Lizenzbedingungen, und die vom Verkäufer sämtli- cher darauf bezogenen Lizenzen/Nutzungsrechte beziehen sich nur auf ihre Nutzung an einem Arbeitsplatz und sind nicht übertragbar. Dem Kunden ist es insbesondere unter- sagtRechte, die vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden und, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, soll nichts hierin eine Übertragung oder Einräumung entsprechender Nutzungsrechte am geistigen Eigentum und der damit verbundenen Rechte bedeuten oder ge- währen. 10.2 Dem Auftraggeber steht eine beschränkte, gebühren- freie Gesamtlizenz zu, um die Liefergegenstände oder Ergebnbisse der Tätigkeiten für den vertraglich voraus- gesetzten Zweck zu nutzen, hierzu gehört auch das Recht, gültige Zertifikate oder ähnliche Dokumente in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen zu nutzen. 10.3 Vorbehaltlich der obigen Geheimhaltungsverpflichtun- gen aus Klausel 8, liegen alle Rechte am geistigen Ei- gentum der Informationen und erstellten Daten im Zu- sammenhang mit diesem Vertrag bei DNV GL. Insbe- sondere besitzt DNV GL das Urheberrecht an allen unter diesem Vertrag ausgestellten Zertifikaten und ähnlichen Dokumenten. Nichts hierin beschränkt die Rechte der DNV-GL-Gruppe nach Klausel 8.4. 10.4 Der Auftraggeber sichert zu, über sämtliche erforderli- chen Rechte an dem zur ordnungsgemäßen Tätigkeits- erbringung übermittelten Material und Informationen zu verfügen. Der Auftraggeber stellt DNV GL von der TechnoAlpin erhaltene Software zu debuggen, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchenjedem Anspruch frei, den Quellcode DNV GL wegen einer Verletzung von Rechten Dritter erleiden könnte und ist hierfür allein verantwortlich. 10.5 DNV GL verbessert zum Schutz von Menschenleben, Eigentum und der Software zu ermittelnUmwelt ständig die Qualität seiner Leistungen. Der Auftraggeber erkennt an, jegliche Konfigurationsdateien zu verändern, Datenbankinhalte auszulesen, jegliche Kommunikationsprogramme dass DNV GL das Nutzungsrecht besitzt und Proto- kolle zu entschlüsseln. Ebenso ist es unzulässig, von uns überlassene Datenbankstrukturen ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Das Anfertigen von Kopien ist lediglich zur Sicherungs- Daten oder Datenbanken erfassen und Archivierungszwecken zulässig. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind alle überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unaufgefordert an uns zurückzugeben. Werden von uns Gegenstände geliefertbearbeiten darf, die auf im Laufe der Grundlage von ZeichnungenLeis- tungserbringung in anonymisierter Form, Modellenzur Förderung der eigenene Kompetenz, Mustern zur Forschung oder sonstigen Unterlagen des Kunden entstanden und projektiert zu ge- schäftlichen Zwecken erhoben oder erstellt wurden, so übernimmt dieser die Gewähr und Haftung dafür, dass etwaige Schutzrechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt wurden. Werden in diesem Zusammenhang Rechte Dritter verletzt oder eine strafbare Handlung bzw. Ordnungswidrigkeit begangen, so verpflichtet sich der Kunde, die TechnoAlpin von sämtlichen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu halten. Sämtliche hierdurch anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen, Prozesskosten hat der Kunde zu bevorschussen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. Alle Namen6.1. Dem Nutzer ist bekannt, Bezeichnungendass sämtliche auf der Internetseite angebotenen Inhalte und Veröffentlichungen den Urheberrechten der MedTech bzw. der jeweiligen Urheber unterliegen können. MedTech bietet auf der Onlineplattform zur Weitergabe bestimmte Inhalte möglicherweise unter Geltung von Open-Source-Lizenzen an. Dabei wird der Nutzer jedoch darauf hingewiesen, Marken, Entwürfe, Zeichnungen, Softwareprogramme und andere Unterlagendass der jeweilige Urheberrechtsinhaber die Nutzung für die Zukunft möglicherweise einschränken kann. 6.2. Ohne eine ausdrückliche vorherige Zustimmung der MedTech ist den Nutzern eine Weitergabe oder eine Weiterveröffentlichung der Inhalte nicht gestattet (siehe auch Ziff. 6 dieser AGB). 6.3. Sollte MedTech eine Urheberrechtsverletzung durch Nutzer feststellen oder wegen einer Urheberrechtsverletzung, welche einem Nutzer zuzurechnen ist, von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der TechnoAlpin stammen, sind urheberrechtlich geschützt Nutzer MedTech zum entsprechenden Schadenersatz verpflichtet und können nur vorab schriftlicher Genehmigung seitens der TechnoAlpin genutzt oder anderweitig verwertet werden. Die den Angeboten beigelegten Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen der TechnoAlpin unverzüglich zurückzugebenMedTech dazu verpflichtet, diese von Schadenersatzansprüchen Dritter insoweit freizustellen. Bei Software- programmen gelten die allgemeinen Softwarebedingungen Der Nutzer wird MedTech zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen durch Dritte Informationen und Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung stellen. Kommt der TechnoAlpin Nutzer dieser Verpflichtung nicht binnen von MedTech zu setzender angemessener Frist nach, ist MedTech berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich darstellenden Sach- und die jeweiligen LizenzbedingungenRechtslage nach eigenem sachgemäßen Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Nutzer getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Verkäufer bezogenen Lizenzen/Nutzungsrechte beziehen sich nur auf ihre Nutzung an einem Arbeitsplatz und sind Nutzer nicht übertragbarerteilter Informationen als nachteilig herausstellt. 6.4. Dem Kunden Nutzer ist es insbesondere unter- sagtbekannt, dass Inhalte, welche mit einem fremden Firmennamen oder -logo versehen sind, von dem jeweiligen Unternehmen oder der Person (Urheber) und somit nicht von MedTech stammen. MedTech gewährt lediglich den Zugang zu diesen Inhalten. Das gleiche gilt für Beiträge, die erkennbar von einem anderen Nutzer stammen. Die enthaltenen Erklärungen macht sich MedTech nicht zu eigen. MedTech stellt teilweise Inhalte durch Verknüpfungen („Links“) zu Drittanbieterseiten zur Verfügung. MedTech wendet bei der TechnoAlpin erhaltene Software zu debuggenAuswahl der Links die im Geschäftsbetrieb gebotene Sorgfalt an und wird, dekompilierensofern eine Rechtsverletzung gegenüber MedTech angezeigt wird, disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, jegliche Konfigurationsdateien zu verändern, Datenbankinhalte auszulesen, jegliche Kommunikationsprogramme und Proto- kolle zu entschlüsselnentsprechende Links löschen. Ebenso ist es unzulässig, von uns überlassene Datenbankstrukturen ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Das Anfertigen von Kopien ist lediglich zur Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind alle überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unaufgefordert an uns zurückzugeben. Werden von uns Gegenstände geliefert, die auf der Grundlage von Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen des Kunden entstanden und projektiert wurden, so übernimmt dieser die Gewähr und Haftung dafürXxxx vorsorglich muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass etwaige Schutzrechte Dritter MedTech auf die Inhalte der Drittanbieter keinen Einfluss hat und sich die dort abgegebenen Erklärungen und Inhalte nicht verletzt bzw. beeinträchtigt wurden. Werden in diesem Zusammenhang Rechte Dritter verletzt oder eine strafbare Handlung bzw. Ordnungswidrigkeit begangen, so verpflichtet sich der Kunde, die TechnoAlpin von sämtlichen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu halten. Sämtliche hierdurch anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen, Prozesskosten hat der Kunde zu bevorschusseneigen macht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. Alle Namen(1) Der Kunde darf, Bezeichnungensofern er die Ware recht- mäßig gekauft oder gemietet hat, Markendiese auf Dauer an Dritte übergeben, Entwürfevorausge- setzt der erwerbende Dritte erklärt sich zuvor schriftlich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen ein- verstanden. Im Falle der Weitergabe von Software muss der Kunde dem neuen An- wender sämtliche Programmkopien ein- schließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien dauerhaft lö- schen. Der Kunde hat dem Erwerber die Nutzungsbedingungen für die Software zu überlassen. Sofern es sich um Embed- ded Systems handelt, Zeichnungen, Softwareprogramme und andere Unterlagen, welche von der TechnoAlpin stammen, sind urheberrechtlich geschützt und können dürfen die Waren nur vorab schriftlicher Genehmigung seitens der TechnoAlpin genutzt oder anderweitig verwertet gemeinsam weitergegeben werden. Die den Angeboten beigelegten Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen der TechnoAlpin unverzüglich zurückzugeben. Bei Software- programmen gelten die allgemeinen Softwarebedingungen der TechnoAlpin und die jeweiligen Lizenzbedingungen, und die vom Verkäufer bezogenen Lizenzen/Nutzungsrechte beziehen sich nur auf ihre Nutzung an einem Arbeitsplatz und sind nicht übertragbar. Dem Kunden Eine Weitergabe ist es insbesondere unter- sagt, die von der TechnoAlpin erhaltene Software zu debuggen, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, jegliche Konfigurationsdateien zu verändern, Datenbankinhalte auszulesen, jegliche Kommunikationsprogramme und Proto- kolle zu entschlüsseln. Ebenso ist es unzulässig, von uns überlassene Datenbankstrukturen ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugebenwenn sie gegen das anwendbare Exportkontroll- recht verstößt. Das Anfertigen von Kopien ist lediglich zur Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind alle überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unaufgefordert an uns zurückzugeben. Werden von uns Gegenstände geliefert, Der Kunde hat die auf der Grundlage von Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen des Kunden entstanden und projektiert wurden, so übernimmt dieser die Gewähr und Haftung dafür, dass etwaige Schutzrechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt wurden. Werden in diesem Zusammenhang Rechte Dritter verletzt oder eine strafbare Handlung bzw. Ordnungswidrigkeit begangen, so verpflichtet sich der Kunde, die TechnoAlpin von sämtlichen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu halten. Sämtliche hierdurch anfallenden Kosten hat der Kunde Beweis- last dafür zu tragen, Prozesskosten hat dass eine Weiter- gabe nach Maßgabe des Exportkontroll- rechts gestattet ist. (2) genua ist berechtigt, bei begründetem Verdacht, den tatsächlichen Einsatz der Lizenzen zu überprüfen. Zu diesem Zweck kann genua auf Anfrage eine Selbstauskunft mindestens in Textform des Kunden bezüglich der Nutzung ver- langen. Verweigert der Kunde die Selbst- auskunft oder ist diese unvollständig, ist genua berechtigt, die Nutzung der Lizen- zen vor Ort beim Kunden zu bevorschussenprüfen. Eine Prüfung wird mit einer Frist von zwei Wo- chen angekündigt werden. Der Kunde un- terstützt genua bei der Überprüfung in ge- eigneter Weise. Die erforderlichen Kosten der Überprüfung werden vom Kunden ge- tragen, wenn sich bei der Überprüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung ergibt. (3) Diese Ziffer ist ebenfalls anwendbar für sämtliche im Zusammenhang mit der Software bekannt gewordenen Verfah- renstechniken, Know-how oder anderen Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind. (4) genua räumt dem Kunden ein Nutzungs- recht gemäß Ziff. 2 der EULA ein. (5) Darüber hinaus gehende Rechte, insbe- sondere Vervielfältigungen, Bearbeitun- gen, Veröffentlichungen und Verbreitun- gen der Waren oder Dienstleistungen werden nicht eingeräumt. Davon ausge- nommen ist eine Bearbeitung aufgrund von Mängelbeseitigung bei fehlgeschla- gener Nacherfüllung. (6) Sofern es sich bei der Ware um ein Sys- tem aus Hardware- und Softwareelemen- ten handelt, darf der Kunde die Pro- gramme nicht auf einer anderen Hard- wareeinheit eingesetzt werden. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Ware vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Gelingt dies dem Kunde nicht, so trägt er die daraus entstehenden Kosten. Der Kunde hat ge- nua von einem solchen unverzüglich zu unterrichten. (7) Ergänzend zu dieser Klausel gelten die XXXX xxx xxxxx, abrufbar un- ter xxx.xxxxx.xx/xxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte. Alle Namen(1) Soweit in den vom Kunden dauerhaft erworbenen Produkten des Auftragnehmers Software des Auftragnehmers zum Ein- satz kommt, Bezeichnungenerhält der Kunde vom Auftragnehmer das nicht ausschließliche, Markenzeitlich nicht beschränkte Recht, Entwürfedie Soft- ware zur vertragsgemäßen Nutzung des Produkts zu nut- zen. Der Begriff „Software“ schließt die Computersoftware, Zeichnungendie diesbezüglichen Medien, Softwareprogramme Druckmaterialien, Anwendungs- dokumentation, elektronische Betriebsanleitungen sowie Online-Betriebsanleitungen mit ein. Vom Begriff „Software“ sind, soweit die nachfolgenden Regelungen nicht ausdrück- lich etwas anderes zu erkennen geben, auch die zu einer Ausgangsversion zugehörigen Updates und Upgrades er- fasst. Soweit der Auftragnehmer seine Produkte dem Kunden zeit- lich befristet zur Verfügung stellt, erhält der Kunde das zeit- lich befristete, nicht ausschließliche Nutzungsrecht, die Soft- ware des Auftragnehmers zur vertragsgemäßen Nutzung des Produkts zu nutzen. Hinsichtlich der Vergütung für die Nutzung der Software und eventueller Wartungsverträge schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung. (2) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (1 Kopie) desselben, sowie Teile des Pro- gramms, selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenles- baren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zuge- hörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbe- stimmungen der jeweiligen Programmhersteller. Der Kunde darf das Programm in Ermangelung anders lautender Ver- einbarungen gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speicherme- dium eines Computers befindet. Ein Programm, das ledig- lich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netz- werk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt. (3) Die vom Auftragnehmer erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessor- größe) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzver- waltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen (4) Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Tech- nik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf einem Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt wer- den. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke vom Auftrag- nehmer nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in anderer Weise als hierin be- schrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu über- tragen in eine andere UnterlagenAusdrucksform umzuwandeln oder in anderer Weise zu übersetzen, welche sofern eine solche Umwand- lung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen un- abdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, die Soft- ware zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu ver- geben. (5) Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechts oder mit Wirksamkeit einer Kündigung oder eines Rücktritts, erlöschen alle Nutzungsrechte an der Software, einschließ- lich eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentatio- nen auf Werbehilfen, die der Kunde vom Auftragnehmer er- halten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Pro- gramme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewah- rung verpflichtet ist, von der TechnoAlpin stammen, sind urheberrechtlich geschützt und können nur vorab schriftlicher Genehmigung seitens der TechnoAlpin genutzt oder anderweitig verwertet werdenseinen Computersystemen. Die den Angeboten beigelegten Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen der TechnoAlpin unverzüglich zurückzugeben. Bei Software- programmen gelten die allgemeinen Softwarebedingungen der TechnoAlpin und die jeweiligen Lizenzbedingungen, und die vom Verkäufer bezogenen Lizenzen/Nutzungsrechte beziehen sich nur auf ihre Nutzung an einem Arbeitsplatz und sind nicht übertragbar. Dem üb- rigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden ist es insbesondere unter- sagt, die von der TechnoAlpin erhaltene Software zu debuggen, dekompilieren, disassemblieren gegenüber dem Auftragnehmer bestehen über eine eventuelle Kündi- gung oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, jegliche Konfigurationsdateien zu verändern, Datenbankinhalte auszulesen, jegliche Kommunikationsprogramme und Proto- kolle zu entschlüsseln. Ebenso ist es unzulässig, von uns überlassene Datenbankstrukturen ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Das Anfertigen von Kopien ist lediglich zur Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Bei eine Beendigung des Nutzungsrechts sind alle überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unaufgefordert an uns zurückzugeben. Werden von uns Gegenstände geliefert, die auf Vertrages fort. (6) Für jeden Fall der Grundlage von Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen des Kunden entstanden und projektiert wurden, so übernimmt Zuwiderhandlung gegen eine der in dieser die Gewähr und Haftung dafür, dass etwaige Schutzrechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt wurden. Werden in diesem Zusammenhang Rechte Dritter verletzt oder eine strafbare Handlung bzw. Ordnungswidrigkeit begangen, so verpflichtet sich der Kunde, die TechnoAlpin von sämtlichen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu halten. Sämtliche hierdurch anfallenden Kosten hat Ziffer 17 geregelten Pflichten verspricht der Kunde zu tragendem Auf- tragnehmer unter Ausschluss der Einrede eines Fortset- zungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtauftragswertes, Prozesskosten hat der Kunde zu bevorschussenzumindest jedoch in Höhe von EUR 5.000,00.

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Samples: Allgemeine Liefer , Dienstleistungs Und Zahlungsbedingungen

Urheberrechte. Alle Namen(1) An allen Im Rahmen des Projekts erstellten Leistungsergebnissen sowie an den Softwaretools und Softwaremodulen, Bezeichnungen, Marken, Entwürfe, Zeichnungen, Softwareprogramme und andere Unterlagen, welche die von der TechnoAlpin stammen, sind urheberrechtlich geschützt und können nur vorab schriftlicher Genehmigung seitens der TechnoAlpin genutzt oder anderweitig verwertet werden. Die den Angeboten beigelegten Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen der TechnoAlpin unverzüglich zurückzugeben. Bei Software- programmen gelten die allgemeinen Softwarebedingungen der TechnoAlpin und die jeweiligen Lizenzbedingungennetz98 selbst entwickelt wurden, und die vom Verkäufer bezogenen Lizenzen/Nutzungsrechte beziehen sich nur auf ihre netz98 im Rahmen des Projekts verwendet, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Soweit die Parteien keine abweichende Vereinbarung treffen, umfasst die bestimmungsgemäße Nutzung an einem Arbeitsplatz das Recht zum Laden, Anzeigen und Ablaufen der Software, auch soweit dies eine temporäre oder dauerhafte Vervielfältigung der Software erfordert. Darüber hinaus gelten für den Kunden die Rechte aus § 69d Abs. 2 UrhG und § 69d Abs. 3 UrhG sowie die Rechte und Pflichten aus § 69e UrhG. Weitere Nutzungen, insbesondere die Weiterentwicklung und die freie Bearbeitung der Software sind nicht übertragbargestattet. Dem Kunden Unbeschränkte Bearbeitungsrechte können von netz98 ggf. auf der Grundlage gesonderter Vergütung eingeräumt werden. (2) Der Kunde erhält keinen administrativen Zugriff auf das Softwaresystem und keinen Zugriff auf den Quellcode, soweit dies im Angebot nicht anders vereinbart ist. Er ist es insbesondere unter- sagt, die von der TechnoAlpin erhaltene Software zu debuggen, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchennicht berechtigt, den Quellcode zu verwenden. Eine Berechtigung kann ggf. nachträglich im Zusammenhang mit der gesonderten schriftlichen Vereinbarung unbeschränkter Bearbeitungsrechte (Absatz 8.1, Satz 5) durch netz98 eingeräumt werden. (3) Eine Einräumung und/oder Übertragung der in Absatz 8.1 und Absatz 8.2 gewährten Nutzungsrechte an bzw. auf Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, der Kunde gibt seine eigenen Nutzungsrechte an der Software zu ermittelnvollständig auf. (4) Nutzungsrechte für Standardsoftware und Standardsoftwaremodule von Drittanbietern sind nicht von dieser Vereinbarung umfasst, jegliche Konfigurationsdateien zu verändernfür diese gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters. Dies gilt insbesondere, Datenbankinhalte auszulesenaber nicht ausschließlich für die Standardsoftware „Magento“ oder für die Standardsoftware „Spryker“, jegliche Kommunikationsprogramme und Proto- kolle zu entschlüsseln. Ebenso ist es unzulässig, von uns überlassene Datenbankstrukturen ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Das Anfertigen von Kopien ist lediglich zur Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind alle überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unaufgefordert an uns zurückzugeben. Werden von uns Gegenstände geliefert, die auf der Grundlage die Leistungen von Zeichnungennetz98 aufbauen, Modellenund für die der Kunde eine gesonderte Lizenzvereinbarung mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen hat. (5) Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. netz98 kann den Einsatz solcher Leistungen, Mustern oder sonstigen Unterlagen des Kunden entstanden und projektiert wurden, so übernimmt dieser die Gewähr und Haftung dafür, dass etwaige Schutzrechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt wurden. Werden in diesem Zusammenhang Rechte Dritter verletzt oder eine strafbare Handlung bzw. Ordnungswidrigkeit begangen, so verpflichtet mit deren Vergütungszahlung sich der KundeKunde in Verzug befindet, für die TechnoAlpin von sämtlichen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu halten. Sämtliche hierdurch anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen, Prozesskosten hat der Kunde zu bevorschussenDauer des Verzuges untersagen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen