Veräußerungsüberschuss Musterklauseln

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des aus der Veräußerung der teilfinanzierten Diamanten erzielten Netto-Kaufpreises (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;
Veräußerungsüberschuss. „VeräuIerungsüberschuss“ ist der aus der Veräußerung der Finanzierten Uhren erzielte Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 der von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Finanzierten Uhren entstanden sind (die „VeräuIerungskosten“); hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen und vergleichbare Kosten; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 der endfälligen Managementgebühr der Emittentin in Höhe von 1% p.a. bezogen auf den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen (Ziffer 1.1.).
Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ ist der aus der Veräußerung des Weinportfolios erzielte Kaufpreis, abzüglich 6.2.1. die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d. h. Kosten, Gebühren oder sonstige Aufwendungen, die durch die Veräußerung des Weinportfolios entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1. Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2. Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3. Kosten für die Beauftragung externer Berater, z. B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.1.4. die Managementgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung in Höhe von bis zu 0,8 % des maximalen Emissionsvolumens je angefangenes Kalenderjahr zahlt