Verantwortlichkeit des Auftraggebers Musterklauseln

Verantwortlichkeit des Auftraggebers. 4.1 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Auftraggeber-Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen im Verhältnis der Parteien zueinander allein verantwortlich. Sollten Dritte gegen den Auftragnehmer aufgrund der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten nach Maßgabe dieses Vertrages Ansprüche geltend machen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers. 1) Der Auftraggeber ist Verantwortlicher für die Auftragsverarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO unter der jeweiligen Einzelvereinbarung. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für die Installation von Hardware außerhalb der Anlagen muss der Auftraggeber KONE über den genauen Ort informieren, wo KONE die Hardware ohne Beschädigung von Kabeln, Rohrleitungen oder wichtiger Infrastruktur montieren kann. Darü- ber hinaus muss dieser Ort alle Anforderungen und Spezifikationen von KONE erfüllen, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Hardware sicherzustellen. Der Auftraggeber hat KONE unverzüglich über jegliche Störung oder Mängel zu informieren, die er bei der Dienstleistung oder in der Hardware erkennt oder vernünftigerweise hätte erkennen können. Der Auftraggeber ist für die Minimierung der Schäden verantwortlich, die bei Störungen oder Mängeln oder wegen eines Sachverhaltes, der als ausgenommenes Ereignis zu qualifizieren ist, auftreten können. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Anlage und die Hardware sauber, trocken und beeinflussungsfrei zu halten und dem KONE Personal sicheren und ordentlichen Zugang zur Anlage und Hardware zu ermöglichen. Bei der Reinigung der Hardware muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die Reinigungsanweisungen von KONE befolgt werden. Falls der Auftraggeber KONE keinen sicheren Zugang wie oben angegeben bereitstellt oder wenn Gefahrstoffe oder Mate- rialien am Standort vorhanden sind, ist KONE berechtigt, bestimmte oder sämtliche Dienstleistungen auszusetzen, bis der Auftraggeber ein solches Versagen beseitigt oder die gefährlichen Stoffe oder Materialien entsorgt oder in geeigneter Weise verkapselt hat. KONE ist berechtigt, die Erstattung sämtlicher Kosten und Aufwendungen, die durch die Aussetzung und/ oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, zu verlangen.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aufgrund angeblich unrechtmäßigen Datenverarbeitungen freizustellen soweit jene auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftraggebers beruhen.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm übermittelten Informationen und Daten. Er ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte und der Übermittlung dieser Daten und Informationen verantwortlich. Insbesondere hält er sich an seine Pflichten, nicht gegen Gesetze, Persönlichkeits- oder Urheberrechte zu verstoßen.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der AG verpflichtet sich, die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Dienstleistung zu erbringen. Der AG ist alleinverantwortlich für die korrekte Abfalldeklaration. Die Übernahme setzt eine wirksame Annahmeerklärung und einen gültigen Vertrag voraus. Der AG hat auf seine Kosten eventuelle erforderliche Sondernutzungsgenehmigung für die Lager-, Be- und Entladeplätze vor der Aufstellung der Abfallbehältnisse zu beschaffen und dem AN nachzuweisen. Der AG hat die Verkehrssicherungspflicht für die Abfallbehältnisse. Wird der AN von einem Dritten wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in Anspruch genommen, hat der AG den AN in vollem Umfang von den Ansprüchen des Dritten freizustellen. Der AG ist zu einem sorgsamen Umgang und zur täglichen Kontrolle der gemieteten Abfallbehältnisse verpflichtet. Er hat Schäden an den gemieteten Behältnissen, insbesondere Undichtigkeiten sofort anzuzeigen. Der AG haftet für Schäden am Behälter oder bei Verlust derselben. Schäden an Leihbehältern insbesondere an Pressbehältern, soweit diese nicht durch den natürlichen Verschleiß oder Verschulden des AN’s entstanden sind, gehen zu Lasten des AG’s. Die Bedienungs- und Wartungsanleitung am Pressbehälter ist vom AG zu beachten. Der AG haftet dem AN gegenüber auch für Beschädigungen durch Dritte, solange sich die Behälter im Gewahrsam des AG’s befinden. Die Behälter sind sachgemäß zu beladen. Der Abfall darf weder eingestampft noch eingeschlämmt werden. Die Behälter dürfen nicht einseitig oder über den Rand hinaus beladen sein.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers. 4.1. Der Auftraggeber gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO ist im Verhältnis zum Auftragnehmer für die Recht- mäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen allein verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt nach Möglichkeit mit geeigneten Maßnahmen.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers a) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inser- tion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht recht- zeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzei- gen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.