Verhältnis der Parteien. Die Parteien handeln als unabhängige Vertragspartner, und dieser Vertrag begründet kein Partner-, Franchise-, Joint-Venture-, treuhänderisches oder Anstellungsverhältnis.
Verhältnis der Parteien. Der Vertrag hat nicht die Absicht und darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture, das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Vertreter oder ein anderes Rechtsverhältnis zwischen den Parteien geschaffen wird, das eine Partei für die Handlung oder Unterlassung der anderen Partei haftbar machen würde. Keine der Parteien ist befugt oder bevollmächtigt, Erklärungen abzugeben oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.
Verhältnis der Parteien. Die Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Franchising, kein Joint Venture, keine Agentur und kein Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
Verhältnis der Parteien. Dieser Vertrag schafft kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Treuepflicht oder andere Art der rechtlichen Vereinigung zwischen Ihnen und Apple, und Sie dürfen nicht das Gegenteil behaupten, sei es ausdrücklich, konkludent, dem Anschein nach oder anderweitig. Soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich anders festgelegt, dient dieser Vertrag nicht dem Vorteil Dritter.
Verhältnis der Parteien. 15.1 Der Vertrag begründet keine Partnerschaft, Joint Venture oder andere juristische Person. Keine Bestimmung dieses Vertrags ist dahingehend auszulegen, dass ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien begründet werden soll. Keine der Parteien darf sich aufgrund des Vertrages oder der dadurch begründeten Geschäftsbeziehung als Vertreter oder Partner der anderen Partei ausgeben. Keine der Parteien darf im Namen der anderen Partei Verträge abschließen oder die andere Partei in einer anderen Weise verpflichten. Der Verkäufer erfüllt die Bestimmungen des Vertrags stets als unabhängiger Vertragspartner, wobei er die vollständige und ausschließliche Kontrolle über seine Belegschaft und seinen Betrieb behält.
Verhältnis der Parteien. ASG ist ein unabhängiger Anbieter und behält sich vor, nach eigenem Ermessen, die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen zu bestimmen. Keine Partei ist oder wird zu irgendeinem Zweck als Vertreter, Partner, Mitunternehmer oder Vertreter der anderen Partei angesehen.
Verhältnis der Parteien. Der Lieferant und wir sind voneinander unabhängige Unternehmen und Vertragspartner. Der Vertragsschluss begründet kein Stellvertr etungsverhältnis und kein Verhältnis als Gesellschafter. Keine Partei wird als Stellvertreter oder Gesellschafter der anderen Partei auftreten oder handeln oder sonstige Handlungen vornehmen, die gegenüber Dritten den Eindruck erwecken können, im Namen der anderen Partei für diese rechtswirksam Verpflichtungen eingehen oder Erklärungen abgeben zu dürfen.
Verhältnis der Parteien. Es besteht kein Joint-Venture-, Partnerschafts-, Arbeits- oder Vertretungsverhältnis zwischen dem PARTNER und ANYBILL als Ergebnis der Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung.
Verhältnis der Parteien. Für den Fall, dass dem Käufer Dienstleistungen bereitgestellt werden, dürfen die Personen, die diese Dienstleistungen erbringen, in keinem Fall als Mitarbeiter oder Vertreter des Käufers ausgelegt werden.
Verhältnis der Parteien. Jede Partei ist ein unabhängiger Vertragspartner. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden, es sei denn in dem hierin genehmigten Umfang. Weder das Angebot des Verkäufers noch die Bestellung des Käufers ist von den Parteien beabsichtigt, ein Joint Venture, eine Pooling-Vereinbarung, eine Partnerschaft oder eine formelle Geschäftsorganisation jeglicher Art zu gründen oder zu schaffen. Die Parteien handeln jederzeit als unabhängige Vertragspartner, und keine Partei handelt als Vertreter der anderen, und die Mitarbeiter der einen Partei gelten nicht als Mitarbeiter der anderen Partei.