Verantwortung. Der Lieferant ist sich seiner besonderen Verantwortung bewusst, den Auf- traggeber vor Schäden zu schützen, die durch die Integration von OSS- Software in die vom Lieferanten gelieferte Software und die Nutzung dieser Software durch den Auftraggeber entstehen. In Anbetracht dessen wird der Lieferant besonders darauf achten, dass er: (i) zu jeder Zeit die Lizenzanforderungen der anwendbaren OSS-Lizenzen er- füllt und dass der Kunde alle erforderlichen Lizenzen von den Autoren der in der Software enthaltenen OSS erhalten hat, (ii) über ein Open-Source-Compliance-System verfügt, das den bewährten Verfahren der Branche entspricht, (iii) nur OSS-Komponenten verwendet, die unter kompatiblen OSS-Lizenzen lizenziert sind, (iv) keine Copyleft-Lizenz in die Software integriert hat, (v) den gesamten in der Software verwendeten Open-Source-Code auf Si- cherheitsrisiken überprüft hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verantwortung. Der Lieferant ist sich seiner besonderen Verantwortung bewusst, den Auf- traggeber vor Schäden zu schützen, die durch die Integration von OSS- Software in die vom Lieferanten gelieferte Software und die Nutzung dieser Software durch den Auftraggeber Besteller entstehen. In Anbetracht dessen wird der Lieferant besonders darauf achten, dass er:
(i) zu jeder Zeit die Lizenzanforderungen der anwendbaren OSS-Lizenzen er- füllt und dass der Kunde alle erforderlichen Lizenzen von den Autoren der in der Software enthaltenen OSS erhalten hat,
(ii) über ein Open-Source-Compliance-System verfügt, das den bewährten Verfahren der Branche entspricht,
(iii) nur OSS-Komponenten verwendet, die unter kompatiblen OSS-Lizenzen lizenziert sind,
(iv) keine Copyleft-Lizenz in die Software integriert hat,
(v) den gesamten in der Software verwendeten Open-Source-Code auf Si- cherheitsrisiken überprüft hat.
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Verantwortung. Der Lieferant ist sich seiner besonderen Verantwortung bewusst, den Auf- traggeber vor Schäden zu schützen, die durch die Integration von OSS- Software in die vom Lieferanten gelieferte Software und die Nutzung dieser Software durch den Auftraggeber Besteller entstehen. In Anbetracht dessen wird der Lieferant besonders darauf achten, dass er:
(i) zu jeder Zeit die Lizenzanforderungen der anwendbaren OSS-Lizenzen er- füllt und dass der Kunde alle erforderlichen Lizenzen von den Autoren der in der Software enthaltenen OSS erhalten hat,
(ii) über ein Open-Source-Compliance-System verfügt, das den bewährten Verfahren der Branche entspricht,
(iii) nur OSS-Komponenten verwendet, die unter kompatiblen OSS-OSS- Lizenzen lizenziert sind,
(iv) keine Copyleft-Lizenz in die Software integriert hat,
(v) den gesamten in der Software verwendeten Open-Source-Code auf Si- cherheitsrisiken überprüft hat.
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