Verarbeitungssicherheit Musterklauseln

Verarbeitungssicherheit. 5.1 Unter Berücksichtigung ggf. anderweitiger von den Parteien vereinbarter Sicherheitsstandards, des Standes der Technik, der Implementierungskosten sowie der Methoden, des Umfangs, der geltenden Umstände und der Zwecke der Datenverarbeitung sowie des von wechselnden Wahrscheinlichkeiten und Schweregraden geprägten Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ergreifen der Datenverantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines dem Risiko der Verarbeitung personenbezogener Daten angemessenen Schutzniveaus. Diese Maßnahmen umfassen Folgendes:
Verarbeitungssicherheit. Die Verarbeitung der Daten erfolgt aus- schließlich innerhalb der Europäischen Union.
Verarbeitungssicherheit. Alida schützt die personenbezogenen Daten durch wirtschaftlich vertretbare technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, wie in der DSR genauer beschrieben. Der Abonnent ist verpflichtet, eigene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, einschließlich der in der DSR festgelegten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass im Rahmen seiner Nutzung der Dienste der Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet ist. Wenn der Abonnent eine Datenschutzfolgenabschätzung und/oder eine vorherige Konsultation mit einer Aufsichtsbehörde durchführen möchte, muss Xxxxx die entsprechenden Prüfungsbedingungen der DSR einhalten.