Verarbeitungstätigkeiten Musterklauseln

Verarbeitungstätigkeiten. Die Leistungen von ATOSS können - wie in dem jeweiligen VERTRAG mit dem KUNDEN näher beschrieben - insbesondere folgende Verarbeitungstätigkeiten umfassen: • Customizing i.S.v. Parametrisierung der ATOSS PRODUKTE (insbesondere Unterstüt- zung beim Anlegen der Mitarbeiterstammdaten in der Datenbank der dem KUNDEN von ATOSS zur Nutzung bereitgestellten Standard-Software, beim Einrichten von Arbeitszeit- modellen und Zeitkonten usw.) und Anpassung bzw. Scripting von Standard-Schnittstel- len; • Softwarepflege betreffend die ATOSS PRODUKTE (insbesondere Unterstützung bei Soft- ware-Releasewechseln, dem Einspielen von kontinuierlichen Modifikationen sowie bei der Behebung von gemeldeten Fehlfunktionen); • Hotline-Leistungen betreffend die ATOSS PRODUKTE (insbesondere die Annahme von Informationen oder die Unterstützung bei der Analyse für gemeldete Fehlfunktionen; Fehlerbehebung bei der Datenübergabe per Schnittstelle an Fremdsysteme (z.B. Lohn und Gehalt) sowie bei der Datenerfassung mit Erfassungs-Terminals); • Prüfungs- und Wartungsarbeiten von automatisierten Verfahren oder von Datenverarbei- tungsanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der ATOSS PRODUKTE. • Managed-Service-Leistungen betreffend die Administration von personenbezogenen Da- ten gemäß des im VERTRAG festgelegten Umfangs (insbesondere aktive Unterstützung bei der Administration von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern des KUNDEN in dem von ATOSS bereitgestellten ATOSS PRODUKT) Die Verarbeitungstätigkeiten – sei es ganz oder teilweise – können dabei erfolgen: • vor Ort beim KUNDEN (nach dessen Xxxx durch Direktzugriff auf seine IT-Systeme oder durch Herstellung einer Verbindung zwischen einem Client-Rechner von ATOSS und den IT-Systemen des KUNDEN); • per Fernzugriff über eine gesicherte VPN-Verbindung und eine vom KUNDEN bereitge- stellte geeignete Softwarelösung zum Fernzugriff (z.B. VPN, Desktop Sharing), die auf aktuellen Windows-Server Betriebssystemen lauffähig ist (inkl. notwendiger Lizenz) oder im Falle von ATOSS PRODUKTEN per Fernzugriff über eine gesicherte VPN-Verbindung zu den IT-Systemen des Betreibers der Cloudinfrastrukturen, auf denen die personenbe- zogenen Daten des KUNDEN verarbeitet werden. In allen Fällen ist eine lesende und schreibende Zugriffsmöglichkeit auf die in den ATOSS PRODUKTEN integrierte Datenbank und ggf. auf die beim KUNDEN damit verbundenen wei- teren informationsverarbeitenden Systeme, die personenbezogene Daten enthalten, nicht auszuschließe...
Verarbeitungstätigkeiten. Personenbezogene Kundendaten, die im Zusammenhang mit dem Servicevertrag verarbeitet werden, werden von HP zur Verwaltung der Beziehung zum Kunden und zur Erbringung von Diensten für den Kunden verwendet. HP kann personenbezogene Kundendaten verarbeiten, um: • Flottenmanagementdienste wie Managed Print Services und Device as a Service zu erbringen; • genaue Kontakt- und Registrierungsdaten zu pflegen, um umfassende Support- und Wartungsdienste zu erbringen, einschließlich Care-Pack- und erweiterter Garantieunterstützung, und um Reparaturen und Rücksendungen zu erleichtern; • den Zugang zu Portalen für die Anzeige und Verwaltung von Daten, die Verwaltung von Geräten, die Bestellung und die Abwicklung von Bestellungen für Produkte oder Dienste, die Verwaltung von Konten sowie die Organisation von Sendungen und Lieferungen zu erleichtern; • die Leistung und den Betrieb von Produkten, Lösungen, Diensten und Support zu verbessern, einschließlich Garantiesupport und rechtzeitige Firmware- und Software-Updates und Warnungen, um den kontinuierlichen Betrieb des Xxxxxx oder des Dienstes zu gewährleisten; • administrative Mitteilungen an den Kunden über die Dienste bereitzustellen. Beispiele für administrative Mitteilungen können Antworten auf Kundenanfragen oder -wünsche, Produktnutzungs- oder Leistungsberichte, Mitteilungen über den Abschluss von Diensten oder Garantieleistungen, Mitteilungen über Sicherheitsrückrufe oder relevante Unternehmensaktualisierungen im Zusammenhang mit Fusionen, Übernahmen oder Veräußerungen sein; • die Integrität und Sicherheit der HP-Websites, -Produkte, -Funktionen und -Dienste aufrechtzuerhalten und Sicherheitsbedrohungen, Betrug oder andere kriminelle oder böswillige Aktivitäten, die die Kundeninformationen gefährden könnten, zu verhindern und aufzudecken; • die Identität des Kunden zu überprüfen, einschließlich der Abfrage des Namens des Anrufers und des Mitarbeiterausweises oder der Ausweisnummer für die Erbringung der Fernwartungsdienste von HP; • geltende Gesetze, Vorschriften, Gerichtsbeschlüsse, Regierungs- und Strafverfolgungsanfragen einzuhalten und Mitarbeiter und andere Kunden zu schützen und Streitigkeiten beizulegen; und • ein maßgeschneidertes Erlebnis zu bieten, die Dienste und Mitteilungen zu personalisieren und Empfehlungen zu erstellen; und • Daten von an HP zurückgegebenen Geräten zu löschen. Diese Standardvertragsklauseln (Auftragsverarbeiter) sind der Datenschutzvereinbarung („DPA“) zwischen HP und dem Kunden be...
Verarbeitungstätigkeiten. Die Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden lauten wie folgt: Kombinieren Löschen Ausblenden Unkenntlich machen Analysieren Lesen Empfangen Senden Freigeben Speichern Transformieren Aktualisieren Mitarbeiter des Kunden (einschließlich Zeit- oder Gelegenheitsarbeiter, ehrenamtliche Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Praktikanten, Pensionäre und Bewerber) Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen des Kunden (einschließlich Zeit- oder Gelegenheitsarbeiter, ehrenamtliche Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Praktikanten, Pensionäre und Bewerber) (Potenzielle) Kunden des Kunden (falls diese (potenziellen) Kunden natürliche Personen sind) Geschäftspartner des Kunden (falls diese Geschäftspartner natürliche Personen sind) Besucher des Kunden Lieferanten und Unterauftragnehmer des Kunden (falls diese Lieferanten und Unterauftragnehmer natürliche Personen sind) Beauftragte, Berater und andere Fachleute (Auftragnehmer) des Kunden Die vorstehende Liste umfasst Informationen über die Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten generell im Rahmen des Service verarbeitet werden können. Angesichts der Art der Services erkennt der Kunde an, dass IBM die vorstehende Liste der Kategorien betroffener Personen weder überprüfen noch pflegen kann. Daher verpflichtet sich der Kunde, IBM über alle erforderlichen Änderungen an der vorstehenden Liste per E-Mail zu informieren. IBM wird die personenbezogenen Daten im Hinblick auf alle vorstehend aufgeführten betroffenen Personen in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verarbeiten. Falls aufgrund von Änderungen an der Liste der Kategorien betroffener Personen Änderungen an der vereinbarten Verarbeitung erforderlich werden, wird der Kunde IBM gemäß den Angaben in den EB-AV zusätzliche Weisungen erteilen. In der folgenden Liste ist festgelegt, welche Arten personenbezogener Daten des Kunden generell im Rahmen des Service verarbeitet werden können: Fähigkeiten und Qualifikationen der Person Informationen zu Beruf und Beschäftigung Merkmale der Person Meinungen Persönliche Vorlieben und Interessen Gewohnheiten und Aktivitäten der Person Verhalten Genutzte Ressourcen Identität der Person Person Identifikationsdaten für Onlinezugriff und Authentifizierung Daten für Onlineverbindung und Netzwerkkonnektivität Online-ID Personenname
Verarbeitungstätigkeiten. Wesentliche Verarbeitungstätigkeiten sind z.B.: Cl Mitgliederverwaltung Cl Beitragsverwaltung Cl Veröffentlichung der Namen auf dem Anmeldebogen für das Programm Cl Veröffentlichung von Mitgliederfotos im Fotoalbum des Vereins Cl Veröffentlichung von Einzel- oder Gruppenfotos mit Namen in Print - und Telemedien sowie elektronische Medien (durch Powerpoint-Präsentation, E-Mail-Verkehr, WhatsApp, eigene Webseite).
Verarbeitungstätigkeiten. Die Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden sind in der Leistungsbeschreibung angegeben und umfassen unter anderem folgende: ● Erhalt personenbezogener Daten des Kunden vom Kunden und/oder anderen Dritten ● Computergestützte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Datenübertragung, Datenabruf, Datenzugriff und Netzwerkzugriff, um eine Datenübertragung zu ermöglichen, falls erforderlich ● Technische Tests von IT-Umgebungen, wenn diese Tests zum Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden führen ● Überwachung von IT-Umgebungen auf Sicherheitsbedrohungen, wenn diese Überwachung zum Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden führt ● Technischer Support für Kunden ● Umwandlung und Überführung personenbezogener Daten des Kunden, sofern für die Bereitstellung der Services erforderlich
Verarbeitungstätigkeiten. Die Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden lauten wie folgt: ● Kombinieren ● Kopieren ● Löschen ● Ausblenden ● Verbinden ● Unkenntlich machen ● Analysieren ● Lesen

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.