Verarbeitungstätigkeiten Musterklauseln

Verarbeitungstätigkeiten. Die Leistungen von ATOSS können - wie in dem jeweiligen VERTRAG mit dem KUNDEN näher beschrieben - insbesondere folgende Verarbeitungstätigkeiten umfassen: • Customizing i.S.v. Parametrisierung der ATOSS PRODUKTE (insbesondere Unterstüt- zung beim Anlegen der Mitarbeiterstammdaten in der Datenbank der dem KUNDEN von ATOSS zur Nutzung bereitgestellten Standard-Software, beim Einrichten von Arbeitszeit- modellen und Zeitkonten usw.) und Anpassung bzw. Scripting von Standard-Schnittstel- len; • Softwarepflege betreffend die ATOSS PRODUKTE (insbesondere Unterstützung bei Soft- ware-Releasewechseln, dem Einspielen von kontinuierlichen Modifikationen sowie bei der Behebung von gemeldeten Fehlfunktionen); • Hotline-Leistungen betreffend die ATOSS PRODUKTE (insbesondere die Annahme von Informationen oder die Unterstützung bei der Analyse für gemeldete Fehlfunktionen; Fehlerbehebung bei der Datenübergabe per Schnittstelle an Fremdsysteme (z.B. Lohn und Gehalt) sowie bei der Datenerfassung mit Erfassungs-Terminals); • Prüfungs- und Wartungsarbeiten von automatisierten Verfahren oder von Datenverarbei- tungsanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der ATOSS PRODUKTE. • Managed-Service-Leistungen betreffend die Administration von personenbezogenen Da- ten gemäß des im VERTRAG festgelegten Umfangs (insbesondere aktive Unterstützung bei der Administration von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern des KUNDEN in dem von ATOSS bereitgestellten ATOSS PRODUKT) Die Verarbeitungstätigkeiten – sei es ganz oder teilweise – können dabei erfolgen: • vor Ort beim KUNDEN (nach dessen Xxxx durch Direktzugriff auf seine IT-Systeme oder durch Herstellung einer Verbindung zwischen einem Client-Rechner von ATOSS und den IT-Systemen des KUNDEN); • per Fernzugriff über eine gesicherte VPN-Verbindung und eine vom KUNDEN bereitge- stellte geeignete Softwarelösung zum Fernzugriff (z.B. VPN, Desktop Sharing), die auf aktuellen Windows-Server Betriebssystemen lauffähig ist (inkl. notwendiger Lizenz) oder im Falle von ATOSS PRODUKTEN per Fernzugriff über eine gesicherte VPN-Verbindung zu den IT-Systemen des Betreibers der Cloudinfrastrukturen, auf denen die personenbe- zogenen Daten des KUNDEN verarbeitet werden. In allen Fällen ist eine lesende und schreibende Zugriffsmöglichkeit auf die in den ATOSS PRODUKTEN integrierte Datenbank und ggf. auf die beim KUNDEN damit verbundenen wei- teren informationsverarbeitenden Systeme, die personenbezogene Daten enthalten, nicht auszuschließe...
Verarbeitungstätigkeiten. Personenbezogene Kundendaten, die im Zusammenhang mit dem Servicevertrag verarbeitet werden, werden von HP zur Verwaltung der Beziehung zum Kunden und zur Erbringung von Diensten für den Kunden verwendet. HP kann personenbezogene Kundendaten verarbeiten, um: • Flottenmanagementdienste wie Managed Print Services und Device as a Service zu erbringen; • genaue Kontakt- und Registrierungsdaten zu pflegen, um umfassende Support- und Wartungsdienste zu erbringen, einschließlich Care-Pack- und erweiterter Garantieunterstützung, und um Reparaturen und Rücksendungen zu erleichtern; • den Zugang zu Portalen für die Anzeige und Verwaltung von Daten, die Verwaltung von Geräten, die Bestellung und die Abwicklung von Bestellungen für Produkte oder Dienste, die Verwaltung von Konten sowie die Organisation von Sendungen und Lieferungen zu erleichtern; • die Leistung und den Betrieb von Produkten, Lösungen, Diensten und Support zu verbessern, einschließlich Garantiesupport und rechtzeitige Firmware- und Software-Updates und Warnungen, um den kontinuierlichen Betrieb des Xxxxxx oder des Dienstes zu gewährleisten; • administrative Mitteilungen an den Kunden über die Dienste bereitzustellen. Beispiele für administrative Mitteilungen können Antworten auf Kundenanfragen oder -wünsche, Produktnutzungs- oder Leistungsberichte, Mitteilungen über den Abschluss von Diensten oder Garantieleistungen, Mitteilungen über Sicherheitsrückrufe oder relevante Unternehmensaktualisierungen im Zusammenhang mit Fusionen, Übernahmen oder Veräußerungen sein; • die Integrität und Sicherheit der HP-Websites, -Produkte, -Funktionen und -Dienste aufrechtzuerhalten und Sicherheitsbedrohungen, Betrug oder andere kriminelle oder böswillige Aktivitäten, die die Kundeninformationen gefährden könnten, zu verhindern und aufzudecken; • die Identität des Kunden zu überprüfen, einschließlich der Abfrage des Namens des Anrufers und des Mitarbeiterausweises oder der Ausweisnummer für die Erbringung der Fernwartungsdienste von HP; • geltende Gesetze, Vorschriften, Gerichtsbeschlüsse, Regierungs- und Strafverfolgungsanfragen einzuhalten und Mitarbeiter und andere Kunden zu schützen und Streitigkeiten beizulegen; und • ein maßgeschneidertes Erlebnis zu bieten, die Dienste und Mitteilungen zu personalisieren und Empfehlungen zu erstellen; und • Daten von an HP zurückgegebenen Geräten zu löschen. Diese Standardvertragsklauseln (Auftragsverarbeiter) sind der Datenschutzvereinbarung („DPA“) zwischen HP und dem Kunden be...
Verarbeitungstätigkeiten. Die Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden lauten wie folgt: Kombinieren Löschen Ausblenden Unkenntlich machen Analysieren Lesen Empfangen Senden Freigeben Speichern Transformieren Aktualisieren Mitarbeiter des Kunden (einschließlich Zeit- oder Gelegenheitsarbeiter, ehrenamtliche Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Praktikanten, Pensionäre und Bewerber) Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen des Kunden (einschließlich Zeit- oder Gelegenheitsarbeiter, ehrenamtliche Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Praktikanten, Pensionäre und Bewerber) (Potenzielle) Kunden des Kunden (falls diese (potenziellen) Kunden natürliche Personen sind) Geschäftspartner des Kunden (falls diese Geschäftspartner natürliche Personen sind) Besucher des Kunden Lieferanten und Unterauftragnehmer des Kunden (falls diese Lieferanten und Unterauftragnehmer natürliche Personen sind) Beauftragte, Berater und andere Fachleute (Auftragnehmer) des Kunden Die vorstehende Liste umfasst Informationen über die Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten generell im Rahmen des Service verarbeitet werden können. Angesichts der Art der Services erkennt der Kunde an, dass IBM die vorstehende Liste der Kategorien betroffener Personen weder überprüfen noch pflegen kann. Daher verpflichtet sich der Kunde, IBM über alle erforderlichen Änderungen an der vorstehenden Liste per E-Mail zu informieren. IBM wird die personenbezogenen Daten im Hinblick auf alle vorstehend aufgeführten betroffenen Personen in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verarbeiten. Falls aufgrund von Änderungen an der Liste der Kategorien betroffener Personen Änderungen an der vereinbarten Verarbeitung erforderlich werden, wird der Kunde IBM gemäß den Angaben in den EB-AV zusätzliche Weisungen erteilen. In der folgenden Liste ist festgelegt, welche Arten personenbezogener Daten des Kunden generell im Rahmen des Service verarbeitet werden können: Fähigkeiten und Qualifikationen der Person Informationen zu Beruf und Beschäftigung Merkmale der Person Meinungen Persönliche Vorlieben und Interessen Gewohnheiten und Aktivitäten der Person Verhalten Genutzte Ressourcen Identität der Person Person Identifikationsdaten für Onlinezugriff und Authentifizierung Daten für Onlineverbindung und Netzwerkkonnektivität Online-ID Personenname
Verarbeitungstätigkeiten. Wesentliche Verarbeitungstätigkeiten sind z.B.: Cl Mitgliederverwaltung Cl Beitragsverwaltung Cl Veröffentlichung der Namen auf dem Anmeldebogen für das Programm Cl Veröffentlichung von Mitgliederfotos im Fotoalbum des Vereins Cl Veröffentlichung von Einzel- oder Gruppenfotos mit Namen in Print - und Telemedien sowie elektronische Medien (durch Powerpoint-Präsentation, E-Mail-Verkehr, WhatsApp, eigene Webseite).
Verarbeitungstätigkeiten. Die Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden sind in der Leistungsbeschreibung angegeben und umfassen unter anderem folgende: ● Erhalt personenbezogener Daten des Kunden vom Kunden und/oder anderen Dritten ● Computergestützte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Datenübertragung, Datenabruf, Datenzugriff und Netzwerkzugriff, um eine Datenübertragung zu ermöglichen, falls erforderlich ● Technische Tests von IT-Umgebungen, wenn diese Tests zum Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden führen ● Überwachung von IT-Umgebungen auf Sicherheitsbedrohungen, wenn diese Überwachung zum Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden führt ● Technischer Support für Kunden ● Umwandlung und Überführung personenbezogener Daten des Kunden, sofern für die Bereitstellung der Services erforderlich
Verarbeitungstätigkeiten. Die Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden lauten wie folgt: ● Kombinieren ● Kopieren ● Löschen ● Ausblenden ● Verbinden ● Unkenntlich machen ● Analysieren ● Lesen

Related to Verarbeitungstätigkeiten

  • Streitigkeiten Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, einen PayPal-Käuferschutzfall öffnen oder sein Finanzinstitut anderweitig anweisen, im Zusammenhang mit einer Transaktion, für die wir die Zahlungsabwicklung durchgeführt haben, einen Zahlungsstreitfall zu eröffnen (ausschließlich in diesem Teil I nachfolgend „Streitfall“ ). Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers. Wir behandeln Streitfälle wie folgt: Wird ein Streitfall eröffnet, benachrichtigen wir Sie und fragen Sie, ob Sie den Streitfall akzeptieren oder anfechten wollen. Falls Sie den Streitfall akzeptieren, stimmen Sie der Rückabwicklung der Zahlung an den Käufer zu. Sollten Sie den Streitfall anfechten, sendet eBay alle relevanten Belege, die Sie im Zusammenhang mit dem Streitfall bereitgestellt haben, an das Finanzinstitut des Käufers. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um an der Anfechtung von Streitfällen mitzuwirken. Ein Versäumnis Ihrerseits, die verlangten Informationen zu dem von uns geforderten Zeitpunkt und wie in den Regelwerken der Kreditkartenvereinigungen, der Debitkartensysteme und den bei anderen Zahlungsinstituten geltenden Regeln vorgesehen zu übermitteln, kann das Ergebnis eines Streitfalls beeinträchtigen, bis hin zum vollständigen Verlust der strittigen Beträge. Falls Sie den Streitfall akzeptieren oder das Finanzinstitut des Käufers zugunsten des Käufers entscheidet, wird der jeweilige Betrag an die ursprünglich vom Käufer genutzte Zahlungsmethode zurückerstattet und uns belastet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns den jeweiligen Betrag zu erstatten, es sei denn, Sie sind durch den Verkäuferschutz abgesichert. In diesem Fall haften Sie nicht für dem Käufer erstattete Beträge. Auch wenn Sie den Streitfall akzeptieren, können wir dennoch die Entscheidung treffen, den Streitfall nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten für Sie anzufechten. Manche Zahlungsdienstleister bieten ein optionales Schlichtungsverfahren, um das Ergebnis eines Streitfalls anzufechten. Es kann vorkommen, dass wir Ihre Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erbitten. Falls Sie der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zustimmen, ermächtigen Sie uns, Sie in diesem Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren. Soweit zwischen Ihnen und uns im Einzelfall vereinbart, sind Sie in diesem Fall verantwortlich für alle Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe und jegliche von Dritten erhobenen Verfahrensgebühren, die sich aus dem besagten Schlichtungsverfahren ergeben). Sie ermächtigen uns hiermit, diese Beträge im Rahmen des anhängigen Schlichtungsverfahrens zu begleichen. Die Beilegung eines von uns untersuchten und/oder vertretenen Streitfalls werden Sie nicht anfechten und Sie werden abgeschlossene Untersuchungen eines Streitfalls nicht erneut strittig stellen. Falls Sie Verbraucher mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Australien sind, bleiben Ihre Rechte auf Einreichen einer Beschwerde oder Einleiten rechtlicher Schritte unberührt.

  • Rechtsstreitigkeiten BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH. DIESER ABSCHNITT HAT AUSWIRKUNGEN AUF IHRE RECHTE UND WESENTLICHEN EINFLUSS DARAUF, WIE ANSPRüCHE, DIE SIE UND eCI GEGENEINANDER HABEN, BEGLICHEN WERDEN. Sie und eCI vereinbaren, dass alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zu den Zahlungsdiensten, die Handlungen von eCI oder den Vertretern von eCI beziehen oder daraus entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind.

  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Vertraulichkeit 11.1. In Bezug auf jegliche vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verpflichtet sich die empfangende Partei dazu: a) die Vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, indem sie Maßnahmen zu deren Schutz ergreift, die im Wesentlichen den Maßnahmen entsprechen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift, und die einen angemessenen Sorgfaltsmaßstab nicht unterschreiten dürfen; b) die Vertraulichen Informationen an Dritte nur weiterzugeben oder offenzulegen, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Dritten im wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten unterliegen; c) die Vertraulichen Informationen nicht für Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden oder zu vervielfältigen; d) auf Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter zu belassen, die im Original enthalten sind. 11.2. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Dritten offenlegen, soweit dies rechtlich vorgeschrieben ist; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, angemessene Anstrengungen unternimmt, um die offenlegende Partei in angemessener Weise vorab über die geforderte Offenlegung zu informieren (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und auf Wunsch und Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der geforderten Offenlegung leistet. Die empfangende Partei unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, dessen Offenlegung rechtlich verlangt wird, und verlangt, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt werden. 11.3. Die Einschränkungen der Nutzung oder der Offenlegung Vertraulicher Informationen finden keine Anwendung auf Vertrauliche Informationen, die a) von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, b) durch keine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich geworden ist, c) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt waren, d) von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einer dritten Partei erhalten wurden, die berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, oder e) durch schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei von Vertraulichkeitsbeschränkungen ausgenommen sind. 11.4. Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, einschließlich Kopien und Vervielfältigungen davon, unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben, es sei denn, das anwendbare Recht schreibt deren Aufbewahrung vor. In diesem Fall unterliegen die vertraulichen Informationen weiterhin den Bestimmungen von Abschnitt 11. Keine der Parteien verwendet den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten. SAP ist jedoch befugt, den Namen des Auftraggebers in Referenzkundenlisten oder den vierteljährlichen Konferenzen mit Investoren oder zu für beide Parteien annehmbaren Zeitpunkten im Rahmen der Marketingaktivitäten von SAP (einschließlich Referenzen und Success Stories, in der Presse wiedergegebenen Kundenmeinungen, Referenzkundenbesuchen, Teilnahme an der SAPPHIRE) zu verwenden. SAP darf Informationen über den Auftraggeber an SAP SE und ihre Verbundenen Unternehmen für Marketing- und andere Geschäftszwecke weitergeben. Soweit dies die Überlassung und Verwendung von Kontaktdaten von Ansprechpartnern des Auftraggebers umfasst, wird der Auftraggeber ggf. erforderliche Einwilligungen einholen.

  • Einschränkungen 3.1 Die Programme können Technologie von Drittherstellern beinhalten, bzw. es kann Technologie von Drittherstellern für die Programme erforderlich sein, die mit den Programmen zur Verfügung gestellt wird. Es kann sein, dass Oracle Ihnen hinsichtlich solcher Technologie von Drittherstellern bestimmte Vermerke in der Programmdokumentation, den Readme-Files oder Notice-Files zur Verfügung stellt. Technologie von Drittherstellern wird an Sie entweder gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags oder, sofern in der Programmdokumentation, den Readme-Files oder den Notice-Files spezifiziert, gemäß den Separaten Bestimmungen lizenziert. Ihre Rechte, Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern gemäß den Separaten Bestimmungen zu verwenden, werden durch den Rahmenvertrag in keiner Weise eingeschränkt. Klargestellt wird, dass ungeachtet des Vorhandenseins eines Vermerks Technologie von Drittherstellern, die keine Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern ist, als Teil der Programme anzusehen ist und an Sie gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags lizenziert wird. Sofern Sie im Rahmen eines Auftrags berechtigt sind, Programme zu vertreiben, müssen Sie beim Vertrieb alle diese Vermerke und etwaigen zugehörigen Quellcode für Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern, wie spezifiziert, inkludieren und zwar in der Form und in dem Umfang, wie Oracle diesen Quellcode zur Verfügung stellt. Weiters müssen Sie Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern gemäß den Separaten Bestimmungen (in der Form und in dem Umfang, in dem die Separate Bestimmungen von Oracle zur Verfügung gestellt werden) vertreiben. Ungeachtet des Vorangehenden sind Ihre Rechte an den Programmen ausschließlich auf die in Ihrem Auftrag gewährten Rechte eingeschränkt. 3.2 Es ist Ihnen nicht gestattet: a. in den Programmen enthaltene Schutzrechtsvermerke oder andere Hinweise hinsichtlich der Schutzrechte von Oracle bzw. ihren Lizenzgebern zu entfernen oder zu verändern; b. die Programme oder aus den Bestellbaren Services resultierendes Material Dritten für die Nutzung für deren Geschäftstätigkeit auf irgendeine Art und Weise zur Verfügung zu stellen (es sei denn, ein solcher Zugriff wurde Ihnen für die spezifische Programmlizenz oder für Material der Bestellbaren Services, die Sie erworben haben, ausdrücklich gestattet); c. Reverse Engineering (sofern nicht aus Gründen der Interoperabilität rechtlich vorgesehen), Disassemblierung oder Dekompilierung der Programme vorzunehmen oder zu gestatten (dieses Verbot umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Überprüfung von Datenstrukturen oder ähnlichen von Programmen erzeugten Materialien); d. ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Oracle Ergebnisse von Benchmark-Tests der Programme Dritten offenzulegen. 3.3 Das Verbot gemäß Abschnitt 15 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugeben, abzutreten oder zu übertragen, kommt für alle im Rahmen des Anhangs P lizenzierten Programme zur Anwendung, es sei denn ein solches Verbot ist aufgrund des geltenden Rechts nicht durchsetzbar.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.