Verbindliche Wirkung Musterklauseln

Verbindliche Wirkung. Ein im Rahmen einer Versammlung oder im Wege schriftlicher Abstimmung gefasster Beschluss ist für alle Gläubiger verbindlich, unabhängig davon, ob sie bei der Versammlung anwesend waren oder an der schriftlichen Abstimmung teilgenommen haben oder ob sie für oder gegen den Beschluss gestimmt haben.
Verbindliche Wirkung. Ab dem Stichtag wird das Vertragsverhältnis für die Parteien, ihre gesetzlichen Vertreter, zulässigen Übernehmer, Nachfolger und für nach dem Vertragsverhältnis zulässige Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.
Verbindliche Wirkung. Dieser Vertrag kommt den Parteien, ihren jeweiligen Nachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute und ist für diese verbindlich.

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  • Mitwirkung Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen gilt Folgendes: 4.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich – bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrades. – bei der Todesfall-Leistung und, soweit nichts anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst. 4.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine Minderung vor.