Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand. 9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundes- republik Deutschland Anwendung. 9.2 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns ◼ bei dem für unseren Sitz oder ◼ bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines sol- chen bei dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhebung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden. 9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen an dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhe- bung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden. 9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ih- ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein ande- res Land oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts- ort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht zuständig.
Appears in 8 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Vertragsinformationen
Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand. 9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundes- republik Deutschland Anwendung.
9.2 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns ◼ bei dem für unseren Sitz oder ◼ bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines sol- chen bei dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhebung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen an dem für Ihren gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhe- bung Klageerhebung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ih- ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein ande- res Land oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts- ort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht zuständig.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Berufsunfähigkeits Versicherung, Allgemeine Vertragsinformationen
Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand. 9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundes- republik Deutschland Anwendung.
9.2 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns ◼ bei dem für unseren Sitz oder ◼ bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines sol- chen bei dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhebung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Ih- ren Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen an dem für Ihren Ih- ren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhe- bung Klageer- hebung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ih- ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein ande- res Land oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts- ort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht zuständig.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand. 9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundes- republik Deutschland Anwendung.
9.2 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns ◼ bei dem für unseren Sitz oder ◼ bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines sol- chen bei dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhebung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Ih- ren Geschäftssitz, Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen an dem für Ihren oder gewöhnlichen Aufenthaltsort – Aufenthalts- ort zum Zeitpunkt der Klageerhe- bung Klageerhebung örtlich zuständigen Gericht Ge- richt geltend gemacht werden.
9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ih- ren Geschäftssitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort Aufenthalts- ort in ein ande- res anderes Land oder ist Ihr Geschäftssitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts- ort Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung Klageer- hebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz örtlich zuständige zustän- dige Gericht zuständig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand. 9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundes- republik Deutschland Anwendung.
9.2 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns ◼ bei dem für unseren Sitz oder ◼ bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines sol- chen bei dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhebung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen an dem für Ihren gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhe- bung Klageerhebung örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ih- ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein ande- res Land oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts- ort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht zuständig.. 28 LV//-/23.25w * 8C7B14DB2B5 * 31502
Appears in 1 contract
Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung