Common use of Verfahren bei Störungen Clause in Contracts

Verfahren bei Störungen. 10.3.2.1 Stellt der Leistungsnehmer eine Störung eines Glasfasersystems des Leistungsgebers oder eine Störung im BK-Netz des Leistungsnehmers fest, welche Einfluß auf die Verkehrsabwicklung mit dem Netz des Leistungsgebers hat, so hat der Leistungsnehmer diese unverzüglich der Störungsannahmestelle beim Leistungsgeber zu melden. Stellt der Leistungsgeber eine Störung in seinem Netz oder eine Störung im BK-Netz des Leistungsnehmers fest, welche Einfluß auf die Verkehrsabwicklung hat, so ist der Leistungsgeber ver­pflichtet, dies dem Leistungsnehmer unverzüglich mitzuteilen.

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Samples: Kabel Deutschland GmbH, Kabel Deutschland GmbH, Kabel Deutschland GmbH

Verfahren bei Störungen. 10.3.2.1 Stellt der Leistungsnehmer eine Störung eines Glasfasersystems des Leistungsgebers oder eine Störung im BK-Netz des Leistungsnehmers fest, welche Einfluß auf die Verkehrsabwicklung mit dem Netz des Leistungsgebers hat, so hat der Leistungsnehmer diese unverzüglich der Störungsannahmestelle beim Leistungsgeber zu melden. Stellt der Leistungsgeber eine Störung in seinem Netz oder eine Störung im BK-Netz des Leistungsnehmers fest, welche Einfluß auf die Verkehrsabwicklung hat, so ist der Leistungsgeber ver­pflichtetverpflichtet, dies dem Leistungsnehmer unverzüglich mitzuteilen.

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