Nachweisverfahren Musterklauseln

Nachweisverfahren. 4.1 Der Nachweis der geförderten Stellen ist durch das einzelne Krankenhaus ge- genüber der zentralen Registrierstelle zu führen. Der Nachweis der geförderten Stellen hat bis 30.6. des Folgejahres, in dem die zu fördernde Weiterbildungs- maßnahme beendet wurde, zu erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Unterlagen gemäß Nr. 4.2 bei der Registrierstelle. Fördergelder für nicht fristgerecht nachgewiesene Maßnahmen verfallen grundsätzlich. Kann eine nachweispflichtige Einrichtung die o.g. Nachweisfrist auf Grund von Unterbrechung der Weiterbildungsmaßnahme insbesondere durch krankheits- bedingte Fehlzeiten oder Mutterschutz- und Elternzeiten nicht einhalten, hat der vollständige Nachweis spätestens am 30.06. des Folgejahres der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen. Von der Nachweisfrist kann in Fällen, die vom nachweispflichtigen Krankenhaus nicht zu vertreten sind, abgewichen werden. Über diese Fälle informiert die zentrale Registrierstelle den GKV-Spitzenverband im jeweiligen Zahlungslauf.
Nachweisverfahren. 4.1 Der Nachweis der geförderten Stellen ist durch das einzelne Krankenhaus gegenüber der zentralen Registrierstelle zu führen. Der Nachweis der geförderten Stellen hat bis 30.6. des Folgejahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme beendet wurde, zu erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Unterlagen gemäß Nr. 4.2 bei der Registrierstelle. Von dieser Frist kann in Fällen, die vom nachweispflichtigen Krankenhaus nicht zu vertreten sind, abgewichen werden. Über diese Fälle informiert die zentrale Registrierstelle den GKV-Spitzenverband im jeweiligen Zahlungslauf.
Nachweisverfahren. Als Nachweis dafür, dass das von mir angebotene Produkt aus Fairem Handel stammt, erbringe ich den folgenden Nachweis: (Label, Zertifikat, sonstiger Nachweis): ……………………………………………....................................... Dieser Nachweis bezieht sich auf den gesamten Herstellungsprozess und erfüllt die folgenden Anforderungen laut Entschließung des Europäischen Parlaments zum Fairen Handel1 :
Nachweisverfahren. Angabe in II.1 oder II.2 zwingend erforderlich. Zutreffendes bitte ankreuzen. II.1 Es werden für diesen Auftrag Produkte verwendet, die in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind und in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen. [ ] Durch ein unabhängiges Siegel, Zertifikat, Label oder die Mitgliedschaft in einer Multi- Stakeholder-Initiative welcher die folgenden Anforderungen erfüllt:
Nachweisverfahren. 7.2.1 Für alle Abfälle, welche angenommen (Input) und/ oder zur anschließenden Entsorgung (Output) vorgesehen sind, sind Register in elektronischer Form zu führen. Im Falle der Annahme von Abfällen sind die einzelnen Anlieferungen von Abfällen so zu registrieren, indem für jede einzelne angelieferte Abfallart ein eigenes Verzeichnis (Abfall- verzeichnis) zu erstellen ist, welches als Überschrift den Firmennamen, die Anschrift der Entsorgungsanlage und die Entsorgernummer der Anlage sowie die folgenden tabellari- schen Angaben enthalten muss: • den Abfallschlüssel, • die Abfallbezeichnung, • den Ursprung/ die Herkunft (Abfallerzeuger), • den Beförderer, • für jede Charge die Menge des angelieferten Abfalls, • das Datum der Annahme und • die Deklarationsanalyse mit zugehöriger Identitätsanalytik. (siehe auch unter Hinweis V Nr. 6.1)
Nachweisverfahren. (81) Für die Entsorgung von gefährlichen Strahlmittelabfällen ist ein Nachweis gemäß § 3 Entsorgungsnach- weis der „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung, NachwV)“ [24] zu führen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.