Verfall von Ansprüchen. 1. Für die Verjährung und den Verfall aller Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften. Auch für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Entgelte gilt die 3-jährige Verjährungsfrist.
Verfall von Ansprüchen a) Alle Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei geltend gemacht werden. Die Versäumung der Ausschlussfrist führt zum Verlust des Anspruchs.
Verfall von Ansprüchen. 128 Sämtliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats geltend gemacht werden, in dem sie entstan- den sind.
Verfall von Ansprüchen. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Lehnt der Vertragspartner den Anspruch ab oder reagiert er nicht innerhalb von zwei Wochen, so verfällt er, wenn er nicht innerhalb von weiteren zwei Monaten nach Zugang der schriftlichen Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird. Die Vorschrift gilt entsprechend bei Ansprüchen des Betriebes gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Verfall von Ansprüchen. 1. Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit bzw. Bekanntwerden – wenn sie nicht anerkannt werden – schriftlich geltend gemacht werden. Die Verlängerung der Verfallfrist gilt nicht für Ansprüche, die am 31.12.2010 bereits verfallen waren.
Verfall von Ansprüchen. 30 Verfall kollektivvertraglicher Ansprüche
Verfall von Ansprüchen. Alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, insbesonde- re Ansprüche auf Überstundenentlohnung, sind bei sonstigem Verfall spätestens 6 Monate, vom Tage der Fälligkeit, bei Überstunden vom Tage der Leistung an gerechnet, dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich geltend zu machen.
Verfall von Ansprüchen. Ansprüche aus einer unrichtigen Einstufung wegen vermeintlicher Bauleitertätigkeit oder wegen Nichtbe- rücksichtigung von Vordienstzeiten als Bauleiter im Sinne dieses Vertrages müssen bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten, vom Zeitpunkt ihres Entstehens an gerechnet, dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Diese schriftlich erhobenen Ansprüche sind verwirkt, wenn sie nicht innerhalb ei- nes Monates nach Beendigung des Dienstverhältnis- ses gerichtlich geltend gemacht werden. ten der Gruppen A1, A2 und A3 zu lenken, einzuteilen und zu überwachen. Gruppe A5: Bauleiter von Großbaustellen und Leiter selbständiger Abteilungen Leitende, verantwortungsreiche und schöpferische Arbeit. In diese Gruppe gehören jene Angestellten, die ge- mäß den Weisungen des Arbeitgebers oder der Ge- schäftsleitung selbständig, große Verantwortung tra- gend, schöpferisch arbeiten und in der Regel auch Gruppen von Arbeitnehmern führen. Abgesehen von der tatsächlichen Ausübung einer derartigen Beschäftigung muss jeder Angestellte, der in die Beschäftigungsgruppe A5 eingereiht wer- den soll, eine der folgenden Voraussetzungen erfül- len: In die Gruppe A5 werden demnach eingereiht: Die Bauleiter selbständiger Großbaustellen und die Leiter von selbständigen Abteilungen, wie: Einkauf, Geräte und Maschinen, Geräte- und Maschinenverwaltung, Konstruktionsbüro, Lohn- und Personalbüro, Materialverwaltung, Zentralbuchhaltung, sofern diesen Angestellten nicht die Prokura erteilt worden ist. den Weisungen und Richtlinien, die vom Arbeitgeber oder der Geschäftsleitung bzw einem Beauftragten dieser Organe erteilt werden, unter gleichzeitiger Be- obachtung der jeweils geltenden Gesetze, Rechtsvor- schriften und branchenüblichen Gepflogenheiten durchzuführen. Sie müssen imstande sein, Preisermitt- lungen für Bauarbeiten aller Art und Schwierigkeits- grade einschließlich der Kostenermittlung für Baustel- leneinrichtung und Baustellenräumung sowie die Ab- rechnung der von ihnen ausgeführten Bauarbeiten selbständig vorzunehmen. Der Bauleiter ist verantwortlich: Sie müssen von einem dieser Organe schriftlich zum Leiter der betreffenden Abteilung, wobei dieselbe nä- her zu bezeichnen ist, bestellt sein. Das Bestellungs- schreiben bedarf der firmenmäßigen Zeichnung. Gruppe M, P, OM und HP: Meister, Poliere, Obermeis- ter und Hauptpoliere In der Regel an Baustellen gebundene Beschäftigung als Hilfsorgan des Arbeitgebers oder eines Bauleiters bei der Bauausführung oder an sonstigen Be...
Verfall von Ansprüchen. Für den Verfall von Ansprüchen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gilt §18 des anzuwendenden Kollektivvertrages. ⇒ Falls nicht zutreffend, bitte streichen! Dieses Muster ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Burgenland Tel. Nr.: 0000 000-0000, Kärnten Tel. Nr.: 0000 000, Xxxxxxxxxxxxxxxx Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Verfall von Ansprüchen. Ansprüche im Sinne dieses Abschnittes müssen spä- testens innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise bei sonstigem Verfall beim Arbeitge- ber geltend gemacht werden.