Common use of Verglasungen Clause in Contracts

Verglasungen. Versicherbar ist der Bruch von Verglasungen. Als Verglasung gelten namentlich: – Fenster und Türgläser – Wandverkleidungen und Glasbausteine – Kochflächen aus Glaskeramik – Abdeckungen aus mineralischen Materialien – Gläser von Solarenergieanlagen – Lichtkuppeln – Mobiliarverglasung (Verglasungen an beweglichen Sachen) – glasähnliche Materialien sind Glas gleichgestellt, falls sie anstelle von Glas verwendet werden – Sanitäreinrichtungen (Lavabos, Spültröge, Klosetts, Pissoirs, Bidets etc.) Versicherbar ist die komplette Anlage, inklusive: – Flach- oder Röhrenkollektoren mit Absorber – elektronischer Mess-, Regeleinheiten und Temperaturfühler – Rohrleitungen innerhalb des Solarheizkreislaufes – Wasserspeicher, Wärmetauscher, Expansionsgefäss – Wärmeträgerflüssigkeit mit Speichergefäss (nur in Verbindung mit einem Schaden an der versicherten solarthermischen Anlage) – Zusatzheizungen (Nachladesystemen) innerhalb des Solar- heizkreislaufes (nur in Verbindung mit einem Schaden an der versicherten solarthermischen Anlage) – fest eingebauter Datenträger und Betriebssysteme – Strom- und Steuerverkabelungen sofern im Versicherungswert (Ziffer 2.2.2) enthalten Nicht versichert sind: – Flüssigkeit führende Leitungen und Anlagen ausserhalb der solarthermischen Wärmeerzeugung – Heizungsvor- und -rückläufe ausserhalb der wärme- erzeugenden und/oder -speichernden Einheit – Schäden an Flüssigkeiten jeder Art – Werkzeug aller Art – Hilfs- und Betriebsstoffe – mobile Wechseldatenträger und Daten – Verschleissteile Nicht versichert sind: Hohlgläser, optische Gläser, Handspiegel, Beleuchtungs- körper jeder Art, Lampenbirnen, Leucht- und Neonröhren, Geschirr, Glasfiguren, Glasverzierungen, Umrahmungen, Bildschirmgläser und Displays aller Art, Schäden an Kacheln sowie an Wand- und Bodenplatten sowie generell beweg- liche Verglasungen im Eigentum oder in Räumlichkeiten von Stockwerkeigentümern, Mietern und Pächtern. Versicherbar ist die komplette Anlage, inklusive: – Modulen – Wechselrichtern, Speicherbatterien, Transformatoren – Einspeise- und Erzeugungszählern – Modultragkonstruktionen – Montagesets, wie z. B. Anschluss, Befestigungs- und Verbindungssets – Überspannungs- und anderer Schutzeinrichtungen (Blitzschutz, Sicherungen etc.) – Schaltern und Trenneinrichtungen – Monitoring und Datenfernsystemen der Anlage – fest eingebauter Datenträger und Betriebssysteme – elektronischer Mess-, Steuer- und Regeleinheiten – Gleich- und Wechselstromverkabelung sofern im Versicherungswert (Ziffer 2.2.2) enthalten Nicht versichert sind: – Werkzeug aller Art – Hilfs- und Betriebsstoffe – mobile Wechseldatenträger und Daten – Verschleissteile Die Versicherung gilt an dem in der Police erwähnten Standort in der Schweiz. Befindet sich die versicherte Anlage bzw. Teile davon vorübergehend nicht am Standort (z.B. Reparatur, Wartungs- arbeiten), besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Diese Aussen- versicherung gilt innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

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Samples: gvb.ch, gvb-privatversicherungen.ch

Verglasungen. Versicherbar ist der Bruch von Verglasungen. Als Verglasung gelten namentlich: – Fenster und Türgläser – Wandverkleidungen und Glasbausteine – Kochflächen aus Glaskeramik – Abdeckungen aus mineralischen Materialien – Gläser von Solarenergieanlagen – Lichtkuppeln – Mobiliarverglasung (bewegliche Verglasungen an beweglichen Sachen) – glasähnliche Materialien sind Glas gleichgestellt, falls sie anstelle von Glas verwendet werden – Sanitäreinrichtungen (Lavabos, Spültröge, Klosetts, Pissoirs, Bidets etc.) Versicherbar ist die komplette Anlage, inklusive: – Flach- oder Röhrenkollektoren mit Absorber – elektronischer Mess-, Regeleinheiten und Temperaturfühler – Rohrleitungen innerhalb des Solarheizkreislaufes – Wasserspeicher, Wärmetauscher, Expansionsgefäss – Wärmeträgerflüssigkeit mit Speichergefäss (nur in Verbindung mit einem Schaden an der versicherten solarthermischen Anlage) – Zusatzheizungen (Nachladesystemen) innerhalb des Solar- heizkreislaufes (nur in Verbindung mit einem Schaden an der versicherten solarthermischen Anlage) – fest eingebauter Datenträger und Betriebssysteme – Strom- und Steuerverkabelungen sofern im Versicherungswert (Ziffer 2.2.2) enthalten Nicht versichert sind: – Flüssigkeit führende Leitungen und Anlagen ausserhalb der solarthermischen Wärmeerzeugung – Heizungsvor- und -rückläufe ausserhalb der wärme- erzeugenden und/oder -speichernden Einheit – Schäden an Flüssigkeiten jeder Art – Werkzeug aller Art – Hilfs- und Betriebsstoffe – mobile Wechseldatenträger und Daten – Verschleissteile Nicht versichert sind: Hohlgläser, optische Gläser, Handspiegel, Beleuchtungs- körper jeder Art, Lampenbirnen, Leucht- und Neonröhren, Geschirr, Glasfiguren, Glasverzierungen, Umrahmungen, Bildschirmgläser und Displays aller Art, Schäden an Kacheln sowie an Wand- und Bodenplatten sowie generell beweg- liche Verglasungen im Eigentum oder in Räumlichkeiten von Stockwerkeigentümern, Mietern und Pächtern. Versicherbar ist die komplette Anlage, inklusive: – Modulen – Wechselrichtern, Speicherbatterien, Transformatoren – Einspeise- und Erzeugungszählern – Modultragkonstruktionen – Montagesets, wie z. B. Anschluss, Befestigungs- und Verbindungssets – Überspannungs- und anderer Schutzeinrichtungen (Blitzschutz, Sicherungen etc.) – Schaltern und Trenneinrichtungen – Monitoring und Datenfernsystemen der Anlage – fest eingebauter Datenträger und Betriebssysteme – elektronischer Mess-, Steuer- und Regeleinheiten – Gleich- und Wechselstromverkabelung sofern im Versicherungswert (Ziffer 2.2.2) enthalten Nicht versichert sind: – Werkzeug aller Art – Hilfs- und Betriebsstoffe – mobile Wechseldatenträger und Daten – Verschleissteile Die Versicherung gilt an dem in der Police erwähnten Standort in der Schweiz. Befindet sich die versicherte Anlage bzw. Teile davon vorübergehend nicht am Standort (z.B. Reparatur, Wartungs- arbeiten), besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Diese Aussen- versicherung gilt innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

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Samples: gvb-privatversicherungen.ch

Verglasungen. Versicherbar ist der Bruch von Verglasungen. Als Verglasung gelten namentlich: – Fenster Fenster- und Türgläser – Wandverkleidungen und Glasbausteine – Kochflächen aus Glaskeramik – Abdeckungen aus mineralischen Materialien – Gläser von Solarenergieanlagen – Lichtkuppeln – Mobiliarverglasung (bewegliche Verglasungen an beweglichen Sachen) – glasähnliche Materialien sind Glas gleichgestellt, falls sie anstelle von Glas verwendet werden – Sanitäreinrichtungen (Lavabos, Spültröge, Klosetts, Pissoirs, Bidets etc.) Versicherbar ist die komplette Anlage, inklusive: – Flach- oder Röhrenkollektoren mit Absorber – elektronischer Mess-, Regeleinheiten und Temperaturfühler – Rohrleitungen innerhalb des Solarheizkreislaufes – Wasserspeicher, Wärmetauscher, Expansionsgefäss – Wärmeträgerflüssigkeit mit Speichergefäss (nur in Verbindung mit einem Schaden an der versicherten solarthermischen Anlage) – Zusatzheizungen (NachladesystemenNachladesysteme) innerhalb des Solar- heizkreislaufes (nur in Verbindung mit einem Schaden an der versicherten solarthermischen Anlage) – fest eingebauter Datenträger und Betriebssysteme – Strom- und Steuerverkabelungen sofern im Versicherungswert (Ziffer 2.2.2) enthalten enthalten. Nicht versichert sind: – Flüssigkeit führende Leitungen und Anlagen ausserhalb der solarthermischen Wärmeerzeugung – Heizungsvor- und -rückläufe ausserhalb der wärme- erzeugenden und/oder -speichernden Einheit – Schäden an Flüssigkeiten jeder Art – Werkzeug aller Art – Hilfs- und Betriebsstoffe – mobile Wechseldatenträger und Daten – Verschleissteile Nicht versichert sind: Hohlgläser, optische Gläser, Handspiegel, Beleuchtungs- körper jeder Art, Lampenbirnen, Leucht- und Neonröhren, Geschirr, Glasfiguren, Glasverzierungen, Umrahmungen, Bildschirmgläser und Displays aller Art, Schäden an Kacheln sowie an Wand- und Bodenplatten sowie generell beweg- liche Verglasungen im Eigentum oder in Räumlichkeiten von Stockwerkeigentümern, Mietern und Pächtern. Versicherbar ist die komplette Anlage, inklusive: – Modulen – Wechselrichtern, Speicherbatterien, Transformatoren – Einspeise- und Erzeugungszählern – Modultragkonstruktionen – Montagesets, wie z. B. AnschlussAnschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets – Überspannungs- und anderer Schutzeinrichtungen (Blitzschutz, Sicherungen etc.) – Schaltern und Trenneinrichtungen – Monitoring Monitoring- und Datenfernsystemen der Anlage – fest eingebauter Datenträger und Betriebssysteme – elektronischer Mess-, Steuer- und Regeleinheiten – Gleich- und Wechselstromverkabelung sofern im Versicherungswert (Ziffer 2.2.2) enthalten enthalten. Nicht versichert sind: – Werkzeug aller Art – Hilfs- und Betriebsstoffe – mobile Wechseldatenträger und Daten – Verschleissteile Die Versicherung gilt an dem in der Police erwähnten Standort in der Schweiz. Befindet sich die versicherte Anlage bzw. Teile davon vorübergehend nicht am Standort (z.z. B. Reparatur, Wartungs- arbeiten), besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Diese Aussen- versicherung gilt innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

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