Vergütungsrechtsschutz. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für die gesetzlichen Prozesskosten (Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten) bei der gerichtlichen Durchsetzung von fälligen und dem Grunde und der Höhe nach unstreitigen Vergütungsansprüchen (Honorar- oder Werklohnforderung) der Versicherten gegen deren Auftraggeber, sofern der Anspruchssteller die Aufrechnung eigener Schadenersatzansprüche gegen die Vergütungsforderung der Versicherten erklärt und eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Versicherten und dem Anspruchsteller nachgewiesen werden kann.
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Vergütungsrechtsschutz. Der Versicherer gewährt den Versicherten dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für die gesetzlichen Prozesskosten (Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten) bei der gerichtlichen Durchsetzung von fälligen und dem Grunde und der Höhe nach unstreitigen Vergütungsansprüchen (Honorar- oder Werklohnforderung) der Versicherten des Versicherungsnehmers gegen deren seinen Auftraggeber, sofern der Anspruchssteller die Aufrechnung eigener Schadenersatzansprüche gegen die Vergütungsforderung der Versicherten des Versicherungsnehmers erklärt und eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Versicherten Versicherungsnehmer und dem Anspruchsteller vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden kann.
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Vergütungsrechtsschutz. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für die gesetzlichen Prozesskosten (Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- Sachverständigen und Zeugenkosten) bei der gerichtlichen Durchsetzung von fälligen und dem Grunde und der Höhe nach unstreitigen Vergütungsansprüchen (Honorar- oder Werklohnforderung) der Versicherten gegen deren Auftraggeber, sofern der Anspruchssteller die Aufrechnung eigener Schadenersatzansprüche gegen die Vergütungsforderung der Versicherten erklärt und eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Versicherten und dem Anspruchsteller nachgewiesen werden kann.
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Vergütungsrechtsschutz. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für die gesetzlichen Prozesskosten (Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten) bei der gerichtlichen Durchsetzung von fälligen und dem Grunde und der Höhe nach unstreitigen Vergütungsansprüchen (Honorar- oder Werklohnforderung) der Versicherten gegen deren Auftraggeber, sofern der Anspruchssteller Anspruchsteller die Aufrechnung eigener Schadenersatzansprüche gegen die Vergütungsforderung der Versicherten erklärt und eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Versicherten und dem Anspruchsteller nachgewiesen werden kann.
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Vergütungsrechtsschutz. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für die gesetzlichen festgesetzten und ihm auferlegten Prozesskosten (Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten) bei der gerichtlichen Durchsetzung von fälligen und dem Grunde und der Höhe nach unstreitigen Vergütungsansprüchen (Honorar- oder Werklohnforderung) der Versicherten gegen deren Auftraggeber, sofern der Anspruchssteller Anspruchsteller die Aufrechnung Verrechnung eigener Schadenersatzansprüche gegen die Vergütungsforderung der Versicherten erklärt und eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Versicherten und dem Anspruchsteller nachgewiesen werden kann.
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