Common use of Vergütungsregelungen Clause in Contracts

Vergütungsregelungen. 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, z. B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertrag- lich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.

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Vergütungsregelungen. 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, z. B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden wurden, fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertrag- lich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.

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Vergütungsregelungen. 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte EinmalzahlungenEinmalzahlungen , z. z.B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertrag- lich vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen ge- setzlichen Widerrufsrechts.

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Vergütungsregelungen. 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen Zah- lungen werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung Lei- stungserbringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, z. z.B. Aktivierungs-Akti- vierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertrag- lich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.

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Vergütungsregelungen. 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung Leistungserbrin- gung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte EinmalzahlungenEinmalzahlungen , z. z.B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren Bereitstel- lungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer Zif- fer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. .. Die unaufgeforderte unaufgefor- derte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertrag- lich vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.

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Vergütungsregelungen. 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung Leistungserbringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, z. z.B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertrag- lich vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.

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