Vergütungsregelungen. 4.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an sonicsense. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe des Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten Beiträge. 4.2 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträge, erfolgen im Banklastschrift- verfahren, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurde. Wird eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuer. 4.3 sonicsense kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütungsregelungen. 4.1 Den 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag Abonnementgebühren und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent monatliche Zahlungen werden im Voraus an sonicsensezum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungserbrin- gung durch Sky fällig und zahlbar. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls Ggf. vereinbarte Aktivierungs- Einmalzahlungen , z.B. Aktivierungs-, Bereitstel- lungsgebühren bzw. Bereitstellungsgebühren Servicepauschalen für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leistenwerden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Zif- fer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.. Die unaufgeforderte unaufgefor- derte Rückgabe des der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
4.2 3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Select Programme, ko- stenpflichtige Sky On Demand Inhalte sowie 18+Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestell- zeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Bei telefonischer Bestellung der Zusatzdienste und „Spartickets“ ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro pro Minute).
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträgeAbonnementgebühren und Gebühren für Zusatzdienste erfolgen, erfolgen soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschrift- verfahrenBanklast- schriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für Zusatzdienste durch Sky erfolgt monat- lich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurdesind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. Wird eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuerleisten.
4.3 sonicsense kann 3.4 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zah- lungen unter Xxxxxx seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten Kunden zurückge- rufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die Bereitstellung des Programms bzw. bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftgebühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.
3.6 Gerät der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigtKunden unbenommen nachzuweisen, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigtjeweilige Pauschale entstanden ist.
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Samples: Service Agreement
Vergütungsregelungen. 4.1 Den 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag Abonnementgebühren und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent monatliche Zahlungen werden im Voraus an sonicsensezum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungserbringung durch Sky fällig und zahlbar. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls Ggf. vereinbarte Aktivierungs- Einmalzahlungen, z.B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Bereitstellungsgebühren Servicepauschalen für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leistenwerden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe des der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
4.2 3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Store- oder Sky Select Programme, kostenpflichtige Sky On Demand Inhalte sowie 18+Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträgeAbonnementgebühren und Gebühren für Zusatzdienste erfolgen, erfolgen soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschrift- verfahrenBanklastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für Zusatzdienste durch Sky erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurdesind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. Wird eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuerleisten.
4.3 sonicsense 3.4 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter Xxxxxx seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Kunden zurückgerufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die bei Sky anfallende Bank- Rücklastschriftgebühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.
3.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. 4 Preisanpassung
4.1 Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhenden mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die extern verursachten Technik-auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Voraus mitgeteilt werdenBelieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Der Abonnent Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.
4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag auf den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Inkrafttretens der Erhöhung in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
4.4 Sky hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen„Gesamtkostenverringerung“). Die Kündigung muss sonicsense spätestens Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis zum Wirksam- werden 4.4 ist Sky für den Fall einer Erhöhung der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen GebrauchFall einer Senkung verpflichtet, gilt die Änderung als genehmigtden Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
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Samples: Subscription Agreement
Vergütungsregelungen. 4.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge a) Der Auftraggeber zahlt pro Kalenderjahr eine Verwaltungspauschale in Höhe von 15,00 € pro Mitar- beiter, mind. jedoch 49,99 € pro Kalenderjahr. Im Übrigen bemisst sich die Vergütung nach den Leis- tungen, die auf Grund der Abonnent Auftragserteilung erbracht wurden, sowie der im Voraus Folgenden vereinbarten Vergütung. Soweit Leistungen nach diesem Vertrag in Anspruch genommen werden, werden die Kosten für diese bis zur Höhe der Pauschale verrechnet. Die Verrechnung der Pauschale erfolgt je- doch nur für das laufende Kalenderjahr. Der Betrag für die darüber hinaus beauftragten Leistungen werden in Rechnung gestellt.
b) Es wird ein Preis je Stunde vereinbart für die arbeitsmedizinische Betreuung von 135,00 Euro und für die sicherheitstechnische Betreuung von 80,00 Euro. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Untersuchungsleistungen werden in Anlehnung an sonicsensedie jeweils gültige GOÄ mit dem Faktor 1,8 berechnet.
c) Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt (DESTATIS) veröffentlichte jeweils gültige Ver- braucherpreisindex für Deutschland (VPI; z. Z. auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten Gesamtindex um mindestens 2 Prozent, so kann jede der Vertragsparteien eine Anpassung der Vergütung verlangen, soweit dies der Billigkeit ent- spricht. Die Änderung der Vergütung wird frühestens ab dem auf das Änderungsverlangen folgen- den Monat wirksam. Bei jeder weiteren Änderung des Gesamtindexes gegenüber der jeweils letzten Änderung der Vergütung, ist diese Regelung entsprechend anwendbar.
d) Zusätzlich zu der sich aus vorstehenden Regelungen ergebenden Vergütung, werden dem Auftrag- geber die Impfstoffe, die Inanspruchnahme von Messstellen, von Röntgenleistungen sowie etwaige Laborkosten gesondert in Rechnung gestellt.
e) Die B·A·D GmbH behält sich das Recht vor, Fahrtzeiten bis eine Stunde zum Einsatzort mit einer Fahrtkostenpauschale in Höhe von 75,00 €, zzgl. 0,40 € pro gefahrenen Kilometer zu berechnet. Bei Fahrtzeiten von mehr als einer Stunde zum Einsatzort wird die Fahrtzeit der arbeitsmedizinischen Fachperson mit 115,00 €/Stunde und der Sicherheitstechnischen Fachkraft mit 65,00 €/Stunde zzgl. 0,40 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
f) Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten und hat dieses der Abonnent gegebenenfalls Auftraggeber zu vertreten, so kann die B·A·D GmbH bei Absagen von weniger als 3 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Termin 100% der hierdurch entstandenen Ausfallzeiten unter Ansatz der unter 4. b) vereinbarten Stundens- ätze in Rechnung stellen.
g) Soweit für Zahlungen nicht ein bestimmter Kalendertag als Fälligkeitstag bestimmt ist, werden sie nach Leistungserbringung fällig und sind 20 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Alle Zah- lungen sind zum Fälligkeitszeitpunkt zuzüglich der auf die jeweilige Leistung entfallenden Um- satzsteuer zu erbringen.. * In besonderen Einzelfällen kann aufgrund rechtlicher Vorgaben oder ärztlicher Indikation auch ein erweiterter Untersu- chungsumfang anfallen, sodass die oben genannten Preise lediglich zur Orientierung genannt sind. *2 zzgl. USt. Anlage 2 Aufgaben des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber wird alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Betreuung erforderlichen Mitwir- kungshandlungen vornehmen, Informationen und Auskünfte erteilen und notwendige Unterlagen voll- ständig und so rechtzeitig übergeben, dass der B·A·D GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
2. Der Auftraggeber ermöglicht seinen Arbeitnehmern, den Kaufpreis Betriebsarzt in den Sprechstunden aufzusu- chen und sie für bestellte Hardware nicht im Betrieb durchzuführende Untersuchungen in das betreuende Gesundheitszent- rum der B·A·D GmbH zu entsenden. Er wird dem Betriebsarzt und eine gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- der Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen ermöglichen. Die Einrichtung von Sprechstunden und die Festlegung von Terminen für Untersuchungen, Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichti- gungen erfolgen nach vorheriger Absprache.
3. Der Auftraggeber stellt Folgendes sicher:
a) die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat nach § 9 ASiG bzw. Bereitstellungsgebühren der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2,
b) die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 10 ASiG sowie
c) die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe des Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten BeiträgeTeilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen nach § 11 ASiG ermöglicht werden.
4.2 Die Zahlungen i4. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungarbeitsmedizinischen Betreuung wird die B·A·D GmbH die Möglichkeit nutzen, insbesondere der Abon- nementbeiträge, erfolgen im Banklastschrift- verfahren, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurde. Wird auf eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuer.
4.3 sonicsense kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werdendigitale Probandenakte zuzugreifen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens Auftraggeber stellt der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzwB·A·D GmbH für diesen Zweck einen In- ternet-Zugang in seinem Unternehmen zur Verfügung. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% Hier bieten sich zwei Möglichkeiten: Entweder mittels separatem Breitbandanschluss an das Internet (in Worten: Zehn Prozentmind. ADSL 6000) oder mehr eine Anbindung über die interne Netzwerkinfrastruktur des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigtUnternehmens des Auftraggebers.
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Samples: Vertrag
Vergütungsregelungen. 4.1 Den 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag Abonnementgebühren und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent monatliche Zahlungen werden im Voraus an sonicsensezum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung durch Sky fällig und zahlbar. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls Ggf. vereinbarte Aktivierungs- Einmalzahlungen, z. B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Bereitstellungsgebühren Servicepauschalen für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leistenwerden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe des der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vertrag- lich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
4.2 3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Select Programme, kostenpflichtige Sky On Demand Inhalte sowie 18+ Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalen- dermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Bei telefo- nischer Bestellung der Zusatzdienste und „Spartickets“ ist Sky berechtigt, für den Bestell- vorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro pro Minute).
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträgeAbonnementge- bühren und Gebühren für Zusatzdienste erfolgen, erfolgen soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschrift- verfahrenBanklastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für Zusatzdienste durch Sky erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurdesind die Zahlungen bis späte- stens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. Wird eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuerleisten.
4.3 sonicsense kann 3.4 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter Xxxxxx seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werk- tags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten Kunden zurück- gerufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die Bereitstellung des Programms bzw. bei Sky anfallende Bank-Rücklastschrift- gebühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.
3.6 Gerät der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigtKunden unbenommen nachzuweisen, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigtjeweilige Pauschale entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütungsregelungen. 4.1 Den 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag Abonnementgebühren und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent monatliche Zahlungen werden im Voraus an sonicsensezum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung durch Sky fällig und zahlbar. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls Ggf. vereinbarte Aktivierungs- Einmalzahlungen, z. B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Bereitstellungsgebühren Servicepauschalen für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leistenwerden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden, fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe des der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vertrag- lich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
4.2 3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Store- oder Sky Select Programme, kostenpflichtige Sky On Demand Inhalte sowie 18+Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträgeAbonnementge- bühren und Gebühren für Zusatzdienste erfolgen, erfolgen soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschrift- verfahrenBanklastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für Zusatzdienste durch Sky erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Ka- lendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurdesind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. Wird eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuerleisten.
4.3 sonicsense kann 3.4 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter Xxxxxx seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werk- tags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten Kunden zurückge- rufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die Bereitstellung des Programms bzw. bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftge- bühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 €.
3.6 Gerät der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 €.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigtKunden unbenommen nachzuweisen, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigtjeweilige Pauschale entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütungsregelungen. 4.1 Den 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag Abonnementgebühren und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent monatliche Zah- lungen werden im Voraus an sonicsensezum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Lei- stungserbringung durch Sky fällig und zahlbar. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls Ggf. vereinbarte Aktivierungs- Einmalzahlungen, z.B. Akti- vierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Bereitstellungsgebühren Servicepauschalen für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leistenwerden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Die unaufgeforderte Rückgabe des Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des SystemSoweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten Beiträgegelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.
4.2 3.2 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträgeAbonnement- gebühren und Gebühren für Zusatzdienste erfolgen, erfolgen soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschrift- verfahrenBanklastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für Zusatzdienste durch Sky erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurdesind die Zahlungen bis späte- stens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. Wird eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuerleisten.
4.3 sonicsense kann 3.3 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fäl- ligen Zahlungen unter Xxxxxx seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des ach- ten Werktags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
3.4 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten Kunden zu- rückgerufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die Bereitstellung des Programms bzwbei Sky anfallende Bank-Rücklast- schriftgebühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro. Zusatzbedingungen Sky / 1&1
3.5 Gerät der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauscha- len Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.
3.6 In den Fällen der Ziffern 3.4 und 3.5 bleibt dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigtKunden unbenommen nachzuweisen, dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstan- den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigtist.
Appears in 1 contract
Samples: Zusatzbedingungen
Vergütungsregelungen. 4.1 Den Die festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge Entgelte zahlt der Abonnent im Voraus an sonicsenseSky. Dies gilt un- geachtet einer etwaigen (vorläufigen) Einstellung der Zurverfügungstellung der Sky Angebote gemäß Pkt. 3.1.2. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls bei Abonnement- abschluss ggf. vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) Abonnement zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder des Leih-Receivers Empfangsgeräts vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. die nicht ordnungsge- mäße Beendigung des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten BeiträgeEntgelte.
4.2 Die Zahlungen Bei Zahlung im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträge, erfolgen SEPA Basislastschriftverfahren zieht Mediasat die Abonne- mentbeiträge im Banklastschrift- verfahrenNamen und auf Rechnung von Sky ein und führt das gesamte Inkasso durch. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, be- steht seitens des kontoführenden Bankinstituts keine Verpflichtung auf Einlö- sung. Teileinlösungen werden im Bankeinzugsverfahren nicht vorgenommen. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass seine Bankdaten von Mediasat an Sky weitergegeben werden. Abschließend stimmt der Abonnent ausdrücklich zu, dass während aufrechtem Sky Abonnementvertragsgebühren im Zusammen- hang mit dem Sky Abonnementvertrag oder der Beendigung desselben von der Bankverbindung, die er Mediasat und/oder Sky angegeben hat, eingezogen wer- den.
4.3 Der Einzug erfolgt – sofern keine nicht einzelvertraglich anders lautende Absprache getroffen wurdevereinbart – je nach Angebot, für 6 oder 12 Monate im Voraus. Bei Bankeinzügen, die Sky im SEPA Ba- sislastschriftverfahren vornimmt, kann Sky dem Kontoinhaber den Lastschrift- einzug mit einer verkürzten Ankündigungsfrist von mindestens 5 Tagen mittei- len. Wird eine Bank- lastschrift ein Bankeinzug durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufenzurückgerufen, kann sonicsense ist Sky berechtigt vom Abonnenten ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von € 10,– pro Rückbuchung einzuheben, sowie den Ersatz der entstandenen Kosten verlangenBearbeitungsauf- wand, den die Bank Sky vorschreibt, zu verrechnen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuer.
4.3 sonicsense kann die Für den Fall des Verzuges jeglicher vom Abonnenten aufgrund des Vertrages zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhenleistenden Zahlung ist Sky berechtigt, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzwab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. der Inhalte erhöhenzu verrechnen. Eine Erhöhung muss Für Mahnungen infolge Zahlungsverzugs verrechnet Sky dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werdendie an- gefallenen, notwendigen, zweckdienlichen und angemessenen Spesen entspre- chend den gesetzlichen Vorschriften. Der Abonnent ist berechtigtUngeachtet dessen verpflichtet sich der Abonnent, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens soweit die Einforderung der Erhöhung ausstehenden Beiträge durch ein von Sky beauftragtes Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt erfolgt, die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren, zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigter- setzen.
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Vergütungsregelungen. 4.1 3.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an sonicsenseSky. Zusätzlich hat Dies gilt ungeachtet einer etwaigen (vorläufigen) Einstellung
3.2 Der Einzug der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren Gebühren für die Server-Ver- bindungNutzung genannter Inhalte erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn eines Monats. Bei Bankeinzügen, das Programmabonnement und den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe des Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten Beiträge.
4.2 Die Zahlungen die Sky im Rahmen der GeschäftsbeziehungSepa Basislast- schriftverfahren vornimmt, insbesondere der Abon- nementbeiträge, erfolgen im Banklastschrift- verfahren, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurdekann Sky dem Kontoinhaber den Lastschrifteinzug mit einer verkürzten Ankündigungsfrist von mindestens 5 Tagen mitteilen. Wird eine Bank- lastschrift ein Bankeinzug durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufenzurückgerufen, ist Sky berech- tigt vom Abonnenten ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von € 10,00 pro Rückbuchung einzuheben, sowie den Bearbeitungsaufwand, den die Bank Sky vorschreibt, zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist Sky berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verrechnen. Für Mahnungen infolge Zahlungsverzugs ist Sky berechtigt, dem Abonnenten eine angemessene Manipulationsgebühr (bis zu € 17,44 pro Mahnung) zu verrechnen. Ungeachtet dessen verpflichtet sich der Abonnent, soweit die Einforderung der ausstehenden Beiträge durch ein von Sky beauftragtes Inkassobüro oder einen Rechts- anwalt erfolgt, die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren, zu ersetzen. Die Kosten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum höchst möglichen Ansatz verrechnet. Für Mahnungen infolge Zahlungsverzugs ver- rechnet Sky dem Abonnenten die angefallenen, notwendigen, zweckdienlichen und ange- messenen Spesen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Ungeachtet dessen ver- pflichtet sich der Abonnent, soweit die Einforderung der ausstehenden Beiträge durch ein von Sky beauftragtes Inkassobüro und/oder einen Rechtsanwalt erfolgt, die Kosten welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren, zu ersetzen. Der Kostenbetrag (inkl. Umsatzsteuer, exkl. Barauslagen, wie z.B. Porto etc.) für eine einzelne Leistung eines Inkassobüros bzw. eines Rechtsanwalts darf 50% der mit dieser Leistung eingeforderten Beiträge nicht überschreiten. Solange der Abonnent in Zahlungsverzug ist, kann sonicsense vom Abonnenten Sky den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender UmsatzsteuerAbschluss neuer Abonnementverträge ablehnen.
4.3 sonicsense kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
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Vergütungsregelungen. 4.1 Den 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag Abonnementgebühren und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent monatliche Zahlungen werden im Voraus an sonicsensezum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung durch Sky fällig und zahlbar. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls Ggf. vereinbarte Aktivierungs- Einmalzahlungen , z.B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Bereitstellungsgebühren Servicepauschalen für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leistenwerden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe des der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des ge- setzlichen Widerrufsrechts.
4.2 3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Store- oder Sky Select Programme, kostenpflichtige Sky On Demand Inhalte sowie 18+Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträgeAbonnementgebüh- ren und Gebühren für Zusatzdienste erfolgen, erfolgen soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschrift- verfahrenBanklastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für Zusatzdienste durch Sky erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalen- dermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurdesind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. Wird eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuerleisten.
4.3 sonicsense kann 3.4 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zah- lungen unter Xxxxxx seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten Kunden zurückge- rufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die Bereitstellung des Programms bzw. bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftge- bühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.
3.6 Gerät der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigtKunden unbenommen nachzuweisen, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigtjeweilige Pauschale entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütungsregelungen. 4.1 Den 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag Abonnementgebühren und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent monatliche Zahlungen werden im Voraus an sonicsensezum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung durch Sky fällig und zahlbar. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls Ggf. vereinbarte Aktivierungs- Einmalzahlungen, z. B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Bereitstellungsgebühren Servicepauschalen für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leistenwerden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden, fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe des der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vertrag- lich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
4.2 3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Store- oder Sky Select Programme, kostenpflichtige Sky On Demand Inhalte sowie 18+Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträgeAbonnementge- bühren und Gebühren für Zusatzdienste erfolgen, erfolgen soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschrift- verfahrenBanklastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für Zusatzdienste durch Sky erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurdesind die Zahlungen bis späte- stens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. Wird eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuerleisten.
4.3 sonicsense kann 3.4 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter Xxxxxx seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werk- tags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten Kunden zurückge- rufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die Bereitstellung des Programms bzw. bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftge- bühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 €.
3.6 Gerät der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 €.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigtKunden unbenommen, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigennachzuweisen, wenn dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigtjeweilige Pauschale entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütungsregelungen. 4.1 Den 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag Abonnementgebühren und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent monatliche Zahlungen werden im Voraus an sonicsensezum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung durch Sky fällig und zahlbar. Zusätzlich hat der Abonnent gegebenenfalls den Kaufpreis für bestellte Hardware und eine gegebenenfalls Ggf. vereinbarte Aktivierungs- Einmalzahlungen, z. B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Bereitstellungsgebühren Servicepauschalen für die Server-Ver- bindung, das Programmabonnement und und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten (Modulen) zu leistenwerden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe des der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements oder eine Nicht-Nutzung des System, entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vertrag- lich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
4.2 3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Store- oder Sky Select Programme, kostenpflichtige Sky On Demand Inhalte sowie 18+Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abon- nementbeiträgeAbonnementge- bühren und Gebühren für Zusatzdienste erfolgen, erfolgen soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschrift- verfahrenBanklastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für Zusatzdienste durch Sky erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Ka- lendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sofern keine anders lautende Absprache getroffen wurdesind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. Wird eine Bank- lastschrift durch einen vom Abonnenten des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu vertretenden Umstand unberechtigt zurück- gerufen, kann sonicsense vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Diese betragen mindestens 15,00 Euro pro erfolgloser Banklastschrift, zuzüglich evtl. anfallender Umsatzsteuerleisten.
4.3 sonicsense kann 3.4 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter Xxxxxx seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werk- tags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten Kunden zurückge- rufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die Bereitstellung des Programms bzw. bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftge- bühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 €.
3.6 Gerät der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 €.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigtKunden unbenommen nachzuweisen, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10% (in Worten: Zehn Prozent) oder mehr des ursprünglichen Abonnement- beitrages ausmachen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksam- werden der Preiserhöhung zugehen. Sonicsense wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigtjeweilige Pauschale entstanden ist.
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