Verhinderung Musterklauseln

Verhinderung. (1) Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Arbeitsverhinderung besteht kein Honoraranspruch. (2) Der Auftragnehmer wird seine Abwesenheit wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
Verhinderung. Bei Verhinderung ist der/die Beschäftigte verpflichtet, den Schulträger so rechtzeitig zu informieren, dass der Schulträger die betroffenen Xxxxxxx benachrichtigen kann.
Verhinderung. Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt die Schülerin/der Xxxxxxx eigenständig und sofort die Einsatzstelle.
Verhinderung. Ist der Kunde aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 29 Tagen an der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Schwimmclub-Vertrag gehindert, wird der Beitrag für diesen Zeitraum erstattet, sofern der Kunde die Verhinderung durch spätestens 14 Tage nach Ende des Hinderungsgrundes vorzulegendes ärztliches Attest nachweist. Das Mitglied ist im Fall der Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen nicht berechtigt, Beiträge einzubehalten oder zu mindern, sondern es erfolgt ausschließlich eine Erstattung gezahlter Beiträge, sofern die vorstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Nimmt der Kunde aus anderen Gründen, insbesondere solchen, die in seiner Person liegen, Leistungen nicht in Anspruch, steht ihm kein Recht auf Minderung, Einbehalt oder Erstattung gezahlter Beiträge, vorbehaltlich einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, zu. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen aufgrund von nur unwesentlichen Einschränkungen im Rahmen des regulären Badebetriebes, wie z.B. aufgrund des Ausschlusses der Nutzung der Sauna durch Männer an Frauentagen oder Sportveranstaltungen, vorübergehend nicht oder nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden können.
Verhinderung. Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt die Schülerin bzw. der Xxxxxxx eigenständig und sofort die FSSJH-Einsatzstelle.
Verhinderung. Die Praktikantin/der Praktikant ist verpflichtet, der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner eine Verhinde- rung an der Praktikantenausbildung und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.
Verhinderung. Sollten Sie am Tag der Anreise (z.B. durch Krankheit) verhindert sein, können Sie nach vorheriger Anzeige, einen Ersatzgast bestimmen. Eine Stornierung ist jedoch nicht möglich.
Verhinderung. Ist ein Trainer an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige von ihm nicht zu vertretenden Umstände verhindert, so ist er berechtigt, die vereinbarten Leistungen an einem zu vereinba- renden Ausweichtermin nachzuholen. Schadensansprüche des Kunden wegen der Verschiebung sind ausgeschlos- sen. Es gelten folgende Stornoregelungen: • Absage bis 10 Tage vorher 100% vom vereinbarten Trainerhonorar • Absage bis 4 Wochen vorher 50% vereinbarten Trainerhonorar • Absage ab 4 Wochen vorher 0% vereinbarten Trainerhonorar Die vom schreyer.coaching bereitgestellten Trainingsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. xxxxxxxx.coaching räumt den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönli- xxxx Xxxxxxxx der Trainingsmaterialien ein. Andere Verwendungen, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfäl- tigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Seminarteilnehmer entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten.
Verhinderung. Bei Verhinderung (z. B. Krankheit) benachrichtigt der*die Teilnehmer*in eigenständig und unverzüglich die Einsatzstelle.
Verhinderung. Der/die Praktikant/in ist verpflichtet, dem Betreuenden eine Arbeitsverhinderung durch Krankheit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Urlaubsanspruch besteht nicht.