Verhinderung Musterklauseln

Verhinderung. (1) Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Arbeitsverhinderung besteht kein Honoraranspruch.
Verhinderung. Bei Verhinderung ist der/die Beschäftigte verpflichtet, den Xxxxxx so rechtzeitig zu informieren, dass der Xxxxxx die betroffene Schule benachrichtigen kann.
Verhinderung. Ist der Kunde aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 29 Tagen an der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Schwimmclub-Vertrag gehindert, wird der Beitrag für diesen Zeitraum erstattet, sofern der Kunde die Verhinderung durch spätestens 14 Tage nach Ende des Hinderungsgrundes vorzulegendes ärztliches Attest nachweist. Das Mitglied ist im Fall der Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen nicht berechtigt, Beiträge einzubehalten oder zu mindern, sondern es erfolgt ausschließlich eine Erstattung gezahlter Beiträge, sofern die vorstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Nimmt der Kunde aus anderen Gründen, insbesondere solchen, die in seiner Person liegen, Leistungen nicht in Anspruch, steht ihm kein Recht auf Minderung, Einbehalt oder Erstattung gezahlter Beiträge, vorbehaltlich einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, zu. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen aufgrund von nur unwesentlichen Einschränkungen im Rahmen des regulären Badebetriebes, wie z.B. aufgrund des Ausschlusses der Nutzung der Sauna durch Männer an Frauentagen oder Sportveranstaltungen, vorübergehend nicht oder nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden können.
Verhinderung. Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt die Schülerin bzw. der Xxxxxxx eigenständig und sofort die FSSJH-Einsatzstelle.
Verhinderung. Bei Verhinderung (z. B. Krankheit) benachrichtigt der*die Teilnehmer*in eigenständig und unverzüglich die Einsatzstelle.
Verhinderung. Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt die Schülerin/der Xxxxxxx eigenständig und sofort die Einsatzstelle.
Verhinderung. (1) Bei Verhinderung ist der freie Mitarbeiter/die freie Mitarbeiterin berechtigt, sich durch andere Personen, die qualitativ und quantitativ gleichartige und gleichwertige Aufträge erbringen können, vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der freie Mitarbeiter/die freie Mitarbeiterin dies so rechtzeitig mitteilen, dass der Xxxxxx die betroffene Schule informieren kann. Im Vertretungsfall kommt ein Auftragsverhältnis zwischen dem Xxxxxx und der Ersatzkraft nicht zustande. Vielmehr verpflichtet sich der freie Mitarbeiter/die freie Mitarbeiterin, die Ersatzkraft zu vergüten und den Xxxxxx von sämtlichen, aus der Gestellung der Ersatzkraft folgenden Ansprüchen der Ersatzkraft und/oder Dritter freizuhalten.
Verhinderung. Abwesenheit vom Unterricht berechtigt in keinem Fall zu einer Reduktion des Studiengeldes. Bei allen Lehrgängen sind die Teilnehmer bei einer Verhinderung eines Moduls berechtigt, dass ganze Modul kostenlos an einem anderen Kursort vor- beziehungsweise nachzuholen, sofern ein solches angeboten wird. Ein vorzeitiger Rücktritt ist nur bei mehrsemestrigen Angeboten möglich, wobei der Austritt nur auf Ende jedes Semesters möglich ist. Die Kündigung hat zwei Monate vor Beginn des nächsten Semesters mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder Austritt während des Semesters ist die gesamte Semestergebühr zur Zahlung fällig.
Verhinderung. Ist ein Trainer an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige von ihm nicht zu vertretenden Umstände verhindert, so ist er berechtigt, die vereinbarten Leistungen an einem zu vereinba- renden Ausweichtermin nachzuholen. Schadensansprüche des Kunden wegen der Verschiebung sind ausgeschlos- sen. Es gelten folgende Stornoregelungen: • Absage bis 10 Tage vorher 100% vom vereinbarten Trainerhonorar • Absage bis 4 Wochen vorher 50% vereinbarten Trainerhonorar • Absage ab 4 Wochen vorher 0% vereinbarten Trainerhonorar Die vom schreyer.coaching bereitgestellten Trainingsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. xxxxxxxx.coaching räumt den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönli- xxxx Xxxxxxxx der Trainingsmaterialien ein. Andere Verwendungen, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfäl- tigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Seminarteilnehmer entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten.
Verhinderung. Die Praktikantin/der Praktikant ist verpflichtet, der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner eine Verhinde- rung an der Praktikantenausbildung und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.