Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen Musterklauseln

Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. 1. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen und den anderen im WTO-Rahmen ausgehandelten Abkommen, die sie unterzeichnet haben, sowie aus anderen internationalen Übereinkommen, die sie unterzeichnet haben, ergeben.
Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem in Marrakesch abgeschlossenen Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorgani- sation sowie aus anderen darunter fallenden Abkommen, bei denen sie Vertragspar- tei sind (nachfolgend als «das WTO-Abkommen7» bezeichnet), oder aus irgendei- nem anderen internationalen Übereinkommen, bei dem sie Vertragspartei sind, ergeben.
Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. Bezüglich Fragen, die mit diesem Kapitel in Zusammenhang stehen, bekräftigen die Vertragsparteien ihre Rechte und Pflichten aus bilateralen oder multilateralen Ab- kommen, deren Partei sie sind.
Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. 1. Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nicht, die sich aus dem WTO-Abkommen und den darunter fallen- den Abkommen, bei denen sie Vertragspartei sind, oder aus irgendeinem anderen internationalen Abkommen, bei dem sie Vertragspartei sind, ergeben.
Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. Die Bestimmungen dieses Kapitels werden unbeschadet der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus anderen internationalen Abkommen, denen Peru und ein EFTA- Staat angehören, angewendet. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird festge- halten, dass behauptete Verstösse gegen dieses Kapitel nicht über die Streitbeile- gungsmechanismen aus einem Investitionsschutzabkommen zwischen Peru und ei- nem EFTA-Staat geltend gemacht werden können.