Common use of Verjährungsfristen Clause in Contracts

Verjährungsfristen. 1. Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche des Kunden auf einem Mangel der Kaufsache beruhen, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, die Herausgabe der Kaufsache verlangen zu können. Solche Ansprüche verjähren in 10 Jahren. 2. Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen. 3. Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem (1) Jahr. 4. Für die Berechnung des Beginns, der Hemmung und des Endes der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften. 5. Abweichend von den vorstehenden Ziffern 1 und 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden: a) Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht) sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 2, 479 BGB, c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels. 6. Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Verjährungsfristen. 1. Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem JahrJahr beginnend mit dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn (§§ 438 Abs. 2; 634a Abs. 2; 199 Abs. 1 BGB). Bei Softwareerstellungs- verträgen beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme. Dies gilt nichtauch, wenn ein Probebetrieb vereinbart wurde. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre für Ansprüche des Kunden auf einem Mangel der Kaufsache beruhenwegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, die aufgrund des- sen Herausgabe der Kaufsache verlangen zu können. Solche Ansprüche verjähren in 10 JahrenSoftware und/oder Hardware verlangt werden kann. 2. Die sonstigen vertraglichen Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren ebenfalls in einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösenzurückzutreten. 3. Ebenfalls in einem Jahr verjähren alle sonstigen Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem (1) JahrGarantie. 4. Für die Berechnung des Beginns, der Hemmung und des Endes der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften. 5. Abweichend von den vorstehenden Ziffern Absätzen 1 und 2 bis 3 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden: a) Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie wegen eines Schadens aus einer der Verletzung des LebensLe- bens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflichtwesentlicher Vertragspflichten, b) sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 2, 479 BGB, c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, d) auf Aufwendungsersatz nach § 445a Abs. 1 BGB. 65. Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verjährungsfristen. 1. ) Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der verwendeten Ware verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche des Kunden auf einem Mangel der Kaufsache beruhen, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, die Herausgabe der Kaufsache verlangen zu können. Solche Ansprüche verjähren in 10 JahrenJahr ab Gefahrübergang. 2. ) Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen. 3. ) Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem (1) Jahr. 4. Für die Berechnung des Beginns, der Hemmung und des Endes der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften. 5. ) Abweichend von den vorstehenden Ziffern 1 und 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden: ai) Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht) sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, bii) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 2, 479 637 BGB, ciii) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels. 6iv) Mängelansprüche wegen dinglicher Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB). 5) Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Wartungs , Reparatur Und Servicebedingungen

Verjährungsfristen. 1. Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsrist be- ginnt mit der Ablieferung. Dies gilt nichtauch, wenn ein Probebetrieb vereinbart wurde. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre für Ansprüche des Kunden auf einem Mangel der Kaufsache beruhenwegen eines Man- gels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, die aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangen zu können. Solche Ansprüche verjähren in 10 JahrenSoftware und/oder Hardware verlangt werden kann. 2. Die sonstigen vertraglichen Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren ebenfalls in einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösenzurückzutreten. 3. Ebenfalls in einem Jahr verjähren alle sonstigen Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem (1) JahrGarantie. 4. Für die Berechnung des Beginns, der Hemmung und des Endes der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften. 5. Abweichend von den vorstehenden Ziffern 1 und 2 Absätzen 1. bis 3. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden: a) Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie wegen eines Schadens aus einer der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflichtwesentlicher Vertragspflichten, b) sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 2, 479 BGB, c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, d) auf Aufwendungsersatz nach § 478 II BGB. 65. Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verjährungsfristen. 1. Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der verwendeten Ware verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche des Kunden auf einem Mangel der Kaufsache beruhen, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, die Herausgabe der Kaufsache verlangen zu können. Solche Ansprüche verjähren in 10 JahrenJahr ab Gefahrübergang. 2. Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen. 3. Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem (1) Jahr. 4. Für die Berechnung des Beginns, der Hemmung und des Endes der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften. 5. Abweichend von den vorstehenden Ziffern 1 und 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden: a) Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht) sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 2, 479 637 BGB, c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels. 6d) Mängelansprüche wegen dinglicher Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB). 5. Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Wartungs , Reparatur Und Servicebedingungen

Verjährungsfristen. 1. Die 12.1 Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden auf einem Mangel der Kaufsache beruhenwegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Produkte verlangt werden kann, besteht, die Herausgabe der Kaufsache verlangen zu können. Solche Ansprüche verjähren in 10 Jahrenzehn Jahre. 2. Die sonstigen vertraglichen 12.2 Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren ebenfalls in einem (1) Jahr. Dies Das gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösenzurückzutreten. 3. 12.3 Ebenfalls in einem Jahr verjähren alle sonstigen Ansprüche des Kunden sowie die Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem (1) JahrGarantie. 4. Für die Berechnung des Beginns, der Hemmung und des Endes der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften. 5. 12.4 Abweichend von den vorstehenden Ziffern 1 und 2 Ziff. 12.1-12.3 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden: a) Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, : - nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie wegen eines Schadens aus einer der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht) sowie wesentlicher Vertragspflichten, - wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 2, 479 BGB, c) Ansprüche - wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, - auf Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB. 6. 12.5 Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verjährungsfristen. 1. Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr, bei einem Bauwerk in fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung. Dies gilt nichtauch, wenn ein Probebetrieb vereinbart wurde. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre für Ansprüche des Kunden auf einem Mangel der Kaufsache beruhenwegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten bestehtDritten, die aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangen zu können. Solche Ansprüche verjähren in 10 Jahrenvon uns gelieferten Waren verlangt werden kann, besteht. 2. Die sonstigen vertraglichen Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösenzurückzutreten. 3. Ebenfalls in einem Jahr verjähren alle sonstigen Ansprüche des Kunden sowie die Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem (1) JahrGarantie. 4. Für die Berechnung des Beginns, der Hemmung und des Endes der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften. 5. Abweichend von den vorstehenden Ziffern Absätzen 1 und 2 bis 3 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden: a) Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, Nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie wegen eines Schadens aus einer der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflichtwesentlicher Vertragspflichten. b) sowie wegen sonstiger Schädeneines Schadens, die der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 2, 479 BGB,beruht. c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, d) auf Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB. 65. Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

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