Mangelansprüche des Kunden Musterklauseln

Mangelansprüche des Kunden. 7.1 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind. Dies gilt auch für Mängel, für die Rechte bei der Abnahme vorbehalten sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 3.3.
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen gemäß Ziffer B 1.1 entspricht.
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen gemäß C 1.1 entspricht.
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß 1.1 entspricht. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der AV Bitkom. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer 4 der AV Bitkom nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.4).
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.1 entspricht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder – wenn der Anbieter installiert – mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 2.1 Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der AV ALOS. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer 4 der AV ALOS nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern 4.2 – 4.4.
Mangelansprüche des Kunden. 11.1 Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht. Störungen an dem Cloud-Service werden von SIGMA wie unter Xxxxxx 4 beschrieben beseitigt. Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind.
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß 1.1 dieses Teil B. entspricht. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziff. 7 in Teil A. Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 6 des Teil A. nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
Mangelansprüche des Kunden a) Telution gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer C 1 a entspricht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder – wenn Telution installiert – mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer C 2 a Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer A 7. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer A 6 nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern C 4 b – C 4 d.
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 AllgäuKlima gewährleistet, dass die Geräte bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß 1.1 entsprechen. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel A), für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel A) nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.4).