Verkehr. 1. Die Vertragsparteien sind bestrebt, in allen relevanten Bereichen der Verkehrspolitik, einschließlich der integrierten Verkehrspolitik, zusammenzuarbeiten, um den Personen- und Güterverkehr zu verbessern, die Sicherheit des See- und Luftverkehrs und den Umweltschutz zu fördern und die Effizienz ihrer Verkehrssysteme zu steigern.
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Samples: services.bka.gv.at, www.ris.bka.gv.at, www.bundeskanzleramt.gv.at
Verkehr. (1. ) Die Vertragsparteien sind bestrebt, in allen relevanten Bereichen der Verkehrspolitik, einschließlich der integrierten Verkehrspolitik, zusammenzuarbeiten, um den Personen- und Güterverkehr zu verbessern, die Sicherheit des See- und Luftverkehrs und den Umweltschutz zu fördern und die Effizienz ihrer Verkehrssysteme zu steigern.
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Verkehr. (1. ) Die Vertragsparteien sind bestrebtbemühen sich, in allen relevanten Bereichen der Verkehrspolitik, einschließlich der integrierten Verkehrspolitik, zusammenzuarbeiten, um den Personen- und Güterverkehr zu verbessern, die Sicherheit des See- und Luftverkehrs und den Umweltschutz zu fördern und die Effizienz ihrer Verkehrssysteme zu steigern.
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Verkehr. 1. Die Vertragsparteien sind bestrebt, arbeiten in allen relevanten Bereichen der Verkehrspolitik, einschließlich der integrierten Verkehrspolitik, zusammenzuarbeitenzusammen, um den Personen- und Güterverkehr zu verbessern, die Sicherheit des See- und Luftverkehrs und den Umweltschutz zu fördern und die Effizienz ihrer Verkehrssysteme zu steigern.
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Verkehr. (1. ) Die Vertragsparteien sind bestrebtkommen überein, in allen relevanten Bereichen der Verkehrspolitik, einschließlich der integrierten Verkehrspolitik, Verkehrspolitik zusammenzuarbeiten, um Investitionsmöglichkeiten und den Personen- und Güterverkehr zu verbessern, die Sicherheit des See- Flug- und Luftverkehrs und den Umweltschutz Luftsicherheit zu fördern fördern, Piraterie zu bekämpfen, die Umwelt zu schützen und die Effizienz ihrer Verkehrssysteme zu steigern.
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Samples: eur-lex.europa.eu
Verkehr. (1. ) Die Vertragsparteien sind bestrebtbemühen sich, in allen relevanten Bereichen der Verkehrspolitik, einschließlich der integrierten Verkehrspolitik, zusammenzuarbeiten, um den Personen- und Güterverkehr zu verbessern, die Sicherheit des See- und Luftverkehrs Luft- verkehrs und den Umweltschutz zu fördern und die Effizienz ihrer Verkehrssysteme zu steigern.
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Verkehr. (1. ) Die Vertragsparteien sind bestrebt, arbeiten in allen relevanten Bereichen der Verkehrspolitik, einschließlich der integrierten Verkehrspolitik, zusammenzuarbeitenzusammen, um den Personen- und Güterverkehr zu verbessern, die Sicherheit des See- und Luftverkehrs und den Umweltschutz zu fördern und die Effizienz ihrer Verkehrssysteme zu steigern.
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