Common use of Verkehr Clause in Contracts

Verkehr. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Dynamik und für allgemeine Mobilität. Die Koalitionspartner sehen im zügigen Abbau teilungsbedingter Infrastrukturdefizite, in der Bewältigung anwachsender Verkehrsströme durch die Erweiterung der Europäischen Union und im Bau schneller Verbindungen zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen die wesentlichen Herausforderungen für die kommenden Jahre. Der Freistaat Sachsen hat die Chance, zu einer Verkehrsdrehscheibe von mitteleuropäischem Rang aufzurücken. Die Staatsregierung wird die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, diese Entwicklung zu fördern. Die Koalitionspartner streben eine integrierte Verkehrspolitik an, bei der Schienen-, Straßen-, Wasser- und Luftverkehr ihre jeweiligen Systemvorteile voll zur Geltung bringen können. Die Hauptlast der Mobilität wird dabei auch in nächster Zukunft der Straßenverkehr tragen. Die begrenzten Investitionsmittel sollen in den nächsten Jahren konzentriert werden: - auf den Ausbau des Sachsendreiecks; - auf die Verbesserung der Verkehrsverbindungen zu unseren Nachbarn Polen und Tschechien; - auf die bessere Anbindung der strukturschwachen Gebiete an die Ballungsräume. Die Koalitionspartner werden ihre Anstrengungen auf die Vervollständigung des Autobahnnetzes konzentrieren. Bis Ende 2006 sollen der Verkehr auf der A 17 (Dresden- Prag), der A 38 (Südumfahrung Leipzig) und der A 72 (Chemnitz-Leipzig) freigegeben werden. Unter Berücksichtigung dieser Ziele wird die Staatsregierung kontinuierlich - erstmals bis Mitte 2005 - Prioritätenlisten vorlegen: - für den Schienenwegeausbau; - für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen (inklusive Autobahnen); - für den Neu- und Ausbau von Staatsstraßen. Zur Bewältigung der Verkehrsströme infolge der EU-Erweiterung wird sich die Staatsregierung für die deutliche Erhöhung der Zahl der Grenzübergänge einsetzen. Die Koalitionspartner treten für die Beibehaltung des Verkehrswegeplanungsbe- schleunigungsgesetzes und für die Flexibilisierung von Standards im Straßenbau ein. Im Alltag sind fast die Hälfte der sächsischen Bürger auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Deshalb treten die Koalitionspartner dafür ein, den ÖPNV durch Qualitäts- und Angebotsoptimierungen attraktiver zu machen. Die Koalitionspartner setzen auf starke, alle Sparten des ÖPNV umfassende Verkehrsverbünde. Es wird geprüft, ob Aufgaben, Struktur und Anzahl der Zweckverbände angepasst werden müssen. Gemeinsam mit den Verkehrsverbünden wird die Staatsregierung bis Mitte 2005 eine ÖPNV/SPNV–Konzeption für ganz Sachsen erstellen, die längerfristig Planungssicherheit schafft und klare Prioritäten setzen soll. Für die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens spielen die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden eine herausragende Rolle. Zur Sicherung guter Standortvoraussetzungen für wichtige Investitionsvorhaben unterstützen die Koalitionspartner den 24-Stunden-Flugbetrieb auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Durch eine gemeinsame Flughafenpolitik mit den Nachbarländern soll der Flughafen Leipzig/Halle weiter gestärkt werden. Gemeinsames Ziel ist es, den Flughafen Leipzig/Halle mittelfristig zu einem Drehkreuz des internationalen Luftverkehrs zu entwickeln und auszubauen. Zur Förderung des Radverkehrs im Alltag wird der Freistaat die Städte und Gemeinden u. a. bei der Erstellung kommunaler Radverkehrskonzepte unterstützen. Bestehende Förder- möglichkeiten sollen für Investitionen zu Gunsten des Radverkehrs geöffnet werden. Die Koalitionspartner unterstützen alle wirtschaftlich vertretbaren Initiativen, einen größeren Anteil des Verkehrs, besonders den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Bei Gewerbeansiedlungen sind Straßen- und Gleisanschlüsse weiterhin gleichrangig zu fördern.

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Samples: Koalitionsvereinbarung

Verkehr. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Dynamik 1) Rechtzeitig vor Baubeginn hat die Vorhabenträgerin den Zustand der betroffenen öffentlichen Straßen und für allgemeine MobilitätWege zum Zweck der Beweissicherung – unter Beteiligung des jeweiligen Straßenbaulastträgers – festzuhalten. Die Koalitionspartner sehen betroffenen öffentlichen Straßen und Wege sind von der Vorhabenträgerin auf ihre Kosten nach Durchführung der Baumaßnahme wieder in den Zustand zu versetzen, der im zügigen Abbau teilungsbedingter InfrastrukturdefiziteZuge der Beweissicherung festgehalten worden ist. 2) Soweit dies für die Realisierung des Vorhabens notwendig ist, hat die Vorhabenträgerin auf Verlangen des Straßenbaulastträgers dessen Anlagen auf seine Kosten zu ändern und erforderlichenfalls temporär zu ertüchtigen und alle angemessenen Kosten zu ersetzen, die dem Xxxxxx der Straßenbaulast nachweislich durch die Sondernutzung entstehen. 3) Baustellenbereiche sollen möglichst über vorhandene öffentliche Straßen erschlossen werden. Soweit in Ausnahmefällen Baustellenzufahrten zu den klassifizierten Straßen angelegt werden müssen, hat sich die Vorhabenträgerin rechtzeitig mit dem örtlich zuständigen Geschäftsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abzustimmen. 4) Alle Maßnahmen, die in den öffentlichen Straßenverkehr eingreifen, haben die Vorhabenträgerin bzw. die von ihr beauftragten Baufirmen rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor dem Beginn der Maßnahme, mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der örtlich zuständigen Straßenmeisterei abzustimmen und die erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen herbeizuführen und die hierfür notwendigen Anordnungen zu veranlassen, z.B. für Baustellenzufahrten, Leergerüste, vorgesehene Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bei notwendigen Sperrmaßnahmen an öffentlichen Straßen sind den zuständigen Verkehrsbehörden entsprechende qualifizierte Umleitungspläne vorzulegen. 5) Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, mit dem Xxxxxx der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen i.S.v. § 53 NStrG18 eine zivilrechtliche Vereinbarung abzuschließen, die ihr die zur Umsetzung dieser Planfeststellung erforderliche Nutzung der sonstigen öffentlichen Straßen und Wege, einschließlich solcher für den beschränkten Gemeingebrauch, gestattet. Der Xxxxxx der Straßenbaulast darf in dieser Vereinbarung keine Regelungen verlangen, die nicht auch für eine öffentlich- rechtliche Sondernutzung nach § 18 Abs. 4 NStrG verlangt werden dürften. Sollte dies erforderlich sein, wird die Planfeststellungsbehörde eine abschließende Entscheidung treffen, die vorbehalten bleibt. 6) Während der Bautätigkeiten sind baubedingte Verschmutzungen befestigter Fahrbahnen durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der Bewältigung anwachsender Verkehrsströme Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 112). 7) Für alle unterirdischen und oberirdischen Kreuzungen mit den klassifizierten Straßen sowie Längsverlegungen in der Bauverbots- und Baubeschränkungszone sind detaillierte Planungsunterlagen unter Angabe des Kreuzungspunktes mit der jeweiligen Straße zu erstellen und rechtzeitig mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und ggf. mit der zuständigen Autobahnmeisterei rechtzeitig abzustimmen. 8) Für alle Arbeiten, die Erweiterung in der Europäischen Union Bauverbots- und Baubeschränkungszone und im Bau schneller Verbindungen zwischen Ballungszentren Bereich der klassifizierten Straßen stattfinden, sind detaillierte Planungsunterlagen mit Aussagen zu Verkehrssicherungs- und ländlichen Räumen Beweissicherungsmaßnahmen sowie Umleitungen unter Angabe des Kreuzungspunktes mit der jeweiligen Straße zu erstellen und mit der zuständigen Verkehrsbehörde der NLStBV und ggf. mit der zuständigen Autobahnmeisterei rechtzeitig abzustimmen. 9) Das Betreten der Bundesautobahn A31 ist bei Baumaßnahmen im Verkehrsraum der Bundesautobahn nur mit vorheriger verkehrsbehördlicher Anordnung erlaubt, die wesentlichen Herausforderungen für die kommenden Jahre. Der Freistaat Sachsen mit dem NLStBV Geschäftsbereich Oldenburg abzustimmen ist. 10) Vor Inbetriebnahme der 380-kV-Leitung hat die ChanceVorhabenträgerin den gutachterlichen Nachweis zu führen, dass von den Erdkabelabschnitten keine Auswirkungen durch elektrische oder magnetische Xxxxxx auf Betriebseinrichtungen der Straßen, insbesondere auf das Notrufsystems "AUSA-Netz" ausgehen, die die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen in nicht hinzunehmender Weise nachteilig beeinträchtigen. 11) Die durch die Baumaßnahmen im Bereich der klassifizierten Straßen den Verkehrsbehörden bzw. Straßenbaulastträgern zusätzlich entstehenden Kosten sind durch die Vorhabenträgerin zu einer Verkehrsdrehscheibe von mitteleuropäischem Rang aufzurückentragen. 12) Die Erreichbarkeit der Grundstücke auch für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge während der Bauphase ist zu gewährleisten. Erforderlichenfalls ist eine zeitweilige Verlegung der Straßenfläche innerhalb oder gegebenenfalls außerhalb der zu erweiternden Baufläche unterzubringen, anderenfalls ist eine provisorische Umwegstraße zu ermöglichen. 13) Die Staatsregierung wird die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, diese Entwicklung zu fördern. Mindestabstände nach DIN VDE 0210 zwischen den Fahrbahnen des klassifizierten Straßennetzes und den Leiterseilen der Freileitung sind einzuhalten. 14) Die Koalitionspartner streben eine integrierte Verkehrspolitik an, Freileitung darf den Luftraum der Straßen des überörtlichen Verkehrs auch bei größtem Durchhang der Schienen-, Straßen-, Wasser- und Luftverkehr ihre jeweiligen Systemvorteile voll zur Geltung bringen können. Die Hauptlast Leiterseile nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand nach der Mobilität wird dabei auch in nächster Zukunft DIN EN 50341 kreuzen. 15) Beim Aufbringen der Straßenverkehr tragen. Die begrenzten Investitionsmittel sollen in den nächsten Jahren konzentriert werden: - auf den Ausbau des Sachsendreiecks; - Leiterseile auf die Verbesserung der Verkehrsverbindungen zu unseren Nachbarn Polen und Tschechien; - auf die bessere Anbindung der strukturschwachen Gebiete an die Ballungsräume. Die Koalitionspartner werden ihre Anstrengungen auf die Vervollständigung des Autobahnnetzes konzentrieren. Bis Ende 2006 sollen Freileitungsmasten darf der Verkehr auf den Straßen des überörtlichen Verkehrs nicht behindert oder gefährdet werden, wie bspw. durch Aufstellen eines Leergerüstes außerhalb des Lichtraumprofiles der A 17 (Dresden- Prag), der A 38 (Südumfahrung Leipzig) und der A 72 (Chemnitz-Leipzig) freigegeben werden. Unter Berücksichtigung dieser Ziele wird die Staatsregierung kontinuierlich - erstmals bis Mitte 2005 - Prioritätenlisten vorlegen: - für den Schienenwegeausbau; - für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen (inklusive Autobahnen); - für den Neu- und Ausbau von Staatsstraßen. Zur Bewältigung der Verkehrsströme infolge der EU-Erweiterung wird sich die Staatsregierung für die deutliche Erhöhung der Zahl der Grenzübergänge einsetzen. Die Koalitionspartner treten für die Beibehaltung des Verkehrswegeplanungsbe- schleunigungsgesetzes und für die Flexibilisierung von Standards im Straßenbau ein. Im Alltag sind fast die Hälfte der sächsischen Bürger auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Deshalb treten die Koalitionspartner dafür ein, den ÖPNV durch Qualitäts- und Angebotsoptimierungen attraktiver zu machen. Die Koalitionspartner setzen auf starke, alle Sparten des ÖPNV umfassende Verkehrsverbünde. Es wird geprüft, ob Aufgaben, Struktur und Anzahl der Zweckverbände angepasst werden müssen. Gemeinsam mit den Verkehrsverbünden wird die Staatsregierung bis Mitte 2005 eine ÖPNV/SPNV–Konzeption für ganz Sachsen erstellen, die längerfristig Planungssicherheit schafft und klare Prioritäten setzen soll. Für die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens spielen die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden eine herausragende Rolle. Zur Sicherung guter Standortvoraussetzungen für wichtige Investitionsvorhaben unterstützen die Koalitionspartner den 24-Stunden-Flugbetrieb auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Durch eine gemeinsame Flughafenpolitik mit den Nachbarländern soll der Flughafen Leipzig/Halle weiter gestärkt werden. Gemeinsames Ziel ist es, den Flughafen Leipzig/Halle mittelfristig zu einem Drehkreuz des internationalen Luftverkehrs zu entwickeln und auszubauen. Zur Förderung des Radverkehrs im Alltag wird der Freistaat die Städte und Gemeinden u. a. bei der Erstellung kommunaler Radverkehrskonzepte unterstützen. Bestehende Förder- möglichkeiten sollen für Investitionen zu Gunsten des Radverkehrs geöffnet werden. Die Koalitionspartner unterstützen alle wirtschaftlich vertretbaren Initiativen, einen größeren Anteil des Verkehrs, besonders den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Bei Gewerbeansiedlungen sind Straßen- und Gleisanschlüsse weiterhin gleichrangig zu fördernüberörtlichen Verkehrsstraße.

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Samples: Planfeststellungsbeschluss

Verkehr. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur Auf Basis des Mobilitätsgesetzes werden wir den öffentlichen Raum zwischen Fuß-, Rad- und motorisiertem Verkehr neu aufteilen. Dabei ist notwendige Voraussetzung ein verkehrliches Miteinander von Rad-, Fußverkehr, ÖPNV, Anwohnenden- und Lieferverkehr der Maßstab. Leitbild bei allen Planungen ist die Vision Zero, also die größtmögliche Verkehrssicherheit für wirtschaftliche Dynamik alle Verkehrsteilnehmenden. • Wir wollen die Arbeitsfähigkeit im Fachbereich Straßen wieder herstellen. Um der personellen Unterausstattung des Fachbereichs entgegenzuwirken, streben wir den Aufwuchs um 15 VZÄ in dieser Legislatur an. Der Zuwachs wird im Schwerpunkt dem Bereich Planung und für allgemeine MobilitätEntwicklung zugeordnet. Die Koalitionspartner sehen zusätzlichen Stellen sollen sich in der Kosten- und Leistungsrechnung bzw. Budgetierung refinanzieren. Priorität liegt neben dem Personalaufwuchs in der Personalentwicklung. • Wir werden auf Basis des Mobilitätsgesetzes (MobG) einen bezirklichen Verkehrsmasterplan entwickeln, der sowohl die Ziele des MobG für den Fuß- und Radverkehr für Tempelhof- Schöneberg konkretisiert als auch die bezirklichen Herausforderungen im zügigen Abbau teilungsbedingter InfrastrukturdefiziteVerkehr insgesamt in den Blick nimmt. Dieser Plan soll von der BVV verabschiedet werden. • Bei der Ausweisung und Planung von neuen Stadtquartieren sollen neue barrierefreie, öffentlich nutzbare Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr geplant und planungsrechtlich abgesichert werden, wie beispielsweise in den Marienhöfen oder der Bewältigung anwachsender Verkehrsströme durch Neuen Mitte Tempelhof. • Aufgrund der langen Verfahrensdauer von großen Umbauten haben sich Übergangslösungen, so genannte Pop-Up-Maßnahmen, als hilfreich erwiesen. Insbesondere können so reale Erfahrungen gemacht werden und die Erweiterung endgültige Planung in den Details besser an den Wünschen der Europäischen Union Nutzer:innen und im Bau schneller Verbindungen zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen die wesentlichen Herausforderungen für die kommenden Jahre. Der Freistaat Sachsen hat die Chance, zu einer Verkehrsdrehscheibe von mitteleuropäischem Rang aufzurückenAnrainer:innen ausgerichtet werden. Die Staatsregierung wird die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, diese Entwicklung zu fördernVerkehrssicherheit muss dabei jederzeit gewährleistet sein. • Wir werden weiterhin so viele neue barrierefreie Querungshilfen wie möglich für Fußgänger:innen und Radfahrende schaffen. • Wir setzen uns für ein zeitlich durchgehendes Tempo 30 auf allen Hauptstraßen ein. • Die Koalitionspartner streben eine integrierte Verkehrspolitik an, bei der Schienen-, Straßen-, Wasser- und Luftverkehr ihre jeweiligen Systemvorteile voll zur Geltung bringen können. Die Hauptlast der Mobilität wird dabei auch in nächster Zukunft der Straßenverkehr tragen. Die begrenzten Investitionsmittel sollen in den nächsten Jahren konzentriert werden: - auf den Ausbau des Sachsendreiecks; - auf die Verbesserung der Verkehrsverbindungen zu unseren Nachbarn Polen und Tschechien; - auf die bessere Anbindung der strukturschwachen Gebiete an die Ballungsräume. Die Koalitionspartner werden ihre Anstrengungen auf die Vervollständigung des Autobahnnetzes konzentrieren. Bis Ende 2006 sollen der Verkehr auf der A 17 (Dresden- Prag), der A 38 (Südumfahrung Leipzig) und der A 72 (Chemnitz-Leipzig) freigegeben Hauptstraße muss umgebaut werden. Unter Berücksichtigung dieser Ziele wird Es gibt hierzu schon einige Ansätze, z.B. die Staatsregierung kontinuierlich - erstmals bis Mitte 2005 - Prioritätenlisten vorlegen: - Busspur in die Mittellage zu verlegen. • Wir werden uns zudem beim Senat für den Schienenwegeausbau; - für den Neu- Umbau von gefährlichen Kreuzungen (Design und Ausbau von Bundesfernstraßen (inklusive Autobahnen); - für den Neu- und Ausbau von Staatsstraßen. Zur Bewältigung der Verkehrsströme infolge der EU-Erweiterung wird sich die Staatsregierung für die deutliche Erhöhung der Zahl der Grenzübergänge Ampelschaltungen) einsetzen. Die Koalitionspartner treten für Wichtig ist, beispielsweise die Beibehaltung des Verkehrswegeplanungsbe- schleunigungsgesetzes gefährlichen Kreuzungen wie z.B. Kaiser-Xxxxxxx-Platz, Eisenacher Straße/Hauptstraße/Albertstraße, Attilaplatz und für die Flexibilisierung von Standards im Straßenbau ein. Im Alltag sind fast die Hälfte der sächsischen Bürger auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Deshalb treten die Koalitionspartner dafür ein, den ÖPNV durch Qualitäts- und Angebotsoptimierungen attraktiver Lichtenrader Damm/Barnetstraße/Groß-Ziethener-Straße sicherer zu machen. Die Koalitionspartner setzen auf starke• Wir wollen die konsequente, alle Sparten systematische (Wegesystem, Fußwegeplan) und schnelle Umsetzung von Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenland. Diese soll die Prioritäten des ÖPNV umfassende Verkehrsverbünde. Es wird geprüft, ob Aufgaben, Struktur Beirats von und Anzahl der Zweckverbände angepasst werden müssen. Gemeinsam für Menschen mit den Verkehrsverbünden wird die Staatsregierung bis Mitte 2005 eine ÖPNV/SPNV–Konzeption für ganz Sachsen erstellen, die längerfristig Planungssicherheit schafft Behinderungen berücksichtigen und klare Prioritäten setzen soll. Für die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens spielen die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden eine herausragende Rolle. Zur Sicherung guter Standortvoraussetzungen für wichtige Investitionsvorhaben unterstützen die Koalitionspartner den 24-Stunden-Flugbetrieb auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Durch eine gemeinsame Flughafenpolitik mit den Nachbarländern soll der Flughafen Leipzig/Halle weiter gestärkt personell wie finanziell abgesichert werden. Gemeinsames Ziel ist esDazu gehören Gehwegabsenkungen, den Flughafen Leipzig/Halle mittelfristig taktile Bodenplatten u.a. an Bushaltestellen, Akustiksignale an Ampeln und Überprüfung zu einem Drehkreuz des internationalen Luftverkehrs kurzer Ampelphasen sowie weitere Maßnahmen der Barrierefreiheit wie beispielswiese Schraffierung der Straßen an abgesenkten Bordsteinen, um das Zuparken der barrierefreien Überwege zu entwickeln und auszubauenverhindern. Zur Förderung des Radverkehrs Poller auf Gehwegen sollen im Alltag wird Sinne der Freistaat die Städte und Gemeinden u. a. bei Barrierefreiheit entfernt werden, wenn sie nicht der Erstellung kommunaler Radverkehrskonzepte unterstützenVerkehrssicherheit dienen. Bestehende Förder- möglichkeiten sollen für Investitionen zu Gunsten Sollten diese aus Verkehrssicherheitserwägungen notwendig sein, sollten sie nach Möglichkeit farblich von der Farbe des Radverkehrs geöffnet Gehweges unterschieden werden. Die Koalitionspartner unterstützen alle wirtschaftlich vertretbaren Initiativen, Auch Parkbänke müssen als Teil der barrierefreien Wegeführung konzeptionell mitgedacht werden. • Wir wollen einen größeren Anteil jährlichen Statusbericht zur Barrierefreiheit. • Wir werden einen jährlichen Fortschrittsbericht ab dem Jahr 2023 zur Umsetzung der Aufgaben des Verkehrs, besonders den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Bei Gewerbeansiedlungen sind Straßen- und Gleisanschlüsse weiterhin gleichrangig zu fördernMobilitätsgesetzes anfertigen.

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Samples: Zählgemeinschaftsvereinbarung

Verkehr. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist notwendige Voraussetzung Die verkehrlichen Rahmenbedingungen und die Erschließungskonzeption für wirtschaftliche Dynamik das Vor- haben wurden in einem Verkehrsgutachten untersucht. Gegenstand der Untersuchun- gen sind die Entwicklung einer gesicherten Verkehrserschließung in Abhängigkeit von den vorgesehenen Grundstücksnutzungen, der Nachweis der Funktionsfähigkeit der Erschließung und für allgemeine Mobilität. Die Koalitionspartner sehen im zügigen Abbau teilungsbedingter Infrastrukturdefizite, in die Ermittlung und Beurteilung der Bewältigung anwachsender Verkehrsströme durch die Erweiterung der Europäischen Union und im Bau schneller Verbindungen zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen die wesentlichen Herausforderungen für die kommenden Jahre. Der Freistaat Sachsen hat die Chance, zu einer Verkehrsdrehscheibe von mitteleuropäischem Rang aufzurücken. Die Staatsregierung wird die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, diese Entwicklung zu fördern. Die Koalitionspartner streben eine integrierte Verkehrspolitik an, bei der Schienen-, Straßen-, Wasser- und Luftverkehr ihre jeweiligen Systemvorteile voll zur Geltung bringen können. Die Hauptlast der Mobilität wird dabei auch in nächster Zukunft der Straßenverkehr tragen. Die begrenzten Investitionsmittel sollen in den nächsten Jahren konzentriert werden: - auf den Ausbau Auswirkungen des Sachsendreiecks; - Vorhabens auf die Verbesserung Verkehrssituation. Besonders betrachtet wurde hierbei die Verflechtung der Verkehrsverbindungen zu unseren Nachbarn Polen Er- schließung des Grundstückes mit dem lichtsignalisierten Knotenpunkt Wegedornstraße / Rudower Straße und Tschechien; - auf die bessere Anbindung der strukturschwachen Gebiete an die Ballungsräume. Die Koalitionspartner werden ihre Anstrengungen auf die Vervollständigung des Autobahnnetzes konzentrieren. Bis Ende 2006 sollen der Verkehr auf der A 17 (Dresden- Prag), der A 38 (Südumfahrung Leipzig) und der A 72 (Chemnitz-Leipzig) freigegeben werden. Unter Berücksichtigung dieser Ziele wird die Staatsregierung kontinuierlich - erstmals bis Mitte 2005 - Prioritätenlisten vorlegen: - für den Schienenwegeausbau; - für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen (inklusive Autobahnen); - für den Neu- und Ausbau von Staatsstraßen. Zur Bewältigung der Verkehrsströme infolge der EU-Erweiterung wird sich die Staatsregierung für die deutliche Erhöhung der Zahl der Grenzübergänge einsetzen. Die Koalitionspartner treten für die Beibehaltung des Verkehrswegeplanungsbe- schleunigungsgesetzes und für die Flexibilisierung von Standards im Straßenbau eindem Knotenpunkt Wegedornstraße / Semmelweisstraße. Im Alltag sind fast Ergebnis wird nachgewiesen, dass das neu induzierte Verkehrsaufkommen des Vor- habens von rund 230 Kfz-Fahrten/Tag über die Hälfte der sächsischen Bürger auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Deshalb treten die Koalitionspartner dafür ein, den ÖPNV durch Qualitäts- und Angebotsoptimierungen attraktiver zu machenvorhandene Verkehrsinfrastruktur ver- kehrlich bewältigt werden kann. Die Koalitionspartner setzen auf starkeErschließungskonzeption für das Vorhabengebiet, alle Sparten welche von der Semmelweisstraße ausschließlich eine Zufahrt zur Grundstücksfläche vorsieht sowie eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse des ÖPNV umfassende VerkehrsverbündeVerkehrsgut- achtens sind in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wiederge- geben. Es wird geprüft, ob Aufgaben, Struktur und Anzahl Wird zur Kenntnis genommen. Die Anwendung der Zweckverbände angepasst werden müssen. Gemeinsam mit den Verkehrsverbünden wird die Staatsregierung bis Mitte 2005 eine ÖPNV/SPNV–Konzeption für ganz Sachsen erstellenvom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten der beschleunigten Innenentwicklung, die längerfristig Planungssicherheit schafft und klare Prioritäten setzen solldem Nachhaltigkeitsziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs der Städte dient, wurden für das Planverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-19-1 VE geprüft. Für Da die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens spielen die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden eine herausragende Rolle. Zur Sicherung guter Standortvoraussetzungen Anwendungsvo- raussetzungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) für wichtige Investitionsvorhaben unterstützen die Koalitionspartner den 24das vor- liegende Planverfahren gegeben sind, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan XV-19-Stunden-Flugbetrieb auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Durch eine gemeinsame Flughafenpolitik mit den Nachbarländern soll der Flughafen Leipzig/Halle weiter gestärkt werden. Gemeinsames Ziel ist es, den Flughafen Leipzig/Halle mittelfristig zu einem Drehkreuz des internationalen Luftverkehrs zu entwickeln und auszubauen. Zur Förderung des Radverkehrs 1 VE im Alltag wird beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Bezüglich der Freistaat Verfahrensdurchführung gelten die Städte Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Gemeinden u. a. bei der Erstellung kommunaler Radverkehrskonzepte unterstützen3 Satz 1 BauGB entsprechend. Bestehende Förder- möglichkeiten sollen für Investitionen zu Gunsten des Radverkehrs geöffnet werdenNach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB gilt, dass von einer Umweltprüfung und einen Umweltbericht abgesehen wird. Die Koalitionspartner unterstützen alle wirtschaftlich vertretbaren InitiativenBelange des Umweltschutzes, einen größeren Anteil des Verkehrs, besonders den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagernNaturschutzes und der Landschaftspflege werden dabei ge- mäß § 1 Absatz 6 Nr. Bei Gewerbeansiedlungen sind Straßen- 7 BauGB berücksichtigt und Gleisanschlüsse weiterhin gleichrangig zu fördernfinden Eingang in das Planverfah- ren. Eine Darstellung der entsprechenden Inhalte erfolgt in der Begründung zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan.

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Samples: Bebauungsplan