Common use of Verpflegung Clause in Contracts

Verpflegung. Die Verpflegung der Kinder erfolgt vollständig durch die SportKita und ist verpflichtend für alle Kinder. (Frühstück, Mittagessen und Obstpause). Hierbei wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Als Getränke stehen Wasser und ungesüßter Tee zur Verfügung. Die Kinder in der Elementargruppe benötigen jeden Mittwoch ein gesundes und ausgewogenes Frühstück zum Mitnehmen ohne Verpackungsmüll. Die Verpflegungskosten betragen bei Vertragsschluss: 75,- € Kranke Kinder gehören nicht in die SportKita. Jede Erkrankung des Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Tageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Ferner ist die Tageseinrichtung ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Tageseinrichtung aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Nach längerer Abwesenheit außerhalb der Ferien- oder Schließzeiten kann der Xxxxxx eine ärztliche Untersuchung verlangen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn aus einer Krankschreibung/Bescheinigung des Arztes Beginn und Ende der Erkrankung hervorgehen. Das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ wurde den Eltern ausgehändigt. Ist das Kind an einer in § 34 Abs. 1 IfSG genannten übertragbaren (ansteckenden) Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig oder verlaust, darf es die SportKita erst wieder besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch das Kind nicht mehr zu befürchten ist. Ist das Kind Ausscheider gemäß § 34 Abs. 2 IfSG darf es nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der verfügten Schutzmaßnahmen die Tageseinrichtung besuchen. Ferner bedarf es einem ärztlichen Urteil, ob die mit einem Kind i.S.d. Nr. 4.4, S.1, S.3 in Wohngemeinschaft lebende Geschwister die Tageseinrichtung besuchen dürfen, § 34 Abs.3 IfSG.

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Samples: www.sportpark-kita.de

Verpflegung. Die Verpflegung der Kinder erfolgt vollständig durch Vollverpflegung inkl. Wasser, Kaffee und Tee € 40,- mit ganztägig Obstkorb und Gebäck € 45,- Andere Verpflegungsvarianten sind nach individueller Absprache möglich Selbstverpflegung 80,- für Benutzung von Küche u. Speiseraum /Tag zzgl. Endreinigungspauschale € 50,-, falls die SportKita Räume nicht selbst geputzt werden Alle Teilnehmer von Gruppen mit Vollverpflegung zahlen den vollen Essenspreis, auch wenn einzelne Mahlzeiten nicht beansprucht werden. Gäste die an einer Veranstaltung teilnehmen, jedoch nicht im Haus übernachten, zahlen € 15,- Tagespauschale für Infrastruktur und ist verpflichtend für alle Kinder. (Frühstück, Mittagessen und Obstpause). Hierbei wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Als Getränke stehen Wasser und ungesüßter Tee zur VerfügungPausengetränke. Die Kinder in Summe ist auf folgendes Konto zu überweisen: Waldsee-Gemeinschaft e.V., IBAN DE 68 5139 0000 0059 4646 04 Die Anzahlung wird dann entsprechend mit der Elementargruppe benötigen jeden Mittwoch ein gesundes Seminarraummiete bzw. Stornogebühr verrechnet. Müssen Sie ihr gesamtes Seminar stornieren, fallen Stornierungsgebühren auf Basis des Gesamtbetrages an. Dieser berechnet sich aus der Summe der Seminarraummiete und ausgewogenes Frühstück zum Mitnehmen ohne Verpackungsmüll€ 25,- pro Person und Tag. Die Verpflegungskosten betragen bei VertragsschlussBei mehrtätigen Veranstaltungen werden die Stornobedingungen individuell abgesprochen/angepasst. Bei Absage innerhalb von 3 Monaten vor Belegungstermin: 75,- € Kranke Kinder gehören 25 % des Gesamtbetrages Bei Absage innerhalb von 4 Wochen vor Belegungstermin: 50 % des Gesamtbetrages Bei Absage innerhalb von 2 Wochen vor Belegungstermin: 80 % des Gesamtbetrages Bei Absage 1 Tag vor Belegungstermin: 100% des Gesamtbetrages 30 - 7 Tage vor Seminarbeginn: 25 % des Gesamtbetrages ab 6 Tage vor Seminarbeginn: 50 % des Gesamtbetrages 1 Tag vor Seminarbeginn: 100 % des Gesamtbetrages Gäste und Seminarteilnehmer*innen können sich durch eine günstige „Reise“-Rücktrittversicherung absichern, z.B.Touristik Assekuranz Frankfurt oder Europäische Reiseversicherung München. Bei einer Wiederbelegung der Plätze entfallen die Ausfallkosten. Aus aktuellem Anlass: Sollte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen oder behördlicher Vorgaben der vereinbarte Vertragszweck nicht in zulässig sein, so entfällt die SportKitawechselseitige Leistungs- und Vergütungspflicht. Jede Erkrankung des Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Tageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Ferner ist die Tageseinrichtung ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Tageseinrichtung aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Nach längerer Abwesenheit außerhalb der Ferien- oder Schließzeiten kann der Xxxxxx eine ärztliche Untersuchung verlangen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn aus einer Krankschreibung/Bescheinigung des Arztes Beginn und Ende der Erkrankung hervorgehen. Das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ wurde den Eltern ausgehändigt. Ist das Kind an einer in § 34 Abs. 1 IfSG genannten übertragbaren (ansteckenden) Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig oder verlaust, darf es die SportKita erst wieder besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch das Kind nicht mehr zu befürchten ist. Ist das Kind Ausscheider gemäß § 34 Abs. 2 IfSG darf es nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der verfügten Schutzmaßnahmen die Tageseinrichtung besuchen. Ferner bedarf es einem ärztlichen Urteil, ob die mit einem Kind i.S.d. Nr. 4.4, S.1, S.3 in Wohngemeinschaft lebende Geschwister die Tageseinrichtung besuchen dürfen, § 34 Abs.3 IfSG................................................................ ....................................................................

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Samples: waldsee-gemeinschaft.de

Verpflegung. Es werden täglich drei Hauptmahlzeiten angeboten. Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Verpflegung der Kinder erfolgt vollständig durch die SportKita und ist verpflichtend für alle Kinder. (in folgendem Umfang: - Normalkost: Frühstück, Mittagessen Mittagessen, Abendessen - ausreichende Getränkeversorgung (Kaffee, Tee, Wasser) - bei Bedarf: Schonkost, Vegetarische Kost, Diätkost nach ärztlicher Verordnung, Zwischen-/ Spätmahlzeiten Der Bewohner erhält die erforderlichen individuellen therapeutischen Maßnahmen gemäß Leistungsvereinbarung zwischen dem Xxxxxx der Einrichtung und Obstpause)dem Sozialhilfeträger sowie der jeweils gültigen Konzeption. Hierbei wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtetEr erhält Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen seiner Erkrankung in einem sicheren und berechenbaren Umfeld durch ein multiprofessionelles Team. Als Getränke stehen Wasser Soziales Lernen und ungesüßter Tee zur VerfügungEntwicklung persönlicher Ressourcen fördern das Ziel eines weitgehend selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Lebens. Unterstützende Maßnahmen haben das Ziel, die körperliche und seelische Gesundheit zu bewahren, Auswirkungen der Erkrankung zu kompensieren und Hospitalisierung zu vermeiden. Dazu dienen je nach individuellem Bedarf: Unterstützende Pflege, Beratung und Therapie, einzeln und in der Gruppe, die Unterstützung beim Aufbau einer Tagesstruktur, die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten, das Angebot arbeitsähnlicher Tätigkeiten, das Angebot von Freizeitaktivitäten und Unterstützung eigener Freizeitgestaltung im und außerhalb des Hauses mit dem Ziel der Teilhabe am öffentlichen Leben. Die Kinder in medizinische Versorgung erfolgt durch einen externen psychiatrischen Facharzt, sowie im allgemein medizinischen Bereich durch niedergelassene Allgemein- und Fachärzte. Bei Bedarf erhält der Elementargruppe benötigen jeden Mittwoch ein gesundes und ausgewogenes Frühstück zum Mitnehmen ohne VerpackungsmüllBewohner beim Arztbesuch Unterstützung durch Mitarbeiter der Einrichtung. Die Verpflegungskosten betragen bei Vertragsschluss: 75,- € Kranke Kinder gehören Abgabe von Medikamenten erfolgt nur auf ärztliche Anordnung. Leistungen der Behandlungspflege sind ausdrücklich nicht in Gegenstand dieses Vertrages! Die Einrichtung hat einen Kooperationsvertrag zur Sicherung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten gemäß §12a Apothekengesetz mit der Stern Apotheke, Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx geschlossen, um die SportKitaAnforderungen des Art. Jede Erkrankung des Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Tageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Ferner ist die Tageseinrichtung ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Tageseinrichtung aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Nach längerer Abwesenheit außerhalb der Ferien- oder Schließzeiten kann der Xxxxxx eine ärztliche Untersuchung verlangen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn aus einer Krankschreibung/Bescheinigung des Arztes Beginn und Ende der Erkrankung hervorgehen. Das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ wurde den Eltern ausgehändigt. Ist das Kind an einer in § 34 Abs. 1 IfSG genannten übertragbaren (ansteckenden) Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig oder verlaust, darf es die SportKita erst wieder besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch das Kind nicht mehr zu befürchten ist. Ist das Kind Ausscheider gemäß § 34 3 Abs. 2 IfSG darf es nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der verfügten Schutzmaßnahmen die Tageseinrichtung besuchen. Ferner bedarf es einem ärztlichen Urteil, ob die mit einem Kind i.S.d. Nr. 4.411 PflegWoqG sicherzustellen. Der Bewohner beauftragt mit seiner abgegebenen Erklärung bei Einzug die betreffende Apotheke, S.1seine Medikamente (gemäß Verordnung bzw. freiverkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente) zu liefern. Falls es dem Bewohner nicht möglich ist, S.3 in Wohngemeinschaft lebende Geschwister die Tageseinrichtung besuchen dürfenVerordnung einzulösen, § 34 Abs.3 IfSGkann auch die Einrichtung bzw. eine von dieser beauftragten Person die Verordnung einlösen. Dem Bewohner ist bekannt, dass er das freie Wahlrecht seiner versorgenden Apotheke hat und die Vereinbarung zur Medikamentenversorgung jederzeit widerrufen kann. Die aus der Vereinbarung zur Versorgung mit Medikamenten resultierenden Daten werden nur im Rahmen der pharmazeutischen Betreuung und nur für Gesundheitsprobleme des Bewohners verwendet. Es findet kein Datenaustausch oder anderweitige Verwendung statt. Im Weiteren ist der Bewohner damit einverstanden, dass er die Medikamente nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung von den Mitarbeitern zugeteilt und ausgehändigt bekommt.

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Samples: www.awo-unterfranken.de

Verpflegung. Das Kind nimmt folgende von der Einrichtung bereitgestellte Verpflegungsleistungen in Anspruch: Die Verpflegung AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH behält sich eine einseitige Änderung der Kinder Verpfle- gungspreise vor. Die neuen Preise werden ausschließlich durch Aushang in der Kindertageseinrichtung, spätestens einen Monat vor Inkrafttreten derselben, bekannt gegeben. Eine separate schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten erfolgt vollständig nicht. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, die geän- derten Kosten ab Beginn des übernächsten, auf die Bekanntgabe durch Aushang, folgenden Monats an die AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH zu zahlen. Das Kind nimmt auf der Grundlage eines durch die SportKita Personensorgeberechtigten gesondert mit dem externen Essenslieferanten – derzeit zu schließenden Vertrages folgende Verpflegungsleistun- gen in der Einrichtung in Anspruch: Die Kosten für die gemeinschaftliche Verpflegung entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag mit dem externen Es- senlieferanten. Mitgebrachte zu erwärmende Speisen oder eigenständig organisierte Speisenanlieferung zur Mittagsverpfle- gung sind nicht gestattet. Es werden auch keine Speisen mit nach Hause gegeben. Regelungen mit dem ex- ternen Essenlieferanten bleiben davon unberührt. Ist eine tägliche Betreuungszeit von mehr als 4,5 Stunden vereinbart, verpflichten sich die Personensorgebe- rechtigten zur Inanspruchnahme der täglichen Mittagsverpflegung. Im Falle einer geringeren täglichen Be- treuungszeit liegt die Inanspruchnahme der Mittagsversorgung im Ermessen des Personensorgeberechtig- ten. Sie können eine Kostenbeteiligung an der Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und ist verpflichtend für alle Kinder. (Frühstück, Mittagessen und Obstpause). Hierbei wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Als Getränke stehen Wasser und ungesüßter Tee zur VerfügungTeilhabe-pa- ketes beantragen. Die Kinder in Zuständigkeiten sind unterschiedlich geregelt und bedürfen einer Anfrage bei der Elementargruppe benötigen jeden Mittwoch ein gesundes und ausgewogenes Frühstück zum Mitnehmen ohne VerpackungsmüllGe- meinde/Kommune/Stadt. Die Verpflegungskosten betragen bei Vertragsschluss: 75,- € Kranke Kinder gehören nicht in die SportKita. Jede Erkrankung des Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Tageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Ferner Der Bewilligungsbescheid ist die Tageseinrichtung ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Tageseinrichtung aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Nach längerer Abwesenheit außerhalb der Ferien- oder Schließzeiten kann der Xxxxxx eine ärztliche Untersuchung verlangen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn aus einer Krankschreibung/Bescheinigung des Arztes Beginn und Ende der Erkrankung hervorgehen. Das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ wurde den Eltern ausgehändigt. Ist das Kind an einer in § 34 Abs. 1 IfSG genannten übertragbaren (ansteckenden) Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig oder verlaust, darf es die SportKita erst wieder besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch das Kind nicht mehr zu befürchten ist. Ist das Kind Ausscheider gemäß § 34 Abs. 2 IfSG darf es nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der verfügten Schutzmaßnahmen die Tageseinrichtung besuchen. Ferner bedarf es einem ärztlichen Urteil, ob die mit einem Kind i.S.d. Nr. 4.4, S.1, S.3 in Wohngemeinschaft lebende Geschwister die Tageseinrichtung besuchen dürfen, § 34 Abs.3 IfSGbeim Essenlieferanten einzureichen.

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Samples: Betreuungsvertrag