VERPFLICHTUNGEN DES LIZENZNEHMERS Musterklauseln

VERPFLICHTUNGEN DES LIZENZNEHMERS a) Zusammenarbeit des Lizenznehmers. Um Transoft in die Lage zu versetzen, die Dienstleistungen und die zusätzlichen Dienstleistungen zu erbringen, wird der Lizenznehmer alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um alle Informationen zur Verfügung zu stellen, Fragen zu beantworten und alles zu tun, was erforderlich ist, damit Transoft ein Problem replizieren kann. b) Adressangaben. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Transoft eine gültige E-Mail-Adresse für die Lieferung neuer Versionen und Updates zu übermitteln und Transoft bei einer Änderung der E- Mail-Adresse des Lizenznehmers aktualisierte Adressdaten zur Verfügung zu stellen. Transoft ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit der vom Lizenznehmer zur Verfügung gestellten E-Mail- Adresse und Updates zu verlassen.
VERPFLICHTUNGEN DES LIZENZNEHMERS. 2.1 Es sei denn, in dieser Lizenz ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen oder nach dem Gesetz vor Ort zugelassen, so verpflichten Sie sich 2.1.1 die Software oder Dokumentationen nur dann zu kopieren, wenn dies zum normalen Gebrauch der Software notwendig ist, oder falls dies aus Gründen der Betriebssicherheit oder zu Backup-Zwecken erforderlich ist; 2.1.2 die Software oder Dokumentationen nicht zu vermieten, im Leasing oder in Lizenz unterzuvergeben, zu verleihen, zu übersetzen, zusammenzuführen, anzupassen, zu verändern oder zu modifizieren; 2.1.3 keine Änderungen oder Modifizierungen an der Software insgesamt oder an einem Teil davon vorzunehmen, oder es zuzulassen, dass die Software oder ein Teil davon mit anderen Programmen kombiniert oder in sie aufgenommen wird; 2.1.4 die Software weder insgesamt noch teilweise zu disassemblieren, zu dekompilieren, umzubauen, oder Derivate davon zu erstellen, oder den Versuch zu unternehmen, dies zu tun, es sei denn, dies erfolgt (kraft der Bestimmungen des Paragraphen 296A des Gesetzes zu Urheberrechten, Gebrauchsmustern und Patenten (Copyright, Designs and Patents Act 1988) aus dem Jahre 1988) in dem Maße, in dem solche Tätigkeiten oder Handlungen nicht vermieden werden können, da sie zum Zwecke des Erreichens einer Interoperabilität der Software mit einem anderen Software-Programm unbedingt notwendig sind, und unter der Voraussetzung, dass die von Ihnen bei diesen Tätigkeiten zusammengetragenen Informationen (a) nur zum Zwecke des Erreichens einer Interoperabilität der Software mit einem anderen Software-Programm verwendet werden; und (b) nicht unnötigerweise ohne schriftliche vorherige Zustimmung des Lizenzgebers an eine Drittpartei weitergegeben oder ihr gegenüber offengelegt wurden; und (c) sie nicht zur Erstellung einer Software verwendet werden, die der vorliegenden Software in wesentlichen Punkten ähnlich ist; 2.1.5 alle Kopien der Software sicher aufzubewahren und genaue und aktuelle Aufzeichnungen über die Anzahl und den Ort aller Kopien der Software anzufertigen; 2.1.6 die derzeitige Version der Software durch eine aktualisierte oder aufgewertete Version der Software oder neuen Freigabe zu ersetzen, die vom Lizenzgeber nach den Bestimmungen dieser Lizenz bereitgestellt wurde; 2.1.7 den Copyright-Vermerk des Lizenzgebers auf allen vollständigen und teilweisen Kopien zu hinterlegen, die Sie von der Software auf jedem beliebigen Medium anfertigen; 2.1.8 die Software oder Dokumentation weder teilweise noc...
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