Höhe Musterklauseln

Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensi- tät der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühun- gen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutma- chung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterver- kauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
Höhe. Das Sterbegeld beträgt:
Höhe. Der Mehrjährigkeitsrabatt beträgt bei mindestens 5-jährigen Versi- cherungsverträgen für diese vereinbarte Vertragsdauer 10 % des Vor- beitragssatzes.
Höhe. Die Wartungsgebühren für Software ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
Höhe. 26. Die Höhe des Wahltarifkrankengeldes können
Höhe. Die Leistungen betragen 55 % der im jeweiligen Auszahlungszeitpunkt fälligen tariflichen Vergütung. Die Leistungen gelten als Einmalleistungen im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Höhe. 25 § 26 § 27
Höhe. Für jede Installation des Programms, die wegen der Missachtung der unter Ziffer IV. 1. stehenden Verpflichtungen beim Lizenz- nehmer oder Dritten vorgenommen werden konnte, bezahlt der Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des 2-fachen der vollen Lizenzzahlung laut jeweils aktueller Preisliste des Lizenzgebers für das betroffene Produkt.
Höhe. 4 Zahlungsverfahren
Höhe. Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich gemäß nachstehender Tabelle wie folgt: Der Anspruch beträgt Gefahrene Kilometer im Kalenderjahr: 1 % von: bis 10.000 km € 37,60 ab 10.001 km bis 15.000 km € 36,52 ab 15.001 km bis 20.000 km € 35,43 ab 20.001 km und darüber € 33,61 Das Kilometergeld beträgt jedoch ab 1. Juli 2008 bis einschließlich 31. Dezember 2010 (lt BGBl I 86/2008 vom 26. 6. 2008 in Verbindung mit BGBl I 153/2009 vom 30. 12. 2009): Gefahrene Kilometer im Kalenderjahr: 1 % von: bis 10.000 km € 42,00 ab 10.001 km bis 15.000 km € 40,80 ab 15.001 km bis 20.000 km € 39,60 ab 20.001 km und darüber € 37,55 Diese Sätze gelten auch ab 1. Februar 2011. Das niedrigere Kilometergeld gebührt jeweils ab dem Überschreiten der angegebenen Kilometergrenzen. Wenn das innerbetriebliche Geschäftsjahr vom Kalen- derjahr abweicht, kann für die Berechnung des Kilo- metergeldes das Geschäftsjahr anstelle des Kalender- jahres zur Abrechnung herangezogen werden. Darü- ber hinaus können innerbetrieblich auch andere Jah- reszeiträume, zB ab Eintritt des/der Arbeitnehmers/ Arbeitnehmerin, vereinbart werden.