Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
Höhe. Der Mehrjährigkeitsrabatt beträgt bei mindestens 5-jährigen Versi- cherungsverträgen für diese vereinbarte Vertragsdauer 10 % des Vor- beitragssatzes.
Höhe. Das Sterbegeld beträgt:
2.1 bei einer Betriebszugehörigkeit am Tage des Todes von mehr als ei- nem Jahr 1 Wochenlohn,
2.2 bei einer Betriebszugehörigkeit am Tage des Todes von mehr als fünf Jahren 3 Wochenlöhne,
2.3 bei einer Betriebszugehörigkeit am Tage des Todes von mehr als zehn Jahren 4 Wochenlöhne.
Höhe. Die Leistungen betragen 55 % der im jeweiligen Auszahlungszeitpunkt fälligen tariflichen Vergütung. Die Leistungen gelten als Einmalleistungen im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Höhe. Die Höhe des Wahltarifkrankengeldes können
Höhe. Die Wartungsgebühren für Software ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
Höhe. Zahlungsverfahren
Höhe. Für jede Installation des Programms, die wegen der Missachtung der unter Ziffer IV. 1. stehenden Verpflichtungen beim Lizenz- nehmer oder Dritten vorgenommen werden konnte, bezahlt der Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des 2-fachen der vollen Lizenzzahlung laut jeweils aktueller Preisliste des Lizenzgebers für das betroffene Produkt.
Höhe. Zusammensetzung und Höhe der ordentlichen Beiträge sind im Vorsorgeplan festgehalten. Die Bei- träge können von der PKG bei veränderten Bedin- gungen angepasst werden.
Höhe. Die Höhe des Jahresurlaubs richtet sich nach der Betriebszugehörig- keit. Sie beträgt bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche: im 1. und 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit 25 Arbeitstage im 3. und 4. Jahr der Betriebszugehörigkeit 27 Arbeitstage im 5. und 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit 29 Arbeitstage ab dem 7. Jahr der Betriebszugehörigkeit 30 Arbeitstage Für Beschäftigte, die bis zum 30. Juni eines Jahres in den Betrieb ein- treten, gilt das Eintrittsjahr als erstes Jahr der Betriebszugehörigkeit im Sinne dieser Regelung. 10 11 Erfolgt die Übernahme einer/eines Auszubildenden im Anschluss an die abgeschlossene Ausbildung, so sind die Ausbildungsjahre bei der Ermittlung der Betriebszugehörigkeit anzurechnen. Für eine Urlaubswoche sind grundsätzlich 5 Urlaubstage (Montag bis Xxxxxxx) anzurechnen; dabei sind gesetzliche Feiertage, die in diesen Zeitraum (Montag bis Xxxxxxx) fallen, nicht als Urlaubstag anzurech- nen. Wenn die Arbeitszeit des/der Beschäftigten in der Woche auf 6 Tage verteilt wird, gilt dies entsprechend, wenn der Feiertag in den Zeitraum Montag bis Samstag fällt.