Common use of Versehensklausel Unterversicherung Clause in Contracts

Versehensklausel Unterversicherung. Abweichend von B17-4 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, soweit die angegebene Quadratme- terzahl leicht fahrlässig unrichtig angegeben wurde und nicht mehr als 15 % von der tatsächlichen Quadratmeterzahl abweicht. Sofern nach Feststellung der Unterversicherung ein erhöhter Beitrag zu entrichten wäre, hat der Versicherungsnehmer den ge- änderten Beitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichten, ab dem der Umstand eingetreten ist. Die in § 195 Bürgerliches Gesetzbuch festgelegte Verjährungsfrist oder ein vereinbartes Kündigungsrecht wird durch die vorstehende Versehensklausel nicht be- rührt.

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Versehensklausel Unterversicherung. Abweichend von B17-4 § 16 Nr. 5 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen we- gen Unterversicherung vor, soweit wenn die angegebene Quadratme- terzahl Quadratmeterzahl leicht fahrlässig unrichtig angegeben wurde und nicht mehr als 15 15% von der tatsächlichen Quadratmeterzahl abweicht. Sofern nach Feststellung Fest- stellung der Unterversicherung ein erhöhter Beitrag zu entrichten wäre, hat der Versicherungsnehmer den ge- änderten geänderten Beitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichten, ab dem der Umstand eingetreten ist. Die in § 195 Bürgerliches Gesetzbuch festgelegte Verjährungsfrist oder ein vereinbartes Kündigungsrecht wird durch die vorstehende Versehensklausel nicht be- rührtberührt.

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Versehensklausel Unterversicherung. Abweichend von B17-4 B17>4 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, soweit wenn die angegebene Quadratme- terzahl Quadratmeter> zahl leicht fahrlässig unrichtig angegeben wurde und nicht mehr als 15 % von der tatsächlichen Quadratmeterzahl abweicht. Sofern So> fern nach Feststellung der Unterversicherung ein erhöhter Beitrag zu entrichten wäre, hat der Versicherungsnehmer den ge- änderten geänder> ten Beitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichten, ab dem der Umstand eingetreten ist. Die in § 195 1e5 Bürgerliches Gesetzbuch festgelegte Verjährungsfrist oder ein vereinbartes Kündigungsrecht wird durch die vorstehende Versehensklausel nicht be- rührtberührt.

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Versehensklausel Unterversicherung. Abweichend von B17-4 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, soweit die angegebene Quadratme- terzahl leicht fahrlässig unrichtig angegeben wurde und nicht mehr als 15 20 % von der tatsächlichen Quadratmeterzahl abweicht. Sofern nach Feststellung der Unterversicherung ein erhöhter Beitrag zu entrichten wäre, hat der Versicherungsnehmer den ge- änderten Beitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichten, ab dem der Umstand eingetreten ist. Die in § 195 Bürgerliches Gesetzbuch festgelegte Verjährungsfrist oder ein vereinbartes Kündigungsrecht wird durch die vorstehende Versehensklausel nicht be- rührtberührt.

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